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FEUERWEHR-LERNBAR Newsletter Dezember 2025 - Vegetationsbrandbekämpfung: Neue Ausbildungsmedien online verfügbar

Newsletter lernbar

Vegetationsbrandbekämpfung: Neue Ausbildungsmedien online verfügbar

Hohe Temperaturen und längere Trockenphasen führen immer häufiger zu Vegetationsbränden und machen den Einsatz der Feuerwehr
notwendig. Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein, bedarf es einer guten Aus- und Fortbildung.

Aus diesem Grund haben die Staatlichen Feuerwehrschulen vielfältige Unterlagen für eine umfassende, ganzjährige Ausbildung erstellt. Diese stehen ab sofort online zur Verfügung.

Mit den Ausbildungsmedien wird ein umfassendes Angebot geliefert, das Inhalte für die Umsetzung in Theorie und Praxis bietet, die zu jeder Jahreszeit angewendet werden können.

Die inhaltliche Grundlage zum Thema basiert auf der Fachinformation „Vegetationsbrandbekämpfung“, welche mit weiteren Ausbildungsbausteinen wie Instruktionsblättern, E-Learnings, Übungsvorschlägen und vielem mehr ergänzt wird.

Der Fachbereich Lehr- und Lernmittel der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg wünscht viel Erfolg bei der Ausbildung!


LINK zum Thema Vegetationsbrandbekämpfung

Fachinformation

fi vegbkk newsletter

Die umfassende Fachinformation zum Ausbildungsthema bildet die Wissensgrundlage für das diesjährige Ausbildungsthema. Sie wurde im Zuge der Überarbeitung mit vielen Grafiken anschaulich erweitert. Verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick über die Thematik „Vegetationsbrandbekämpfung“.

Die Fachinformation ist ab Januar 2026 als Druckwerk bestellbar.

Link zu den Fachinformation (pdf)

Taschenkarten & Plakat

vegbkk tk und plakat

Die wichtigsten Informationen zur Sicherheit und für die Einsatzführung sind im handlichen Taschenkarten-Format festgehalten. Zudem gibt es die Möglichkeit das Plakat "Vegetationsbrand im Fokus" zu bestellen.

Die Druckwerke sind ab Januar 2026 bestellbar.

Link zu den Taschenkarten und Plakat

Instruktionen und Übungen

vegbkk ibs und uev

Mit Hilfe der Instruktionen werden Vorgänge detailliert dargestellt. Arbeitsschritte werden erläutert und Schwierigkeiten in den Fokus gerückt. Sie bilden die Grundlage zur sicheren Durchführung der neu konzipierten Übungsvorschläge und liefern wichtiges Basiswissen zum Umgang mit den Geräten.

Link zu den Instruktionen und Übungen

E-Learning

e learning vegbkk

Egal, ob als Präsentationsmodus im Plenum oder als praktisches Selbststudium zu Hause. Das E-Learning zu verschiedenen Aspekten rund um das Thema bietet einen hilfreichen Überblick über folgende Thematiken: Grundlagen, Einsatztaktik, Sicherheit, Arten von Vegetationsbränden sowie Ausrüstung.

Link zum E-Learning

(Quelle und Bilder Fachbereich Lehr- und Lernmittel der Staatl. Feuerwehrschule Würzburg)

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 17. Dezember 2025

DFV - Arbeitskreis „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ nimmt Arbeit auf

„Vor dem Hintergrund der zivilen Unterstützungsleistungen, die zur Umsetzung des Operationsplans Deutschland erforderlich sind, sowie der damit verbundenen Aufgaben für die deutschen Feuerwehren, wird die zivil-militärische Zusammenarbeit im Deutschen Feuerwehrverband nun mit dem Arbeitskreis ,Zivil-Militärische Zusammenarbeit‘ weiter gestärkt“, erklärt Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Das Gremium nahm in Berlin in Anwesenheit des DFV-Präsidenten sowie des Stellvertreters des Befehlshabers des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr und Kommandeurs Territoriale Aufgaben, Generalleutnant André Bodemann, die Arbeit auf. Ziel ist es, gemeinsame Schnittstellen und Aufgaben zu identifizieren, Schutzziele und Leistungsgrenzen festzulegen und frühzeitig Planungs- sowie Entscheidungshilfen zu erarbeiten.

