Wer im Jahr 1971 oder früher geboren wurde, hat am 29. November 2024 sowie 6. und 13. Dezember 2024 die Gelegenheit, ohne vorige Terminbuchung den Umtausch des alten rosafarbenen oder grauen Papierführerscheins zu beantragen. Die Aktion läuft in den beiden Verkehrsbehörden des Landratsamtes in Alzenau und Mainaschaff an allen drei genannten Freitagen jeweils von 7:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Mitzubringen sind ein gültiger Ausweis, ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie der alte Papierführerschein. Sofern der rosafarbene oder graue Führerschein nicht durch den Landkreis Aschaffenburg ausgestellt wurde, ist zusätzlich zu den aufgeführten Unterlagen eine Karteikartenabschrift vorzulegen. Eine Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den vorhandenen Papierführerschein vormals ausgestellt hat.
Die Antragsformulare liegen vor Ort aus.
Die Jahrgänge bis 1971 sind derzeit vom Pflichtumtausch betroffen und müssen daher bis zum 19. Januar 2025 ihren Papierführerschein gegen Kartenführerscheine eingetauscht haben.
Abseits dieser Sonderaktion können reguläre Termine in den Führerscheinstellen unter www.termine-ab.de gebucht werden.
Auf der Dienstversammlung mit Neuwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Kleinostheim wurde Thorsten Frank zum neuen Kommandanten gewählt. Zum stellvertretenden Kommandanten wurde Lukas Lötterle gewählt.
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl an Thorsten und Lukas und viel Erfolg bei der Tätigkeit für die FF Kleinostheim.
Ein arbeitsreicher Sonntag hielt die Freiwillige Feuerwehr Bessenbach und den zuständigen Kreisbrandmeister Marco Eich auf Trab. Zunächst wurden die Einsatzkräfte um 17:04 Uhr zu einem Verkehrsunfall (VU) auf der Kreisstraße AB4 alarmiert.
Beim Eintreffen an der Einsatzstelle stellte sich heraus, dass es zu einer Kollision zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich der Anschlussstelle kam. Eine Person erlitt leichte Verletzungen. Die Feuerwehr übernahm die Erstbetreuung der verletzten Person, während parallel die Unfallstelle abgesichert wurde. Anschließend reinigten die Einsatzkräfte die Fahrbahn, um den Verkehr schnellstmöglich wieder fließen zu lassen.
Nachdem dieser Einsatz beendet und die Einsatzbereitschaft im Gerätehaus fast vollständig wiederhergestellt war, folgte bereits der nächste Alarm:
Brand einer Gartenhütte in Oberbessenbach
Um 18:23 Uhr wurde die Feuerwehr Bessenbach zu einem gemeldeten Kleinbrand in Oberbessenbach, Zur Silberhäcke, alarmiert. Bereits während der Anfahrt erhielten die Einsatzkräfte über die Integrierte Leitstelle (ILS) die Information, dass es sich offenbar um einen bestätigten Brand in der Nähe eines Wohnhauses handelte.
Vor Ort stellte sich heraus, dass eine mit Holz gefüllte Gartenhütte in Vollbrand stand. Umgehend wurde ein Trupp unter Atemschutz mit einem Strahlrohr zur Brandbekämpfung eingesetzt. Dank des schnellen und gezielten Eingreifens konnte eine Ausbreitung des Feuers auf das angrenzende Wohngebäude verhindert werden.
Während der Löscharbeiten stellten die Einsatzkräfte fest, dass Anwohner versucht hatten, den Brand eigenständig zu löschen. Dabei ziehen sich die Bewohner leichte Verletzungen zu. Sie wurden noch vor Ort von Feuerwehrsanitätern erstversorgt und anschließend dem Rettungsdienst übergeben.
Die Nachlöscharbeiten ziehen sich bis 19:45 Uhr hin, da auch kleinere Glutnester im Holz der Gartenhütte gelöscht werden mussten, um ein Wiederaufflammen des Feuers zu verhindern.
Am Samstag den 16.11.2024 fand im Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Heinrichsthal ein Seminar mit dem Referenten Manuel Spielmann von Trux’n’Bus statt, das die Sonderrechte der Feuerwehr bei einer Einsatzfahrt im besonderen Fokus hatte.
In der Straßenverkehrsordnung findet u.a. die Feuerwehr mit den Sonderrechten ein wirksames Werkzeug, um im Einsatzfall schnell die notwendige Hilfe vor Ort leisten zu können.
