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112 Newsletter vom 26. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser, 

auch heute möchte ich Ihnen zunächst einen kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern geben. Stand heute, Dienstag, 10:00 Uhr, haben wir 46.745 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 103 mehr (vorgestern auf gestern + 137) oder + 0,2 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 357 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 42.100 Personen oder 250 mehr als gestern (+ 0,6 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 2.230 Personen an COVID-19, das sind ca. 160 Personen weniger als gestern (- 6,7 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 17 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern 18).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.419 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 17 (vorgestern auf gestern + 11) oder insgesamt + 0,5 Prozent mehr. Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,88 (Vortag R=0,83). Der isolierte Tageswert für heute wurde mit R=0,75 (gestern ebenfalls R=0,75) festgestellt. Wir bleiben damit auch weiterhin unterhalb der magischen Marke von R=1. Dies ist sehr erfreulich, da ein Wert kleiner 1 anzeigt, dass die Welle weiterhin flach verläuft.

Und auch heute sollen die 7-Tage-Inzidenzen für die am stärksten betroffenen Kreise und kreisfreien Städte Bayerns nicht fehlen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt.

Einmal mehr sind die drei Erstplatzierten dieselben wie die letzten vier Tage. An der Spitze steht die Stadt Regensburg mit einer kumulierten 7-Tage-Inzidenz von 76,7 (gestern 72,7). Hinter Regensburg folgt der Landkreis Lichtenfels mit einer kumulierten 7-Tage-Inzidenz von 40,4 (gestern 41,9). Knapp dahinter auf Platz 3 folgt der Landkreis Coburg mit einem Wert von 33,4 (gestern 41,4) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen und rutscht damit wieder unter die Vorwarnstufe von 35.

Sehr erfreulich: Die weit überwiegende Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte weisen Werte kleiner 10 aus. Ein Hotspot-Geschehen beschränkt sich damit aktuell auf die drei namentlich genannten Gebietskörperschaften.

Mittlerweile ist klar, worin die Ursache für den sprunghaften Anstieg der 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Regensburg liegt. Wie gestern vermutet, besteht ein ursächlicher Zusammenhang vor allem mit den Ergebnissen von Reihentestungen, die in Asylbewerberunterkünften durchgeführt wurden und deren Ergebnisse nun vorliegen. Allein in der Unterkunft Pionierkaserne sind 62 Personen positiv getestet, von denen aber keiner mit starken Symptomen erkrankt ist. Das zuständige Gesundheitsamt hat die Unterkunft unter Quarantäne gestellt und die infizierten Personen von den im Test negativen Personen räumlich getrennt. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass dieser Hotspot auf die Asylbewerberunterkunft begrenzt werden kann und keine weitergehenden Maßnahmen nötig werden.

Die regelmäßigen Leser dieses Newsletters wissen es: dienstags ist meist Sitzung des Ministerrates und dessen Tagesordnung wird nach wie vor von Corona dominiert. Im Kabinett war ich heute insbesondere als Sportminister gefordert und ich freue mich sehr, den insgesamt etwa 5 Millionen Mitgliedern von Sportvereinen in Bayern und all den anderen, die Sport außerhalb von Vereinen bei gewerblichen Anbietern oder einfach individuell für sich betreiben, eine ganze Reihe erfreulicher Mitteilungen machen zu können.

Der Ministerrat hat heute ein von mir vorgelegtes Stufenkonzept zustimmend zur Kenntnis genommen. Es sieht vier zeitlich zu staffelnde Stufen vor. Abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie wird zu späteren, jetzt noch nicht konkretisierten Terminen über die Zwischenstufen einer Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs der Sportverbände, sodann über die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs kontaktlos betriebener Sportarten im Indoorbereich sowie der Öffnung von Hallenbädern befunden werden, ehe schließlich in der letzten Stufe die Wiederaufnahme des Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebs von Sportarten mit Körperkontakt möglich sein wird.

Im Mittelpunkt der heutigen Beratungen stand aber die bereits zum 8. Juni 2020 wirksam werdende erste Stufe. Diese wird regelungstechnisch durch eine Änderung der bisher geltenden 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) umgesetzt und umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:

  • Streichung des Begriffs „Individualsportarten“ aus der 4. BayIfSMV:

Mit diesem vermeintlich eindeutigen Begriff gingen in den letzten Wochen immer wieder erhebliche Auslegungsprobleme einher. Dass ein Läufer, der für sich seine Bahnen zieht oder durch den Wald joggt, Individualsport betreibt, war unstreitig. Ob es aber auch zulässig ist, wenn eine Fußballmannschaft, deren Mitglieder als solche Mannschaftssportler sind und Mannschaftssport ausüben, sich trifft, um an Stelle eines klassischen Fußballtrainings organisiertes Laufen zu betreiben, war streitig. Jetzt kommt es allein darauf an, dass die erforderlichen Hygieneauflagen eingehalten werden, Stichworte sind Mindestabstand, Desinfektion u.v.a.m.

  • Wiederaufnahme des Outdoor-Trainingsbetriebs

Der Trainingsbetrieb im Freien wird über alle Sportarten hinweg deutlich ausgeweitet. Aber Achtung: die Zahl der Trainierenden ist auf maximal 20 Personen beschränkt! Diese Lockerung wird eine Vielzahl von Sportangeboten bzw. -kursen unter den dort geltenden sonstigen Voraussetzungen (insbesondere Kontaktfreiheit und Einhaltung der Abstandsregel) wieder möglich machen. Für die Einhaltung und Umsetzung der Hygiene-Auflagen hat der verantwortliche Trainer bzw. Übungsleiter zu sorgen.

  • Aufhebung der Betriebsuntersagung von Freibädern

Mit zunehmend höheren Temperaturen suchen immer mehr Menschen Abkühlung im kühlen Nass. Dies war schon nach der bisherigen Rechtslage in natürlichen Gewässern zulässig, ab dem 8. Juni gilt das auch für Freibäder. Die Öffnung der Freibäder ist vertretbar, weil nach herrschender Meinung unter Hygienikern und Medizinern in einem ordnungsgemäß betriebenen Freibad kein nennenswertes Risiko für eine Ansteckung über das Wasser mit COVID-19 besteht.

Das geforderte strikte Hygienekonzept wird eine vergleichsweise niedrig anzusetzende Obergrenze für die Anzahl der zeitgleich anwesenden Badegäste verlangen, ansonsten wären z.B. die Mindestabstände im Wasser und auf der Liegewiese nicht einzuhalten. Und Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines für die Betreuung zuständigen Erwachsenen ins Freibad.

  • Aufhebung der Untersagung von Indoorsportstätten

Diese Rechtsänderung wird nicht nur die Freunde von Handball, Basketball und Co. freuen, die unter strengen Hygienevoraussetzungen den kontaktlosen Hallentrainingsbetrieb wiederaufnehmen können. Nach den vielen Zuschriften zu urteilen, die ich in den letzten Wochen bekommen habe, werden vor allem die Betreiber und passionierten Nutzer von Fitnesscentern und vergleichbaren „Rückenschulen“ aufatmen, dass sie wieder an die Geräte dürfen. Es war mir hierbei ein besonderes Anliegen, dass gerade diejenigen sich auch wieder sportlich betätigen können, die ganz gezielt Krankheiten vorbeugen oder bestehende Krankheiten lindern.

Zu den strengen Hygieneauflagen gehört, dass beim Indoortrainingsbetrieb die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Der Betreiber muss ein sportart- und standortspezifisches Schutz-/Hygienekonzept erstellen und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Das Schutz-/Hygienekonzept kann infektionsschutzfachlich auch größere Abstandsregeln zwischen den Personen erfordern. Insbesondere sollte der Außenluftanteil der raumlufttechnischen Anlagen so weit wie möglich erhöht werden. Also: dem Mief keine Chance, immer kräftig für Frischluft sorgen!

  • Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlose Sportarten im Freien

Ab 8. Juni ist der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien wieder zulässig. Das bezieht sich insbesondere auf die klassischen Individualsportarten der Leichtathletik wie Weitsprung, Hochsprung, Speerwerfen oder Kugelstoßen, aber auch Bogenschießen, Golf, Tennis, Wettkampfklettern und vieles andere mehr. Selbstverständlich bedarf es auch in diesen Konstellationen eines fundierten standort- und wettkampfspezifischen Schutz-/Hygienekonzeptes. Und wichtig: Aus der Tatsache, dass derlei Wettkämpfe wieder zulässig sein werden folgt ausdrücklich nicht, dass die Wettkämpfe vor Publikum ausgetragen werden dürfen. Diese Frage steht auf einem ganz anderen Blatt und ist wie bei den „Geisterspielen“ der Fußballbundesligen oder der Basketball Bundeliga unter dem Gesichtspunkt der Zulässigkeit von Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt zu beurteilen.

  • Aufhebung der Untersagung des Betriebs von Tanzschulen

In den letzten Tagen haben gleich mehrfach vor dem Innenministerium auf dem Wittelsbacherplatz Menschen Tango, Standard oder Lateinamerikanisch tanzend demonstriert und mich auf etwas hingewiesen, was ohnehin schon in Vorbereitung war: die Aufhebung der Untersagung des Betriebs von Tanzschulen. Dies gilt aber nur dann, wenn der Unterricht mit „festen Tanzpaaren“ erfolgt und ausreichend Abstand zu anderen Tanzpaaren gewährleistet ist. Denn nur dann ist das Infektionsrisiko für weitere Personen überschaubar. Nicht möglich sind somit Tanzkurse mit Damen- oder Herrenwahl oder Formationstänze von Gruppen.

  • Aufhebung der Betriebsuntersagung von Sportstätten für das Training von Rehabilitationssportgruppen 

Anerkannte Rehabilitationssportgruppen können bald wieder Reha-Sport betreiben, sofern dieser passend zu bestimmten medizinischen Indikation, etwa Rückenleiden, angeboten wird und für die jeweiligen Teilnehmer indikationsgerecht ärztlich verordnet wurde. Weitere Voraussetzung ist, dass ein auf die jeweilige Trainingsstätte abgestimmtes, standortspezifisches Hygienekonzept besteht, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, also dem Landratsamt bzw. der Verwaltung einer kreisfreien Stadt, vorgelegt werden kann. Diese Erleichterung ist mir besonders wichtig, weil sie nicht nur Reha-Sportgruppen zu Gute kommt, die akut versorgte Patienten etwa nach Operationen wieder fit machen, sondern speziell auch dem Behindertensport Trainingsmöglichkeiten eröffnet.

Bei nahezu allen Einzelpunkten ist von Hygienekonzepten die Rede, die individuell nach den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Sportarten und ihrer Austragungsorte zu gestalten sind. Angesichts der Vielzahl denkbarer Konstellationen ist es schlicht unmöglich, hier oder gar im Verordnungswege detaillierte Vorgaben zu machen. Deshalb haben meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Rahmenhygienekonzept Sport entworfen, das den jeweils Verantwortlichen in Sportvereinen und bei gewerblichen Anbietern Hilfestellung geben wird, individuelle Hygiene- und Verfahrenskonzepte mit Substanz zu erarbeiten, um das Infektionsrisiko, das nach wie vor besteht, zu minimieren. Das Rahmenkonzept, das sich derzeit in der finalen Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium befindet, werden wir in den nächsten Tagen veröffentlichen. Allen Verantwortlichen sage ich schon an dieser Stelle: Nehmen Sie das Thema Hygiene nicht auf die leichte Schulter! Denn Sport soll den Menschen Spaß und Freude machen und ihre Gesundheit stärken, Sport darf sie gerade nicht krankmachen.

Apropos krankmachen: Es macht mich regelrecht krank, wenn ich höre, dass verantwortliche Politiker in einzelnen Bundesländern beabsichtigen, unverantwortlich zu handeln. Ich habe nicht das geringste Verständnis, wenn ein Ministerpräsident angesichts einer pandemischen Lage öffentlich darüber nachdenkt, seine Landesregierung aus der Pflicht zu nehmen und die Verantwortung für die Festlegung von Hygieneanforderungen auf die örtliche Ebene zu delegieren. Das ist in meinen Augen eine falsch verstandene „Bürgernähe“ und ein Abschieben der Verantwortung, für das es keine Rechtfertigung gibt. Bleibt nur zu hoffen, dass sich dieser populistische Ansatz nicht durchsetzt und stattdessen bei seinen Initiatoren die nötige Einsicht einsetzt.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Ein Service der Landesmediendienste Bayern auch für die Kinderfeuerwehren.

Es gibt ihn auch im Corona-Jahr 2020, den kostenlosen Ferienfilmkoffer!

Wenngleich alle noch nicht wissen, ob und wie in den Sommerferien Veranstaltungen mit Kindern der Kinderfeuerwehr durchgeführt werden können und ob der Ferienfilmkoffer genutzt wenn kann, so hoffen wir doch alle, dass im Sommer die Kinder in der Feuerwehr wieder miteinander etwas unternehmen können!

Bestellt deshalb den Ferienfilmkoffer möglichst bald oder vielleicht auch gleich heute, damit Ihr ihn habt, wenn’s wieder losgeht! Sollte es doch anders kommen und Eure Aktivitäten nicht realisierbar sein, könnt Ihr die Bestellung bis zum Versandtag kostenfrei telefonisch oder per E-Mail stornieren.

Der kostenlose Ferienfilmkoffer enthält eine Auswahl von 15 Filmen, die alle mit dem nichtgewerblichen öffentlichen Vorführrecht ausgestattet sind.

Letzte Bestellmöglichkeit: 7. August

Rücksendung bis spätestens 11. September

Reservierungen der Ferienfilmkoffer: Tel. 089 38 16 09-15, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Die Landesmediendienste Bayern e.V.freuen sich über Euer Interesse!

--

Landesmediendienste Bayern e.V.

Dietlindenstraße 18

80802 München

Telefon: 0 89/38 16 09-15

Telefax: 0 89/38 16 09-20

e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Website: http://www.mediendienste.info

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) freut sich sehr, dass heute ein erstes Teilziel bzw. -ergebnis ihres Forschungsprojektes „Krebsrisiko im Feuerwehrdienst?“ mit der Veröffentlichung der DGUV Information 205-035 "Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“ Eingang in die Praxis der deutschen Feuerwehren finden kann.

Zeitgleich ist ein Erklärfilm des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz zu dem Thema erschienen, um den Einsatzkräften der Feuerwehren dieses wichtige Thema auf anschauliche Art näher zu bringen.

Weitere Details kann der heute erschienenen Pressemitteilung der DGUV entnommen werden:

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_2/details_2_392768.jsp

Die DGUV Information 205-035 ist ab sofort unter

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/informationen/3730/hygiene-und-kontaminationsvermeidung-bei-der-feuerwehr

verfügbar.