Der Arbeitskreis ist interdisziplinär besetzt aus den Fachausschüssen „Zivil- und Katastrophenschutz der deutschen Feuerwehren“ sowie „Einsatz und Taktik der deutschen Feuerwehren“ des Deutschen Feuerwehrverbandes, von der Bundeswehr sowie aus den Arbeitskreisen „Ausbildung“ und „Rettungsdienst“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund). Die Leitung hat Mathias Bessel aus Leipzig, Mitglied im Fachausschuss Zivil- und Katastrophenschutz der deutschen Feuerwehren.

Aktuelle Schwerpunktaufgaben sind:

  • Ableitung und Konkretisierung von Aufgaben aus dem Operationsplan Deutschland für die deutschen Feuerwehren
  • Identifizierung von Schnittstellen zwischen den Feuerwehren und den kommunalen Spitzenverbänden, der Hilfsorganisationen sowie zu Lehre/Forschung in der Gefahrenabwehr
  • Entwicklung und Vermittlung von Planungs- und Entscheidungshilfen für:
    – die Rettung und Brandbekämpfung aus und an geschützten oder gepanzerten Fahrzeugen auch solcher von Bündnispartnern
    –  die Rettung und Brandbekämpfung an notgelandeten Lufttransportmittel auch solcher von Bündnispartnern außerhalb regulärer Flughäfen und Landeplätze
    –  Rettung und Brandbekämpfung an Transportfahrzeugen für Munition auch solcher von Bündnispartnern
    –  Brandbekämpfung und Technische Hilfe auf Liegenschaften der unter aktuellen Besonderheiten
    –  die CBRN-Gefahrenabwehr einschließlich der Dekontamination von Personen sowie Ausrüstungen und Ausstattungen

Informationen aus dem Arbeitskreis werden zukünftig unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/ak/ak-zmz/ zur Verfügung gestellt.

(Quelle und Bild DFV)
251212 Treffen DFV


Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 17. Dezember 2025

Rauchwarnmelder sind zukünftig bei Neugenehmigungen auch in Fremdenzimmer in kleineren Hotels und Pensionen vorgeschrieben

Dem Art. 45 BayBO wurde 2025 folgender Abs. 4 neu angefügt:

„(4) In Beherbergungsstätten, die keine Sonderbauten sind, müssen Schlafräume jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Erläuterungen:
Beherbergungsstätten, wie Hotels, Pensionen, Gästehäuser usw. mit bis zu 30 Gastbetten sind keine Sonderbauten.

Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung und im Art. 2 der Bayer. Bauordnung (BayBO) unter Abs. 4 aufgelistet.

Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten sind Sonderbauten. Sie unterliegen den Anforderungen der Bayer. Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) als Sonderbauvorschrift.

2025 wurde für Beherbergungsstätten die „Einstiegsschwelle“ in den Sonderbau von bisher 12 Gastbetten an die „Einstiegsschwelle“ in die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) mit 30 Gastbetten angeglichen.

Eine Pflicht zur Nachrüstung bestehender Beherbergungsstätten mit Rauchwarnmeldern ist mit dieser aktuellen Ergänzung der Bauordnung nicht verbunden und gilt nur bei Neubauten. Die Installation von Rauchwarnmeldern zur Alarmierung schlafender Personen in Beherbergungsräumen, wenn gemäß der bereits bestehenden Baugenehmigung bisher keine Warn- und Alarmierungseinrichtung für die Gäste gefordert ist, wird seitens der Feuerwehr aber dringend empfohlen.

Rauchwarnmelder

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 17. Dezember 2025

JF Bayern: Ausschreibung Führungskräfteseminar "Mehrfachbelastung meistern - Ehrenamt, Alltag und ich"

Ein Ehrenamt kann Spaß machen, Sinn stiften sowie neue Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Aber es ist nicht immer einfach, das Engagement bei der Feuerwehr mit den anderen Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen. Was also tun, wenn das Ehrenamt zu stressig wird?

Das Seminar beschäftigt sich mit Möglichkeiten, wie man Ehrenamt, Arbeit, Familie, Hobbys unter einen Hut bekommen kann.

