Für den Landkreis Aschaffenburg hat die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nun den Schwellenwert von 35 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Damit tritt ab Freitag, 4. Juni bis auf weiteres die folgende Änderung bei den Kontaktbeschränkungen ein:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt.
Diese Regelung gilt so lange, bis das Landratsamt Aschaffenburg eine neue Bekanntmachung veröffentlicht.
Im Übrigen bleiben die in der Bekanntmachung vom 27. Mai 2021 bekannt gemachten Regelungen bei Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sowie die übrigen Bestimmungen der 12. BayIfSMV und der Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Aschaffenburg unberührt.
Hinweis: Die genannten Kontaktbeschränkungen finden auf geimpfte und genesene Personen keine Anwendung. Diese Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer*innen unberücksichtigt.
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Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften informiert
Beteiligungsverfahren FwDV 500
Der Entwurf für die Neufassung der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ ist ab dem 1. Juni 2021 auf der Homepage der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften (PG FwDV) unter www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften.html zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Siehe Pressemitteilung im Anhang:
- Pressemitteilung
Wir sind mitten im Brandgeschehen und bekämpfen gerade mit aller Kraft das Feuer. Im Brandraum fühlt es sich immer wärmer an. Langsam komme ich an meine Belastungsgrenze. Ich drehe mich um, damit wir den Rückzug antreten. Doch dabei sehe ich wie mein/e Kamerad/in plötzlich umkippt. Was nun?
Um zu wissen auf welche Handgriffe, Schritte und Reaktionen es jetzt ankommt ist ein jährliches Üben des Atemschutznotfalls nötig. Doch darüber hinaus gibt es immer wieder technische Verbesserungen. Sei es durch neue Ausstattung, der Einsatztaktik oder Erkenntnisse aus der Unfallforschung. Um hier auf dem laufenden zu bleiben, bietet das Atemschutzzentrum des Landkreises in Goldbach ein zweiteiliges Seminar an. Im ersten Teil geht es hauptsächlich darum die Grundlagen aufzufrischen.
Hier wird sowohl die standardmäßige Vorgehensweise, vom absetzen des "mayday"-Rufes bis zur erfolgreichen Rettung des/r Kamerad:in besprochen. Als auch das dafür notwendige Equipment vorgestellt und vor allem die korrekte Handhabung trainiert. Ein solches Seminar findet heute Abend wieder statt.
Die Impressionen sind übrigens vom letzten Seminar😉
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Aktuelle Zahlen vom Impfzentrum per 30.05.2021 um 7.00 Uhr:
Durchgeführte Erstimpfungen im Impfzentrum und durch mobile Teams: 58.180
Durchgeführte Zweitimpfungen: 29.352
Durchgeführte Erstimpfungen durch die Hausärzte: 38.166
Durchgeführte Zweitimpfungen: 7.165
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und Vitalklinik Michelbach
Durchgeführte Erstimpfungen: 2.253
Durchgeführte Zweitimpfungen: 1.899
Gesamt Erstimpfungen: 98.599 – Quote: 40,25 %
Gesamt Zweitimpfungen: 38.416 – Quote: 15,68 %
Gesamtzahl Impfungen Stadt und Landkreis Aschaffenburg: 137.015
Die ab 29.05.2021 geltende Allgemeinverfügung für den Landkreis Aschaffenburg wegen einer Inzidenz unter 50 kann hier herunter geladen werden:
Allgemeinverfügung_Lkr_AB_Lockerungen_bei_Inzidenz_unter_50_zum_29.05.2021.pdf
Freie Lehrgangsplätze:
Leiter einer Feuerwehr ONLINE 05.07. - 08.07.2021 SFS Würzburg
Aufbaulehrgang für Führungskräfte mit Gruppenführerqualifikation ONLINE 05.07. - 06.07.2021 SFS Würzburg
Gruppenführer 26.07. - 30.07.2021 SFS Würzburg
Bei Interesse bitte Rückmeldung an 0171/5100248.
