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Für den Landkreis Aschaffenburg hat die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nun den Schwellenwert von 35 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Damit tritt ab Freitag, 4. Juni bis auf weiteres die folgende Änderung bei den Kontaktbeschränkungen ein:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt.

Diese Regelung gilt so lange, bis das Landratsamt Aschaffenburg eine neue Bekanntmachung veröffentlicht.

Im Übrigen bleiben die in der Bekanntmachung vom 27. Mai 2021 bekannt gemachten Regelungen bei Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sowie die übrigen Bestimmungen der 12. BayIfSMV und der Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Aschaffenburg unberührt.

Hinweis: Die genannten Kontaktbeschränkungen finden auf geimpfte und genesene Personen keine Anwendung. Diese Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer*innen unberücksichtigt.

112 Newsletter vom 2. Juni 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

wie üblich starte ich auch heute mit der Daten- und Faktenlage, dies allerdings feiertagsbedingt mit einem verkürzten Betrachtungszeitraum. Heute, Mittwoch, 2. Juni, 08:00 Uhr, verzeichnen wir für Bayern insgesamt 640.253 bestätigte Covid-19-Infektionen. Im Vergleich zum Donnerstag der letzten Woche, bis zu dem 636.321 Infektionen gezählt wurden, sind dies 3.671 mehr. Für die zurückliegenden sechs Tage errechnet sich somit ein Tagesschnitt von 612 Neuinfektionen, nachdem dieser Wert in den Vorwochen bei 820, 1.536, 1.867, 2.465, 3.212, 3.558, 3.560, 2.492, 2.664, 2.305, 1.888, 1.496, 1.320, 1.104, 1.093, 1.263, 1.646, 1.909, 2.366, 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652 bzw. 372 lag. Auch wenn die heutigen Tageszahlen erstmals seit Langem im Wochenvergleich wieder leicht gestiegen sind, so stimmt der Gesamttrend sehr zuversichtlich. Die dritte Welle ist auf dem Rückzug. Das belegt auch das Bundeslagebild. Dieses wies in den zurückliegenden sechs Tagen im Tagesdurchschnitt 4.223 und damit um weitere knapp 400 Neuinfektionen weniger aus als der Vergleichswert der Vorwoche.

Diese positive Entwicklung spiegelt sich in den für Bund und Länder ermittelten 7-Tage-Inzidenzen. Im Ländervergleich liegt Bayern heute auf Platz 7 (6) des Negativrankings mit einem Wert von 38 – nach 41, 69, 107, 124, 161, 180, 178, 119, 142, 114, 96, 77, 68 und 58 an den vorangegangenen Vergleichstagen – und befindet sich damit nur einen Punkt über dem rechnerischen Bundesdurchschnitt der Inzidenzwerte. Die positive Lage ist weiterhin von einer breiten Entwicklung getragen. Am besten stehen derzeit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit einer 7-Tage-Inzidenz von 18 da. Am anderen Ende der Skala finden sich weiterhin mit allerdings jeweils stark verbesserten Werten Baden-Württemberg mit 45, Hessen mit 46 und Thüringen mit 47. Insgesamt fällt auf, dass das Feld unter dem Eindruck stark sinkender Infektionszahlen erheblich enger zusammenrückt.

Die Reproduktionszahl R gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt. Der Parameter schwankte die letzten Tage zwischen 0,91 und heute 0,66. Damit sind täglich deutlich mehr Menschen aus dem Infektionsgeschehen ausgeschieden, als neu dazukommen. Auch das ist eine wohltuend gute Entwicklung.

Die Positivrate, also die Quote der auf die Gesamttestzahl bezogenen Fälle mit Corona-positivem Ergebnis, schwankte in Bayern in den zurückliegenden Tagen im Vergleich zur Vorwoche kaum verändert zwischen 1,4 und 3,1 Prozent (Vorwoche: 1,7 und 3,1) bei einem 7-Tages-Mittel von bombastischen 1,97 (2,41). Die bundesweite Positivrate liegt nach wie vor deutlich höher bei jetzt nochmals deutlich verbesserten 5,82 Prozent (8,26). Die Nachfrage nach PCR-Tests hat sich mit 47.200 im 7-Tage-Mittel wieder auf das Niveau vor Pfingsten eingepegelt, die 22.000 PCR-Tests pro Tag letzte Woche waren offenbar feiertagsbedingt.

Ich darf auf das Infektionsgeschehen in den bayerischen Regionen überschwenken. Was im Großen für ganz Deutschland gilt, trifft auch für Bayern zu: Der Rückgang der Neuinfektionen ist flächendeckend und erfasst weiterhin alle Regierungsbezirke. Jenseits der Marke von 100 finden sich heute nur ein Landkreis und eine kreisfreie Stadt. Es sind dies der Landkreis Günzburg mit einer 7-Tage-Inzidenz von 122 sowie die Stadt Schweinfurt mit 118. Alle anderen 94 Gebietskörperschaften verzeichnen Werte unterhalb der vom Infektionsschutzgesetz des Bundes gezogenen „roten Linie“, oberhalb der umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens greifen. Die große Mehrheit von 72 (Vorwoche 69) Landkreisen und kreisfreien Städten unterschreiten sogar die Schwelle von 50 und haben in der Mehrzahl bereits weitergehende Lockerungen wie etwa den Verzicht auf einen Test beim Zugang zu Wirtsgärten und anderen Freischankflächen erlassen können. Am besten stehen heute der Landkreis Starnberg und die Städte Hof und Weiden da, letztere mit einem Wert von 4,7.

Immer besser sieht es zudem in den bayerischen Kliniken aus. Lautete hier letzte Woche die ohnehin stark verbesserte Faustformel, „ca. 1.500 Corona-Patienten liegen in der Klinik und davon ca. 460 auf „Intensiv“, so gilt heute „1.200 zu 370“. So soll es gerne weitergehen!

Gleiches gilt für die Zahlen Corona-verknüpfter Sterbefälle, denn diese zeigen sich diese Woche erheblich niedriger. Lagen diese in den letzten Wochen bei täglich 20 bis 40, so sind es diese Woche 15 bis 20 und addieren sich bayernweit mittlerweile auf 14.963.