Der Erklärfilm steht auf der Homepage des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz sowie im youtube-Kanal der DGUV zur Verfügung:

https://www.dguv.de/webcode.jsp?query=d1182838

https://youtu.be/6XeQHOPuuiw

112 Newsletter vom 25. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie jeden Tag möchte ich auch heute einen kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern an den Anfang dieses Newsletters stellen. Stand heute, Montag, 10:00 Uhr, haben wir 46.642 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 137 mehr (vorgestern auf gestern + 67) oder + 0,3 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 357 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 41.850 Personen oder 110 mehr als gestern (+ 0,3 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 2.390 Personen an COVID-19, das sind ca. 20 mehr als gestern (+ 0,8 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 18 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern ebenfalls 18).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.402 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 11 (vorgestern auf gestern + 8) oder insgesamt + 0,5 Prozent mehr.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,83 (Vortag R=0,87). Der isolierte Tageswert für heute wurde mit R=0,75 (gestern R=0,85) festgestellt. Wir bleiben damit auch weiterhin unterhalb der magischen Marke von R=1. Dies ist sehr erfreulich, da ein Wert kleiner 1 anzeigt, dass mehr Menschen genesen oder an Corona sterben, als sich neu infizieren. Die Welle flacht sich also konstant weiter ab.

Und auch heute sollen die 7-Tage-Inzidenzen für die am stärksten betroffenen Kreise und kreisfreien Städte Bayerns nicht fehlen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt.

Auch heute sind die drei Erstplatzierten dieselben wie die letzten drei Tage, haben aber erneut die Plätze getauscht. An der Spitze steht nun die Stadt Regensburg mit einer kumulierten 7-Tage-Inzidenz von 72,1 (gestern 40,6). Hinter Regensburg folgt der Landkreis Lichtenfels mit einer kumulierten 7-Tage-Inzidenz von wiederum 41,9. Knapp dahinter auf Platz 3 folgt der Landkreis Coburg mit einem Wert von 41,4 (gestern 33,4) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen.

Nachgehen muss man den Ursachen für den sprunghaften Anstieg der 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Regensburg, die nun deutlich jenseits der bundesweit einheitlichen kritischen Marke von 50 liegt, die einen Notfallmechanismus und weitergehende Meldepflichten gegenüber dem Bund auslöst. Allem Anschein nach besteht ein ursächlicher Zusammenhang vor allem mit den Ergebnissen von Reihentestungen, die in Asylbewerberunterkünften durchgeführt wurden und deren Ergebnisse nun vorliegen.

Sind Sie Eltern oder Großeltern schulpflichtiger Kinder, von Auszubildenden mit Berufsschulpflicht oder von Studierenden der Universitäten bzw. Hochschulen in Bayern, dann haben Sie in den zurückliegenden Wochen sicherlich mit besonderem Interesse verfolgt, wie es mit dem Betrieb dieser Bildungseinrichtungen weitergeht. Auch die Medien haben immer wieder darüber berichtet.

Weit weniger im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung stand aber, dass die öffentliche Hand ihren Nachwuchs insbesondere für den nichttechnischen Verwaltungsdienst in weiten Teilen intern ausbildet oder für den Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe qualifiziert. Wesentliche Bildungseinrichtungen sind hier, neben diversen Fortbildungsinstituten, für die dritte Qualifikationsebene (vormals „gehobener Dienst“) die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) mit ihren Fachbereichen Allgemeine Innere Verwaltung, Polizei, Rechtspflege, Finanzverwaltung, Sozialverwaltung und Archiv- und Bibliothekswesen, an denen insgesamt mehr als 5.500 Studierende eingeschrieben sind, sowie für die zweite Qualifikationsebene (vormals „mittlerer Dienst“) die Bayerische Verwaltungsschule K.d.ö.R. (BVS). Auch den Studien-, Aus- und Fortbildungsbetrieb dieser Bildungseinrichtungen hat die Corona-Pandemie gehörig durchgeschüttelt. Zeitweise musste der Betrieb sogar ganz ausgesetzt werden. Zudem wurden und werden zahlreiche in Praxissemestern befindliche Studierende der HföD aktuell nicht oder nicht ausschließlich bei ihren Stammbehörden, sondern zumindest zeitweise bei Gesundheitsämtern in sog. Corona Tracing Teams eingesetzt. Diese verfolgen die sozialen Kontakte von neu infizierten Personen nach, um so Infektionsketten zu unterbrechen.

Analog der Zielsetzung für die Schulen und Hochschulen darf auch bei den internen Ausbildungs- und Studiengängen Corona nicht dazu führen, dass ganze Jahrgänge ihre Zwischenprüfungen und Abschlüsse nicht ablegen können. Das wäre weder im Interesse der Anwärterinnen und Anwärter, deren Ziel es ja gerade ist, ohne Verzögerung in die jeweilige Laufbahn einzutreten, noch im Interesse der jeweiligen Dienstherrn, auf deren Dienststellen der Nachwuchs dringend erwartet wird. Deshalb setzen HföD und BVS die Wissensvermittlung im Rahmen des Möglichen fort. Hierzu haben beide Bildungseinrichtungen kurzfristig von einem umfassenden Präsenzbetrieb auf alternative Methoden umgestellt, etwa Online-Vorlesungen, Online-Unterricht und andere Formen des Distance Learning.

Nachdem aber „beim Staat“ regelmäßig die Voraussetzungen und Maßgaben für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis, die Aufnahme und Durchführung eines internen Studiums oder einer entsprechenden Ausbildung sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen und weitere dienstrechtliche Voraussetzungen gesetzlich geregelt sind, hat die Staatsregierung nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der einerseits sicherstellt, dass die Krisensituation flexibel gehandhabt werden kann und andererseits die beschriebenen Modifikationen voll umfänglich mit den formalen Anforderungen eines laufbahnbefähigenden Ausbildungs- und Studienbetriebs in Einklang stehen. Insoweit schafft die Gesetzesnovelle für die Betroffenen wie für die Dienstherren bzw. deren Behörden und Stellen Rechtssicherheit. Materiell erfasst sind die Einstellungsprüfung bzw. das Auswahlverfahren, der laufbahnrechtliche Qualifikationserwerb, die Ausbildungsqualifizierung und die modulare Qualifizierung.

Die von der Staatsregierung vorgesehenen Flexibilisierungen erfassen zunächst die Verfahren zur Begründung eines Dienstverhältnisses. So können bei Bedarf neben Auswahlprüfungen auch Einstellungsprüfungen flexibler als sonst üblich gehandhabt werden. Hier geht es insbesondere um die bayernweit zum selben Termin in zahlreichen Prüfungslokalen vom Landespersonalausschuss ausgerichteten Tests, die früher so genannten „Auslesetests“, die jeder Bewerber unabhängig von der von ihm angestrebten Fachlaufbahn ablegen muss. Hierbei geht es in erster Linie um Allgemeinwissen und grundlegende Kenntnisse vom Staatswesen, also Wissen, das man von jedem erwarten darf, der sich um die Aufnahme in den öffentlichen Dienst bewirbt.

Sollte eine terminliche Verschiebung innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der noch eine Ausbildungs- bzw. Studienaufnahme zulässt, nicht darstellbar sein und auch sonst kein alternatives Verfahren zur Verfügung stehen, dann kann ausnahmsweise für die Leistungsreihung allein auf die Leistungsnachweise aus Schulzeugnissen zurückgegriffen werden, die den für die Einstellung notwendigen Bildungsstand für den Einstieg in die jeweilige Qualifikationsebene belegen. Konkret wäre dies etwa für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene mindestens das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife.

Auch für diejenigen, die sich bereits im Vorbereitungsdienst befinden, kann es erforderlich werden, Ausbildung oder Studium flexibler zu gestalten. Den Reigen der Ausnahmen von der hergebrachten Praxis eröffnet die Schaffung der Möglichkeit, Telearbeit und E-Learning zu nutzen. Des Weiteren kann auch zugelassen werden, dass die Beschäftigung mit für die Berufspraxis relevanten Themen außerhalb der Stammdienststelle erfolgt. Ebenfalls möglich ist die Vermittlung von Wissen in angeleitetem Selbststudium.

Zudem kann die Dauer der fachtheoretischen Ausbildung und Studienzeit in Lehreinrichtungen („Präsenz“) maximal auf die Hälfte reduziert werden, wenn die Lerninhalte ersatzweise insbesondere mittels E-Learning oder in angeleitetem Selbststudium vermittelt werden. Dies kann auch während der berufspraktischen Ausbildung bzw. Studienzeit geschehen. Gerade an diesem Punkt wird deutlich, worum es geht und worum nicht: Es geht um die Flexibilisierung der Ausbildungs- und Studienabläufe, nicht aber um eine Ausdünnung der Ausbildungsinhalte.

Auch Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst wie z.B. Studierende, die Teile ihres praktischen Semesters nicht etwa bei „ihrer“ Stammdienststelle, sondern bei einem Gesundheitsamt in einem Corona Tracing Team abgeleistet haben, müssen sich keine Sorgen machen, dass ihnen daraus Nachteile erwachsen. Denn auch diese Tätigkeiten sind regelmäßig Teil hoheitlicher Verwaltung und deshalb geeignet, den Ausbildungszweck zu fördern. Deshalb können derlei Tätigkeiten in einem Umfang von bis zu sechs Monaten angerechnet werden.

Flexibilisiert wird auch das Prüfungswesen im Rahmen der in Rede stehenden Ausbildungen bzw. Studiengänge. So kann etwa auf Zwischen- oder Modulprüfungen verzichtet werden. Zudem können der Prüfungsstoff und die Vorbereitungszeit beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar möglich, eine Prüfungsnote aus bereits erbrachten Vorleistungen zu errechnen, sofern eine Prüfung nicht durchgeführt werden konnte, etwa, weil nach Infektionsfällen eine weitreichende Quarantäne angeordnet wurde.

Bleibt nur noch zu klären, wer befugt ist, derlei flexibilisierende Maßnahmen anzuordnen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf Befugnisse für die jeweils für die Ausbildung oder das Studium zuständigen obersten Dienstbehörden vor. Das sind jedenfalls im staatlichen Bereich regelmäßig Ministerien, bzw. der Landespersonalausschuss, soweit es um den von ihm verantworteten Test geht.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Im Jahr 1998 erfolgte die Markteinführung des Persönlichen Schutz-Systems (PSS) 100.  

2000 folgte die Produktpflege und die Familie wurde um den Pressluftatmer PSS 90 ergänzt. Beide Geräte befinden sich noch im Einsatz. Doch nach über 20 Jahren wird nun zum 31.12.2020 das Reparaturende umgesetzt.  

Seit 2014 wurde das Reparaturende durch die „Übersicht zum Ende von Vertrieb und Ersatzteillieferung (Reparatur) ausgewählter Dräger-Produkte“ angekündigt.  

Diese Liste ist auf der Internetseite www.draeger.com/I-Punkt im Bereich I-Punkte und Dräger-Infos einzusehen (siehe Dräger-Info Feuerwehr, Januar 2014) oder direkt unter dem folgenden Link: https://www.draeger.com/Library/Content/draeger-info-vertriebs-undreparaturende-2014-01-06.pdf    

Damit Sie nicht in die Versorgungslücke geraten, möchten wir Sie noch einmal an das Reparaturende der oben genannten Geräte erinnern.  

Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Fachhandel, Brandschutzfachhandel oder mit Dräger in Ihrer Nähe auf. Wir bieten Ihnen verschiedene Umrüstmöglichkeiten sowie aktuelle Geräte. Alle Pneumatik-Umrüstmöglichkeiten erfüllen die aktuellen Anforderungen.

112 Newsletter vom 24. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

auch heute möchte ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Sonntag, 10:00 Uhr, haben wir 46.505 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 67 mehr (vorgestern auf gestern + 120) oder + 0,1 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 356 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 41.740 Personen oder 210 mehr als gestern (+ 0,5 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 2.370 Personen an COVID-19, das sind ca. 160 weniger als gestern (- 6,3 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 18 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern 22).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.391 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 8 (vorgestern auf gestern + 11) oder insgesamt + 0,5 Prozent mehr.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,85 (gestern R=0,87).

Und auch heute sollen die 7-Tage-Inzidenzen für die am stärksten betroffenen Kreise und kreisfreien Städte Bayerns nicht fehlen, illustrieren doch diese Werte, ob, und wenn ja, wo es Hotspots gibt.

Auch heute sind die drei Erstplatzierten dieselben wie gestern und vorgestern, haben aber erneut die Plätze getauscht. An der Spitze steht nun der Landkreis Lichtenfels mit einer kumulierten 7-Tage-Inzidenz von 41,9 (gestern 32,9). Diesem folgt die kreisfreie Stadt Regensburg mit einem Wert von 40,6 (gestern 39,3). Und Platz 3 belegt nun der Landkreis Coburg, für den heute 33,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen (gestern 43,7) ausgewiesen sind. Somit liegt nach wie vor keine bayerische Gebietskörperschaft jenseits der bundesweit einheitlich definierten kritischen Marke von 50, die einen Notfallmechanismus und weitergehende Meldepflichten gegenüber dem Bund auslöst.

In der Gesamtschau zeichnen damit alle relevanten Parameter ein positives Bild.

Immer wieder erreicht mich nach zehn Wochen der Feststellung des Katastrophenfalles die Frage, wie es dazu gekommen sei und wie man sich eigentlich organisiert habe, um der Lage Herr zu werden. Das im Detail abzubilden hieße Bücher zu füllen. Ich will es mit einer Kurzdarstellung versuchen.

Die Aufbauorganisation, mit der wir arbeiten, ist eine Mischung aus bereits vorhandenen Organisationseinheiten der allgemeinen Aufbauorganisation und speziell eingerichteten Teilen einer besonderen Aufbauorganisation. Vieles hat sich aus der sich oft genug überraschend verändernden Lage heraus entwickelt und für vieles gilt, wie ein Sprichwort sagt, dass es beim Machen geworden ist.

Versetzen wir uns zurück in die Zeit der ersten Corona-Fälle in Bayern, Stichwort Webasto. Hier ging es letztlich um etwa zwei Dutzend Infektionsfälle, die sich auf die Landkreise Starnberg und Traunstein beschränkt haben. Diese Kleinszenarien waren mit den vorhandenen Strukturen der Alltagsorganisation bei den Gesundheitsämtern als Teil der Landratsämter, beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und beim Gesundheitsministerium (StMGP) vergleichsweise einfach zu bewältigen.