Im Atemschutzzentrum gefunden, vermutlich bei einer Belastungsübung liegen geblieben:
Am 26. und 27.05.2021 wurde der neue Abrollbehälter-Dekon/Hygiene des Landkreises bei der Fa. GSF in Twiest abgeholt. Der neue Abrollbehälter wird bei der FF Großostheim stationiert.
Der Abrollbehälter dient der Dekontamination und der Hygiene von Personen an allen Einsatzstellen, an denen sich die Personen mit gefährlichen Stoffen verschmutzen oder verletzt haben.
Es findet in der 25. KW noch eine Tagesschulung durch den Hersteller GSF und die Lieferanten von den Modulen zur UV-Desinfektion (Fa. Xylem) und zur Warmwasserherstellung (Kärcher Future) des zugeführten Wassers.
Der Abrollbehälter ersetzt einen über 40 Jahre alten LKW mit einer Dekon-Ausstattung.
Hier sind erstmal ein paar Bilder von der Abholung. Wir werden nach der Schulung den Abrollbehälter nochmals in einer Pressemitteilung vorstellen.
Die Regierung von Unterfranken hat dem Markt Stockstadt 73.500 € für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 bewilligt und die Beschaffungsfreigabe für einen Verkehrsicherungsanhänger VSA erteilt.
Der Gemeinde Rothenbuch wurden 125.000 € für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 bewilligt.
Beide Kommunen können nun mit der Beschaffung der Fahrzeuge bzw. des Anhängers beginnen.
wie üblich starte ich auch heute mit der Daten- und Faktenlage. Heute, Donnerstag, 27. Mai, 08:00 Uhr, verzeichnen wir für Bayern insgesamt 636.321 bestätigte Covid-19-Infektionen. Im Vergleich zum Donnerstag der letzten Woche, bis zu dem 630.582 Infektionen gezählt wurden, sind dies 5.739 mehr. Für die zurückliegenden sieben Tage errechnet sich somit ein Tagesschnitt von 820 Neuinfektionen, nachdem dieser Wert in den Vorwochen bei 1.536 1.867, 2.465, 3.212, 3.558, 3.560, 2.492, 2.664, 2.305, 1.888, 1.496, 1.320, 1.104, 1.093, 1.263, 1.646, 1.909, 2.366, 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652 bzw. 372 lag. Auch wenn die Zahlen dieser Woche durch das verlängerte Pfingstwochenende und einem dadurch reduzierten Testgeschehen etwas positiver ausfallen dürften, als es die Lage eigentlich ist, so stimmt der Trend und die darin zum Ausdruck kommende Entwicklung ist sehr erfreulich. Die dritte Welle ist auf dem Rückzug. Das belegt auch das Bundeslagebild. Dieses wies in den zurückliegenden sieben Tagen im Tagesdurchschnitt 5.156 und damit um weitere gut 4.600 Neuinfektionen weniger als vor einer Woche aus, was in etwa einer Halbierung der Fallzahlen binnen Wochenfrist entspricht.
Diese positive Entwicklung findet natürlich auch ihren Niederschlag bei den für Bund und Länder ermittelten 7-Tage-Inzidenzen. Im Ländervergleich liegt Bayern heute auf Platz 6 des Negativrankings mit einem Wert von 41 – nach 69, 107, 124, 161, 180, 178, 119, 142, 114, 96, 77, 68 und 58 an den vorangegangenen Vergleichstagen – und befindet sich damit exakt auf dem rechnerischen Bundesdurchschnitt (zuletzt 68) der Inzidenzwerte. Recherchiert man danach, wann wir zuletzt einen Bayern- oder Bundeswert unter 50 hatten, muss man in den Datenblättern bis zum Oktober 2020 zurückscrollen, also im Grunde in die Zeit vor der zweiten Welle. Dass es nicht nur punktuell, sondern auf breiter Front substanziell vorangeht, zeigen nicht zuletzt die Zahlen für die Länder, die wochenlang mit Höchstständen zu kämpfen hatten. Selbst das nach wie vor am stärksten belastete Thüringen liegt jetzt mit einer 7-Tages-Inzidenz von 59 (nach zuletzt 107, 168 und 207) weit unterhalb der 100er-Grenze.