Die Zielgruppe sind angehende und aktive Jugendwarte/-innen, stellvertretende Jugendwarte/-innen und Leiter/-innen in den bayerischen Jugendfeuerwehren.

Das Seminar findet dank der Kooperation mit der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. und dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft statt.

Veranstaltungsort ist Beilngries im ABG Tagungszentrum.

16.01.2026 Beginn 15:00 Uhr bis 17.01.2026 Veranstaltungsende 16:00 Uhr

Die Kosten für Seminar und Verpflegung am Seminartag (Essen, Kaffeepausen, Seminargetränke) werden übernommen (ohne extra Getränke und sonstige Kosten wie Telefon, Parkgebühren etc.).

Reisekosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

https://jf-bayern.de/kalender/detail/fuehrungskraefteseminar

(Quelle und Bild JF Bayern)
Angebot Jf Seminar

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 17. Dezember 2025

DFV - Die Online-Fortbildung „DFV direkt“ am 10.12.2025 hatte Feuerwehren in der Ukraine im Fokus

Seit Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine sind die ukrainischen Feuerwehren im Fokus der Weltöffentlichkeit. Zahlreiche Feuerwehren auch in Deutschland haben sich an Hilfsaktionen beteiligt, die vielfach von Feuerwehrverbänden auf Landes- und Bundesebene initiiert worden sind. Wie jedoch genau die Struktur der Feuerwehren vor Ort aussieht, ist oftmals nicht bekannt. In der Online-Fortbildung „DFV direkt“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) stellten nun Melanie und Markus Gras die Feuerwehren in der Ukraine vor. Das Ehepaar aus Boppard (Rheinland-Pfalz) hat seit Beginn des Krieges 2022 insgesamt 20 Hilfstransporte organisiert und unter anderem neun Feuerwehrfahrzeuge und zahlreiche weitere Hilfsgüter in die Ukraine befördert. 190 Personen verfolgten die Fortbildung.

Markus Gras, hauptamtlicher Feuerwehrmann, und seine Frau Melanie, ehrenamtlich in der DLRG aktiv, kennen das ukrainische Feuerwehrwesen aus eigener Erfahrung. Grundstrukturen ähneln zwar dem deutschen System, dennoch gibt es deutliche Unterschiede.

Kommunale und staatliche Feuerwehren

In der Ukraine entspricht der staatliche Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr. Auf kommunaler Ebene sichern Freiwillige Feuerwehren den Brandschutz. Auf dem Land ist ein Maschinist dauerhaft im Dienst, wird durch die Gemeinde bezahlt und alarmiert die Mannschaft per telefonischem Rundruf. Eine Besonderheit: In der Ukraine gehört die Kampfmittelbeseitigung zu den Aufgaben der staatlichen Feuerwehren – eine Zuordnung, die in Deutschland so nur in Hamburg existiert.

Während für staatliche Feuerwehren verbindliche Regelwerke bestehen, fehlen solche Vorschriften für kommunale Feuerwehren weitgehend. Auch der Zustand von Gebäuden und Fahrzeugen unterscheidet sich deutlich: Stadtwachen sind meist an Hauptverkehrsstraßen gelegen und verfügen über westliche Fahrzeuge ab Baujahr 1990. Auf dem Land stehen oft nur ein oder zwei Fahrzeuge zur Verfügung – häufig älter als Baujahr 1976 und überwiegend russischer Bauart.

Auch die Ausbildung variiert: Freiwillige Feuerwehrleute erhalten kaum Schulung, leisten keine technische Hilfe und unterstützen primär bei Brandeinsätzen. Eine Schwarz-Weiß-Trennung gibt es nicht. Frauen sind in der Freiwilligen Feuerwehr eine Seltenheit.

Herausforderung Löschwasserversorgung

„Keine Hydranten, keine Löschteiche, keine Brunnen, keine Zisternen“ – so fasste Markus Gras die Wasserversorgung im ländlichen Raum zusammen. Daher werden bei den Hilfsgütern vor allem Fahrzeuge mit mindestens 1.600 Litern Löschwasser gesucht. Statt Tragkraftspritzen kommen häufig Schwimm- und Motorpumpen zum Einsatz – leicht und günstig. Dafür kann der Druck nicht beeinflusst werden.