Das Bild änderte sich, als die Fallzahlen unter dem Eindruck der Faschings- und Skiferienheimkehrer rasant anstiegen. Es änderte sich im Grunde alles. Waren es zunächst örtlich kleine Hotspots gewesen, waren nun Südbayern massiv und der Rest Bayerns erheblich betroffen. Lag die Zahl der täglichen Neuinfektionen ursprünglich im einstelligen Bereich, ging es nun in rasendem Tempo in Richtung 1.000 und mehr – in der Spitze waren es 2.000 Neuinfektionen pro Tag. Waren zunächst nur wenige Patienten beatmungspflichtig, nahmen auch diesbezüglich die Zahlen schnell stark zu. Urplötzlich rückten Szenarien in den Bereich des Möglichen, die vorhandenen allgemein- und intensivmedizinischen Kapazitäten könnten nicht reichen. Die persönliche Schutzausstattung, mittlerweile jedem Kind bekannte Stichworte waren schon damals OP-Masken, FFP2- und FFP3-Masken, Schutzhandschuhe und -brillen, könnten ebenso knapp werden, wie Desinfektionsmittel. Derlei Szenarien galten plötzlich nicht mehr als Horrorphantasien irgendwelcher Schwarzseher, sondern als jedenfalls denkbar. Und wie grausam diese Szenarien in der Realität wüten, konnte man via TV an den Beispielen Heinsberg/NRW und vor allem Italien sehen.

Zudem wurde immer klarer, dass die Lage bei absehbar fortschreitender Entwicklung bald keine allein der öffentlichen Gesundheitsverwaltung mehr sein würde. Denn je mehr bestimmte Restriktionen in den Bereich des Möglichen rückten, umso deutlicher wurde, dass diese den Schul- und Hochschulbetrieb, Kindertagesstätten und Kindergärten, die Wirtschaft, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und im Grunde das gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben tangieren würden.

Damit verbreiterten sich die fachlichen Betroffenheiten innerhalb der Staatsregierung. Über das StMGP hinaus waren nun insbesondere auch das Kultusministerium (Schulen), das Wissenschafts- und Kunstministerium (insbes. Hochschulen, Museen, Theater), das Wirtschaftsministerium (Wirtschaftsförderung), das Verkehrsministerium (z.B. Gütertransportwesen, Fernverkehr, ÖPNV), das Verbraucherschutzministerium (Zertifizierung von Schutzausstattung), die Staatskanzlei (vor allem politische Koordination der Staatsregierung, Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen Ländern), das Finanzministerium (alle Maßnahmen kosten Geld) und natürlich auch „mein“ Innenministerium (Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Kommunalangelegenheiten) samt der jeweils nachgeordneten Geschäftsbereiche gefordert.

Diese Situation bedurfte der ressortübergreifenden Koordination, die zunächst mit einem beim StMGP eingerichteten, täglich physisch tagenden Arbeitsstab erbracht wurde. Dieser war sowohl mit den Ministerinnen und Ministern, als auch hohen Fachbeamtinnen und Fachbeamten besetzt. Mit dem pandemischen Anwachsen der Krise nahmen dessen Aufgaben und vor allem crossover laufende Kooperationserfordernisse exorbitant zu. Dies will ich nur an ein paar wenigen Beispielen erläutern, in der Realität ist alles viel komplexer und die Wechselwirkungen sind vielfacher und stärker.

Versiegen die hergebrachten, regelmäßig in Asien liegenden Quellen des StMGP für Schutzmasken, Beatmungsgeräte und Desinfektionsmittel, so können womöglich internationale Kontakte des Wirtschaftsministeriums und der Staatskanzlei auch auf einem zusehends überhitzenden internationalen Markt die Quellen wieder zum Sprudeln bringen oder neue auftun.

Aber auch innerhalb Bayerns stieg der Koordinationsaufwand kontinuierlich. Zieht man entsprechend einer sich verschärfenden Lage in Betracht, Schulen zu schließen, strahlt dies sogleich auf Kindergärten und KiTas aus, hat aber auch Konsequenzen für die Betreuung der Kinder zu Hause und damit das Arbeitsleben der Eltern. Soll das StMGP die Kapazitäten an Intensivbetten erhöhen, betrifft dies zu aller erst die von den Landkreisen und kreisfreien Städten, also kommunal, getragenen Krankenhäuser, die staatlich getragenen Universitätsklinika, aber auch Privatkliniken. Werden die Kliniken einer Region dem Patientenaufkommen nicht mehr Herr, muss ggf. über Landkreis- und Bezirksgrenzen hinweg gesteuert werden. Müssen Ausgangsbeschränkungen erlassen und Betriebsverbote ausgesprochen, Schwerpunktpraxen eingerichtet, Quarantänemaßnahmen angeordnet werden, müssen womöglich erst Gesetze geändert sowie Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen erlassen werden. Kontrolliert der Bund die Grenzen zu Nachbarstaaten stärker, wird dies die Bayerische Grenzpolizei fordern. Kommen Ausgangsbeschränkungen, müssen diese polizeilich überwacht werden. Muss bei anderen Verwaltungszweigen Unterstützungspersonal beschafft werden, ist dieses auszuwählen und dienstrechtlich einwandfrei zuzuweisen. Für alles das braucht es ein straff organisiertes Meldewesen und eine effektive Informationssteuerung, ansonsten drohen eine überbordende Informationsflut oder der Verlust wichtiger Informationen und schlimmstenfalls Informationschaos.

Diese beliebig fortsetzbare Aufzählung zeichnet dreierlei nach. Zum einen wurde die Arbeitslast für den einen Stab schier überbordend. Zum zweiten erwuchsen dem in seiner originären Zuständigkeit ohnehin bis auf den Anschlag belasteten StMGP aus der dortigen Ansiedlung des Arbeitsstabes zusätzliche ressourcenbindende Aufgaben. Und drittens – entscheidend –  war ein immer schwieriger zu managendes Konglomerat aus strategisch-politischen, legislativen und operativen Fragen und Aufgaben entstanden, die es dringend zu entflechten galt.

Jeder kennt es von sich selbst. Hat man eine knifflige Situation zu lösen, fragt man sich, was habe ich selbst an Ressourcen, wer könnte mir ggf. helfen und was muss der können? Die Anforderungen waren klar. Ganz Bayern ist betroffen, also muss jede Lösung in das gesamte Staatsgebiet ausgreifen. Es ist nicht mit ein paar wenigen Unterstützungskräften getan, es wird tausende brauchen. Und es sind ad hoc auftretende, sich womöglich noch weiter verschärfende Lageentwicklungen wahrscheinlich, also braucht es Kräfte, die mit krisenhaften und unvorhersehbaren Situationen umgehen können. Alles das können vor dem Hintergrund ihrer originären Ausrichtung am ehesten die Sicherheitsbehörden und der Katastrophenschutz leisten. Damit war der Lösungsansatz vorgezeichnet, auch wenn diese Katastrophe völlig anders daherkommt als übliche Naturkatastrophen oder menschengemachte Großschadenereignisse.

Mit der Feststellung des Katstrophenfalles durch mich am 13. März 2020 hat sich im Ergebnis eine vierstufige Struktur ergeben. Die ministerienübergreifende politische Steuerung ressortiert bei dem in der Staatskanzlei angesiedelten Katastrophenstab. Dieser tagt meist täglich als Videokonferenz unter der Leitung des Staatskanzleiministers oder auch der Amtschefin der StK. Zugeschaltet sind hochrangige Vertreter mindestens der eingangs erwähnten Ministerien, jedenfalls die Gesundheitsministerin und ich. Hier werden strategische Dinge besprochen und Weichenstellungen, die der Ministerrat beschließen muss, etwa die Verhängung oder Lockerung von Beschränkungen sowie Gesetzesinitiativen etc., vorbereitet.

Der Stab berät stets nach einer wiederkehrenden Tagesordnung. Zunächst berichtet der Präsident des LGL über die Entwicklung der Infektionslage. Sodann erläutere ich als Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz Bayern (FüGK Bayern) oder ein von mir beauftragter ranghoher Beamter die Situation, wie sie sich aus Sicht der Katastrophenschutz- und Sicherheitsstrukturen darstellt. Hier geht es vor allem um die generelle Sicherheitslage, die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen sowie über die von den Landkreisen und kreisfreien Städte erbetenen Unterstützungen, etwa bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel, Krankenhauskapazitäten und Personalverstärkung. Weitere Tagesordnungspunkte sind die Lage in den Kliniken sowie die Einschränkungen des sozialen Lebens.

Auf diese Weise erhält die politische Ebene einen strukturierten Überblick über die Situation im Land, wo welche drängenden Probleme ent- bzw. bestehen und wie sie gelöst werden können. In der Gegenrichtung erhalten die operative(ren) Ebenen weitergehende Aufträge und Direktiven, sodass alles Ebenen übergreifend verzahnt werden kann und die ablauforganisatorischen Prozesse Hand in Hand gehen.

Meist unmittelbar im Anschluss an die „Staatskanzleischalte“ berufe ich die FüGK Bayern ein. Diese tagt in Teilpräsenz im Innenministerium, verschiedene Mitglieder sind telefonisch zugeschaltet. Auch dieses oberste Katastrophenschutzgremium berät nach einem strikten Schema. Denn nur die Standardisierung der Prozesse bringt Ordnung in die Abläufe, stellt sicher, dass nichts Wichtiges vergessen wird und jeder Beteiligte Gelegenheit bekommt, sein Anliegen vorzutragen oder nachzufragen.

Eingeleitet wird der Fachteil mit der Darstellung der Infektionslage. Denn auch die „im Maschinenraum“ müssen zum richtigen Verständnis ihrer eigenen Aufgabe die Brisanz der Gesamtlage kennen.

Als erster berichtet der Schichtleiter oder die Schichtleiterin der in der heißen Phase 24 Stunden sieben Tage die Woche in den Lageräumen des Innenministeriums arbeitenden Operativen FüGK Bayern über das, was deren Arbeit bestimmt. Alles, was hier im Innenministerium an Informationen und Unterstützungsersuchen gebündelt wird, kommt von den bei den sieben Bezirksregierungen, 71 Landratsämtern und 25 kreisfreien Städten in Bayern aufgerufenen örtlichen Führungsgruppen Katastrophenschutz – der vierten, die Basis und das Rückgrat bildenden Ebene. Hier zeigt sich gerade die Stärke der mit dem Kat-Fall verbundenen Strukturen. Sie sind vordefiniert und eingeübt, es stehen fertige und funktionierende Meldewege und Dokumentationssysteme auf EDV-Basis zur Verfügung und – entscheidend – die Akteure kennen sich und bilden so bis zum örtlichen Landrat eine stabile Arbeitsstruktur, die in beide Richtungen routiniert funktioniert. Die Vielschichtigkeit der Arbeit der Operativen FüGK Bayern lohnt einen vertieften Blick auf diese. Deshalb werde ich in einem der nächsten Newsletter über sie berichten.

Sodann trägt der Vertreter der Polizei vor. Er berichtet zur Sicherheitslage, zu Feststellungen betreffend die Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Beschränkungen und die hierbei notwendig gewordenen ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndungen, zum Demonstrationsgeschehen mit Corona-Bezug, zur Kräfteplanung und die – gottlob zahlenmäßig niedrigen – Infektionsfälle innerhalb der Polizei.

Der Vertreter der Bundespolizei referiert zur Lage an den Grenzen und im Bahn- und öffentlichen Personennahverkehr, soweit für diese der Bund bahnpolizeilich zuständig ist.

Die Asylverwaltung schildert die von ihr ergriffenen Maßnahmen, um die Ausbreitung von COVID-19 in Asylbewerberunterkünften zu verhindern und sodann trägt der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Rettungsdienstorganisationen zu deren Lageerkenntnissen und Belastungen vor. Hierbei wechselt die Sitzungsvertretung zwischen den Landesgeschäftsführern von Bayer. Rotem Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe und Arbeiter-Samariter-Bund.

Da das Zentrallager zur Verteilung der Mangelgüter wie Schutzausrüstung und andere relevante Ausstattungsgegenstände vom LGL und damit dem Gesundheitsministerium verantwortet, jedoch administrativ vom THW betrieben wird, erläutert sodann dessen Landesbeauftragter die Warenzugänge, den Lagerbestand und die geplanten Auslieferungen. Hier reden wir über teilweise hunderte Paletten pro Tag, die das THW mit etwa 350 Helferinnen und Helfern im Zentrallager kommissioniert und an alle Standorte der örtlichen FüGKen bei den 71 Landratsämtern und 25 kreisfreien Städten verteilt.

Selbstverständlich ist auch das Gesundheitsministerium, das letztlich der Bedarfsträger der von der FüGK Bayern organisierten Unterstützung ist, mit einem Abteilungsleiter vertreten, um auch in diesem Kontext den kurzen Draht zur Klärung wichtiger Fragen zu haben.

Last but not least erhält der Vertreter der Bundeswehr, in der Regel der Chef des Landeskommandos Bayern und im Generalsrang – das Wort. Die Bundeswehr unterstützt die örtlichen FüGKen seit Wochen mit konstant ca. 250 Soldatinnen und Soldaten. Zum einen mit Ärzten, die die Gesundheitsämter verstärken, mit Sanitätssoldaten, die in Hotspot-Altenheimen pflegerische Aufgaben übernehmen, mit Fachkräften wie etwa Angehörige einer ABC-Einheit, die in großem Stil die damalige Mangelware Desinfektionsmittel produziert hat (ich hatte Sie darüber informiert), zum anderen mit sog. „helfenden Händen“, die im wahrsten Sinne des Wortes den Katastrophenschutzbehörden vor Ort zur Hand gehen.

Auch in der Rückschau bin ich absolut davon überzeugt, dass es für Bayern in Anbetracht der bundesweit stärksten Betroffenheit eines Landes absolut richtig war, den Kat-Fall auszurufen. Das hat den Gesundheitsbehörden die nötige Luft verschafft, um sich auf ihre Kernkompetenzen bei der Pandemiebekämpfung zu konzentrieren. Und es hat einen krisenerprobten, befugnisrechtlich, technisch und personell handlungsstarken Apparat aktiviert, um den uns die anderen Bundesländer beneiden. Auch wenn die Pandemie derzeit stark zurückgedrängt ist, noch ist die Gefahr nicht vorbei. Es ist ein gutes Gefühl, zu wissen, dass wir auch bei einer vielleicht auftretenden zweiten Welle von COVID-19 wiederum absolut handlungsfähig sein werden.  

Starten Sie gut in die neue Woche!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

112 Newsletter vom 23. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

auch heute möchte ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Denn auch wenn Parameter wie die Reproduktionsrate oder die 7-Tage-Inzidenz, auf die ich gleich noch genauer zu sprechen kommen werde, wichtige statistische Ableitungen darstellen, die für die Einschätzung der Infektionslage einen nicht zu überschätzenden Wert haben, so haben für mich zuallererst die absoluten Zahlen zu den Neuinfektionen und zu den Todesfällen eine besondere Aussagekraft. Denn diese vermitteln zwar nur einen eindimensionalen, dafür aber unmittelbaren, „puren“ und auf Menschen und ihre Schicksale bezogenen Eindruck von der Lage, während statistische Herleitungen und komplexe mathematische Modelle zwar mehrere Dimensionen und relevante Faktoren rechnerisch zusammenführen, aber regelmäßig einen weiterführenden (Er-)Klärungsbedarf auslösen, ehe man die Zusammenhänge richtig einordnen kann.

