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LFV Bayern - Einladung zur 2. Bayerischen Feuerwehr-Skimeisterschaft am 15.02.2025 in Garmisch-Partenkirchen

Jetzt anmelden und bei der 2. Bayerischen Feuerwehr-Skimeisterschaft am 15.02.2025 in Garmisch-Partenkirchen dabei sein!

Freut euch auf einen unvergesslichen Tag mit euren Kameradinnen und Kameraden mit Bewerben im Riesentorlauf Ski Alpin und im legendären Schlauchrennen.

Anmeldeschluss: 17.01.2025

ℹ️ Alle Infos und Anmeldung unter https://www.lfv-bayern.de/feuerwehrskimeisterschaft2025/
 
Bayer Feuerwehr Ski Meisterschaft 2025
Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 07. Januar 2025

DFV direkt - Warum es kein Zufall ist, dass TETRA Endgeräte bundesweit funktionieren - die Digitalfunkbehörde BDBOS stellt sich vor

Mittwoch, 12. Februar 2025
18:00-19:00 Uhr, kostenlose Onlinefortbildung


Thema: Warum es kein Zufall ist, dass TETRA Endgeräte bundesweit funktionieren - die Digitalfunkbehörde BDBOS stellt sich vor


Referenten: Martin Schlott und Philipp Kronfoth, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) 

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicheraufgaben (BDBOS) ist die Netzbetreiberin des Bundes und fällt in den Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Bei dem hochverfügbaren BOS-Digitalfunknetz handelt es sich um das größte TETRA-Funknetz der Welt. Damit dieses bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem zuverlässig verwendet werden kann, liegt zu einem nicht unwesentlichen Teil an den Funkendgeräten und deren Parametrierung.

Was zeichnet Funkendgeräte des BOS-Digitalfunks aus, welche Herausforderungen gibt es und was muss getan werden, wenn ein Endgerät ausgemustert werden soll?

Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ticket als Anmeldebestätigung (ggf. Spamordner beachten) sowie den Zugangslink für den virtuellen Veranstaltungsraum.

Die Onlinefortbildung ist kostenfrei und beinhaltet ein Teilnahmezertifikat (im Nachgang per E-Mail, an alle, die angemeldet sind und teilgenommen haben).

Link zur Anmeldung
DFV DIREKT

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 07. Januar 2025

Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für die Teilnahme am Feuerwehrdienst für Beamtinnen und Beamte des Bundes in einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern

Da es immer mal wieder Anfragen zum Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für Beamte des Bundes bei der Teilnahme am Feuerwehrdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern bei uns gibt, haben wir die gesetzlichen Regelungen nachfolgend hier nochmal für die in unseren Freiwilligen Feuerwehren mit wirkenden Beamtinnen und Beamten des Bundes zusammengefasst.
  
Das Feuerwehrwesen ist Ländersache. Näheres zum Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch regelt für das bayerische Feuerwehrwesen das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG). Nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayFwG sind Arbeitnehmer während des Feuerwehrdienstes insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Das gleiche gilt nach Art. 9 Abs. 2 BayFwG für Beamte.

Da der Freistaat Bayern in seinen Gesetzen Regelungen nur für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern und der bayerischen Gemeinden treffen kann, gilt Art. 9 Abs. 2 BayFwG nicht für Bundesbeamte.


Für Bundesbeamte ergeben sich Freistellungs- und Besoldungsfortzahlungsansprüche während der Teilnahme am Feuerwehrdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr aus der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrV) vom 01.06.2016.

1. Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Besoldung für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen

Nach § 11 Abs. 1 SUrV ist für Ausbildungsveranstaltungen von Organisationen der zivilen Verteidigung (= Feuerwehren) bis zu zehn Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren. Diese Regelung gilt für Veranstaltungen, die auf die Vermittlung des für die Teilnahme an Einsätzen erforderlichen theoretischen Wissens ausgelegt sind. Sonderurlaub wird nicht gewährt für Sitzungen oder Tagungen.

Bundesbeamte haben somit einen Rechtsanspruch auf bis zu zehn Tage Sonderurlaub je Kalenderjahr für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für den Feuerwehrdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr.