Die Reproduktionszahl R gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt. Der Parameter schwankte die letzten Tage zwischen 0,73 und heute 0,56. Damit sind täglich deutlich mehr Menschen aus dem Infektionsgeschehen ausgeschieden, als neu dazukommen. Auch das ist eine wohltuend gute Entwicklung.
Wenngleich auch hier der Hinweis auf den Einfluss des Pfingstwochenendes und der Ferien auf die Zahlen anzubringen ist, so markiert die Entwicklung der Positivrate – die Zahl der laborpositiven PCR-Tests im Verhältnis zu deren Gesamtzahl – ein regelrechtes Highlight. Diese hat sich nach einem enormen Sprung nach unten am letzten Donnerstag nunmehr im Wochenvergleich nochmals immens verbessert. Die Positivrate schwankte in Bayern in den zurückliegenden Tagen zwischen 1,7 und 3,1 Prozent (Vorwochen: 3,0 und 3,9 bzw. 4,0 und 6,0) bei einem 7-Tages-Mittel von sagenhaften 2,41 (3,24, 4,84). Im Vergleich dazu liegt die bundesweite Positivrate nach wie vor deutlich höher bei ebenfalls verbesserten 8,26 Prozent (8,76, 10,90). Die Nachfrage nach PCR-Tests ist neuerlich und wohl auch feiertags- und ferienbedingt stark gesunken, sie liegt im 7-Tage-Mittel bei ca. 22.000 (47.300, 53.000) Stück.
Ich darf auf das Infektionsgeschehen in den bayerischen Regionen überschwenken. Auch bei der insoweit kleinteiligeren Betrachtung der Lage ist deren Entspannung auf breiter Front zu beobachten. Schon seit Tagen liegt keine Gebietskörperschaft mehr bei der 7-Tage-Inzidenz jenseits der Marke von 200 und über 100 finden sich lediglich 3 Landkreise bzw. kreisfreie Städte. Es sind dies die Stadt Memmingen mit einem im Wochenvergleich deutlich verbesserten Wert von 141, der Landkreis Coburg mit 110 und die in seiner topographischen Mitte liegende gleichnamige Stadt mit 105. Alle anderen 93 Gebietskörperschaften verzeichnen Werte unterhalb der noch vor Wochen landauf landab gefürchteten 100er-Marke – und nicht nur das. In den günstigeren Korridoren zeigen die Richtungspfeile klar nach unten und weisen eine strukturell nachhaltige Verbesserung der Lage aus. Denn die große Mehrheit, genau 69, der Landkreise und kreisfreien Städte unterschreiten sogar die Schwelle von 50 und dürfen – wenn nicht ohnehin schon geschehen – bei einer entsprechend stabilen Tendenz zeitnah mit der Erteilung des Einvernehmens des Gesundheitsministeriums rechnen, fortan weitergehende Lockerungen wie etwa den Verzicht auf einen Test beim Zugang zu Gastgärten und andere Freischankflächen zu erlauben. Die TOP 3 sind heute mit lange nicht mehr gesehenen einstelligen Werten die oberpfälzischen Städte Amberg mit 9,5 sowie Weiden mit 4,7 und den Vogel schießt der Landkreis Tirschenreuth ab mit 4,2. Hans Rosenthal, dessen Ur-Ratesendung im deutschen Fernsehen „Dalli Dalli“ genau vor 50 Jahren erstmals ausgestrahlt wurde, die Junggebliebenen unter uns erinnern sich sicherlich noch, hätte zu Ehren von Tirschenreuth freudestrahlend gerufen „Das ist Spitze!“
Dies gilt gottlob mittlerweile auch für die Situation in den bayerischen Kliniken. Lautete hier letzte Woche die ohnehin schon verbesserte statistische Faustformel, „es liegen ca. 1.900 Corona-Patienten in der Klinik und davon ca. 600 auf „Intensiv“, so gilt heute „1.500 zu 460“. Das ist ein richtig großer Schritt nach vorne, nachdem sich die Zahlen ja über Monate hartnäckig nur seitwärts bewegt hatten.