Beide Ansätze sind wichtig, gleichwohl gilt mein erster Blick stets den absoluten Zahlen. Denn nach den Erfahrungen der letzten Wochen und Monate weiß ich auch ohne weitere Erläuterung, dass null Corona-Tote an einem Tag ideal, aber unrealistisch sind, dass 20 auf Corona zurückzuführende Sterbefälle pro Tag eine ruhige Lage anzeigen, dass 40 Sterbefälle an einem Sonntag mit seinem erfahrungsgemäß wochenendbedingt eingeschränkten Meldeverhalten einer gesteigerten Aufmerksamkeit bedürfen und dass Letalitätstageswerte nahe 100 Anlass zu großer Sorge geben.

Wo stehen wir also heute? Stand heute, Samstag, 10:00 Uhr, haben wir 46.438 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 120 mehr (vorgestern auf gestern + 184) oder + 0,3 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 353 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 41.530 Personen oder 470 mehr als gestern (+ 1,13 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 2.980 Personen an COVID-19, das sind ca. 150 weniger als gestern (- 4,8 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 22 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern 23).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.383 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 11 (vorgestern auf gestern + 17) oder insgesamt + 0,5 Prozent mehr.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,87 (gestern R=0,82). Der isolierte Tageswert für heute wurde mit R=0,85 (gestern R=0,79) festgestellt. Wir bleiben damit, wie schon seit Tagen, auch heute wieder unterhalb der magischen Marke von R=1. Dies ist sehr erfreulich, da ein Wert kleiner 1 anzeigt, dass momentan mehr Menschen genesen oder an Corona sterben, als sich neu infizieren. Die Welle flacht also moderat, aber konstant weiter ab.

Schauen wir noch kurz zum Bund. Für diesen steht der (geglättete) 7-Tage-R-Wert heute bei R=0,91, der isolierte Tageswert bei R=0,85. Damit liegen diese Werte auch im bundesweiten Trend unter R=1, und die Werte für Bayern fügen sich nahezu nahtlos in das Bild für den Bund ein.

Nun wissen die regelmäßigen Leser dieses Newsletters, dass mir nicht nur die Gesamtschau wichtig ist, sondern dass ich dem Blick auf die Lage in den Regionen Bayerns die gleiche Bedeutung beimesse. Deshalb möchte ich Ihnen auch heute die 7-Tage-Inzidenzraten für die am stärksten betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns nennen.

Die gestern erstplatzierten Drei zeigen sich heute in derselben Zusammensetzung, allerdings haben zwei Gebietskörperschaften die Plätze getauscht. An der Spitze steht weiterhin der Landkreis Coburg, für den heute 43,73 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen (gestern 46,0) ausgewiesen sind. Auf Platz zwei finden wir nun die kreisfreie Stadt Regensburg mit einem Wert von 39,32 (gestern 38) und auf Platz 3 den Landkreis Lichtenfels mit einer kumulierten 7-Tage-Inzidenz von 32,92 (gestern 38,9).

Das Erfreuliche an dieser Entwicklung ist nicht nur, dass alle drei genannten Gebietskörperschaften unterhalb der kritischen Grenze von 50 liegen, die einen Notfallmechanismus und spezifische Meldepflichten gegenüber dem Bund auslöst. Sehr positiv ist auch, dass die 7-Tage-Inzidenz für zwei der drei derzeit am höchsten belasteten Gebietskörperschaften eine rückläufige Tendenz aufweist und für die Stadt Regensburg als die Dritte im Bunde auch keinen dramatischen Anstieg, sondern – wenngleich auch auf zu hohem Niveau – eine Stabilisierung der Infektionssituation anzeigt.

Sehr erfreulich ist zudem, dass sich hinter den drei Sorgenfällen nicht unmittelbar ein dicht gedrängtes Verfolgerfeld auftut, sondern die meisten Stadt- und Landkreise erst mit gehörigem Abstand folgen. So liegen auf Platz vier die Stadt Coburg mit 26,67 und auf Platz 5 der Landkreis Hof mit 22,03. Ehemalige Mega-Hotspots wie der Landkreis Neustadt a.d.W. und die Stadt Weiden i.d.Opf. weisen nur knapp zweistellige Werte aus und zahlreiche Stadt- oder Landkreise liegen im einstelligen Bereich. So etwa Passau, Fürstenfeldbruck, die Stadt Erlangen oder der Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Entsprechend undramatisch ist das Bild für die Regierungsbezirke. Für diese liegen die 7-Tage-Inzidenzen zwischen 11,90 für die Oberpfalz und 1,32 für Schwaben.

Wie ich gestern ausgeführt hatte, waren für den heutigen Tag bayernweit bei den jeweils zuständigen Versammlungsbehörden insgesamt ca. 80 Kundgebungen angemeldet. Die größte sollte in München auf der Theresienwiese stattfinden. Der Veranstalter wollte bis zu 10.000 Teilnehmer mobilisieren und reichte Klage ein, weil die Landeshauptstadt München nach den Erfahrungen der vergangenen Wochenenden mit demselben Veranstalter bzw. seinem Umfeld lediglich 1.000 Teilnehmer zugestanden hatte.

Im gestrigen Newsletter hatte ich hierzu berichtet, dass das Verwaltungsgericht München den Bescheid der Landeshauptstadt gehalten, der gerichtlich unterlegene Veranstalter aber gegen diese Entscheidung sofort Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt hatte. Die Entscheidung des Gerichts lag zum Zeitpunkt des Versands des gestrigen Newsletters noch nicht vor. Gegen 21:00 Uhr bestand dann Klarheit. Ähnlich wie die Vorinstanz kam auch das oberste bayerische Verwaltungsgericht zu der Überzeugung, dass der Veranstalter mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und Ordnern nicht die Gewähr dafür bieten könne, bei mehr als 1.000 Teilnehmern die Einhaltung des infektiologisch erforderlichen Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zwischen den Versammlungsteilnehmern sicherzustellen und im Zweifel auch durchzusetzen.

Die Versammlung stand dann heute wettertechnisch unter keinem guten Stern. Sie hatte wohl schon deshalb bei weitem nicht den Zulauf, den der Veranstalter sich erhofft hatte, nachdem bereits Stunden vor dem für 15:00 Uhr geplanten Versammlungsbeginn dunkle Gewitterwolken über dem westlichen Horizont Münchens aufzogen. Kurz vor 15:00 Uhr brach dann das Gewitter über die Theresienwiese mit Platzregen und starken Sturmböen herein, worauf die Versammlungsteilnehmer in Windeseile den Versammlungsort verließen und der Veranstalter sodann die Versammlung beendete.

In einem zweiten versammlungsrechtlichen Eilverfahren, mit dem sich gestern Abend der VGH befasst hatte, ging es im Kern um die Frage, ob eine Versammlung unter den spezifischen Gegebenheiten der Corona-Pandemie und der hierzu erlassenen Rechtsvorschriften stets durch behördliche Weisung eines stark frequentierten innerstädtischen Raumes verwiesen und an einen weniger belebten Ort verlegt werden kann.

Dies hat der VGH zumindest für eine Versammlung mit maximal 50 Teilnehmern und unter den spezifischen örtlichen Gegebenheiten des Maximiliansplatzes in Bamberg verneint. Der VGH mochte insoweit nicht der Argumentation der Versammlungsbehörde folgen, wonach auch eine zunächst klein dimensionierte Versammlung zum Kristallisationspunkt für so viele Passanten und spontan hinzutretende Versammlungsteilnehmer werden könne, dass in der Gesamtheit aller am Ort befindlichen Personen ein zu dichtes Gedränge entsteht.

Auch diese Versammlung ist wie alle anderen Kundgebungen am heutigen Samstag störungsfrei verlaufen. Dies gilt ausdrücklich auch für die nach der in München zweitgrößten Versammlung. Diese fand in Nürnberg mit – behördlich genehmigten – 500 Teilnehmern auf der Wöhrder Wiese statt und erforderte im Unterschied zu den vergleichbaren Anlässen der vergangenen beiden Wochenenden dieses Mal kein polizeiliches Einschreiten.

Haben Sie morgen einen schönen, sonnigen Sonntag!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Auf Weisung des Gesundheitsamtes hat die mobile Testeinheit des Landkreises Aschaffenburg, die sich aus freiwilligen Feuerwehrleuten des Landkreises Aschaffenburg zusammensetzt, seit Anfang April bereits 2.889 Testungen auf eine mögliche Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 durchgeführt und Abstriche von Personen genommen. Dabei wurden von den Einsatzkräften rund 1.200 Einsatzstunden geleistet. Die mobile Testeinheit war bislang an 25 Tagen mit jeweils 6 Einsatzkräften unter der Leitung des Hösbacher Kommandanten Tobias Brinkmann morgens von 07.30 Uhr bis abends unterwegs. Während in den vergangenen Wochen 16 Pflegeeinrichtungen im Landkreis Aschaffenburg angefahren und dort alle Bewohner und Pflegekräfte auf das Corona-Virus getestet worden sind, wurden am gestrigen Freitag 392 Beschäftigte von zwei fleischverarbeitenden Betrieben in Großostheim getestet. Für diese Probennahmen erhielt die Feuerwehr Hösbach Unterstützung durch Feuerwehrleute der Feuerwehr Glattbach. Neben dem Abstrich, der in der Regel von einem Arzt des Gesundheitsamtes durchgeführt wird, gehört die Vorbereitung der Tests sowie eine ausführliche Dokumentation inkl. der Beschriftung der Teströhrchen und der Transport der Proben zum Sammelpunkt nach Hörstein zu den Aufgaben der mobilen Testeinheit. Von dort werden die Proben von Feuerwehren des Landkreises Aschaffenburg in ein Labor nach Bad Kissingen gefahren. In der kommenden Woche werden von der mobilen Testeinheit wieder Pflegeeinrichtungen angefahren, um eine turnusmäßige Überwachung durchzuführen. Über weiterführende Tests im Rahmen eines Monitorings wird derzeit beraten.

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112 Newsletter vom 22. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

auch heute darf ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Freitag, 10:00 Uhr, haben wir 46.318 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 50 mehr (vorgestern auf gestern + 184) oder + 0,1 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 353 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 41.060 Personen oder 310 mehr als gestern (+ 0,8 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 2.610 Personen an COVID-19, das sind ca. 230 weniger als gestern (- 8,1 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 20 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern 23).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.372 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 2 (vorgestern auf gestern + 17) oder insgesamt + 0,1 Prozent mehr.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,87 (gestern ebenfalls R=0,87). Der isolierte Tageswert für heute wurde mit R=0,85 (gestern R=0,79) festgestellt. Wir bleiben damit auch weiterhin unterhalb der magischen Marke von R=1. Dies ist sehr erfreulich, da ein Wert kleiner 1 anzeigt, dass mehr Menschen genesen oder an Corona sterben, als sich neu infizieren. Die Welle flacht sich also konstant weiter ab.

Die zusammenfassende Betrachtung der Werte und Zahlen für ganz Bayern ist das eine, der Blick in die Regionen das andere. Diese ist für die Bewertung der Lage gleichermaßen relevant, denn erfahrungsgemäß beginnt jede noch so große pandemische Welle zunächst im Kleinen. Deshalb möchte ich Ihnen auch heute die 7-Tage-Inzidenzraten für die am stärksten betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns nennen.

Die drei Erstplatzierten zeigen sich in neuer Zusammensetzung. An der Spitze steht heute der gestern noch zweitplatzierte Landkreis Coburg, für den heute 46,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen (gestern 47,18) ausgewiesen sind. Auf Platz zwei finden wir als Neuzugang im Spitzentrio den Landkreis Lichtenfels mit einer kumulierten 7-Tage-Inzidenz von 38,9. Knapp dahinter auf Platz drei liegt die kreisfreie Stadt Regensburg mit einem Wert von 38,0.

Vor allem die Niederbayern unter Ihnen werden fragen: „und wo ist Straubing“? Der Landkreis Straubing-Bogen war gestern noch auf Eins und die Stadt Straubing war auf Drei gelistet – und heute? Die Stadt liegt heute mit 14,7 auf Platz 7 und der Landkreis mit 12,9 ganz am Ende der Top Ten. Wie kann das sein? Wie gestern erläutert spielt sich derzeit infektiologisch einiges schwerpunktmäßig in bestimmten Betrieben ab, im Bereich Straubing war das ein großer Geflügelschlachtbetrieb. Viele Ergebnisse der dort sofort nach dem Bekanntwerden erster Infektionsfälle vorgenommenen Reihenuntersuchungen sind mittlerweile älter als sieben Tage und sind deshalb nun definitionsgemäß aus der kumulierten 7-Tage-Inzidenzrate herausgefallen. Nachdem keine vergleichbar gewichtigen Hotspots neu entstanden sind, bilden die aktuellen Zahlen das sonstige, sehr ruhige Geschehen im Landkreis und der Stadt Straubing ab. Deshalb am Beispiel des Gäubodens einmal mehr: Reflexhaftes Handeln nach dem Motto „die Grenze von 50 ist gerissen, deshalb ist der gesamte Landkreis herunterzufahren“ wäre nicht sachgerecht. Vielmehr ist die Lage genau zu analysieren und dann sind passgenaue Maßnahmen zu treffen.

Das gilt auch für die Situation beim „Aufsteiger“ Lichtenfels. Dort hängt der deutliche Anstieg der 7-Tage-Inzidenzrate mit den Ergebnissen einer Reihentestung in Alten- und Pflegeheimen zusammen. Diese hat zwar in absoluten Zahlen keine dramatischen Werte erbracht. Nachdem aber der Landkreis mit ca. 66.000 Einwohnern zu den bevölkerungsmäßig kleinen Vertretern seiner Art gehört, entfaltet die Hochrechnung auf 100.000 Einwohner eine entsprechend starke mathematische Hebelwirkung.

Der Feiertag Christi Himmelfahrt ist über seine religiöse Bedeutung hinaus als Vatertag traditionell für viele ein Tag, um mit der Familie einen Ausflug zu machen. Für viele andere bietet er Gelegenheit, mal so richtig zünftig nur mit den Kumpeln zu feiern. Beide Varianten haben ihre Berechtigung und aus beiden Varianten kann der Polizei eine ganze Menge Arbeit erwachsen. Sei es, wenn zu viele Familien sich auf zu wenige touristische Ziele konzentrieren und dann dort womöglich ein veritables Verkehrschaos entsteht. Oder sei es, dass unter dem zu starken Einfluss hochgeistiger Getränke aus männlichem Mut auf einmal Über-Mut wird und es zu allerlei Sicherheitsstörungen kommt. Unter den spezifischen Bedingungen der Anforderungen der Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit Anfang dieser Woche immerhin unter strikten Hygienebedingungen wieder Außengastronomie wie Biergartenbetrieb und Essen und Trinken vor dem Italiener, Griechen oder Spanier etc. zulässt, war dieser Vatertag für alle ein Novum.