Auswirkungen des russischen Angriffskriegs

Personalmangel, hoher Altersdurchschnitt und erhebliche psychische Belastungen prägen den Einsatzalltag seit Beginn des russischen Angriffskrieges. In manchen Dörfern stehen tagsüber nur drei bis vier Einsatzkräfte bereit. Oft unterstützen Anwohner spontan.

Die Fahrzeuge sind stark beansprucht und vielfach schlecht gewartet. Gerätehäuser geraten gezielt unter Beschuss. Deshalb werden Einsatzfahrzeuge grundsätzlich vorwärts eingeparkt – im Schadensfall sind Reparaturen schneller möglich. Markus Gras berichtete zudem von „Second Hits“: erneuten Angriffen auf denselben Einsatzort. Dabei wurden Feuerwehrleute verletzt oder getötet, Fahrzeuge beschädigt oder zerstört. Um die Sichtbarkeit zu reduzieren, werden rote Fahrzeuge in olivgrün umlackiert. Zum Eigenschutz tragen Einsatzkräfte Plattenträger über ihrer Schutzkleidung.

In den Großstädten erschweren beschädigte Hochhäuser die Rettung. „Drehleitern sind extrem wichtig – aber Mangelware“, so Markus Gras. Eingeschlossene Menschen, unpassierbare Treppenräume und große Trümmerfelder prägen diese Einsätze.

Erfolgreiche Hilfe – und wie es weitergeht

„Eure Hilfe hat schon Leben gerettet!“ – diese Worte hat das Ehepaar Gras schon häufiger gehört. Dies ist ihr Antrieb, weiterzumachen. Beim nächsten Transport sollen eine Drehleiter und ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) überführt werden. Weitere Spenden sowie Fahrer und Fahrerinnen werden weiterhin dringend gesucht. Ein Beispiel gelungener Unterstützung: Ein ehemaliges Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) auf Mercedes-Transporter-Basis kam ohne Beladung in der Ukraine an. Dank zahlreicher Sachspenden wurde das Fahrzeug mit Schaumausrüstung, Klappleiter und Beleuchtungsmaterial voll einsatzfähig gemacht.

„DFV direkt“ – Ausblick 2026

Mit der erfolgreichen Online-Fortbildungsreihe „DFV direkt“ geht es natürlich auch im kommenden Jahr weiter:

  • Marlene Obst und Lara Grewe (CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft) berichten am Mittwoch, 14. Januar 2026, zum Thema „Brandherd Desinformation: Fake News erkennen, Social Media souverän nutzen, Ehrenamt stärken“.
  • Am Mittwoch, 18. Februar 2026, geht Karsten Göwecke (Vorsitzender des Normenausschusses Feuerwehrwesen FNFW, Leitender Branddirektor, Berlin) auf die Normung im deutschen Feuerwehrwesen ein.

(Quelle DFV; Bild LFV Bayern mit Hilfskonvoi des LFV Bayern für die Ukraine)
LFV Bayern Hilfstransport für die Ukraine

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Dezember 2025

Stellenanzeige: Die Heraeus Werkfeuerwehr in Hanau sucht unbefristet einen stellvertretenden Wachabteilungsleiter (m/w/d)

Link mit weitere Informationen zur Stellenanzeige:
https://jobs.heraeus.com/de/stellenbeschreibung/hanau/stellvertretender-wachabteilungsleiter-m-w-d-werkfeuerwehr/3105/33024108032

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Dezember 2025

Freiplatzgutscheine für Feuerwehrdienstleistende im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain als Ehrengabe zur staatlichen Ehrung 40 bzw. 50 Jahre ehrenamtlichen Dienst – Verlängerung der temporären Lösung zum Abbau des Gutschein-Staus bis zum 31.12.2026

Für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst erhalten Feuerwehrdienstleistende seit 2014 als Ehrengabe zum staatlichen Feuerwehr-Ehrenzeichen einen Freiplatzgutschein für einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain.