Statistische Seitwärtsbewegung – das gilt leider immer noch für die Entwicklung der mit Corona in Verbindung stehenden Sterbefälle. Diese belaufen sich bayernweit nach wie vor täglich auf etwa 20 bis 40 neue Fälle und addieren sich im Freistaat mittlerweile auf knapp 14.900. Hierbei erscheint mir interessant, dass es an vielen Tagen nicht mehr die Altersgruppe Ü80 ist, die den größten Anteil der Sterbefälle verzeichnen muss, sondern die Altersgruppe Ü60 bis 79. Das ist für mich ein Indiz, dass wir gut daran getan haben, zumindest in den Impfzentren die Priorisierung nach Altersgruppen beibehalten zu haben.
Vor diesem Hintergrund beraten heute beim sog. Impfgipfel die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin, wie es strategisch weitergehen soll. Das betrifft zum einen die für den 8. Juni anvisierte vollständige Aufgabe des Priorisierungssystems sowie die Frage, ob für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr Reihenimpfungen angeboten werden sollen, sobald die Europäische Arzneimittelagentur EMA den Wirkstoff von Biontech bis zu dieser Altersgrenze freigegeben hat.
Liebe Leserinnen und Leser, am 23. Mai hat sich die Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zum 72. Mal gejährt. Wie 2020 fielen zahlreiche hergebrachte Veranstaltungen Corona-bedingt ins Wasser und die wenigen Feierlichkeiten, die diesem Geburts- und Ehrentag des demokratisch verfassten Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland und seinem Grundgesetzt gewidmet waren, hatten schon deshalb einen sehr bescheidenen Rahmen, weil allenfalls wenige Gäste zugegen sein konnten.
Ich hatte die Ehre, am 21. Karlsruher Verfassungsgespräch teilzunehmen. Dieses musste im Saal leider ohne jedes Publikum stattfinden, wurde aber vom Fernsehsender phoenix übertragen. Es war eine nicht alltägliche Sache, unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts im Sitzungssaal des höchsten deutschen Gerichts Platz zu nehmen und mit hochrangigen Gesprächspartnern in einen intensiven Diskurs zum Thema „Macht und Ohnmacht der Polizei im Verfassungsstaat“ einzutreten. Aus Anlass des Verfassungstages möchte ich in diesem Newsletter einige Themen besonders im Kontext unserer Verfassung betrachten.
Denn auch wenn das Thema weit über die Pandemie hinaus angelegt war, so sind mir in der Vorbereitung auf diesen Termin natürlich sehr viele Begebenheiten der letzten 16 Monate, mithin der Zeit der Corona-Pandemie, in den Sinn gekommen, zumal diese die Regierungen des Bundes und der Länder und zuletzt auch den Deutschen Bundestag gezwungen hat, in einem Umfang, in einer Dauer und in einer Intensität in die Grundrechte der Menschen einzugreifen, wie das seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wohl noch nicht einmal während des „deutschen Herbstes“ im Kampf gegen den RAF-Terror der Fall gewesen ist.