Im Rückblick auf gestern darf ich Gastronomen, Gästen und allen, die das herrliche Wetter in sonstiger Weise mit und ohne Familie für einen Ausflug genutzt haben, ein großes Kompliment machen. Auch wenn schon am Vormittag an vielen touristischen Zentren Bayerns die Parkplätze voll belegt waren, so ist doch das vielfach befürchtete Verkehrschaos weitgehend ausgeblieben. Gleiches gilt für Gastgärten und Freischankflächen. Die Wirte hatten sich organisatorisch mustergültig vorbereitet und die allermeisten Menschen haben sich ausgesprochen diszipliniert, vernünftig und damit situationsangemessen verhalten. Das ergibt sich aus dem Einsatzbericht der Polizei zum gestrigen Tage. Bei ca. 14.000 Kontrollen mit Corona-Bezug wurden gut 1.700 Verstöße festgestellt. In 370 Fällen musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Verbinden darf ich diese positive Rückschau mit der Hoffnung, dass sich das Ausflugs- und Freizeitgeschehen auch am kommenden Wochenende wieder einigermaßen beherrschbar darstellen wird. Deshalb darf ich Sie ermuntern, in Ihre Überlegungen nicht nur die „Klassiker“, sondern auch ganz gezielt Geheimtipps in Betracht zu ziehen. Diese gibt es in allen Regierungsbezirken Bayerns und sie sind es allesamt allemal wert, entdeckt zu werden. Obendrein wird dort weniger Trubel sein, sodass man z.B. sein Auto nicht mit stundenlang latent schlechtem Gewissen in der Wiese eines Landwirts abstellen oder zwar „nur minimal“, aber eben doch auf einem Rettungsweg parken „muss“ und dann während des gesamten Ausflugs mit dem unangenehm nagenden Zweifel zu tun hat, ob der Wagen bei Rückkehr noch an Ort und Stelle ist oder ob er polizeilich einen sündteuren alternativen Stellplatz zugewiesen bekommen hat. Derlei Stimmungskiller müssen überhaupt nicht sein. Denn an den nicht ganz so prominenten Orten ist es auch sehr schön und im Zweifelsfall wird die Radler-Halbe zumindest nicht schlechter eingeschenkt, die Essensportion nicht kleiner und der Service nicht weniger freundlich sein als dort, wo üblicherweise alle hinwollen. Und das alles können Sie dann in aller Ruhe mit garantiertem Mindestabstand genießen.

Polizeilich betrachtet werden sich die einsatzbezogenen Herausforderungen des Wochenendes vor allem mit dem Demonstrationsgeschehen verbinden. Bis heute Nachmittag sind bei den Versammlungsbehörden für morgen bereits wieder gut 70 Kundgebungen unter freiem Himmel angezeigt worden, thematisch die meisten mit Corona-Bezug. Bei der Mehrzahl handelt es sich um kleinere Demonstrationen, die sich in dem von der Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Regelfall gezogenen Rahmen von bis zu 50 Teilnehmern bewegen. Verschiedentlich wird es zeitgleich Gegenkundgebungen geben, ich erwarte aber einen regelmäßig friedlichen Verlauf des Geschehens.

Größere Kundgebungen sind für den Samstag für München und Nürnberg angezeigt. Auf der Münchner Theresienwiese sollen nach dem Willen des Anmelders bis zu 10.000 Menschen demonstrieren, die Stadt München und die Polizei halten entsprechend der Erfahrungen der letzten beiden Wochenenden lediglich 1.000 Teilnehmer für vertretbar. In einem Eilverfahren hat in erster Instanz heute Nachmittag das Verwaltungsgericht München der Versammlungsbehörde Recht gegeben. Es bleibt abzuwarten, wie der angerufene Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird.

Die Polizei ist jedenfalls bayernweit gut gerüstet und wird insgesamt mit mehreren tausend Beamten im Einsatz sein, um gleichermaßen die Ausübung der Versammlungsfreiheit und die Belange der öffentlichen Sicherheit sowie der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.          

Weitere Erleichterungen gibt es vom grenzüberschreitenden Personenverkehr zwischen Deutschland und Österreich zu berichten. Der eine Sachverhalt betrifft das sog. „Kleine deutsche Eck“, das ist die über deutsches Staatsgebiet führende und im Vergleich zu innerösterreichischen Varianten kürzere Straßenverbindung von der Landeshauptstadt Salzburg in den salzburgischen Pinzgau. Hier habe ich schon vor einigen Wochen erreichen können, dass den Grenzübergang Melleck/Steinpass nicht nur Berufspendler mit Arbeitsplatz in kritischen Infrastrukturen, sondern Pendler aller Berufe passieren dürfen und die Buslinie Salzburg – Zell am See wieder in Betrieb genommen werden konnte. Die Bundespolizei hat nun mitgeteilt, dass ab sofort auch Personen passieren können, die rein aus touristischen Gründen auf der genannten Strecke unterwegs sind.

Gleiches gilt für das sog. „Große deutsche Eck“. Dies ist die über deutsches Staatsgebiet führende und im Vergleich zu innerösterreichischen Varianten kürzere Straßenverbindung von der Landeshauptstadt Salzburg nach Tirol. Konkret geht es auf der BAB A8 Salzburg-München um die Strecke bis zum Inntaldreieck und von dort weiter auf der A 93 bis Kiefersfelden/Kufstein, jeweils in beide Richtungen.

Im Vergleich zu rein innerösterreichischen Strecken ist diese Variante über die Autobahn schneller und leistungsfähiger und entlastet vor allem viele innerörtliche Durchfahrten in Tirol von erheblichen Verkehrsmengen. Neben dem LKW-Verkehr können nun also auch wieder Berufspendler und Individualreisende aus Österreich nach Österreich das Große deutsche Eck nutzen.

Ein schönes verdrussfreies Wochenende!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Die Jugendfeuerwehr der FF Karlstein sucht für die Unterbringung von Material für die Jugendausbildung einen gebrauchten bzw. ausgemusterten Tragkraftspritzenhänger.

Angebote bitte an Kommandant Andreas Emge unter Tel. 0171 2106666 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

112 Newsletter vom 21. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

wie jeden Tag darf ich auch heute diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Donnerstag (Christi Himmelfahrt), 10:00 Uhr, haben wir 46.268 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 184 mehr (vorgestern auf gestern + 118) oder + 0,4 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 353 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 41.060 Personen oder 310 mehr als gestern (+ 0,8 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 2.980 Personen an COVID-19, das sind ca. 150 weniger als gestern (- 4,8 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 23 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern 24).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.370 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 17 (vorgestern auf gestern + 22) oder insgesamt + 0,7 Prozent mehr.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,82 (gestern R=0,87). Der isolierte Tageswert für heute wurde mit R=0,79 (gestern R=0,94) festgestellt. Wir bleiben damit seit Tagen konstant unterhalb der magischen Marke von R=1 und in der Tendenz sinken beide R-Werte sogar leicht ab. Dies ist sehr erfreulich, da ein Wert kleiner 1 anzeigt, dass momentan mehr Menschen genesen oder an Corona sterben, als sich neu infizieren.  Die Welle flacht sich also moderat, aber konstant weiter ab.

Deshalb gilt auch heute: In der Zusammenschau aller maßgeblichen Parameter stellen sich das landesweite Infektionsgeschehen sowie die Corona-bedingte Sterblichkeit weiterhin ausgesprochen positiv dar.

Die zusammenfassende Betrachtung der Werte und Zahlen für ganz Bayern ist das eine, der Blick in die Regionen das andere. Diese ist für die Bewertung der Lage gleichermaßen relevant, denn erfahrungsgemäß beginnt jede noch so große pandemische Welle – ähnlich einem Großbrand – zunächst im Kleinen. Deshalb möchte ich Ihnen auch heute die 7-Tage-Inzidenzraten für die am stärksten betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns nennen.

Die drei Erstplatzierten sind dieselben wie die letzten vier Tage, haben aber – bei minimalen Abständen – die Plätze getauscht. Die Liste wird aktuell angeführt vom gestern drittplatzierten Landkreis Straubing-Bogen, für den heute 47,69 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen ausgewiesen werden (gestern 45,7). Der Landkreis Coburg, gestern mit 61,0 an der Spitze, steht heute mit 47,18 zu Buche und die Stadt Straubing kommt auf einen 7-Tage-Inzidenzwert von 43,94 (gestern 54,4). Damit liegt heute kein bayerischer Stadt- oder Landkreis jenseits der kritischen Grenze von 50, die den auf Bundesebene vereinbarten Notfallmechanismus auslöst. Alle anderen Stadt- und Landkreise in Bayern liegen weit unterhalb der von der Staatsregierung definierten Vorwarnstufe von 35.

Mit Blick auf diese Zahlen hatte ich gestern einer differenzierten, lageorientierten Betrachtung das Wort geredet und vor einer rein schematischen Herangehensweise gewarnt. Denn es verhält sich in derlei komplexen Zusammenhängen eben nicht wie mit der sprichwörtlichen Petersilie, die bekanntlich auf alle Suppen passt, sondern man muss, wie ein sehr guter Arzt, eine umfassende und gründliche Anamnese vornehmen, eine genaue Diagnose stellen und dann die richtige Therapie einleiten. Oder, wie es bei der Polizei und den Sicherheitsbehörden heißen würde, auf eine alle wesentlichen Lagefelder umfassende Beurteilung der Lage folgt der Entschluss, was zu tun ist und sodann werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Der Arzt wie der Polizeiführer werden nach einer gewissen Zeit prüfen, ob die Therapie anschlägt bzw. die Maßnahmen greifen, oder ob ggf. nachjustiert werden muss.

Zu einer solchermaßen sachgerechten Vorgehensweise gehört auch die Analyse des Instruments der 7-Tage-Inzidenz in Bezug auf die Größe von Stadt-/Landkreisen in Bayern und dem Rest der Republik. Dies umso mehr, als sich derzeit Hotspots nicht gleichmäßig verteilen, sondern vor allem auf bestimmte Branchen oder Örtlichkeiten konzentrieren. Es sind dies Schlachtbetriebe sowie Alten- und Pflegeheime.

Zunächst ist festzustellen, dass bayerische Landkreise im Vergleich zu denen anderer Bundesländer tendenziell geringere Bevölkerungszahlen aufweisen. Der Landkreis Rosenheim mit seinen ca. 260.000 Einwohnern ist der nach der Bevölkerungszahl zweitgrößte Landkreis Bayerns, im bundesweiten Vergleich aber sticht er keineswegs heraus. Hier sind Landkreise mit einer halben Million Einwohnern keine Seltenheit.

Diese bevölkerungsstatistische Ungleichheit der Gebietskörperschaften spiegelt sich jedoch nicht in gleicher Weise in den Dimensionen von dort angesiedelten Alten- und Pflegeheimen oder Schlachtbetrieben. So hat ein größer dimensioniertes Pflegeheim regelmäßig ca. 200 Bewohner und ein größerer Schlachtbetrieb etwa 1.000 Mitarbeiter – und zwar unabhängig von der Bevölkerungszahl des Standortlandkreises. Treten nun hotspotartige Geschehen etwa in Schlachtbetrieben auf und sind diese vergleichbar dimensioniert und organisiert, lässt dies jeweils vergleichbar hohe Infiziertenzahlen erwarten. Werden aber diese Zahlen, z.B. die Zahl 40 binnen sieben Tagen, nun auf einen Landkreis wie etwa Straubing-Bogen mit ca. 100.000 Einwohnern statistisch auf 100.000 Einwohner umgerechnet, ergibt dies eine 7-Tage-Inzidenz von 40. Somit entsteht aus dem Geschehen in einem Betrieb rechnerisch ein wesentlich stärkerer Hebel, als dies bei einem Landkreis wie, sagen wir, Coesfeld mit ca. 220.000 Einwohnern oder dem Rhein-Sieg-Kreis mit über einer halben Million Einwohnern der Fall ist. Für diese würde sich eine 7-Tage-Inzidenz von 18,2 bzw. 8 errechnen. Im Kreis Coesfeld müsste es dann einen weiteren und im Rhein-Sieg-Kreis vier weitere vergleichbar große Schlachtbetriebe mit vergleichbarem Infektionsgeschehen im selben Zeitraum geben, um allein aus diesen heraus auf eine ähnliche 7-Tage-Inzidenz zu kommen, wie in Straubing-Bogen.

Diese Betrachtung soll keineswegs die Situation in Bayern relativieren, denn das Virus schaut nicht auf Zahlen, sondern nutzt jede Gelegenheit zur Verbreitung. Deshalb ist ein vergleichbar großer Hotspot auch im Grundsatz immer gleich gefährlich. Was ich aber sagen will ist, dass derlei Schwellenwerte immer nur Hilfsmittel sein können, um bestimmte Entwicklungen anzuzeigen, aber nie die gründliche Analyse und das intensive Nachdenken ersetzen können.  Eine Kreisverwaltungsbehörde würde sich sträflich leichtsinnig in falscher Sicherheit wiegen, nähme sie einen Hotspot mit z.B. 40 Infizierten nur deshalb nicht ernst, weil damit der Schwellenwert von 50 noch nicht übersprungen wird. Umgekehrt ist dieses Ergebnis auch für einen kleinen Landkreis solange kein zu dramatisierendes Problem, wie gegen das Infektionsgeschehen sofort mit größtem Nachdruck vorgegangen wird.    

Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Newsletter vom 30. März 2020, in dem ich berichtet hatte, dass angesichts völlig überlasteter Kliniken und Intensivstationen insgesamt zehn schwer kranke COVID-19-Patienten aus Italien nach Bayern geholt wurden, um hier intensivmedizinisch behandelt zu werden. Die Patientinnen und Patienten waren u.a. unter Begleitung von Notfallsanitätern des Malteser Hilfsdienstes von Bergamo nach Nürnberg geflogen und vom Albrecht-Dürer-Airport aus mit Notarztwägen in die nordbayerischen Universitätsklinika Erlangen (4) und Würzburg (3) sowie die ostbayerische Uniklinik Regensburg (3) eingeliefert worden. Der Zustand der zehn Patienten war so schlecht, dass sie bereits während des Lufttransportes durchgehend künstlich beatmet werden mussten. Sie waren zur Behandlung in die Ferne gebracht worden, weil sie angesichts der prekären Lage in der Heimat dort kaum eine Überlebenschance gehabt hätten.

Neulich ist mir in den Sinn gekommen, was wohl aus den zehn italienischen Staatsbürgern geworden sein mag und so habe ich nachfragen lassen.

Gestern habe ich dann eine außerordentlich erfreuliche Mitteilung erhalten. Demnach sind fünf Patienten mittlerweile genesen und nach Norditalien zurückgekehrt. Zwei von ihnen erhalten in einer dortigen Klinik noch Reha, die anderen sind nach Hause entlassen.

