Am 13.06.2025 wurde gegen 13:45 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Glattbach zu einer unbekannten Schlange nach Glattbach in die Straße Am Linsenberg alarmiert. In einem Garten wurde von Anwohnern eine für sie unbekannte, ca. ein Meter lange Schlange gesichtet und die Feuerwehr zur Hilfe gerufen.
Das heimische Wildtier konnte von der Glattbacher Feuerwehr schnell eingefangen werden und es wurde nach einem kurzen Transport in einer Kiste im heimischen Wald an geeigneter Stelle wieder ausgesetzt.
(Quelle und Bilder FF Glattbach)
KBM Tobias Brinkmann bittet mit einem Anschreiben um eine Meldung der Ärzten bei unseren Feuerwehren, um die Liste der Feuerwehrärzte zu aktualisieren.
Die Abfrage kann online von der jeweiligen Feuerwehr oder vom Arzt direkt unter folgendem Link beantwortet werden: https://forms.office.com/r/gARJxyU8sT
Das Anschreiben von KBM Tobias Brinkmann kann hier heruntergeladen werden:
Schreiben_zur_Abfrage_der_Ärzte_in_den_Feuerwehren.pdf
Einladung zum Florianstag der Bachgaufeuerwehren
Die Aufstellung der hessischen und bayerischen Feuerwehren zur Kirchenparade für den Florianstag erfolgt am 29.06.2025 ab 9:15 Uhr im Südring an der Vereinsgaststätte des TSV Ringheim. Abmarsch ist um 9:30 Uhr. Es geht über die Sonnenstraße, Hasselstraße, Anne-Frank-Straße, an der Kirche St. Pius vorbei zum Festplatz neben der Grundschule.
Auf dem Festplatz begrüßt zunächst Großostheims 1. Bürgermeister Ralf Herbst die ganzen Feuerwehrleute aus der hessischen Gemeinde Schaafheim und aus dem bayerischen Markt Großostheim mit seiner Ansprache. Um 10:30 Uhr findet der Feldgottesdienst zum Florianstag statt. An den Festgottesdienst schließt sich der gemeinsame Frühschoppen der Bachgaufeuerwehren an.
Der Florianstag der Bachgaufeuerwehren ist in das Festwochenende vom 28. bis 29.06.2025 anlässlich des Ortsjubiläums in Ringheim eingebunden. Der Großostheimer Ortsteil Ringheim feiert mit weiteren Programmpunkten über die beide Tage sein 75-jähriges Bestehen.
Im Rahmen des diesjährigen Pfingstfestes des Freiw. Feuerwehr Krombach wurde der langjährige, ehemalige Kommandanten Wolfgang Bedel zum Ehrenkommandanten ernannt.
Wolfgang Bedel war von 1998 bis 2004 stellvertretender Kommandant und von 2004 bis 2024 Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Krombach. Neben der Anschaffung von allen aktuell in Krombach stationierten Fahrzeugen prägte er maßgeblich die Feuerwehr in Krombach, so wie sie sich heute darstellt.
Kommandant Dominik Korn und Bürgermeister Peter Seitz dankten Wolfgang Bedel für seine langjährige Arbeit an vorderster Stelle der Feuerwehr in Krombach.
Wolfgang Bedel schied 2024 aufgrund der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst der Feuerwehr aus, unterstützt aber weiterhin tatkräftig bei der Geräteprüfung und den weiteren anfallenden Aufgaben innerhalb der Feuerwehr.
Wolfgang Bedel wurde bisher aufgrund seines herausragenden Engagements auch schon mit dem Bayerischen Feuerwehr Ehrenkreuz in Silber ausgezeichnet, von Vereinsseite zum Ehrenmitglied ernannt sowie vom Landkreis für langjährige Vorstandstätigkeit geehrt.
Die Freiwillige Feuerwehr Krombach sagt ganz herzlich: „Danke Wolfgang!“
Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband gratulieren ebenfalls ganz herzlich dem neuen Ehrenkommandanten Wolfgang Bedel zu dieser Ehrung und danken ihm auch für sein langjähriges Mitwirken im Fachreferat Technik im Kreisfeuerwehrverband.