Der Freistellungsanspruch ergibt sich aus § 11 Abs. 1 SUrlV i.V.m. § 11 Abs. 1 ZSKG (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz) und Art. 7 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4 BayKSG (Bayerisches Katastrophenschutzgesetz)

Nach Art. 7 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4 BayKSG sind die Feuerwehren zur Katastrophenhilfe verpflichtet. Sie wirken somit nach Landesrecht im Katastrophenschutz mit (= friedensmäßiger Katastrophenschutz).

Nach § 11 Abs. 1 ZSKG nehmen wiederum die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden wahr, die im Verteidigungsfall drohen (= zivile Verteidigung). Die Feuerwehren sind somit eine Einheit der zivilen Verteidigung. Zudem wird im Referentenentwurf zur Sonderurlaubsverordnung (21.04.2016) u.a. erläutert, dass die öffentlichen Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) zu den Organisationen der zivilen Verteidigung zählen.

Der zeitliche Rahmen von zehn Tagen im Kalenderjahr für Ausbildungsveranstaltungen hat sich für diesen Zweck im Regelfall in der Praxis bisher als ausreichend erwiesen. Für die Teilnahme an praktischen Übungen und bei konkreten Einsätzen eröffnet § 11 Absatz 3 SUrlV die Möglichkeit zur Gewährung von zusätzlichem Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung für die Dauer der Heranziehung.

2. Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Besoldung für die Teilnahme an Einsätzen und Übungen

Der Freistellungsanspruch für die Teilnahme an konkreten Einsätzen und Übungen ergibt sich aus § 11 Abs. 3 Nr. 1 SUrlV. Danach ist Sonderurlaub für die Dauer der Heranziehung zum Feuerlöschdienst einschließlich angeordneter Übungen zu gewähren.

Die SUrlV spricht hier zwar vom „Feuerlöschdienst“, der Sammelbegriff "Feuerlöschdienst" umfasst jedoch den abwehrenden Brandschutz, die technische Hilfe und die Mitwirkung der Feuerwehren im Katstrophenschutz (z.B. der Einsatz oder die Übung eines Feuerwehr-Hilfeleistungskontingentes).
Der Freistellungsanspruch gilt, insbesondere bei Einsätzen während der Nachtzeit, auch für einen angemessenen Zeitraum danach, da die notwendigen Erholungszeiten nach einem Einsatz den Einsatzzeiten entsprechend zu zuschlagen sind.

SUrlV - Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes

Sollte es bei der Umsetzung dieser Regelung für Bundesbeamte in einem Einzelfall zu Problemen kommen, dann stehen Kreisbrandrat Frank Wissel und auch der Arbeitsbereich Feuerwehrwesen im Landratsamt für Fragen und Hilfen gerne zur Verfügung.


Recht und Gesetz 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. Januar 2025

Einladungsschreiben für zwei Seminare „Effektiver Einsatz von Tauchpumpen/Hochwasserpumpen“ in 2025

Download des Einladungsschreiben: Einladungsschreiben_Tauchpumpen_2025.pdf

Einladungsschreiben Tauchpumpen 2025 Seite 1
Einladungsschreiben Tauchpumpen 2025 Seite 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. Januar 2025

BAB3 – Bessenbach/Waldaschaff – Verkehrsunfall mit PKW alleinbeteiligt – eine Person schwer verletzt

Am Sonntagabend (05.01.2025) wurden um 22:10 Uhr die Feuerwehren Bessenbach und Waldaschaff zu einem Verkehrsunfall mit ausgelöstem eCall (automatischer Notruf eines Fahrzeugs) – ohne Sprechkontakt - auf die Bundesautobahn 3 zwischen der Anschlussstelle Bessenbach/Waldaschaff und der Kauppenbrücke in Fahrtrichtung Würzburg alarmiert.

Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stellte sich folgende Lage dar: Ein PKW war alleinbeteiligt auf regennasser Straße von der Fahrbahn abgekommen, überschlug sich mehrfach und kam in Fahrrichtung auf dem Standstreifen wieder zum Stehen. Der Fahrer des Wagens wurde dabei schwer verletzt und war im Fahrzeug eingeschlossen. Ein zufällig vorbeifahrender Feuerwehrmann bemerkte – dass mit dem Fahrzeug – etwas nicht stimmte und bliebt auf dem Standstreifen stehen, um nachzuschauen. Er führte direkt Erst-Hilfe-Maßnahmen durch und wies die anrückenden Kräfte ein.  