Drei weitere Patienten sind noch in den jeweiligen bayerischen Kliniken und sind aber mittlerweile wieder soweit hergestellt, dass sie spätestens nächste Woche nach Italien verlegt werden können.

Lediglich in zwei besonders schweren Fällen waren alle ärztliche Kunst und pflegerische Mühen vergebens. Die Patienten, die neben Corona auch an schweren chronischen Vorerkrankungen litten, sind verstorben. Aber auch um das Leben dieser Menschen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der behandelnden Uniklinik unermüdlich gekämpft. In dem einen Fall 21 Tage, in dem anderen 33 Tage, ehe der Tod als Erlöser kam.

Acht von zehn Menschenleben konnten also gerettet werden, eine grandiose Leistung, für die ich den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und den Intensivpflegekräften von Herzen danke.

Acht von zehn, vier Fünftel, so nüchtern klingt die Bilanz in Zahlen. Dass es aber in Wahrheit um menschliche Schicksale geht, die niemanden kalt lassen, weder die Betroffenen, noch deren Angehörige und auch nicht die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, zeigen ein paar kurze Zitate aus einem Dankschreiben, das ein italienischer Klinikarzt an einen seiner bayerischen Kollegen gerichtet hat.

„Porta ai nostri colleghi tedeschi i piu’ profondi e sinceri ringraziamenti. Ed i nostri complimenti alla luce anche dei risultati clinici. (Übermitteln Sie bitte unseren deutschen Kollegen unseren tiefsten und ehrlichsten Dank. Und auch unsere Glückwünsche angesichts der klinischen Ergebnisse.) (…)

Abbiamo vissuto momenti drammatici, il loro aiuto e’ stata la classica mano tesa quando tutto sembrava senza speranza. (Wir haben dramatische Momente durchlebt; Ihre Hilfe war die klassische ausgestreckte helfende Hand, als alles ganz hoffnungslos erschien.) (…)

Questa esperienza ci ha dato la consapevolezza che la solidarieta’ e’ un valore irrinunciabile, naturale tra colleghi, ma forse ancora piu’ importante tra uomini e paesi diversi. Non vi dimenticheremo.“ (Diese Erfahrung hat uns gelehrt, dass Solidarität ein unverzichtbarer Wert ist, selbstverständlich unter Kollegen, aber vielleicht noch wichtiger zwischen Menschen unterschiedlicher Länder. Wir werden Euch nicht vergessen.)

Dem habe ich nichts hinzuzufügen – oder vielleicht doch. Derlei Rückmeldungen gleichen das „Fremdschämen“ mehr als aus, das sogenannte besorgte Bürger mit Briefen an mich und viele andere Verantwortliche ausgelöst haben. Wie man denn dazu käme, Ausländer nach Deutschland zu holen, um sie hier auf Kosten des deutschen Steuerzahlers zu behandeln. Ausländische Patienten, die womöglich deutschen Patienten den notwendigen Beatmungsplatz wegnehmen würden….

Wie egoistisch und grausam können manche Menschen sein, wie dumm sind Nationalisten, die so reden? 

Immer menschlich bleiben!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

112 Newsletter vom 20. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser, 

auch heute möchte ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Mittwoch, 10:00 Uhr, haben wir 46.084 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 118 mehr (vorgestern auf gestern + 103) oder + 0,3 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 352 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 40.750 Personen oder 240 mehr als gestern (+ 0,6 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 2.980 Personen an COVID-19, das sind ca. 150 weniger als gestern (- 4,8 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 23 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern 24). Es ist außerordentlich erfreulich, dass wir heute die Marke von 3.000 aktuell erkrankten Menschen erstmals seit fast drei Monaten wieder nach unten durchbrochen haben. Auch die Wochenzahlen entwickeln sich gut. Es deutet einiges darauf hin, dass sich in der laufenden Woche die werktäglich zu verzeichnenden Neuinfektionen auf einen Wert um 150 einpendeln werden. In der vergangenen Woche lagen die entsprechenden Zahlen um 200. 

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.353 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 22 (vorgestern auf gestern + 25) oder insgesamt + 0,9 Prozent mehr.

Die über sieben Tage statistisch geglättete Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,87 (gestern R=0,89). Der isolierte Tageswert für heute wurde mit R=0,94 festgestellt. Wir bleiben damit seit Tagen konstant unterhalb der magischen Marke von R=1. Ein Wert kleiner 1 zeigt an, dass momentan mehr Menschen genesen oder an Corona sterben, als sich neu infizieren. Die Welle flacht sich also moderat, aber konstant weiter ab.

In der Zusammenschau aller maßgeblichen Parameter stellen sich das landesweite Infektionsgeschehen sowie die Corona-bedingte Sterblichkeit weiterhin ausgesprochen positiv dar.

Aber natürlich können und werden sich immer wieder örtliche Hotspots entwickeln, die dann eine gesteigerte mediale Aufmerksamkeit erfahren. Deshalb möchte ich Ihnen auch heute die 7-Tage-Inzidenzraten für die am stärksten betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns nennen.

Wie bereits die letzten drei Tage stehen an der Spitze dieser wenig geliebten Liste auch heute auf den Plätzen 1 bis 3 der Landkreis Coburg, die Stadt Straubing und der Landkreis Straubing-Bogen. Den Spitzenwert verzeichnet der Landkreis Coburg mit jetzt 61,0 (gestern 83) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen. Dem folgt die Stadt Straubing mit einer errechneten 7-Tage-Inzidenzrate von 54,4 (gestern 59), gefolgt vom Landkreis Straubing-Bogen, für den eine 7-Tage-Inzidenzrate von 45,7 (gestern 49) gemeldet wird. Alle anderen Stadt- und Landkreise liegen weit unterhalb der Vorwarnstufe von 35.

In allen drei namentlich genannten Stadt- bzw. Landkreisen scheint der Peak überschritten. Dies ist sicherlich auf die sofortige Reaktion und den höchst professionellen Umgang der Verantwortlichen vor Ort mit der Lage auch und gerade über das vergangene Wochenende zurückzuführen. Diese Fälle belegen einmal mehr zweierlei. Zum einen muss man der drohenden Gefahr entschlossen entgegentreten und sofort handeln. Denn das Virus kennt keine Bürozeiten und kein Wochenende und auch keinen Feiertag. Zum anderen wären reine Zahlengläubigkeit und stur schematisches Handeln fehl am Platz. Wenn in einem Alten- und Pflegeheim oder einem Schlachtbetrieb ein Hotspot entsteht und in der Folge die 7-Tage-Inzidenzrate den Schwellenwert von 50 überspringt, dann muss man zu aller erst an den Brennpunkten mit passgenauen Maßnahmen ansetzen und nicht sofort in einem Reflex den gesamten Landkreis lahmlegen. Gefragt ist vielmehr überlegtes und konsequentes Handeln.

Gestern hatte ich Sie über einen Beschluss des Kabinettes informiert, der für die Basketball Bundesliga den Weg dafür ebnet, in München ein spezielles Meisterschaftsturnier zu spielen, das unter vollständiger Quarantäne der Spieler, Trainer und Betreuer stattfinden wird.

Der Ministerrat hat gestern aber noch weitere Weichen so gestellt, dass neben der 1. und 2. Fußballbundeliga bald weitere höherklassige Fußballwettbewerbe wieder aufgenommen werden können. Das gilt für die 3. Fußballbundesliga und die Frauenfußballbundesliga, die ihren regulären Spielbetrieb Corona-bedingt unterbrechen mussten. Auch die DFB-Pokal-Wettbewerbe der Frauen und der Männer harren noch der Finalisierung. Leider ist beim DFB-Pokal der Frauen keine bayerische Mannschaft mehr im Wettbewerb, sodass diese Thematik vom Kabinett nicht zu behandeln war.

Allen drei hier in Rede stehenden Wettbewerben ist gemeinsam, dass sie von Berufssportlern bestritten werden. Das gilt nicht nur für die 3. Bundesliga und die Frauenfußballbundesliga, die zwar im Unterschied zur 1. und 2. Bundesliga nicht von der Deutschen Fußballliga (DFL), sondern vom Deutschen Fußballbund (DFB) veranstaltet werden, die aber nach den herrschenden Trainingsbedingungen und maßgeblichen Spielplänen als Sport unter Profibedingungen gelten.

Ähnlich ist es beim DFB-Pokal. Zwar liegt dessen Reiz ja bekanntlich darin, dass für den Gesamtwettbewerb nicht nur die im Profibereich tätigen Mannschaften qualifiziert sind, sondern auch die Sieger und bestimmte Platzierte der ab der untersten Amateur-Spielklasse ausgespielten Länderpokalwettbewerbe. In Bayern ist das der Pokal des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV). Allerdings befindet sich der DFB-Pokal bereits im Halbfinale und es sind mit Ausnahme des FC Saarbrücken, der aber nicht in Bayern spielen wird, nur mehr Profimannschaften dabei. Als einzige bayerische Mannschaft ist der FC Bayern München im Wettbewerb verblieben. Der FCB wird zu Hause gegen die Eintracht aus Frankfurt spielen.

Warum erzähle ich Ihnen das alles so genau? Weil sich damit erschließt, warum der Weg für die Fortsetzung dieser Wettbewerbe jetzt und im Unterschied zum Spielbetrieb der Amateurklassen schon frei gemacht werden kann. Die Spielerinnen und Spieler üben ihren Beruf aus und können sich damit auf eine stärkere Grundrechtsposition berufen als Freizeitsportler.

Dies erlaubt aber in Corona-Zeiten natürlich nicht, dass die Profifußballerinnen und Profifußballer in ihren jeweiligen Wettbewerben einfach drauf los spielen. Auch hier mussten als Voraussetzung für eine positive Entscheidung des Ministerrates überzeugende Hygienekonzepte vorgelegt werden, die einer fachbehördlichen Überprüfung standhalten können.

Der DFB hatte es hier insoweit vergleichsweise einfach, weil er auf das Konzept der DFL zurückgreifen konnte und dieses nur auf die besonderen Umstände der hier in Rede stehenden Wettbewerbe anzupassen brauchte. Uneingeschränkt übernommen wurden die Kernelemente des Hygienekonzeptes für die beiden obersten Fußballligen, nämlich die Durchführung der Spiele ohne Stadionpublikum (sog. „Geisterspiele“), die Vorbereitung auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in einer Quarantänemaßnahme, also z.B. in einem Trainingslager unter Quarantänebedingungen, sowie die fortlaufende Testung von Spielern und Betreuern auf eine Corona-Infektion.

Und auch hier gilt, dass die wiederkehrenden Reihentestungen bei den Fußballerinnen und Fußballern und ihren Betreuern nicht in eine echte Konkurrenzsituation mit dem öffentlichen Gesundheitswesen kommen dürfen. Einfach gesagt bedeutet dies: Es ist alles solange gut, wie ausreichend Testkapazitäten für alle Bedarfe vorhanden sind und sich die Frage „entweder – oder“ nicht stellt. Im Zweifel müsste der Fußball zurückstehen. Von einem solchen Zweifelsfall sind wir aber zum Glück meilenweit entfernt.

Als Sportminister ist es mir natürlich ein besonderes Anliegen, allen in den genannten Wettbewerben engagierten bayerischen Mannschaften viel Glück und Erfolg zu wünschen. Auch wenn es aller Voraussicht nach keine realen Meisterfeiern auf öffentlichen Plätzen geben kann: Über einen DFB-Pokalsieger, der dann seinen Titel erfolgreich verteidigt hat und wieder FC Bayern München heißt, einen Deutschen Meister im Frauenfußball – für die Frauen des FC Bayern München ist noch alles drin, auch wenn Wolfsburg in der Tabelle einen komfortablen Vorsprung hat – und/oder einen Drittligameister aus Bayern – hier haben die Hachinger, die „Schanzer“ aus Ingolstadt und die Sechziger aus München die relativ beste Ausgangslage – würden wir uns auch virtuell enorm freuen!

Ungläubiges Staunen hatte mich zunächst erfasst, als ich davon gehört hatte, dass die Stadt Forchheim per Pressemitteilung bekannt gemacht hat, nach einem „Anbaden“ morgen die Badesaison im Städtischen „Königsbad“ für bis zu 800 Besucher zu eröffnen. Dies widerspricht eklatant der geltenden Regelungslage. Nachdem Beratungsgespräche der Regierung von Oberfranken und des Landratsamtes Forchheim mit der Stadtspitze nicht gefruchtet haben, wurde die Stadt Forchheim kommunalaufsichtlich angewiesen, die geltende Rechtslage zu achten. Ich bin froh, dass die Stadt, deren gewähltes Oberhaupt auch Leiter einer Sicherheitsbehörde ist, nun ein Einsehen zeigt und dafür sorgt, dass keine unnötigen Gefahren für die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen entstehen. Die Polizei wird ein Auge auf die Situation vor Ort haben.

Morgen ist Christi Himmelfahrt und damit ein gesetzlicher Feiertag in Bayern. Traditionell werden viele Menschen den Feiertag und das anschließende Wochenende für Freizeitaktivitäten nutzen, zumal gerade für morgen bestes Wetter vorhergesagt ist. Auch wenn die Ausgangsbeschränkungen längst aufgehoben sind, gilt es aber doch nach wie vor, Infektionsschutzregeln zu beachten und vor allem Hygienevorschriften einzuhalten. Dies betrifft insbesondere den Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen. Es könnte an manchen klassischen Ausflugszielen und in Gastgärten eng werden. Deshalb mein Appell an Sie: Halten Sie den nötigen Abstand zu Ihren Nebenleuten und wählen Sie im Zweifel ein nicht ganz so prominentes Ausflugsziel. Bayern hat unendlich viele schöne Ecken, da findet sich sicherlich für jeden was Passendes.

Morgen ist aber auch Vatertag. Mein Wunsch für alle Väter: Genießen Sie diesen Tag, am Besten im Kreise Ihrer Familie. Wem dieser Kreis zu klein ist, der kann sogar noch die Angehörigen eines fremden Hausstandes mit dazu nehmen. Oder treiben Sie Sport unter freiem Himmel, dann dürfen Sie immerhin zu fünft aktiv werden. Fast genauso schön kann es auch sein, mit nur einem Kumpel – mehr sind heuer nicht drin – auf Tour zu gehen. Egal, ob Sie dann in Südbayern mit dem „Loaddawagl“ (Leiterwagen) oder in Nordbayern mit dem „Bollerwagen“ (Bollerwagen) unterwegs sind und egal, wieviel Alkohol fließt: Halten Sie sich in jedem Fall an die Hygienevorschriften und bleiben Sie unbedingt   a b ständig!!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Die seit 2005 in Goldbach in Betrieb befindliche Brandsimulationsanlage wurde über die letzten Monate aufwendig modernisiert bzw. erweitert. 