Corona hat nicht nur für die Gesundheit zahlloser Menschen, sondern auch für den demokratischen Verfassungsstaat bereits vorher bestehende Gefahren verstärkt und darüber hinaus neue hervorgebracht. Anders als gerade von denen behauptet, die vielfach auf die Straße gehen, um angeblich die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Demokratie gegen vermeintlich vom Staat und seinen Organen ausgehende Bedrohungen zu verteidigen, sind es in Wahrheit eben jene extremen und extremistischen Strömungen, die reale Gefahren für Freiheit und Demokratie heraufbeschwören. Denn gerade sog. Querdenker, rechtsnationalistische Parteien mit und ohne parlamentarische Rückbindung, aber auch extrem linke Gruppierungen versuchen, sich die Pandemie-Ängste vieler Menschen zu Nutze zu machen, um eigene, wenig demokratische Ziele durchzusetzen. Denn wer Meinungsfreiheit fordert, aber nur seine eigene Meinung gelten lässt und abweichende Positionen mit Häme, Hetze, Hass, Gewaltandrohung oder gelegentlich sogar körperlicher Gewalt platt zu machen sucht, der ist ein lupenreiner Antidemokrat. Wer mit antisemitischen Stereotypen hantiert, von Corona als einem von nach der Weltherrschaft strebenden „jüdischen Eliten“ geschaffenen Trugbild faselt, dem sich „das Volk“ entgegenstemmen müsse, oder Staat, Parlament, Regierung und unabhängige Gerichte mit zahllosen Falschmeldungen und Fakenews zu diskreditieren und damit zu schwächen sucht, der muss sich nicht wundern, wenn sich ihm die wehrhafte Demokratie entgegenstellt. Deshalb ist es richtig, dass der Verfassungsschutz die auf eine Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zielenden Führungsstrukturen der „Querdenker“ und anderer Corona-Leugner beobachtet.
Geradezu unsäglich finde ich es, dass neben einzelnen Ärzten und Soldaten auch eine Hand voll, meist pensionierte, Polizeibeamte bundesweit an die Rednerpulte derlei obskurer Versammlungen treten. Sie versuchen mit der Autorität des ihnen ehedem von dem Staat, den sie nun ablehnen, verliehenen Amtes die Menschen aufzuwiegeln, mit Verschwörungsphantasien zu verwirren und Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im aktiven Dienst zum Widerstand gegen eine angeblich herrschende Diktatur aufzustacheln.
Unsere Polizistinnen und Polizisten wissen derlei Hirngespinste richtig einzuordnen und gehen den Provokateuren nicht auf den Leim. Aber natürlich schwächen ständig wiederkehrende Verbalattacken der beschriebenen Art ganz generell in der öffentlichen Wahrnehmung die Autorität des Staates und damit automatisch auch seiner Repräsentanten. Es beunruhigt mich sehr, dass im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Corona-Regeln anscheinend bei vielen Menschen die Hemmschwelle sinkt und Angriffe auf Dienstkräfte von Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr und THW häufiger, gewalttätiger und brutaler werden. Leicht werden dann aus Helfern Opfer. Mit diesem Thema befasst sich auch die neue Folge meines Podcast, die heute Abend freigeschaltet wird und die Sie hier aufrufen können.
All diesen Frauen und Männern, die sich im Dienst für das Gemeinwohl besonderen Gefahren aussetzen und dabei die verfassungsmäßige Ordnung verteidigen, möchte ich einmal mehr ein besonderes Lob und größten Dank aussprechen für ihren Mut und speziell ihre Gelassenheit, mit der sie tagtäglich unzählige Sicherheitsstörungen konsequent und dabei stets mit verhältnismäßigen Mitteln bereinigen. Denn am Ende der Pandemie wird sich die dann zu Buche stehende Reputation des Staates nicht nur danach bemessen, wie gut wir medizinisch durch die Pandemie gekommen sind, sondern auch danach, wie gut es der Exekutive gelungen ist, die mit einer Pandemiebekämpfung unvermeidlich einhergehenden Grundrechtseinschränkungen in jeder Hinsicht überzeugend – mit dem rechten Maß und damit rechtmäßig – durchzusetzen.
Kürzlich hat mir ein Polizeibeamter erzählt, der Dienst sei in Zeiten der Pandemie wesentlich anstrengender als davor, weil es jetzt vielfach deutlich mehr Zeit, Worte und Erklärungen brauche, um mit den Bürgerinnen und Bürgern selbst banale Einsatzsituationen zu klären.
Dass dem so ist, das belegen in schöner Regelmäßigkeit Meinungsumfragen zum Ansehen von Institutionen und Organisationen. Hier rangieren die Polizei und die Hilfsorganisationen – meist in unmittelbarer Nähe zum Bundesverfassungsgericht – fast immer auf einem Spitzenplatz. Dass auch nach knapp eineinhalb Jahren Covid-19 die weit überwiegende Mehrheit der Menschen ein Grundvertrauen in „ihren“ Staat hat, belegen, zumindest mittelbar, auch die jüngst durchgeführten repräsentativen Umfragen des ZDF-Politbarometers zur Zufriedenheit der Menschen mit den Corona-Maßnahmen. Von den um den 20. Mai befragten Probanden äußerten sich 60 Prozent zustimmend zu den aktuell ergriffenen Maßnahmen. Nur noch 14 Prozent fordern härtere Maßnahmen – Anfang Mai taten dies noch 23 Prozent – und 24 Prozent finden die aktuellen Vorgaben übertrieben.
Diese Zahlen zeigen, dass bei allem gefühlten Geholpere, das sich oft vor allem aus der schnellen Abfolge geänderter Regelungen ergibt und dann gerne von entsprechend Interessierten vor allem über die sozialen Medien ins Lächerliche gezogen wird, die Menschen in ihrer großen Mehrheit eben doch erkennen, dass die Aufgabe keineswegs trivial ist, unter sich ständig ändernden Bedingungen Woche für Woche die Balance zwischen so viel Sicherheit wie nötig und so viel Freiheit wie möglich immer wieder neu zu bestimmen und überzeugend zu vermitteln. Außerhalb jeder Verantwortung schlau daherzureden und sich auf Einzelinteressen zu beschränken ist einfach, in der Verantwortung die bestmögliche Lösung für möglichst alle Aspekte zu finden, ist nicht einfach. Das anerkennen nach den Rückmeldungen, die ich aus ganz Bayern bekomme, immer mehr Menschen, zumal sich bei vielen die Erkenntnis durchzusetzen scheint, dass Deutschland und Bayern im Vergleich zu anderen Staaten ganz passabel durch die bisweilen auch hier ziemlich stürmische See kommen.
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung befreit sein können, so z.B. von einer u.U. bestehenden Testpflicht für den Zugang zu Gaststätten oder der Quarantäne bei der Rückkehr aus einem Urlaub in einem „einfachen“ Risikogebiet. Wer sich nicht impfen lässt, muss länger mit derlei Erschwernissen leben. Das empfinden diese Menschen ungerecht und erblicken darin eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.
Die Impfgegner argumentieren meist mit Impfrisiken. Ja, gravierende Impfschäden sind nicht völlig auszuschließen, aber diese treten im Verhältnis zur Zahl der Impfungen so verschwindend selten auf, dass der Nutzen der Impfung deren Risiko bei weitem übersteigt. Unter diesen Umständen hat jeder einzelne die Freiheit, zu entscheiden, auf welche Weise er seinen Beitrag zum Gemeinwohl leisten und das Ansteckungsrisiko minimieren will. Entweder durch den Verzicht auf den Gastgarten, oder einen aktuellen Test oder die Impfung. Nur eines geht nicht: nach dem Motto zu verfahren „ich baue mir die Welt, wie sie mir gefällt, schaue allein auf meine Interessen und ignoriere das Gemeinwohl“. Wer sich mit solch einer Argumentation auf seine vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte beruft, der verkennt dessen Kernprinzipien grundlegend, zu denen auch die Gedanken der Solidarität und eine Gemeinwohlorientierung gehören.
Im Gespräch bleiben, das gilt in Bezug auf Corona nicht nur für die Polizei, sondern auch für die Politik und so gab es letzten Freitag eine Telefonschalte der Staatskanzlei mit hochrangigen Vertretern der beiden großen christlichen Kirchen in Bayern. An dieser Gesprächsrunde habe ich als Verfassungsminister teilgenommen. Hierbei haben wir uns auf Erleichterungen bei der Religionsausübung verständigt, die im Wege der Auslegung bereits im Vorfeld einer in den nächsten Wochen kommenden Änderung der Verordnungslage möglich sind. Nach aktueller Regelungslage gilt, dass Zusammenkünfte von
Glaubensgemeinschaften und Gottesdienste, die den „Charakter einer Großveranstaltung“ erreichen, untersagt sind, ohne dass dieses Tatbestandsmerkmal näher definiert wäre. Nachdem u.a. für kulturelle Veranstaltungen bei entsprechend niedriger 7-Tage-Inzidenz und Beachtung eines Hygienekonzepts wieder bis zu 250 Zuschauer zugelassen sind, soll dies im Prinzip auch für die Kirchen und Glaubensgemeinschaften gelten. Wir gehen deshalb davon aus, dass eine „religiöse Großveranstaltung“ nicht vorliegt, solange weniger als 200 Besucher dabei sind. Können diesen feste Sitzplätze zugewiesen werden, liegt die Grenze bei 250 Personen.
Die Zeiten sind fordernd, aber wir sind in guter Verfassung!
Geänderte 12. BayIfSMV mit Stand vom 25.05.2021 kann hier herunter geladen werden:
12._BayIfSMV_Stand_25.05.2021.pdf
Die ab 29.05.2021 geltende Bekanntmachung für den Landkreis Aschaffenburg wegen einer Inzidenz unter 50 kann hier herunter geladen werden:
Amtliche_Bekanntmachung_Lkr_AB_Inzidenz_unter_50.pdf
Es sind kurzfristig Kontingentplätze für den Lehrgang „Gruppenführer“ vom 14.06. – 18.06.2021 ( 01 04 C01 069 21 ) in Würzburg zur Verfügung gestellt worden.
Bei Interesse bitte bei mir unter 0171/5100248 melden.
Link zur Fachempfehlung:
https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2021/05/DFV-vfdb-FE_Brandschutzpraevention_60.pdf
Am vergangenen Samstag (22.05.21) nahmen 19 Einsatzkräfte aus Eichenberg, Großostheim, Hösbach-Bahnhof, Kälberau, Karlstein, Mömbris, Rottenberg und Waldaschaff am MTA-Zusatzmodul "Retten" in Sailauf teil.
Schwerpunkt war das Thema "Tragbare Leitern". Nach einem theoretischen Teil und einer Wiederholung der Knoten und Stiche wurde die Vorbereitung eines Leiterhebels geübt. Nach der Mittagspause ging es darum, die 4-teilige Steckleiter sowie die 3-teilige Schiebleiter an der Einsatzstelle richtig aufzustellen. Das Untersetzen von Steckleiterteilen bei beengten Platzverhältnissen wurde geübt und ein Dummy mittels Leiterhebel aus einem Obergeschoss gerettet.
Text: FF Sailauf / Fotos: FF Sailauf, FF Großostheim
Aktuelle Zahlen per 21.05.2021 um 7.00 Uhr:
Durchgeführte Erstimpfungen im Impfzentrum und durch mobile Teams: 56.749
Durchgeführte Zweitimpfungen: 22.588
Durchgeführte Erstimpfungen durch die Hausärzte: 34.231
Durchgeführte Zweitimpfungen: 3.096
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und Vitalklinik Michelbach
Durchgeführte Erstimpfungen: 2.145
Durchgeführte Zweitimpfungen: 1.760
Gesamt Erstimpfungen: 93.125 – Quote: 38,01 %
Gesamt Zweitimpfungen: 27.444 – Quote: 11,20 %
Gesamtzahl Impfungen Stadt und Landkreis Aschaffenburg: 120.569
Achtung Erinnerung:
Wegen der noch geltenden Ausgansbeschränkungen im Bereich Gründau beginnt das Fahrsicherheitstraining am 23.05.2021 bereits um 14:00 Uhr, Ende ist für 21:00 Uhr geplant.