(Quelle und Bilder FF Krombach)
Bild 1 (v.l.n.r.): Bürgermeister Peter Seitz, Ehrenkommandant Wolfgang Bedel, Kommandant Dominik Korn, Stv. Kommandant Michael Krug
In bestimmten Einzelfällen können von Insekten, wie z.B. von Wespen oder Hornissen, Gefahren für Menschen ausgehen.
Die gemeindlichen Feuerwehren leisten aber nur dann technische Hilfe zur Abwehr einer Gefahr, wenn am Tätigwerden der Feuerwehr ein öffentliches Interesse besteht (Art. 1 Abs. 1 BayFwG). Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen, wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse, nicht möglich ist.
Bei einer Gefahr durch Wespen oder Hornissen kann oftmals schon durch einfache erste Absperrungen und Absicherung der Gefahrenstelle in Selbsthilfe eine Gefährdung von Menschen soweit verhindert werden, dass weitergehende Hilfen als gewerbliche Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Daher bedarf es immer einer Prüfung, ob bei der Gefahr durch Insekten konkret ein Einsatzgrund für die gemeindliche Feuerwehr vorliegt und diese überhaupt tätig werden darf.
Insbesondere ist es wichtig dabei auch zu beachten, dass Wespen und Hornissen unter Naturschutz stehen und nicht alle Wespen und Hornissen ohne Weiteres getötet werden dürfen. Die Feuerwehr rät Betroffenen sich ggf. zunächst von einem gewerblichen Anbieter oder sonstigen Beratungsangeboten über ein sinnvolles Vorgehen beraten zu lassen.
Ehrenamtliche Wespen- und Hornissenfachberater im Landkreis Aschaffenburg
Die Herren Marcel und Michael Staskiewitz aus Waldaschaff, Inhaber einer Imkerei, haben an verschiedenen Schulungen und Fortbildungen im Bereich Wespen und Hornissen teilgenommen und haben sich die benötigte Fachkompetenz für eine umfangreiche Beratung im Umgang mit Wespen und Hornissen angeeignet.
Seit 2024 sind sie von Landrat Dr. Legler zu Wespen- und Hornissenfachberatern für den Landkreis ernannt.
Diese Fachberatung ist für die Bürger kostenfrei. Interessierte können die Beiden einfach per E-Mail oder WhatsApp kontaktieren und sie setzen sich umgehend mit dem Betroffenen in Verbindung.
Die Kontaktdaten können sie aus ihrem nachfolgenden Flyer entnehmen:
Gemeinsam für mehr Sichtbarkeit und Begeisterung!
Macht mit bei der bayernweiten Aktion des LFV Bayern im Rahmen der Feuerwehraktionswoche – mit Übungen, Vorführungen, Tagen der offenen Tür, Social Media & Co.
Weitere Infos & Anmeldung für teilnehmende Feuerwehren: www.lfv-bayern.de/langenacht
Das Thema: Einsatzbilder über Satelliten - Der Copernicus Emergency Management Service
Dienstag, 8. Juli 2025 von 18:00-19:00 Uhr
Referent: Ruben Piroska, Nationaler Fachkoordinator für den Copernicus Katastrophen- und Krisenmanagementdienst, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Copernicus ist das Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Union. Durch dieses Programm werden Daten von Satelliten und Dienste, die diese Satellitendaten verwenden, bereitgestellt. Einer dieser Dienste ist der Copernicus Emergency Management Service (CEMS). Wie der CEMS im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe genutzt werden kann, wird Ihnen durch einen Vertreter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nähergebracht, da sich im BBK die Nationale Kontaktstelle des CEMS befindet.
Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ticket als Anmeldebestätigung (ggf. Spamordner beachten) sowie den Zugangslink für den virtuellen Veranstaltungsraum.
Die Onlinefortbildung ist kostenfrei und beinhaltet ein Teilnahmezertifikat (im Nachgang per E-Mail, an alle, die angemeldet sind und teilgenommen haben). Bitte tragen Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen bei der Anmeldung im digitalen Veranstaltungsraum ein!