Das ist sicherlich auch eine Folge des Impffortschrittes. Nach den Zahlen von heute haben wir die Marke von 8 Mio. Impfungen überschritten. Diese verteilen sich auf etwa 5,6 Mio. Erst- und
ca. 2,4 Mio. Zweitimpfungen. In Bayern haben damit knapp 43 (Vorwoche 41,4) Prozent der Bevölkerung die Erstimpfung und immerhin 18,7 (15,5) Prozent auch die abschließende Impfung erhalten. Gerade bei den Zweitimpfungen ist der Fortschritt signifikant und auch die Erstimpfungen sind – anders als zunächst wegen der Impfstoffknappheit gemutmaßt – keineswegs völlig zum Erliegen gekommen. Derzeit konzentrieren sich die kommunalen Impfzentren auf Zweitimpfungen, Erstimpfungen verabreichen nahezu ausschließlich niedergelassene Ärzte. Dieses „duale System“ hat sich als stabil erwiesen, es geht eben nur „Hand in Hand“ und nicht „entweder oder“. Und ohne Lob und Anerkennung für unsere niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte schmälern zu wollen, gilt dennoch festzuhalten: Von den über. 8 Mio. Impfungen haben etwa 5,6 Mio. die kommunalen Impfzentren verabreicht.

Liebe Leserinnen und Leser, ein gutes Beispiel, wie in der Corona-Pandemie die europäische mit der mitgliedsstaatlichen Ebene zusammenspielt, bietet der sog. digitale EU-Impfpass. Dieser ist eine digitale Anwendung, über die insbesondere verabreichte Corona-Impfungen, aber auch der Status als genesene oder getestete Person fälschungssicher nachgewiesen werden sollen. Der Nachweis soll idealerweise auf dem Smartphone der betreffenden Person verfügbar sein, da dieses die meisten Menschen stets mit sich führen, die erforderlichen Daten also jederzeit verfügbar „am Mann bzw. an der Frau“ sind und etwa bei Einlasskontrollen einfach vorgezeigt und elektronisch abgeglichen werden können. Da das System in allen 27 Mitgliedstaaten der EU bis spätestens Ende Juni eingeführt sein soll, wird der digitale Impfpass von zentraler Bedeutung dafür sein, in welchem Umfang in diesem Sommer innereuropäische Urlaubsreisen möglich werden. Denn auch wenn die Infektionszahlen derzeit EU-weit stark sinken, so ist doch nicht zu erwarten, dass die einzelnen Staaten ein völlig kontroll- oder auflagenfreies (Ein-)Reisen zulassen oder etwa in der Gastronomie und anderen touristischen Angeboten auf jegliche Beschränkung verzichten werden. Insbesondere werden Test- und Quarantänepflichten aufrechterhalten werden. Um diese vor Ort als Gesunder ohne größere Umstände zu überwinden, dürfte der digitale Impfpass letztlich schon deshalb für alle negativ Getesteten, Genesenen oder doppelt Geimpften zum Matchmaker werden, weil er über seine eigentliche „Beweisfunktion“ hinaus auch über alle eventuell vorhandenen Sprachbarrieren der beteiligten Personen in Sekundenschnelle hinweg hilft. Ich gebe Ihnen ein fiktives Beispiel. Braucht es beim Kreta-Urlaub etwa für den Zugang zur Taverna „Σειρήνα“ einen aktuellen negativen Corona-Test, dann muss Kai-Uwe aus Bottrop nicht mehr radebrechend anhand eines in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch abgefassten und mittlerweile angesichts vieler Hände, durch die das Dokument bereits gegangen ist, arg zerknitterten Papier-Zertifikates des Impfzentrums Gelsenkirchen oder eines abgegriffenen WHO-Impfpasses mit Wirt Costas verhandeln, ob dessen Taverne dem namensgebenden „Sirenengesang“ folgend betreten werden darf. Das alles soll dann ganz automatisch der digitale Impfpass erledigen und insoweit die Ampel auf „Grün“ stellen, der auch deshalb und nicht nur wegen der grün gestalteten elektronischen Oberfläche „grüner Pass“ genannt wird. Die erste Kernbotschaft lautet also: Die Mitgliedsstaaten haben sich auf Vorschlag der EU-Kommission auf einen technischen Standard sowie einen einheitlichen Datenumfang geeinigt, sodass vollständige Interoperabilität entsteht.

Die zweite Kernbotschaft lautet „europäische Standards, aber einzelstaatliche Umsetzung und Verantwortlichkeit“ für den nachzuweisenden Status als getestet/geimpft/genesen. Das zeigt sich deutlich bei der Beschreibung des praktischen Weges zum digitalen Impfpass, sobald die Impf-App zur Verfügung stehen wird. Bei der Impfung wird der Impfarzt über eine spezielle Zertifizierungsapp beim nationalen Zertifikatsserver einen QR-Code sowie eine individuelle Kennung des dazugehörigen Sicherheitsschlüssels anfordern. Hierzu wird jeder EU-Mitgliedsstaat einen Zertifikatsserver betreiben, einen EU-Zentral-Zertifikatsserver wird es nicht geben. Das aus QR-Code und Schlüssel technisch gebildete Zertifikat enthält als Grunddaten Name, Geburtsdatum, Datum der Zertifikatsausgabe sowie Daten zu den Impfungen wie insbesondere die Bezeichnung der verwendeten Impfstoffe. Zertifiziert werden können neben den von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoffen auch weitere, allein national zugelassene Seren wie etwa der in Ungarn im Einsatz befindliche russische Sputnik V, den allerdings die anderen EU-Staaten auch nicht aufgrund des digitalen Impfpasses gleichsam über die Hintertüre akzeptieren müssten. Das Datum der Impfung(en) ist insbesondere bei der Bestimmung des Termins relevant, zudem eine Impfung ein Testerfordernis ersetzt. Auch hier gibt es nationale Unterschiede. In Österreich geht man bereits vom Vorliegen einer hinreichenden Schutzwirkung drei Wochen nach der Erstimpfung aus, in Deutschland 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung, bei den meisten Vakzinen also nach der Zweitimpfung (nur bei Johnson&Johnson genügt ein Pieks). Neben einer Impfung kann die digitale Impf-App auch eine bestätigte Genesung oder ein Testergebnis erfassen und nachweisen.

Wer sich bei der Thematik nicht nur um den Schutz seiner Gesundheit, sondern auch seiner personenbezogenen Daten sorgt, der sei beruhigt. Auf besagtem nationalen Zertifikatsserver werden keine persönlichen Daten gespeichert, dieser produziert allein das Zertifikat. Im Grunde muss man sich das so wie beim Online-Shopping vorstellen, wenn zur Autorisierung einer Zahlung eine eTAN angefordert und sogleich via SMS aufs Smartphone gespielt wird.