Bayernweit stehen den Feuerwehrleuten sieben solcher staatseigenen Anlagen zur realistischen Brandausbildung zur Verfügung. Glücklicherweise wurde eine dieser sieben Anlagen beim landkreiseigenen Atemschutzzentrum in Goldbach installiert. Sie ergänzt und verbessert die moderne und notwendige Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern aus unserer Region in der Brandbekämpfung in Gebäuden.

Die Feuerwehrleute werden in dieser Anlage mit echtem, realem Feuer konfrontiert, um sich somit möglichst praxisnah bei gleichzeitiger Beibehaltung sicherer Bedingungen auf den realen Einsatz vorzubereiten. Diese Ergänzung zur traditionellen Ausbildung gibt den Einsatzkräften also eine zusätzliche höhere Handlungssicherheit. Gerade für die neuen Atemschutzgeräteträger ist diese erste Erfahrung mit Flammen und Hitze wichtig, um später im Ernstfall kritische Situationen schnell und sicher erkennen und entsprechend reagieren zu können. Dadurch können Unfälle mit häufig schwerwiegenden Folgen verhindert werden. Mehrere hundert Feuerwehrdienstleistende aus der Region üben jährlich in der Anlage.

Neben der Erweiterung und Aktualisierung der bestehenden EDV- und Steuerungstechnik wurde auf den bereits vorhandenen Container ein weiteres Containerstockwerk aufgesetzt. Der Löwenanteil der Kosten wurde vom Freistaat Bayern getragen. Durch den Landkreis Aschaffenburg wurden weiterhin rund 25.000 Euro für das begehbare Dach mit einer Plattform und das Containerumfeld für weitere Übungsszenarien investiert.

Mit dem neuen Containerstockwerk sind zwei weitere Übungsräume sowie ein Treppenraum entstanden. Die neuen Räumlichkeiten bieten Möglichkeiten für Suchübungen nach im Brandraum vermissten Personen und ermöglichen das Üben einer sicheren Türöffnung. Im neuen Brandraum, der mit drei erdgasbetriebenen Brandstellen ausgestattet ist, muss das Feuer real mit Wasser bekämpft und gelöscht werden. Weiterhin besteht über einen umlaufenden Balkon die Möglichkeit über Leitern der Feuerwehr in die Übungsanlage einzudringen. Auch die begehbare Dachfläche bietet den Feuerwehrkräften die Möglichkeit für interessante Rettungs- und Brandübungen.

Eine feierliche Indienststellung ist in der aktuellen Corona Zeit leider nicht möglich. Jedoch freuen sich die Feuerwehren, dass hier vom Staat und vom Landkreis Aschaffenburg in die Zukunft investiert wurde. Eine praxisnahe, zeitgemäße und funktionelle Ausbildung der Atemschutzgeräteträger ist der Grundstock für ein sicheres und zielorientiertes Arbeiten unter Atemschutz. Vielen Dank an alle die zur Realisierung der Modernisierung und Erweiterung beigetragen haben.

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Bilder und Text: Markus Fischer, Pressesprecher der Kreisbrandinspektion

112 Newsletter vom 19. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

auch heute möchte ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Dienstag, 10:00 Uhr, haben wir 45.966 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 103 mehr (vorgestern auf gestern + 86) oder + 0,2 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 352 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 40.510 Personen oder 250 mehr als gestern (+ 0,6 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 3.130 Personen an COVID-19, das sind ca. 170 weniger als gestern (- 5,2 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 24 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern 25).

Diese niedrigen Infektionszahlen schlagen sich mittlerweile auch deutlich in der Auslastung der Krankenhauskapazitäten nieder. Heute haben sich wegen einer Corona-Behandlung 1.199 Menschen in stationärer Behandlung befunden, davon 882 auf einer Normalstation. Einer intensivmedizinischen Versorgung bedürfen nur mehr 317 Patientinnen und Patienten, von denen 273 beatmet werden müssen. Diese Lage ist ausgesprochen positiv und ist weit weg von den höchsten Auslastungszahlen, als knapp 3.100 Klinikbetten mit Corona-Patienten belegt waren, davon knapp 2.300 auf einer Normalstation und gut 800 auf einer Intensivstation.   An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.331 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 25 (vorgestern auf gestern + 9) oder insgesamt + 1,1 Prozent mehr.

Die (geglättete) Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,89 (gestern R=0,91).

Insgesamt betrachtet stellen sich das landesweite Infektionsgeschehen sowie die Corona-bedingte Sterblichkeit weiterhin ausgesprochen positiv dar.

Unabhängig davon können sich immer wieder örtliche Hotspots einstellen, die dann eine gesteigerte mediale Aufmerksamkeit erfahren. Deshalb möchte ich Ihnen auch heute die 7-Tage-Inzidenzraten für die derzeit am stärksten betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns vorstellen.

Die ersten drei Plätze dieser wenig geliebten Liste belegen unverändert der Landkreis Coburg, die Stadt Straubing und der Landkreis Straubing-Bogen. Den Spitzenwert verzeichnet wiederum der Landkreis Coburg mit jetzt 83 (gestern 66,7) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen. Dem folgt die Stadt Straubing mit einer errechneten 7-Tage-Inzidenzrate von 59 (gestern 54,4), gefolgt vom Landkreis Straubing-Bogen, für den eine 7-Tage-Inzidenzrate von 49 (gestern 53,7) gemeldet wird.

Im Landkreis Coburg und auch in der Stadt Straubing gehen die Zahlen leider noch nach oben. Eine gegenläufige Tendenz wäre mir natürlich bedeutend lieber, es ist aber zu konstatieren, dass in beiden Regionen die hohen Zahlen das Ergebnis intensiver Reihentestungen sind, die sich auf die bereits bekannten Hotspots beziehen. Eine Ausbreitung des Geschehens über die bekannten Alten- und Pflegeheime bzw. einen Geflügelschlachtbetrieb hinaus zeichnet sich glücklicherweise nicht ab.

Dienstag ist für alle Kabinettmitglieder Ministerrats-Tag und natürlich standen auch heute zahlreiche Themen rund um die Bekämpfung der Corona-Pandemie auf der Tagesordnung. Zu den von mir fachlich zu vertretenden Themen gehörte unter anderem der Sonderspielbetrieb der Basketball Bundesliga (BBL). Wie Sie wissen hat auch die BBL ihren regulären Spielbetrieb der Saison 2019/2020 Corona-bedingt unterbrechen müssen. Eigentlich wäre die Meisterschaft unter den acht bestplatzierten Mannschaften der Hauptrunde im Play-Off-Modus Best of Five ausgespielt worden. Dies ist aber in Anbetracht der Gesamtumstände nicht zu realisieren.

Deshalb hat sich die BBL dazu entschlossen, ein eigenes Turnier anzuberaumen. Dieses soll in zwei Abschnitten vonstattengehen. In der ersten Phase („Vorrunde“) spielen die zehn teilnahmeberechtigten Mannschaften in zwei Fünfergruppen im Turniermodus, also jeder gegen jeden. Die Viertel- und Halbfinals sowie das Finale werden als Hin- und Rückspiel ausgetragen.   Nachdem es sich bei der Basketball Bundesliga um eine Indoor-Veranstaltung handelt, musste ein im Vergleich zu den infektiologisch nicht ganz so schwierigen Spielen der Fußball-Bundesliga, die unter freiem Himmel stattfinden, für die Basketballer ein eigenes und dabei den spezifischen Anforderungen einer Hallensportart genügendes, insgesamt strengeres Hygienekonzept entwickelt werden. Fixpunkte waren hierbei, dass die Spiele ohne Publikum stattfinden und dass das Turnier binnen vier Wochen an einem einzigen Ort ausgetragen wird. Es sollten eine umfangreiche Reisetätigkeit der Mannschaften und ihrer Betreuerstäbe ebenso vermieden werden, wie eine mehrmalige Heimkehr der Spieler und Betreuer in ihr familiäres Umfeld im Verlaufe des Turniers.

Teilnahmeberechtigte Bundesligavereine konnten sich um die Ausrichtung des Turniers bewerben und mussten hierfür der BBL ein spezifisch auf den von ihnen vertretenen möglichen Spielort und seine besonderen Gegebenheiten abgestimmtes Konzept vorlegen. Das Konzept des FC Bayern München Basketball hat innerhalb der Liga am meisten überzeugt, sodass die Münchner den Zuschlag erhalten haben.

Das vorliegende Konzept baut in weiten Teilen auf dem medizinischen Konzept für den Sonderspielbetrieb im Profifußball auf, das von der „Task Force Sportmedizin“ des Deutschen Fußballbundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) positiv bewertet wurde. Im Vergleich zum DFL-Konzept ist das Konzept der BBL aber weitergehend, als die o.g. verschärften Hygieneanforderungen gelten. Konkret bedeutet dies insbesondere, dass alle Spieler und Betreuer aller teilnehmenden Mannschaften für ihre gesamte Teilnahme am Turnier im selben Hotel wohnen, der gesamte Trainingsbetrieb aller Mannschaften in derselben Trainingshalle stattfindet und alle Spiele im Audi Dome durchgeführt werden. Alle am Spielbetrieb Beteiligten befinden sich während der Turnierphase gemäß den konzeptionellen Ausführungen in selbstauferlegter Quarantäne.

Der Ministerrat hat das Konzept zustimmend zur Kenntnis genommen. Das fachlich für die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zuständige Gesundheitsministerium wird diese umgehend ändern. Auch wenn sich mit dem heutigen Beschluss ausdrücklich nicht die Entscheidung verbindet, wer neuer deutscher Basketballmeister wird, so möchte ich aber nicht verhehlen, dass der Ministerrat dem FC Bayern München Basketball als dem amtierenden Meister und den ebenfalls spielberechtigten Brose Baskets Bamberg die Daumen besonders fest drückt.

Heute Nachmittag habe ich mich mit meinem tschechischen Amtskollegen Innenminister Jan Hamáček in Rozvadov/Roßhaupt getroffen. Das liegt in Tschechien kurz hinter der bayerisch-tschechischen Grenze bei Waidhaus. Auf meine Bitte hin sind wir zusammengekommen, um aktuelle Fragen des grenzüberschreitenden Personenverkehrs zu beraten. Dieser ist unter den von beiden Seiten verhängten Corona-bedingten Einschränkungen weitgehend zum Erliegen gekommen. Anders, als im Verhältnis zu Österreich, wo beide Seiten auch nach den Lockerungen vom vergangenen Samstag eine gegengleiche Regelungslage und Grenzkontrollpraxis vollziehen, ist im deutsch-tschechischen Verhältnis eine asymmetrische Situation entstanden. Denn während der Bund gegenüber Tschechien zu keinem Zeitpunkt grenzpolizeiliche Personenkontrollen angeordnet hat und zudem seit vergangenem Samstag die Bayerische Einreisequarantäneverordnung sowie die vergleichbaren Rechtsakte der anderen 15 Länder auf Reisende aus EU-Staaten, mithin auch Tschechien, grundsätzlich keine Anwendung mehr finden, vollzieht Tschechien gegenüber Deutschland nach wie vor sehr strenge Grenzkontrollen und belegt Reisende aus Deutschland mit starken Hygieneauflagen. So werden regelmäßig Nachweise über negative Corona-Tests verlangt, die nicht länger als 4 Tage zurückliegen dürfen.

Es gab also Gesprächsbedarf, zumal gerade viele bayerische Betriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dringend auf ihre teils langjährigen tschechischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen sind und diese möglichst komplikationslos pendeln können sollen. Gleichermaßen ist aber auch Prag sehr daran gelegen, dass der grenzüberschreitende Personenverkehr wieder verstärkt in Gang kommt, zumal Reisende aus Deutschland für die tschechische Wirtschaft von nicht zu unterschätzende Bedeutung sind.

Der knapp zweistündige Termin war von einer in der Sache ausgesprochen lösungsorientierten und im Ton außerordentlich herzlichen Atmosphäre geprägt. Mein tschechischer Kollege, zugleich Leiter des nationalen Krisenstabs, erläuterte zunächst die außerordentlich erfolgreiche Corona-Strategie seines Landes. Mit sehr früh einsetzenden drastischen Maßnahmen sei es gelungen, die Auswirkungen der Pandemie vergleichsweise gering zu halten. Bei etwa 10,6 Mio. Einwohnern habe man 8.400 Infektionsfälle registriert. 5.400 Personen seien wieder genesen und lediglich knapp 300 Corona-Kranke seien verstorben.

Ich habe den bisherigen Verlauf der Pandemie in Bayern dargestellt. Der anfängliche Verlauf der Welle habe zu größter Sorge Anlass gegeben. Aber die Maßnahmen der Staatsregierung hätten gegriffen und mittlerweile liege man bei der Zahl der täglichen Neuinfektionen auf einem Niveau, das in etwa der Situation in Tschechien entspreche. Insoweit seien die Voraussetzungen gegeben, dass auch Tschechien im Verhältnis zu Deutschland und Bayern seine Maßnahmen lockere.

Dem stimmte Minister Hamáček zu und konnte berichten, dass im Lichte der positiven Entwicklung in Deutschland und Bayern der tschechische Ministerrat just gestern Lockerungen bei den Grenzkontrollen angestoßen habe. So sich die Lage nicht wieder verschlechtere, werde man ab dem 26. Mai analog zur deutsch-österreichischen Praxis die bisherigen Totalkontrollen aufgeben und auf stichprobenartige Kontrollen umstellen. Zum selben Termin werde man auch weitere Grenzübergänge zu Deutschland wieder öffnen.

Und bleibe die Lage positiv, dann werde man für Mitte Juni die Rückkehr zum kontrollfreien grenzüberschreitenden Personenverkehr entsprechend des Schengener Grenzkodex in Betracht ziehen.

Und auch in Bezug auf die Hygienevorschriften habe ich leicht positive Signale empfangen, dass sich Deutschland und Tschechien annähern könnten. Denn ab 8. Juni wird Tschechien einen aktuellen negativen Corona-Test nur mehr von Reisenden verlangen, die nach tschechischer Einschätzung aus einem Hochrisikogebiet kommen. Auch wenn diesbezüglich keine konkreten Zusagen getroffen wurden, so bin ich doch vorsichtig optimistisch, dass Prag die mittlerweile sehr stabile Pandemielage in Deutschland entsprechend anerkennen wird.

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister

Am Dienstagmorgen klingelten pünktlich um 08:30 Uhr die Meldeempfänger der Feuerwehrkameraden in Karlstein, es ging zu einem Brandmelderlarm in einem Industriepark der Seligenstädter Straße. Vor Ort wurde die entsprechende Produktionshalle, vom Löschzug (MZF/HLF/DLK/LF) angefahren. Sofort begann die Erkundung in dem Gebäude. In Bereitschaft am Tor D gingen unser drittes LF sowie der KdoW. Das TLF verblieb am Standort auf Bereitschaft. Letztendlich hatten Reinigungskräfte, mit einem Hochdruckreiniger, Wände gereinigt. Hierbei lief Wasser in einen Druckknopfmelder, welcher den Fehlalarm verursachte. 26 Einsatzkräfte sowie der zuständige Kreisbrandinspektor konnten zurück zum Standort fahren. 