Zudem erhielten in einer Übergangszeit diejenigen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden bei ihrer Ehrung für 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst einen Freiplatzgutschein für das Feuerwehrerholungsheim, die vor 2014 bei ihrem 40-jährigen Dienstjubiläum noch keinen Gutschein erhalten konnten, weil dieser damals noch nicht eingeführt war. Diese Übergangszeit ist abgelaufen, da nun alle für 50 Jahre geehrten Feuerwehrleute bei ihrer Verleihung des Ehrenzeichens für 40 Jahre Feuerwehrdienst bereits einen Freiplatzgutschein erhalten haben.

Um einen mittlerweile entstanden Gutschein-Stau abzubauen und eine reale Einlösungsmöglichkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer sicherzustellen, hat das Bayer. Innenministerium mit dem Feuerwehrerholungsheim folgende temporäre Sonderregelung vereinbart, die auch noch für das ganze Jahr 2026 weiterhin gilt:

1. Inhalt:
Die Inhaber von Freiplatzgutscheinen als Ehrengabe zu ihrer staatlichen Auszeichnung für 40- bzw. in Ausnahmen für 50-jährigen Dienst in der Feuerwehr müssen zunächst versuchen, den Gutschein im Feuerwehrerholungsheim einzulösen. Wenn das Feuerwehrerholungsheim dem Gutscheininhaber keine Buchung in Aussicht stellen kann, über mittelt es dem Gutscheininhaber eine entsprechende Bestätigung mit einem Hinweis, dass ausnahmsweise und derzeit begrenzt auf den Reisezeitraum bis zum 31.12.2026, der Gutschein auch für einen Urlaub in einem Hotel/einer Pension nach eigener Wahl in Bayern genutzt werden kann. Die Gutscheininhaber zahlen den Aufenthalt dort zunächst selbst.

2. Auszahlung:
Bei dem für unsere Feuerwehrleute zuständigen Landratsamt Aschaffenburg können die Gutscheininhaber die Auszahlung der Kosten der Hotelrechnung, maximal aber von 300 € (Höchstbetrag) veranlassen.

Voraussetzung für die Auszahlung ist die Aushändigung von:

- Freiplatz-Gutschein im Original: Der Gutschein verbleibt zur Vermeidung einer „Doppel-Einlösung“ beim Landratsamt.
Wichtig: Der Gutschein muss zum Zeitpunkt der Reise noch gültig gewesen sein (grundsätzlich 2 Jahre ab Übergabe);
- Bestätigung des Feuerwehrerholungsheims über den erfolglosen Versuch der Buchung und Hinweis auf die Möglichkeit der Hotelnutzung (vgl. anhängendes Muster);
- Original-Hotelrechnung mit einem Reisezeitraum bis zum 31.12.2026.

Eine Vorlage des Freiplatzgutscheins nur per E-Mail ist zur Vermeidung von Doppeleinreichungen nicht zulässig. Der Antrag auf Auszahlung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Abreisetag beim Landratsamt einzureichen. Das Landratsamt prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und nimmt die Auszahlung vor.

Es ist dem Bayer. Innenministerium als auch uns ein wichtiges Anliegen, dass die Freiplatzgutscheine als Zeichen der Anerkennung für ein außerordentlich langjähriges ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr auch zeitnah eingelöst werden können.

Ein Merkblatt mit dem Antrag auf Auszahlung kann hier heruntergeladen werden:
Informationsblatt_und_Antrag_Sondereinlösungsmöglichkeit.pdf

Für Fragen und Hilfen bei der Nutzung zum Freiplatzgutschein steht Kreisbrandrat Frank Wissel allen Gutscheininhaber gerne bei Bedarf zur Verfügung.

Information 3

 

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Dezember 2025

Verursacher der Geruchsbelästigung in Karlstein gefunden

Das Landratsamt Aschaffenburg teilt in einer Pressemitteilung am 15.12.2025 mit, dass es einen Verursacher des seit langem in Karlstein am Main immer wieder auftretenden Geruchs ermitteln konnte. Einem weiteren Hinweis nachgehend konnte während einer erneut unangekündigten Kontrolle bei einem Unternehmen im Industriepark Karlstein Ende November ein Geruch festgestellt werden, der teilweise den in den vergangenen anderthalb Jahren gemeldeten Gerüchen entspricht. Der zum Zeitpunkt dieser Vor-Ort-Kontrolle eindeutig dem Betrieb zuzuordnende Geruch wurde sowohl in der direkten Umgebung als auch in Seligenstadt wahrgenommen.

Der Betrieb wurde bereits in der Vergangenheit als möglicher Verursacher überprüft. Die zuvor durchgeführten Kontrollen ergaben allerdings keine konkreten und verwertbaren Anhaltspunkte, dass der Betrieb als Emissionsort des immer wieder gemeldeten Geruchs in Betracht kommt. Auf Grund der neuen Erkenntnisse hat das Landratsamt die Einleitung von Maßnahmen im Betrieb veranlasst, die künftig zu einer deutlichen Verbesserung der festgestellten Geruchskulisse führen und den betreffenden Geruch nach Möglichkeit gänzlich reduzieren soll. Um Information an das Landratsamt wird gebeten, falls der beanstandete Geruch erneut auftreten sollte.

Die vom Landratsamt veranlasste Abgasuntersuchung durch ein akkreditiertes Messinstitut bestätigt, dass die zulässigen Grenzwerte der ermittelten Geruchsquelle unterschritten werden und damit weiterhin gilt: Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung durch die Abluft bestanden und bestehen nicht.

Zu den immer wieder auftretenden Geruchsbelästigungen im Raum Karlstein und Seligenstadt war auch die Feuerwehr immer wieder ohne greifbaren Erfolg im Einsatz, um nach Notrufen von Bürgerinnen und Bürgern mit Messungen die Geruchsquelle zu lokalisieren und um eine Gefahrenbeurteilung durchzuführen. Unter anderem wurden die örtlichen Feuerwehrkräfte dabei auch von einer Analytischen Task Force des Bundes, die bei der Berufsfeuerwehr in Mannheim stationiert ist, unterstützt.




 

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Dezember 2025

Tipp Nr. 5 für eine Weihnachtszeit mit Sicherheit

Weihnachtszeit Infoposting 8RWM retten Leben

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Dezember 2025

Das beim Brand beschädigte Mehrzweckfahrzeug und die Tragkraftspritze sind nach erfolgreicher Brandsanierung zurück bei der Freiw. Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund

Die Freiw. Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund nutzt derzeit noch übergangsweise dezentral die vier Feuerwehrhäuser in Gunzenbach, Hohl, Reichenbach und Rothengrund. Ein zentrales Feuerwehrhaus für die vier vormals selbständigen Ortsfeuerwehren ist derzeit im Bau, in dem die gesamte Freiw. Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund dann untergebracht wird.

Am Abend des 28.10.2025 kam es im Feuerwehrhaus im Ortsteil Rothengrund zu einem Brand in der Fahrzeughalle. Dabei wurde sowohl das dort stationierte Mehrzweckfahrzeug als auch eine Tragkraftspritze durch Hitze und Ruß in Mitleidenschaft gezogen.

Am Mittwoch, 10.12.2025, konnten Björn Wombacher und Franz Rauscher das Mehrzweckfahrzeug und die Tragkraftspitze nun wieder nach einer erfolgreicher Brandsanierung im GAS Technologie Zentrum in Erwitte abholen.

Das GAS Technologie Zentrum ist unter anderem auf die Brandsanierung von Kraftfahrzeugen spezialisiert. In der Firma wurden Fahrzeug, Geräte und Aggregate instandgesetzt, gründlich überprüft und die einwandfreie Funktion bestätigt.

Nach Übergabe aller Unterlagen und den Zertifikaten konnten die beiden Feuerwehrkameraden mit dem Fahrzeug und der Tragkraftspritze die Rückreise in die Heimat antreten.

Sowohl die Tragkraftspritze als auch das Fahrzeug können nun wieder in Dienst genommen werden.

(Quelle und Bilder FF Mömbris-Hutzelgrund)
20251210 FF Mömbris Hutzelgrund Brandsanierung Fahrzeug und TS 1 20251210 FF Mömbris Hutzelgrund Brandsanierung Fahrzeug und TS 2
20251210 FF Mömbris Hutzelgrund Brandsanierung Fahrzeug und TS 3 20251210 FF Mömbris Hutzelgrund Brandsanierung Fahrzeug und TS 4

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Dezember 2025

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