Das Zertifikat wird sodann mittels einer Wallet-App (Wallet engl. Brieftasche) auf dem Smartphone des Geimpften/Genesenen/Getesteten gespeichert. Wer kein Smartphone besitzt, der kann sich den QR-Code auch ausdrucken, dann analog versuchen, an Costas vorbeizukommen und hat dann ggf. wieder das Problem des derangierten Papiers.

Apropos Costas: Der führt in unserem fiktiven Beispiel die Zugangskontrolle idealerweise wie folgt durch: Als erstes lässt er sich vom hoffnungsfrohen Gast ein gültiges Identifikationsdokument wie den Reisepass oder den „Perso“ vorzeigen, um zu wissen, mit wem er es zu tun hat. Sodann wird der auf dem Smarthone des Gastes gespeicherte QR-Code mittels eines Lesegerätes eingescannt, das sich der geschäftstüchtige Wirt zwischenzeitlich beschafft hat. Dieses zeigt die o.g. Personaldaten an und erlaubt so den Identitätscheck, ob es tatsächlich der Berechtigte selbst ist, der Einlass begehrt. Nicht dass ein „Leihgerät“ zum identitäts- und statustäuschenden Einsatz kommt. Parallel prüft eine App des Lesegerätes, ob der QR-Code des Impfnachweises echt oder doch vielleicht selbstgebastelt ist. Denn im QR-Code sind wie bei einem Geldschein spezifische Sicherheitsmerkmale eingearbeitet, die nur über den Zertifizierungsschlüssel generiert werden können. Diese werden in Echtzeit an den nationalen Zertifikatsserver geschickt, der sofort rückkoppelt, ob der vorgezeigte QR-Code den technischen Spezifikationen nebst Sicherheitsmerkmalen genügt. Und schon steht dem Genuss einer herrlichen Fischplatte und eines Glaserls griechischen Weines nichts mehr im Wege! Dass derlei Köstlichkeiten spätestens mit der Version 7.0 gleich über den digitalen Impfpass bestellt werden können, dafür gibt es derzeit weder auf EU- noch auch mitgliedsstaatlicher Ebene Pläne.

Wie gesagt: so klingt die Zukunft. Aktuell bereiten die einzelstaatlichen Gesundheitsbehörden, in Deutschland das RKI, die erforderlichen Softwarelösungen vor und testen sie in mehreren Pilotversuchen. Bundesweit sind daran mehrere Dutzend Impfzentren beteiligt, so etwa das im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Eine erhebliche Herausforderung wird noch darin bestehen, die Stand heute bundesweit bereits verabreichten ca. 8 Millionen Erst- und Zweitimpfungen nachzuerfassen. Ich hoffe sehr, dass die beteiligten, durchweg sehr namhaften Softwarehäuser das alles schnell, gut und stabil laufend hinbekommen. Denn natürlich wäre bei den potentiellen Nutzern der Frust groß, liefe es nach dem alte EDV-Sponti-Spruch: „Was haben Bananen und Software gemeinsam? Beide reifen erst beim Kunden!“.

Liebe Leserinnen und Leser, das ist die 50. Ausgabe meines Corona-Wochennewsletters. Ich hoffe, Sie fühlen sich wieder gut informiert und vielleicht sogar ein bisschen unterhalten. Auch wenn der Newsletter für mich längst ganz selbstverständlich zum Wochenablauf gehört, so hoffe ich doch, dass es nicht auch nur annähernd so viele sein werden, ehe wir sagen können „Auftrag ausgeführt, die Corona-Pandemie ist Geschichte!“ Wir sind auf einem sehr guten Weg und bereits am Freitag wird der Ministerrat über weitere mögliche Lockerungen beraten. Über die Ergebnisse werde ich Sie in der 51. Ausgabe unterrichten. Dass wir in Richtung Normalität gehen, mag man auch daran sehen, dass gestern das RKI die Corona-Gefahrenlage für Deutschland von „sehr hoch“ auf „hoch“ heruntergestuft hat. Und selbst die WHO hat offenbar wieder Zeit, sich besonderes tiefschürfende Gedanken zu machen. So werden Covid-19-Virusvarianten künftig nicht mehr nach dem Staat ihres erstmaligen Nachweises benannt, sondern mit Buchstaben des griechischen Alphabets. So wird aus der britischen Variante B.1.1.7. ab sofort „Alpha“, aus der südafrikanischen Variante B.1.351 wird „Beta“ und aus der jüngsten, der indischen Variante B.1.617.1 wird „Kappa“. Begründung: Die Nennung einzelner Staaten im Kontext von Mutationen könnte die Menschen in den jeweiligen Staaten stigmatisieren. Aha. Da kann ich nur hoffen, dass Costas und all seine griechischen Landsleute die neuen Bezeichnungen mit stoischer Gelassenheit hinnehmen und sich nicht stigmatisiert fühlen. Sie müssten eigentlich damit umgehen können, zumal das Wort Stigma griechischen Ursprungs ist und sie Kummer gewöhnt sind. Aber wer weiß?

Ich wünsche Ihnen für morgen einen schönen und erholsamen Feiertag und nutzen Sie diesen trotz aller Erleichterungen gern auch für einen Ausflug abseits der touristischen Hotspots, denn die Pandemie ist auf dem Rückzug, aber noch nicht vorbei!

Wir lassen uns weder ein X für ein U, noch ein Δ für ein Ω vormachen!

Mit besten Grüßen
Ihr


Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften informiert

Beteiligungsverfahren FwDV 500

Der Entwurf für die Neufassung der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ ist ab dem 1. Juni 2021 auf der Homepage der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften (PG FwDV) unter www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften.html zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Siehe Pressemitteilung im Anhang:
- Pressemitteilung

Wir sind mitten im Brandgeschehen und bekämpfen gerade mit aller Kraft das Feuer. Im Brandraum fühlt es sich immer wärmer an. Langsam komme ich an meine Belastungsgrenze. Ich drehe mich um, damit wir den Rückzug antreten. Doch dabei sehe ich wie mein/e Kamerad/in plötzlich umkippt. Was nun?

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20210602 Atemschutznotfalltraining 4
Um zu wissen auf welche Handgriffe, Schritte und Reaktionen es jetzt ankommt ist ein jährliches Üben des Atemschutznotfalls nötig. Doch darüber hinaus gibt es immer wieder technische Verbesserungen. Sei es durch neue Ausstattung, der Einsatztaktik oder Erkenntnisse aus der Unfallforschung. Um hier auf dem laufenden zu bleiben, bietet das Atemschutzzentrum des Landkreises in Goldbach ein zweiteiliges Seminar an. Im ersten Teil geht es hauptsächlich darum die Grundlagen aufzufrischen. 20210602 Atemschutznotfalltraining 5

Hier wird sowohl die standardmäßige Vorgehensweise, vom absetzen des "mayday"-Rufes bis zur erfolgreichen Rettung des/r Kamerad:in besprochen. Als auch das dafür notwendige Equipment vorgestellt und vor allem die korrekte Handhabung trainiert. Ein solches Seminar findet heute Abend wieder statt.

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Die Impressionen sind übrigens vom letzten Seminar😉

Feuerwehr-Lernbar Newsletter

Newsletter Ausgabe 06 / 2021

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Herzlich Willkommen zur ersten Ausgabe des Feuerwehr-Lernbar Newsletters!
Wir informieren Sie hiermit regelmäßig über neue Veröffentlichungen zu den Lehrunterlagen der Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns und zu Updates auf der Feuerwehr-Lernbar. Auf diese Weise sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

Digitale Aus- und Fortbildung

Digitale Ausbildungshilfen bzw. -methoden haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Wir bieten hierzu eine kurze Zusammenfassung über verschiedene praxiserprobte, digitale und kostenfreie Online-Hilfsmittel.

Auf der Feuerwehr-Lernbar wurde hierzu in den Kategorien „Download / Fachinformationen“ eigens ein Reiter „Hilfen zur präsenzlosen Aus- und Fortbildung“ (t1p.de/qphs) eingerichtet. Alternativ können die einzelnen Einträge über die beigefügte Mediensammlung (t1p.de/6s04) angewählt werden.

Video-Tutorial zu Kahoot

Die Plattform Kahoot bietet die Möglichkeit eigene Quiz-Anwendungen zu erstellen. Im Tutorial werden die Funktionen näher beleuchtet.
Video-Tutorial Kahoot

Video-Tutorial zu ONCOO.de

Die Plattform ONCOO.de bietet verschiedene nützliche Tools zur Teilnehmeraktivierung. Im Tutorial geht es um die Funktion „Kartenabfrage“.
Video-Tutorial ONCOO.de

Lust auf weitere Video-Tutorials für die präsenzlose Aus- und Fortbildung?
Dann schauen Sie doch einfach auf unserem YouTube-Kanal vorbei!

YouTube-Kanal der Feuerwehr-Lernbar

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Alle Ausbildungsmedien zum Wissentest 2021 sind bereits seit Ende März auf der Feuerwehr-Lernbar verfügbar (t1p.de/pwvc). Die Unterlagen bieten ein umfassendes Programm sowohl für Online- als auch für Präsenzveranstaltungen. Wir wünschen viel Freude und Erfolg bei der Durchführung!

Atemschutztauglichkeit

Da aufgrund der Corona-Pandemie auch die Atemschutz-Übungsstrecken ihren Betrieb immer wieder einstellen mussten und müssen, verschieben sich auch die notwendigen Belastungsübungen. Im dazu erstellten Lexikonartikel sind alle notwendigen Informationen zur Atemschutztauglichkeit sowie zur regelmäßigen Unterweisung der Atemschutzgeräteträger aufgeführt.

Lexikonartikel: Atemschutztauglichkeit

Ausbildung im Digitalfunk

Verschiedene Ausbildungs- und Fortbildungsunterlagen stehen in der Feuerwehr-Lernbar.bayern übersichtlich aufgeführt zum Download bereit. Ergänzt wurde das Angebot durch praktische Übungsvorschläge sowie durch neue Kurzanleitungen zu HRTs verschiedener Hersteller.

Downloadbereich: Ausbildung Digitalfunk

Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Sachgebiet Lehr- und Lernmittel
Weißenburgstraße 60
97082 Würzburg
Deutschland

+49 931 410219-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelle Zahlen vom Impfzentrum per 30.05.2021 um 7.00 Uhr:

Durchgeführte Erstimpfungen im Impfzentrum und durch mobile Teams: 58.180

Durchgeführte Zweitimpfungen: 29.352

Durchgeführte Erstimpfungen durch die Hausärzte: 38.166

Durchgeführte Zweitimpfungen: 7.165

Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und Vitalklinik Michelbach

Durchgeführte Erstimpfungen: 2.253

Durchgeführte Zweitimpfungen: 1.899

Gesamt Erstimpfungen: 98.599 – Quote: 40,25 %

Gesamt Zweitimpfungen: 38.416 – Quote: 15,68 %

Gesamtzahl Impfungen Stadt und Landkreis Aschaffenburg: 137.015

Freie Lehrgangsplätze:

Leiter einer Feuerwehr ONLINE 05.07. - 08.07.2021 SFS Würzburg

Aufbaulehrgang für Führungskräfte mit Gruppenführerqualifikation ONLINE 05.07. - 06.07.2021 SFS Würzburg

Gruppenführer 26.07. - 30.07.2021 SFS Würzburg

Bei Interesse bitte Rückmeldung an 0171/5100248.

Im Atemschutzzentrum gefunden, vermutlich bei einer Belastungsübung liegen geblieben:

ASZ Handschuhe




Am 26. und 27.05.2021 wurde der neue Abrollbehälter-Dekon/Hygiene des Landkreises bei der Fa. GSF in Twiest abgeholt. Der neue Abrollbehälter wird bei der FF Großostheim stationiert.

Der Abrollbehälter dient der Dekontamination und der Hygiene von Personen an allen Einsatzstellen, an denen sich die Personen mit gefährlichen Stoffen verschmutzen oder verletzt haben.

Es findet in der 25. KW noch eine Tagesschulung durch den Hersteller GSF und die Lieferanten von den Modulen zur UV-Desinfektion (Fa. Xylem) und zur Warmwasserherstellung (Kärcher Future) des zugeführten Wassers.

Der Abrollbehälter ersetzt einen über 40 Jahre alten LKW mit einer Dekon-Ausstattung.

Hier sind erstmal ein paar Bilder von der Abholung. Wir werden nach der Schulung den Abrollbehälter nochmals in einer Pressemitteilung vorstellen.

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Die Regierung von Unterfranken hat dem Markt Stockstadt 73.500 € für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 bewilligt und die Beschaffungsfreigabe für einen Verkehrsicherungsanhänger VSA erteilt.

Der Gemeinde Rothenbuch wurden 125.000 € für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 bewilligt.

Beide Kommunen können nun mit der Beschaffung der Fahrzeuge bzw. des Anhängers beginnen.  

112 Newsletter vom 27. Mai 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

wie üblich starte ich auch heute mit der Daten- und Faktenlage. Heute, Donnerstag, 27. Mai, 08:00 Uhr, verzeichnen wir für Bayern insgesamt 636.321 bestätigte Covid-19-Infektionen. Im Vergleich zum Donnerstag der letzten Woche, bis zu dem 630.582 Infektionen gezählt wurden, sind dies 5.739 mehr. Für die zurückliegenden sieben Tage errechnet sich somit ein Tagesschnitt von 820 Neuinfektionen, nachdem dieser Wert in den Vorwochen bei 1.536 1.867, 2.465, 3.212, 3.558, 3.560, 2.492, 2.664, 2.305, 1.888, 1.496, 1.320, 1.104, 1.093, 1.263, 1.646, 1.909, 2.366, 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652 bzw. 372 lag. Auch wenn die Zahlen dieser Woche durch das verlängerte Pfingstwochenende und einem dadurch reduzierten Testgeschehen etwas positiver ausfallen dürften, als es die Lage eigentlich ist, so stimmt der Trend und die darin zum Ausdruck kommende Entwicklung ist sehr erfreulich. Die dritte Welle ist auf dem Rückzug. Das belegt auch das Bundeslagebild. Dieses wies in den zurückliegenden sieben Tagen im Tagesdurchschnitt 5.156 und damit um weitere gut 4.600 Neuinfektionen weniger als vor einer Woche aus, was in etwa einer Halbierung der Fallzahlen binnen Wochenfrist entspricht.

Diese positive Entwicklung findet natürlich auch ihren Niederschlag bei den für Bund und Länder ermittelten 7-Tage-Inzidenzen. Im Ländervergleich liegt Bayern heute auf Platz 6 des Negativrankings mit einem Wert von 41 – nach 69, 107, 124, 161, 180, 178, 119, 142, 114, 96, 77, 68 und 58 an den vorangegangenen Vergleichstagen – und befindet sich damit exakt auf dem rechnerischen Bundesdurchschnitt (zuletzt 68) der Inzidenzwerte. Recherchiert man danach, wann wir zuletzt einen Bayern- oder Bundeswert unter 50 hatten, muss man in den Datenblättern bis zum Oktober 2020 zurückscrollen, also im Grunde in die Zeit vor der zweiten Welle. Dass es nicht nur punktuell, sondern auf breiter Front substanziell vorangeht, zeigen nicht zuletzt die Zahlen für die Länder, die wochenlang mit Höchstständen zu kämpfen hatten. Selbst das nach wie vor am stärksten belastete Thüringen liegt jetzt mit einer 7-Tages-Inzidenz von 59 (nach zuletzt 107, 168 und 207) weit unterhalb der 100er-Grenze.

Die Reproduktionszahl R gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt. Der Parameter schwankte die letzten Tage zwischen 0,73 und heute 0,56. Damit sind täglich deutlich mehr Menschen aus dem Infektionsgeschehen ausgeschieden, als neu dazukommen. Auch das ist eine wohltuend gute Entwicklung.

Wenngleich auch hier der Hinweis auf den Einfluss des Pfingstwochenendes und der Ferien auf die Zahlen anzubringen ist, so markiert die Entwicklung der Positivrate – die Zahl der laborpositiven PCR-Tests im Verhältnis zu deren Gesamtzahl – ein regelrechtes Highlight. Diese hat sich nach einem enormen Sprung nach unten am letzten Donnerstag nunmehr im Wochenvergleich nochmals immens verbessert. Die Positivrate schwankte in Bayern in den zurückliegenden Tagen zwischen 1,7 und 3,1 Prozent (Vorwochen: 3,0 und 3,9 bzw. 4,0 und 6,0) bei einem 7-Tages-Mittel von sagenhaften 2,41 (3,24, 4,84). Im Vergleich dazu liegt die bundesweite Positivrate nach wie vor deutlich höher bei ebenfalls verbesserten 8,26 Prozent (8,76, 10,90). Die Nachfrage nach PCR-Tests ist neuerlich und wohl auch feiertags- und ferienbedingt stark gesunken, sie liegt im 7-Tage-Mittel bei ca. 22.000 (47.300, 53.000) Stück.

Ich darf auf das Infektionsgeschehen in den bayerischen Regionen überschwenken. Auch bei der insoweit kleinteiligeren Betrachtung der Lage ist deren Entspannung auf breiter Front zu beobachten. Schon seit Tagen liegt keine Gebietskörperschaft mehr bei der 7-Tage-Inzidenz jenseits der Marke von 200 und über 100 finden sich lediglich 3 Landkreise bzw. kreisfreie Städte. Es sind dies die Stadt Memmingen mit einem im Wochenvergleich deutlich verbesserten Wert von 141, der Landkreis Coburg mit 110 und die in seiner topographischen Mitte liegende gleichnamige Stadt mit 105. Alle anderen 93 Gebietskörperschaften verzeichnen Werte unterhalb der noch vor Wochen landauf landab gefürchteten 100er-Marke – und nicht nur das. In den günstigeren Korridoren zeigen die Richtungspfeile klar nach unten und weisen eine strukturell nachhaltige Verbesserung der Lage aus. Denn die große Mehrheit, genau 69, der Landkreise und kreisfreien Städte unterschreiten sogar die Schwelle von 50 und dürfen – wenn nicht ohnehin schon geschehen – bei einer entsprechend stabilen Tendenz zeitnah mit der Erteilung des Einvernehmens des Gesundheitsministeriums rechnen, fortan weitergehende Lockerungen wie etwa den Verzicht auf einen Test beim Zugang zu Gastgärten und andere Freischankflächen zu erlauben. Die TOP 3 sind heute mit lange nicht mehr gesehenen einstelligen Werten die oberpfälzischen Städte Amberg mit 9,5 sowie Weiden mit 4,7 und den Vogel schießt der Landkreis Tirschenreuth ab mit 4,2. Hans Rosenthal, dessen Ur-Ratesendung im deutschen Fernsehen „Dalli Dalli“ genau vor 50 Jahren erstmals ausgestrahlt wurde, die Junggebliebenen unter uns erinnern sich sicherlich noch, hätte zu Ehren von Tirschenreuth freudestrahlend gerufen „Das ist Spitze!“

Dies gilt gottlob mittlerweile auch für die Situation in den bayerischen Kliniken. Lautete hier letzte Woche die ohnehin schon verbesserte statistische Faustformel, „es liegen ca. 1.900 Corona-Patienten in der Klinik und davon ca. 600 auf „Intensiv“, so gilt heute „1.500 zu 460“. Das ist ein richtig großer Schritt nach vorne, nachdem sich die Zahlen ja über Monate hartnäckig nur seitwärts bewegt hatten.