Um 14:29 Uhr wurden wir über die ILS, zu einer laufenden Reanimation, in der Nähe des Gerätehauses angefragt. Der hauptamtliche Gerätewart sowie ein zufällig anwesender Rettungssanitäter der Feuerwehr Gemeinde Karlstein, rückten daraufhin umgehend aus zur Einsatzstelle, um die Ecke. Als erstes Eintreffend, gefolgt vom HvO des BRK Karlstein, unterstützten die beiden sofort die laufende Reanimation. Sie brachten eine AED (Automatischen Externen Defibrillator) am Patienten an und konnten diesen somit zurückholen. Kurze Zeit später traf der Rettungsdienst und ein Notarzt ein, welche die weitere Versorgung übernahmen. Der Patient wurde im Anschluss in ein Krankenhaus transportiert, wir wünschen ihm baldige und vollständige Genesung. 

Wie wichtig diese kleinen Lebensretter sind, durften wir heute wieder hautnah erleben. Diese Laien AED wurden mittlerweile in Karlstein auch öffentlich platziert. Je einen finden Sie im Ortsteil Dettingen im Innenraum der VR-Bank, im Ortsteil Großwelzheim im Innenraum der Bücher Telefonzelle (beim kleinen Kaufhaus Neurer) und ebenfalls einen in der Filiale der Sparkasse (Ortsmitte).

Text: Feuerwehr Gemeinde Karlstein - Kommandant Andreas Emge

Feuerwehr im Einsatz

Aufgrund der in Unterfranken seit Wochen herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr ordnet die Regierung von Unterfranken im Einvernehmen mit dem regionalen Beauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für die Waldbrandbekämpfung für das kommende verlängerte Wochenende vom 21. bis 24.05.2020 die Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung an.

Vor dem Hintergrund der von der Staatsregierung beschlossenen schrittweisen Lockerung, auch bei der Öffnung der allgemeinbildenden Schulen, wird der Lehrgangsbetrieb an den drei Staatlichen Feuerwehrschulen ebenfalls schrittweise wieder aufgenommen. Der Ausbildungsbetrieb soll ab dem 15.06.2020 mit einem angepassten Angebot wieder beginnen.

Die drei Feuerwehrschulen erarbeiten dazu derzeit ein abgestimmtes Konzept, mit welchen Lehrgängen, in welcher Ausgestaltung (insbesondere Teilnehmerzahl) und mit welchem Hygienekonzept der Lehrgangsbetrieb, aber auch Unterbringung und Verköstigung ab dem 15.06.2020 wieder aufgegriffen werden können. Dabei sollen vorrangig die Lehrgänge durchgeführt werden, die Voraussetzung für die Übernahme einer bestimmten Funktion sind, also primär die Lehrgänge für Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr. Bei der Erarbeitung des Konzepts muss berücksichtigt werden, dass die Feuerwehren als wesentliche Säule der inneren Sicherheit in ihrer Einsatzbereitschaft erhalten bleiben und deshalb besonders vor Infektionsgefahren geschützt werden müssen.

Die Schulen streben an, in der Woche vor den Pfingstferien nähere Angaben zur konkreten Ausgestaltung des Lehrgangsangebots ab dem 15.06.20 veröffentlichen zu können.

112 Newsletter vom 18. Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

auch heute möchte ich diesen Newsletter mit einem kurzen statistischen Überblick zur Corona-Lage in Bayern einleiten. Stand heute, Montag, 10:00 Uhr, haben wir 45.863 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind im Vergleich zum Vortag + 86 mehr (vorgestern auf gestern + 112) oder + 0,2 Prozent. Bezogen auf 100.000 Einwohner waren oder sind in Bayern statistisch bisher 351 Menschen bestätigt mit COVID-19 infiziert.

Wieder genesen sind amtlich ausgewiesen 40.260 Personen oder 200 mehr als gestern (+ 0,5 Prozent). Aktuell leiden in Bayern 3.300 Personen an COVID-19, das sind ca. 120 weniger als gestern

(- 3,5 Prozent). Bezogen auf 100.000 Einwohner sind aktuell noch 25 Bewohner Bayerns erkrankt (gestern 26).

An bzw. mit einer Corona-Infektion verstorben sind mittlerweile 2.306 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag +9 (vorgestern auf gestern ebenfalls + 9) oder insgesamt + 0,4 Prozent mehr.

Die (geglättete) Reproduktionszahl R, die angibt, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er selbst gesundet oder verstirbt, bemisst sich entsprechend der mathematischen Betrachtungen des Robert Koch-Instituts (RKI) heute für Bayern auf R=0,91 (gestern R=0,82).

Insgesamt betrachtet stellen sich das landesweite Infektionsgeschehen sowie die Corona-bedingte Sterblichkeit weiterhin ausgesprochen positiv dar.

Unabhängig davon können sich immer wieder örtliche Hotspots einstellen, die dann eine gesteigerte mediale Aufmerksamkeit erfahren. Deshalb möchte ich Ihnen auch heute die 7-Tage-Inzidenzraten für die derzeit am stärksten betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns vorstellen.

Die ersten drei Plätze dieser wenig geliebten Liste belegen im Vergleich zu gestern unverändert der Landkreis Coburg, die Stadt Straubing und der Landkreis Straubing-Bogen. Den Spitzenwert verzeichnet wiederum der Landkreis Coburg mit unverändert 66,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen. Dem folgt die Stadt Straubing mit einer errechneten 7-Tage-Inzidenzrate von ebenfalls unverändert 54,4, dicht gefolgt vom Landkreis Straubing-Bogen, für den eine 7-Tage-Inzidenzrate von 53,7 (gestern 53,6) gemeldet wird.

An allen drei Hotspots arbeiten die zuständigen Gesundheitsbehörden mit Hochdruck daran, das Infektionsgeschehen auf die erkannten Problembereiche zu beschränken. Im Landkreis Coburg sind dies einige Alten- und Pflegeheime, im Raum Straubing ist dies ein Geflügelschlachtbetrieb, in denen jeweils umfangreiche Reihentestungen durchgeführt wurden, nachdem einzelne Infektionen festgestellt worden waren.

Heute habe ich gemeinsam mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Bundesinnenminister Horst Seehofer den Grenzübergang Freilassing-Saalachbrücke besucht. Wie Sie wissen, besteht seit dem vergangenen Wochenende eine grundlegend veränderte Kontrollsituation. Nunmehr sind alle zugelassenen Grenzübergangstellen entlang der deutsch-österreichischen Grenze, die mit Ausnahme der im Bodensee verlaufenden Grenzlinie eine rein bayerisch-österreichische Grenze ist, wieder rund um die Uhr passierbar. Die Kontrollintensität ist deutlich reduziert. War bis Samstag für die pandemiebedingte Personenkontrolle die sog. „Totalkontrolle“ der Standard, überprüfen die Beamtinnen und Beamten von Bundespolizei und Bayerischer Grenzpolizei jetzt nicht mehr jeden Einreisewilligen, sondern beschränken sich auf Stichproben. Und der Kanon triftiger Gründe, die eine Einreise ermöglichen, ist nun deutlich erweitert. Insgesamt ist der grenzüberschreitende Personenverkehr in seinem Umfang erheblich erweitert und in seiner Durchführung deutlich erleichtert, zumal auch Österreich entsprechend verfährt. Die Weichenstellung vom Wochenende hat somit eine gute Gelegenheit geboten, öffentlich das bisherige Geschehen in einem Zwischenfazit zu bewerten und das weitere Vorgehen zu erläutern.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Bundesinnenminister Horst Seehofer und ich sind uns absolut einig, dass innerhalb des gesamten Maßnahmenpakets, das der Bund und die Länder zur wirksamen Eindämmung der Pandemie ergriffen haben, die Einreisekontrollen ein bedeutendes Element waren und sind. Denn auch wenn Viren am Ende tatsächlich keine Staatsgrenzen kennen und diese immer über kurz oder lang überspringen werden, so ist doch entscheidend, mit welcher Geschwindigkeit und welcher Intensität die Welle rollt und wie gut es gelingt, Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb war – analog zu den zunächst besonders harten Einschnitten im Binnenland, ich nenne hier nur die Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sowie die Betriebsuntersagungen –, auch in der ersten Phase der Einreisekontrollen ein besonders stringentes Verfahren nötig. Mit zunehmender Besserung der Infektionslage konnten in den zurückliegenden Wochen die Grenzkontrollen in ihrem Vollzug – wiederum analog zu den Beschränkungen im Landesinneren – punktuell gelockert werden.

Aber auch in der Gegenrichtung haben sich immer wieder besondere Herausforderungen ergeben. Nachdem Ungarn zeitweise für Ausländer eine Durchreise in Richtung Bulgarien und Rumänien unterbunden hatte, aber täglich bis zu 1.500 hauptsächlich Bulgaren, Rumänen und Ukrainer, die insbesondere aus Frankreich kamen und vor der dortigen Pandemielage gleichsam geflüchtet sind, in ihre Heimatländer zurückkehren wollten, haben sich diese Personen an bayerischen Grenzübergangstellen bei der Ausreise gestaut. Denn als Folge der ungarischen Haltung hatte Österreich diesen Menschen zunächst die Einreise verweigert, sodass diese auf deutscher Seite regelrecht gestrandet sind. Die jeweils zuständigen Kommunen und staatlichen bayerischen Behörden haben den Betroffenen geheizte Wartebereiche zugewiesen, wo sie von den Hilfsorganisationen verpflegt wurden. Die Bayerische Polizei hat immer dann, wenn die Emotionen der unfreiwillig Wartenden gar zu stark hochkochten, für Ruhe und Ordnung gesorgt.

Nach Interventionen auf politischer Ebene ist es gelungen, Ungarn davon zu überzeugen, zumindest zeitweise Transitmöglichkeiten zu schaffen. Gemeinsam mit den österreichischen Behörden wurden sodann entsprechend einer realistischen Weg-Zeit-Berechnung täglich zeitliche Korridore definiert, während der die Betroffenen in einem Zug und auf direktem Wege aus Deutschland ausreisen, durch Österreich und Ungarn durchreisen und letztlich nach Bulgarien und Rumänien einreisen konnten.     

Auch dieses Beispiel macht deutlich, was im Unterschied zu anderen Nachbarstaaten, die leider öfters den Alleingang suchen, die besondere Qualität des grenznachbarlichen Verhältnisses zu unseren südlichen Nachbarn auszeichnet: der Wille und die Fähigkeit zur stetigen Kooperation. Ich nenne hier nur als weitere Beispiele die praktische Umsetzung der Aufnahme der Grenzkontrollen und ihrer Lockerungen, einzelfallbezogene Nachjustierungen am Kontrollverfahren wie etwa in Bezug auf das Kleine deutsche Eck, oder die Anordnung von Ausnahmen vom regelmäßigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW über 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, um zu allen Zeiten den freien Warenverkehr zu gewährleisten.  

Wie geht es nun weiter? Noch ist es für eine Rückkehr zum Vor-Corona-Verfahren zu früh. Erst müssen wir für die Situation bei uns und in Österreich sicher sein, dass die bereits vorgenommenen Lockerungen, der heute wieder beginnende Betrieb der Außengastronomie und die Pfingstferien die aktuell stabile Infektionslage nicht destabilisieren. Ich bin guten Mutes, dass – im Unterschied zu den Kontrollen zur Bekämpfung der illegalen Einreise und der grenzüberschreitenden Kriminalität, die in jedem Falle bis November 2020 fortgesetzt werden –, die pandemiebedingten Grenzkontrollen Mitte Juni auslaufen können. Dies setzt allerdings voraus, dass in Deutschland und in Österreich die Infektionslage stabil bleibt. Andernfalls müssten die Kontrollen fortgeführt oder ggf. sogar wieder in ihrer Intensität gesteigert werden.

Abschließend möchte ich mich zunächst bei der Bevölkerung in den Regionen beiderseits der Grenze bedanken. Die Menschen dort haben die Notwendigkeit der Grenzkontrollen verstanden und diese akzeptiert, auch wenn die abrupte Unterbrechung der seit über zwei Jahrzehnten gewachsenen „grenzenlosen“ Bewegungsfreiheit als besonders schmerzlich empfunden wurde und wird. Denn in den zwischenzeitlich sehr eng zusammengewachsenen Euregiones etwa an Inn, Saalach, Salzach und Bodensee mit ihren starken Verflechtungen im wirtschaftlichen, schulischen, kulturellen und sozialen Leben ist die Staatsgrenze eigentlich nicht mehr wahrnehmbar und sie spielt für das Verhalten der Menschen kaum mehr eine Rolle. Deshalb war die Grenze zu Österreich auch nie geschlossen. Berufsbedingtes Pendeln, der Besuch noch geöffneter Schulen oder eine Reise aus besonders schwerwiegenden persönlichen Gründen, wie etwa eines Todesfalles oder einer lebensbedrohlichen Erkrankung enger Verwandter, waren immer möglich. Aber natürlich war und ist die Situation eine Belastung. Für die Geduld und die Disziplin, mit der die Menschen mit den ungewohnten Verhältnissen umgegangen sind, sage ich ein herzliches Vergelt`s Gott und verbinde dies mit dem Wunsch und der Bitte, sich diese Souveränität bis zum Ende der Corona-bedingten Kontrollen zu bewahren.

Ich danke aber auch sehr herzlich den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und der Bayerischen Grenzpolizei für ihren oft nicht leichten Dienst. Denn es liegt in der Natur restriktiver Einreisekontrollen, dass trotz aller Öffentlichkeitsarbeit zahlreiche Menschen die Einreise begehren, die hierfür aber keinen triftigen Grund haben und deshalb zurückgewiesen werden müssen. Laut Bundespolizei ist dies im bayerisch-österreichischen Abschnitt der Bundesgrenze bisher in ca. 41.000 Fällen geschehen. Nach allem, was ich höre, haben die Beamtinnen und Beamten die Kontrollen konsequent, aber mit dem nötigen Abstand, dem rechten Augenmaß und nicht selten auch mit einem Augenzwinkern ausgeführt und so maßgeblich zu einem insgesamt ruhigen Ablauf des Kontrollgeschehens beigetragen.

Vielleicht gönnt sich der ein oder die andere Angehörige der Grenzpolizei morgen nach dem Dienst – heute wird es angesichts der „Sperrstunde“ um 20:00 Uhr nicht mehr ganz reichen – eine Brotzeit und eine frische Halbe in der seit heute wieder geöffneten Außengastronomie – verdient hätten sie es sich allemal!

Und denken Sie im Biergarten oder bei welcher außengastronomischen Gelegenheit auch immer an das alte chinesische Sprichwort, das ich Corona-bedingt in leicht abgewandelter Form zitieren darf: Mit ABstand und Würde kommt man über jede Hürde!

Mit besten Grüßen Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister