Die Kreisbrandinspektion hat schon vor längerer Zeit alle Feuerwehren daraufhin gewiesen, Schaummittel, die nicht nachweislich fluorfrei sind zu entsorgen und durch moderne, fluorfreie Schaummittel zu ersetzen.
Auf allen vorhandenen Schaummittelbehältnissen bei den Feuerwehren sollte ein Produktlabel vorhanden sein und die Feuerwehr sollte über ein Sicherheitsdatenblatt über das vorhandene Schaummittel verfügen.
Anbei übersenden wir ein von der Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsicht – verfasstes Infoschreiben zum Thema „PFAS in Feuerlöschschäumen“. Das Dezernat 4 der Regierung von Niederbayern ist bayernweit für den Vollzug der u.a. relevanten europäischen POP-Verordnung (VO (EU) 2019/1021) zuständig und führt aktuell ein Projekt zur Sensibilisierung der Verantwortlichen durch.
Hintergrund sind aktuell auslaufende Verwendungsfristen für bestimmte PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen.
Für Fragen steht die Gewerbeaufsicht bei der Regierung von Niederbayern zur Verfügung.
Regierung von Niederbayern
– Gewerbeaufsicht –
Dezernat 4
Gestütstraße 10
84028 Landshut
Tel.: +49(0)871/808-1741
E-Mail:
Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de / www.gewerbeaufsicht.bayern.de
Download des Infoblattes: Infoblatt_-_PFAS_in_Feuerlöschschäumen.pdf