Statistische Seitwärtsbewegung – das gilt leider immer noch für die Entwicklung der mit Corona in Verbindung stehenden Sterbefälle. Diese belaufen sich bayernweit nach wie vor täglich auf etwa 20 bis 40 neue Fälle und addieren sich im Freistaat mittlerweile auf knapp 14.900. Hierbei erscheint mir interessant, dass es an vielen Tagen nicht mehr die Altersgruppe Ü80 ist, die den größten Anteil der Sterbefälle verzeichnen muss, sondern die Altersgruppe Ü60 bis 79. Das ist für mich ein Indiz, dass wir gut daran getan haben, zumindest in den Impfzentren die Priorisierung nach Altersgruppen beibehalten zu haben.
Stichwort Impfen. Mit der vorhandenen Logistik könnten wir in Bayern sicherlich locker 250.000 Impfungen pro Tag verabreichen, allerdings fehlt es hierfür an ausreichend Impfstoff. Dessen verfügbare Menge ist nach wie vor der limitierende Faktor und lässt wie etwa gestern „nur“ eine Tagesimpfleistung von knapp 162.000 verabreichte Dosen zu. Das ist für sich genommen eine enorme Zahl, die letztlich auch die sehr gute Leistung erklärt, dass in Bayern bereits 7,5 Millionen Impfungen vorgenommen wurden und immerhin schon 41,4 Prozent der bayerischen Bevölkerung die Erstimpfung erhalten konnten. Schade ist nur, dass derzeit die Erstimpfungen gedrosselt werden müssen, um die nunmehr vermehrt nach dem Erreichen der medizinisch empfohlenen Frist fällig werdenden Zweitimpfungen sicherstellen zu können. So werden im Vergleich beider Impfschritte aktuell mehr als doppelt so viele „Zweitstiche“ gesetzt. Das soll sich erst gegen Ende Juni wieder umkehren, vorausgesetzt die von den Herstellern zugesagten Chargen kommen pünktlich und vollständig.

Vor diesem Hintergrund beraten heute beim sog. Impfgipfel die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin, wie es strategisch weitergehen soll. Das betrifft zum einen die für den 8. Juni anvisierte vollständige Aufgabe des Priorisierungssystems sowie die Frage, ob für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr Reihenimpfungen angeboten werden sollen, sobald die Europäische Arzneimittelagentur EMA den Wirkstoff von Biontech bis zu dieser Altersgrenze freigegeben hat.

Liebe Leserinnen und Leser, am 23. Mai hat sich die Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zum 72. Mal gejährt. Wie 2020 fielen zahlreiche hergebrachte Veranstaltungen Corona-bedingt ins Wasser und die wenigen Feierlichkeiten, die diesem Geburts- und Ehrentag des demokratisch verfassten Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland und seinem Grundgesetzt gewidmet waren, hatten schon deshalb einen sehr bescheidenen Rahmen, weil allenfalls wenige Gäste zugegen sein konnten.

Ich hatte die Ehre, am 21. Karlsruher Verfassungsgespräch teilzunehmen. Dieses musste im Saal leider ohne jedes Publikum stattfinden, wurde aber vom Fernsehsender phoenix übertragen. Es war eine nicht alltägliche Sache, unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts im Sitzungssaal des höchsten deutschen Gerichts Platz zu nehmen und mit hochrangigen Gesprächspartnern in einen intensiven Diskurs zum Thema „Macht und Ohnmacht der Polizei im Verfassungsstaat“ einzutreten. Aus Anlass des Verfassungstages möchte ich in diesem Newsletter einige Themen besonders im Kontext unserer Verfassung betrachten.

Denn auch wenn das Thema weit über die Pandemie hinaus angelegt war, so sind mir in der Vorbereitung auf diesen Termin natürlich sehr viele Begebenheiten der letzten 16 Monate, mithin der Zeit der Corona-Pandemie, in den Sinn gekommen, zumal diese die Regierungen des Bundes und der Länder und zuletzt auch den Deutschen Bundestag gezwungen hat, in einem Umfang, in einer Dauer und in einer Intensität in die Grundrechte der Menschen einzugreifen, wie das seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wohl noch nicht einmal während des „deutschen Herbstes“ im Kampf gegen den RAF-Terror der Fall gewesen ist.

Corona hat nicht nur für die Gesundheit zahlloser Menschen, sondern auch für den demokratischen Verfassungsstaat bereits vorher bestehende Gefahren verstärkt und darüber hinaus neue hervorgebracht. Anders als gerade von denen behauptet, die vielfach auf die Straße gehen, um angeblich die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Demokratie gegen vermeintlich vom Staat und seinen Organen ausgehende Bedrohungen zu verteidigen, sind es in Wahrheit eben jene extremen und extremistischen Strömungen, die reale Gefahren für Freiheit und Demokratie heraufbeschwören. Denn gerade sog. Querdenker, rechtsnationalistische Parteien mit und ohne parlamentarische Rückbindung, aber auch extrem linke Gruppierungen versuchen, sich die Pandemie-Ängste vieler Menschen zu Nutze zu machen, um eigene, wenig demokratische Ziele durchzusetzen. Denn wer Meinungsfreiheit fordert, aber nur seine eigene Meinung gelten lässt und abweichende Positionen mit Häme, Hetze, Hass, Gewaltandrohung oder gelegentlich sogar körperlicher Gewalt platt zu machen sucht, der ist ein lupenreiner Antidemokrat. Wer mit antisemitischen Stereotypen hantiert, von Corona als einem von nach der Weltherrschaft strebenden „jüdischen Eliten“ geschaffenen Trugbild faselt, dem sich „das Volk“ entgegenstemmen müsse, oder Staat, Parlament, Regierung und unabhängige Gerichte mit zahllosen Falschmeldungen und Fakenews zu diskreditieren und damit zu schwächen sucht, der muss sich nicht wundern, wenn sich ihm die wehrhafte Demokratie entgegenstellt. Deshalb ist es richtig, dass der Verfassungsschutz die auf eine Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zielenden Führungsstrukturen der „Querdenker“ und anderer Corona-Leugner beobachtet.

Geradezu unsäglich finde ich es, dass neben einzelnen Ärzten und Soldaten auch eine Hand voll, meist pensionierte, Polizeibeamte bundesweit an die Rednerpulte derlei obskurer Versammlungen treten. Sie versuchen mit der Autorität des ihnen ehedem von dem Staat, den sie nun ablehnen, verliehenen Amtes die Menschen aufzuwiegeln, mit Verschwörungsphantasien zu verwirren und Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im aktiven Dienst zum Widerstand gegen eine angeblich herrschende Diktatur aufzustacheln.

Unsere Polizistinnen und Polizisten wissen derlei Hirngespinste richtig einzuordnen und gehen den Provokateuren nicht auf den Leim. Aber natürlich schwächen ständig wiederkehrende Verbalattacken der beschriebenen Art ganz generell in der öffentlichen Wahrnehmung die Autorität des Staates und damit automatisch auch seiner Repräsentanten. Es beunruhigt mich sehr, dass im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Corona-Regeln anscheinend bei vielen Menschen die Hemmschwelle sinkt und Angriffe auf Dienstkräfte von Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr und THW häufiger, gewalttätiger und brutaler werden. Leicht werden dann aus Helfern Opfer. Mit diesem Thema befasst sich auch die neue Folge meines Podcast, die heute Abend freigeschaltet wird und die Sie hier aufrufen können.

All diesen Frauen und Männern, die sich im Dienst für das Gemeinwohl besonderen Gefahren aussetzen und dabei die verfassungsmäßige Ordnung verteidigen, möchte ich einmal mehr ein besonderes Lob und größten Dank aussprechen für ihren Mut und speziell ihre Gelassenheit, mit der sie tagtäglich unzählige Sicherheitsstörungen konsequent und dabei stets mit verhältnismäßigen Mitteln bereinigen. Denn am Ende der Pandemie wird sich die dann zu Buche stehende Reputation des Staates nicht nur danach bemessen, wie gut wir medizinisch durch die Pandemie gekommen sind, sondern auch danach, wie gut es der Exekutive gelungen ist, die mit einer Pandemiebekämpfung unvermeidlich einhergehenden Grundrechtseinschränkungen in jeder Hinsicht überzeugend – mit dem rechten Maß und damit rechtmäßig – durchzusetzen.

Kürzlich hat mir ein Polizeibeamter erzählt, der Dienst sei in Zeiten der Pandemie wesentlich anstrengender als davor, weil es jetzt vielfach deutlich mehr Zeit, Worte und Erklärungen brauche, um mit den Bürgerinnen und Bürgern selbst banale Einsatzsituationen zu klären.
Ich weiß, dass der Dienst bei Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr, Rettungsdiensten, aber auch den Landratsämtern, Stadtverwaltungen, Regierungen, Ministerien und vielen anderen im weitesten Sinne rechtswahrenden und sicherheitsschützenden Stellen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles abverlangt und gelegentlich an den Nerven zerrt, zumal die Pandemie schon bald eineinhalb Jahre dauert. Gerade deshalb ist diese Aussage für mich das schönste Geschenk, das die Exekutive der Verfassung zu ihrem Geburtstag machen konnte. Denn könnte es im Sinne der in den Räumen des Bundesverfassungsgerichts diskutierten These „Macht und Ohnmacht der Polizei im Verfassungsstaat“ eine bessere Nachricht geben, als dass sich die Polizei auch unter den gegebenen, besonders schwierigen Umständen weder versteckt, noch überreagiert, sondern sich ganz im Sinne der verfassungsmäßigen Ordnung mit den Bürgerinnen und Bürgern im Diskurs auseinandersetzt, um sie zuallererst mit der Macht des verständnisvollen Gesprächs, einer verständigen und verständlichen Argumentation sowie der Überzeugungskraft eines vertrauenswürdigen Bürgers in Uniform zur Einhaltung der Vorschriften zu bewegen? Die Staatsmacht setzt das Recht durch, ohne die Freiheit zu erdrücken, ihre eigenen rechtsstaatlichen Prinzipien zu missachten oder dass – jenseits hopfenundmalzverlorener Hardcore-Verquerdenker – gar die Grundrechtsträger letztlich an ihrem Staat (ver)zweifeln. Die Polizei im Besonderen und der Staat im Allgemeinen sind deshalb auch nicht ohnmächtig, denn sie erreichen nach wie vor die weit überwiegende Zahl der Menschen in diesem Lande in überzeugender Weise und halten sie dazu an, Recht und Gesetz zu achten.

Dass dem so ist, das belegen in schöner Regelmäßigkeit Meinungsumfragen zum Ansehen von Institutionen und Organisationen. Hier rangieren die Polizei und die Hilfsorganisationen – meist in unmittelbarer Nähe zum Bundesverfassungsgericht – fast immer auf einem Spitzenplatz. Dass auch nach knapp eineinhalb Jahren Covid-19 die weit überwiegende Mehrheit der Menschen ein Grundvertrauen in „ihren“ Staat hat, belegen, zumindest mittelbar, auch die jüngst durchgeführten repräsentativen Umfragen des ZDF-Politbarometers zur Zufriedenheit der Menschen mit den Corona-Maßnahmen. Von den um den 20. Mai befragten Probanden äußerten sich 60 Prozent zustimmend zu den aktuell ergriffenen Maßnahmen. Nur noch 14 Prozent fordern härtere Maßnahmen – Anfang Mai taten dies noch 23 Prozent – und 24 Prozent finden die aktuellen Vorgaben übertrieben.

Diese Zahlen zeigen, dass bei allem gefühlten Geholpere, das sich oft vor allem aus der schnellen Abfolge geänderter Regelungen ergibt und dann gerne von entsprechend Interessierten vor allem über die sozialen Medien ins Lächerliche gezogen wird, die Menschen in ihrer großen Mehrheit eben doch erkennen, dass die Aufgabe keineswegs trivial ist, unter sich ständig ändernden Bedingungen Woche für Woche die Balance zwischen so viel Sicherheit wie nötig und so viel Freiheit wie möglich immer wieder neu zu bestimmen und überzeugend zu vermitteln. Außerhalb jeder Verantwortung schlau daherzureden und sich auf Einzelinteressen zu beschränken ist einfach, in der Verantwortung die bestmögliche Lösung für möglichst alle Aspekte zu finden, ist nicht einfach. Das anerkennen nach den Rückmeldungen, die ich aus ganz Bayern bekomme, immer mehr Menschen, zumal sich bei vielen die Erkenntnis durchzusetzen scheint, dass Deutschland und Bayern im Vergleich zu anderen Staaten ganz passabel durch die bisweilen auch hier ziemlich stürmische See kommen.
Dass das Grundgesetz nicht die Partitur eines Wunschkonzerts ist, sondern den Bürgerinnen und Bürgern bisweilen schwierige und schmerzhafte Entscheidungen abverlangt, das entnehme ich zahlreichen an mich gerichteten Schreiben und den Plakaten der ein oder anderen kleinen Demo, die in diesen Tagen hinter dem Innenministerium Aufstellung nimmt. Von einer Einschränkung der Freiheit und einem Impfzwang durch die Hintertür ist da ebenso die Rede, wie von staatlicher Willkür. Hierbei wird im Kern kritisiert, dass vollständig geimpfte Personen von diversen Maßgaben der

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung befreit sein können, so z.B. von einer u.U. bestehenden Testpflicht für den Zugang zu Gaststätten oder der Quarantäne bei der Rückkehr aus einem Urlaub in einem „einfachen“ Risikogebiet. Wer sich nicht impfen lässt, muss länger mit derlei Erschwernissen leben. Das empfinden diese Menschen ungerecht und erblicken darin eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.
Dass Geimpfte bestimmte Erleichterungen genießen ist ebenso wenig ungerecht wie willkürlich. Es ist der Sache nach geboten, der ein eindeutiger medizinischer Zusammenhang zugrunde liegt. Wer geimpft ist, hat nicht nur ein reduziertes persönliches Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, er minimiert auch das unmittelbare und gegenwärtige Risiko für andere, sich bei ihm unmittelbar anzustecken. Für ungeimpfte Menschen gilt dies so nicht, mit ihnen geht insoweit auch für Dritte ein wesentlich höheres Ansteckungsrisiko einher, dem neben den üblichen AHA-L-Regelungen nur mit intensivem Testen begegnet werden kann.

Die Impfgegner argumentieren meist mit Impfrisiken. Ja, gravierende Impfschäden sind nicht völlig auszuschließen, aber diese treten im Verhältnis zur Zahl der Impfungen so verschwindend selten auf, dass der Nutzen der Impfung deren Risiko bei weitem übersteigt. Unter diesen Umständen hat jeder einzelne die Freiheit, zu entscheiden, auf welche Weise er seinen Beitrag zum Gemeinwohl leisten und das Ansteckungsrisiko minimieren will. Entweder durch den Verzicht auf den Gastgarten, oder einen aktuellen Test oder die Impfung. Nur eines geht nicht: nach dem Motto zu verfahren „ich baue mir die Welt, wie sie mir gefällt, schaue allein auf meine Interessen und ignoriere das Gemeinwohl“. Wer sich mit solch einer Argumentation auf seine vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte beruft, der verkennt dessen Kernprinzipien grundlegend, zu denen auch die Gedanken der Solidarität und eine Gemeinwohlorientierung gehören.

Im Gespräch bleiben, das gilt in Bezug auf Corona nicht nur für die Polizei, sondern auch für die Politik und so gab es letzten Freitag eine Telefonschalte der Staatskanzlei mit hochrangigen Vertretern der beiden großen christlichen Kirchen in Bayern. An dieser Gesprächsrunde habe ich als Verfassungsminister teilgenommen. Hierbei haben wir uns auf Erleichterungen bei der Religionsausübung verständigt, die im Wege der Auslegung bereits im Vorfeld einer in den nächsten Wochen kommenden Änderung der Verordnungslage möglich sind. Nach aktueller Regelungslage gilt, dass Zusammenkünfte von 
Glaubensgemeinschaften und Gottesdienste, die den „Charakter einer Großveranstaltung“ erreichen, untersagt sind, ohne dass dieses Tatbestandsmerkmal näher definiert wäre. Nachdem u.a. für kulturelle Veranstaltungen bei entsprechend niedriger 7-Tage-Inzidenz und Beachtung eines Hygienekonzepts wieder bis zu 250 Zuschauer zugelassen sind, soll dies im Prinzip auch für die Kirchen und Glaubensgemeinschaften gelten. Wir gehen deshalb davon aus, dass eine „religiöse Großveranstaltung“ nicht vorliegt, solange weniger als 200 Besucher dabei sind. Können diesen feste Sitzplätze zugewiesen werden, liegt die Grenze bei 250 Personen.

Die Zeiten sind fordernd, aber wir sind in guter Verfassung!
Mit besten Grüßen
Ihr Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

Geänderte 12. BayIfSMV mit Stand vom 25.05.2021 kann hier herunter geladen werden:

12._BayIfSMV_Stand_25.05.2021.pdf

Die ab 29.05.2021 geltende Bekanntmachung für den Landkreis Aschaffenburg wegen einer Inzidenz unter 50 kann hier herunter geladen werden:

Amtliche_Bekanntmachung_Lkr_AB_Inzidenz_unter_50.pdf

Es sind kurzfristig Kontingentplätze für den Lehrgang „Gruppenführer“ vom 14.06. – 18.06.2021 ( 01 04 C01 069 21 ) in Würzburg zur Verfügung gestellt worden.

Bei Interesse bitte bei mir unter 0171/5100248 melden.

Am vergangenen Samstag (22.05.21) nahmen 19 Einsatzkräfte aus Eichenberg, Großostheim, Hösbach-Bahnhof, Kälberau, Karlstein, Mömbris, Rottenberg und Waldaschaff am MTA-Zusatzmodul "Retten" in Sailauf teil.

Schwerpunkt war das Thema "Tragbare Leitern". Nach einem theoretischen Teil und einer Wiederholung der Knoten und Stiche wurde die Vorbereitung eines Leiterhebels geübt. Nach der Mittagspause ging es darum, die 4-teilige Steckleiter sowie die 3-teilige Schiebleiter an der Einsatzstelle richtig aufzustellen. Das Untersetzen von Steckleiterteilen bei beengten Platzverhältnissen wurde geübt und ein Dummy mittels Leiterhebel aus einem Obergeschoss gerettet.

Text: FF Sailauf / Fotos: FF Sailauf, FF Großostheim

MTA Sailauf3

MTA Sailauf1

Aktuelle Zahlen per 21.05.2021 um 7.00 Uhr:

Durchgeführte Erstimpfungen im Impfzentrum und durch mobile Teams: 56.749

Durchgeführte Zweitimpfungen: 22.588

Durchgeführte Erstimpfungen durch die Hausärzte: 34.231

Durchgeführte Zweitimpfungen: 3.096

Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und Vitalklinik Michelbach

Durchgeführte Erstimpfungen: 2.145

Durchgeführte Zweitimpfungen: 1.760

 

Gesamt Erstimpfungen: 93.125 – Quote: 38,01 %

 

Gesamt Zweitimpfungen: 27.444 – Quote: 11,20 %

 

Gesamtzahl Impfungen Stadt und Landkreis Aschaffenburg: 120.569