Die Einsatzkräfte bereiteten sofort die technische Rettung vor. Ein Feuerwehr-Sanitäter konnte durch eine Erstöffnung in das innere des Fahrzeugs zum Patienten gelangen. Er versorgte und betreute ihn, während weitere Kräfte mit hydraulischem Gerät eine größere Fahrzeugöffnung durchführten. Mittels eines Spineboards (spezielles Rettungsbrett) wurde der Fahrer anschließend aus dem Fahrzeug gerettet und dem Rettungsdienst und Notarzt zur weiteren Versorgung übergeben.

Des Weiteren wurde durch die Feuerwehren die Einsatzstelle großräumig ausgeleuchtet, den Brandschutz sichergestellt, auslaufende Betriebsmittel gebunden und eine Verkehrsabsicherung durchgeführt.

Einsatzleiter Florian Fleckenstein (Stv. Kommandant FF Bessenbach) konnte auf 30 Einsatzkräfte und sechs Fahrzeugen zurückgreifen. Der Rettungsdienst war mit einem Rettungswagen und einem Notarzt vor Ort. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen.

Die BAB3 war während der Rettungsmaßnahmen für eine Stunde voll gesperrt. Anschließend konnte der Verkehr an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden.

Fotos: FF Bessenbach / FF Waldaschaff

2025 01 05 VU eCall BAB3 1 klein

2025 01 05 VU eCall BAB3 2 klein

2025 01 05 VU eCall BAB3 3 klein
2025 01 05 VU eCall BAB3 4 klein

Geschrieben von: KBM Martin Bahmer
Veröffentlicht: 06. Januar 2025

Einladungsschreiben für 5 x Modul „Fortbildung am Spannungssimulator für Motorsägenführer“ in 2025

Download des Einladungsschreiben: Einladungsschreiben_Spannungssimulator_2025.pdf

Einladungsschreiben Spannungssimulator 2025 Seite 1
Einladungsschreiben Spannungssimulator 2025 Seite 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. Januar 2025

Ölspur auf der BAB A 3 bei Stockstadt

Am Sonntag, den 05.01.2025 wurde gegen 15:25 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Stockstadt von der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain zu einer längeren Ölspur auf die Bundesautobahn BAB A 3 in die Fahrtrichtung Frankfurt zwischen der Auffahrt Stockstadt und dem Seligenstädter Dreieck alarmiert.

Die Ölspur zog von der Auffahrt Stockstadt bis an die Landesgrenze. Nach rund einer Stunde hatte die Feuerwehr die Gefahrenstelle beseitigt und konnte wieder abrücken.

Während der Reinigungsarbeiten kam es zu Verkehrsbehinderungen in Richtung Frankfurt.

(Quelle und Bild FF Stockstadt)
20250105 Ölspur BAB A 3 Stockstadt 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 05. Januar 2025

Erster First Responder Einsatz der FF Karlstein erfolgreich abgewickelt

Nachdem am 01.01.2025 die Freiwillige Feuerwehr Karlstein mit einer First Responder Gruppe in einer Kooperation mit dem örtlichen BRK an den Start ging, musste die Karlsteiner Feuerwehr am 05.01.2025 ihren ersten Einsatz absolvieren.

Nach Alarmierung konnte die First Responder Gruppe zeitnah mit 5 Einsatzkräften, darunter ein Notfallsanitäter, drei Rettungssanitäter und ein Feuerwehrsanitäter ausrücken und das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort erfolgreich überbrücken.

(Quelle FF Karlstein, Symbolbild Sascha Rheker FF Albstadt)
Reanimation 2 

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 05. Januar 2025

FF Karlstein unterstützt erneut mit der Drohne eine Vermisstensuche in Aschaffenburg

Am 04.01.2025 wurde gegen 04:20 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Karlstein schon zum zweiten Mal im neuen Jahr zur nachbarlichen Hilfe mit der Drohne des Gerätewagen Erkunden/Messen zu einer Vermisstensuche in die Stadt Aschaffenburg alarmiert.

Eine 24-jährige Frau war im Aschaffenburger Stadtteil Leider vermisst. Treffpunkt für die Einsatzkräfte war zunächst der Volksfestplatz in Aschaffenburg.

Neben der Feuerwehr Aschaffenburg und der Polizei waren die Drohne der FF Karlstein, die Drohne der Bergwacht Hösbach, der Malteser Hilfsdienst sowie mehrere Rettungshundestaffeln im Einsatz.

Gegen 06:15 konnte die Person erfolgreich im Stadtgebiet von der Polizei aufgefunden und der Sucheinsatz beendet werden.

(Quelle und Bild FF Karlstein und MHD Aschaffenburg)
20250104 Nachbarliche Hilfe FF Karlstein Vermisstensuche in Aschaffenburg 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 05. Januar 2025

Schneeräumfahrzeug verlor über eine größere Strecke sein Hydrauliköl in den Alzenauer Stadtteilen Albstadt und Michelbach

Am 05.01.2025 begann für die Feuerwehrleute im verschneiten Albstadt der Sonntagmorgen kurz vor 9:30 Uhr mit der Alarmierung zu einer Ölspur.

Nach einer ersten Erkundung wurde festgestellt, dass ein Winterdienstfahrzeug in Folge eines Hydrauliklecks während des Schneeräumens ein größere Menge Hydrauliköl verloren hatte, was von der Besatzung des Fahrzeugs erst bemerkt wurde, als ihr Räumschild in Folge Ölmangels nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte. Der vom Hydrauliköl betroffene Bereich erstreckte sich entlang der Fahrstrecke des Räumfahrzeugs über zahlreiche Straßen im Stadtteil Albstadt bis raus zu den Tennisplätzen. Aufgrund der Ausdehnung über mehrere Kilometer und der feuchten Wetterverhältnisse wurde mit dem Straßenbaulastträger entschieden, die Beseitigung des Hydrauliköls auf der Fahrbahn durch eine Fachfirma mit Spezialgerät vornehmen zu lassen.

Da sich auch auf mehreren Bächen im Ortsgebiet ein Ölfilm zeigte, nachdem Öl mit dem abschmelzenden Schneewasser in die Bäche eingetragen wurde, wurde die Freiwillige Feuerwehr Alzenau nachalarmiert und im Bereich der Fußgängerbrücke Richtung Michelbach eine Ölsperre eingebracht, die ein Abfließen von Öl Richtung Michelbach und zum nahegelegenen Bieberbau verhindert.

Im weiteren Verlauf erreichte die Feuerwehr über die Polizei die Information, dass aus dem in Michelbach, am Friedhof im Trageser Weg abgestellten Räumschild weiteres Hydrauliköl austritt. Daraufhin wurde auch die Freiwillige Feuerwehr Michelbach alarmiert, die an der Einsatzstelle in Michelbach das ausgelaufene Öl aufnahm und ein weiteres Auslaufen unterband. Da auch im Trageser Weg Öl auf der Fahrbahn festgestellt wurde, wurde auch hier der Straßenbaulastträger verständigt.

Gegen 12:00 konnten die Feuerwehren die Einsatzstelle an den Baulastträger übergeben und der Einsatz war beendet.

Im Einsatz waren die Freiwillige Feuerwehr Albstadt mit zwei Fahrzeugen und 13 Feuerwehrleuten, die Freiwillige Feuerwehr Alzenau mit zwei Fahrzeugen und acht Feuerwehrdienstleistenden und die Freiwillige Feuerwehr Michelbach mit einem Fahrzeug und neun Einsatzkräften.

(Quelle und Bilder FF Albstadt)
20250105 Ölunfall Alzenau Albstadt 3 20250105 Ölunfall Alzenau Albstadt 7
20250105 Ölunfall Alzenau Albstadt 2 20250105 Ölunfall Alzenau Albstadt 4
20250105 Ölunfall Alzenau Albstadt 1 20250105 Ölunfall Alzenau Albstadt 5
20250105 Ölunfall Alzenau Albstadt 9 20250105 Ölunfall Alzenau Albstadt 8

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 05. Januar 2025

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