Informationen und Anmeldung:
https://www.eventmanager-online.com/de/event/vorstellung-des-copernicus-emergency-management-service-1
Der LFV Bayern informiert, dass am 28. Juni 2025 das sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft tritt.
Mit dem BFSG setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um und verpflichtet alle Anbieter digitaler Inhalte, ihre Angebote so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos damit umgehen können. Die Webseiten der Feuerwehren und Feuerwehrvereine müssen also mit Inkrafttreten des Gesetzes barrierefrei sein.
Was bedeutet dies konkret?
- Visuelle Barrieren: Die Webseite muss für Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbfehlsichtigkeit nutzbar sein. Das heißt: Texte müssen gut lesbar sein, Kontraste müssen stimmen und es braucht eine Funktion für die Vergrößerung von Inhalten. Zudem sind Alternativtexte für Bilder erforderlich, damit Menschen, die auf Bildschirmlesegeräte angewiesen sind, wissen, was auf der Seite dargestellt wird.
- Kognitive Barrieren: Die Inhalte auf Ihrer Webseite müssen klar strukturiert und verständlich sein. Komplexe Sprache oder verschachtelte Navigationen müssen vermieden werden. Eine einfach verständliche Benutzerführung ist hier das Ziel.
- Motorische Barrieren: Ihre Webseite sollte auch ohne Maus bedienbar sein, also per Tastatur oder Sprachsteuerung. Zudem sollten Formulare so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit motorischen Einschränkungen problemlos ausgefüllt werden können.
- Audio- und Video-Inhalte: Wenn Ihre Webseite Audio- oder Video-Inhalte anbietet, müssen diese untertitelt und mit Textalternativen versehen sein. Zudem ist es wichtig, dass die Nutzer die Steuerung dieser Medien auch mit Tastatur und ohne Maus bedienen können.
Quelle: Günter Stein, Vereinsexperte und Chefredakteur von Verein & Vorstand aktuell
Information für alle Feuerwehren, die das LFV Bayern Website Kit nutzen gilt:
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich wiederum zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert. So werden beispielsweise bestimmte technische Anforderungen beschrieben, die das CMS des LFV Website-Kit bereits abdeckt:
- Die Bedienelemente sind mit der Tastatur bedienbar,
- Buttons haben gute Beschriftungen,
- Farbkontraste sind ausreichend
Zudem verfügt das CMS über Funktionen, die sicherstellen, dass das Ergebnis barrierefrei ist, zum Beispiel indem Alternativtexte für Bilder angegeben werden können. Es ist allerdings darauf zu achten, dass diese Alternativtexte im CMS des LFV Website-Kit auch durchgängig hinterlegt sind.
Das LFV Website-Kit deckt diese Anforderungen gemäß der EN 301 549 in den wesentlichen Teilen ab, insofern besteht hier kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen, deren Integration tomcom vorbereitet und diese zeitnah als Update für das LFV Website-Kit veröffentlichen wird:
Tomcom wird eine barrierefrei zugängliche "Erklärung zur Barrierefreiheit" in der Navigation des LFV-Website-Kit einbinden. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird, sowie über Bereiche bzw. Funktionen, welche nicht barrierefrei sind. Zudem wird das LFV Website-Kit eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der NutzerInnen Barrieren bei tomcom melden können.
Feuerwehren, bzw. Feuerwehrvereine, die das LFV Website Kit nicht nutzen, sollten sich – soweit noch nicht geschehen – mit dem Betreiber der Website in Verbindung setzen bzw. nach geeigneten Anbietern suchen, die die Barrierefreiheit umsetzen können. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darf der LFV Bayern hier keine Anbieter konkret benennen. Auch eine Kooperation des LFV Bayern mit einem entsprechenden Unternehmen ist nicht möglich, da wir gemeinsam mit tomcom das LFV Website Kit anbieten und dieses, wie dargestellt, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Eine gute Zusammenfassung der Anforderungen an barrierefreie Websites ist unter https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website