Eine Fahrt mit einem Einsatzfahrzeug unter Alarmbedingungen birgt aber immer Risiken und Gefahren für die Fahrer, den Fahrzeug-/ Einheitsführer, die Mannschaft und vor allem auch für die Verkehrsteilnehmer in unmittelbarer Nähe.
15 Einsatzkräfte der Feuerwehren Blankenbach, Eichenberg, Großostheim, Heimbuchenthal, Hofstädten, Karlstein, Mömbris-Hutzelgrund, Schimborn und Wenighösbach tauschten sich unter der Moderation des Referenten intensiv zu dem Stichwort Sonderechte aus.
Verschiedene Fragen, wie zum Beispiel „Was erwarten Einsatzfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern?“, „Was erwarten die anderen Verkehrsteilnehmer von uns?“ und „Welche Gefahren und Risiken birgt eine Einsatzfahrt?“ wurden gründlich bearbeitet.
Desweiteren wurden weitere Rechtsvorschriften beleuchtet, welche keine Sonderrechte einräumen, die es aber bei Einsatzfahrten generell zu beachten gilt.
Nach durchweg konstruktiven Gesprächen wurde als Ergebnis festgehalten, dass es bei einer Alarmfahrt auf die Rücksicht aller Beteiligten ankommt.
Der Referent wünschte zum Abschluss des Seminars allen Fahrern von Einsatzfahrzeugen eine allzeit gute Fahrt, getreu dem Motto „macht langsam, denn wir haben es eilig“.
Mit der beigefügten Graphik möchte der Deutsche Wetterdienst (DWD) Sie darauf hinweisen, dass von Dienstag, den 19.11.2024, 4:00 Uhr bis zum Mittwoch, den 20.11.2024 das Potential für eine gefährliche Wetterlage nach aktuellem Stand der Modellprognosen gegeben ist. Der Inhalt der Graphik ist als ein erster Hinweis auf mögliche Wettergefahren durch Sturm zu verstehen und stellt noch keine Warnung dar.
Bitte verfolgen Sie daher in den kommenden Tagen aufmerksam die weitere Wetterentwicklung im Internet (www.dwd.de, www.wettergefahren.de ) und in der WarnWetter-App des DWD.
In der Online-Schulung für Betreuende und Kindergruppenleiter/-innen geht es diesmal um das Thema Aufsichtspflicht.
Die Gruppenleitenden oder Betreuenden haben die Aufsichtspflicht für Mitglieder der Kindergruppen der Kinderfeuerwehren inne. Aber was bedeutet das genau und wie ist die Aufsichtspflicht korrekt auszuführen? Im Lern-Nugget geht die Deutsche Jugendfeuerwehr darauf ein, was die Aufgaben der Jugendleiter/-innen sind, wie die Aufsichtspflicht übertragen wird und wie man sie korrekt ausführen kann.
Referent: Marcus Moser – Mitglied des DJF-Fachausschusses Kinder in der Feuerwehr und Koordinator für Minifeuerwehren der JF Hamburg. Auch für Eure Fragen ist ausreichend Raum vorgesehen.
Thema Aufsichtspflicht - Termin: 28. November 2024, 19 Uhr
Die Lern-Nuggets finden auf TEAMS statt und dauern jeweils 60 bis 90 Minuten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und eine Zertifizierung/Teilnahmebescheinigung durch die DJF erfolgt nicht.
Die Teilnahme erfolgt über diesen Link
Besprechungs-ID: 396 623 444 94
Kennung: jD29Z9
Am Samstag, den 16.11.2024 legten 22 Kinder der Laufacher Kinderfeuerwehr erfolgreich die Prüfung zur „Kinder-Flamme“ der Kinderfeuerwehr Bayern in der jeweils ihrem bereits erworbenen Wissen angepassten altersgerechten Stufe ab.
Abgefragt wurde dabei das Wissen der Kinder rund um das Thema Feuerwehr und den Notruf. Außerdem mussten die Kinder zeigen, welche Feuerwehrknoten sie bereits beherrschen.
Für die „Großen“ in der Kinderfeuerwehr, die bereits die Stufe 3 ablegten, gab es zusätzlich einen schriftlichen Prüfungsteil, sowie eine Partner-Aufgabe, bei der ein Löschangriff aufgebaut werden musste.
Die Laufacher Feuerwehr ist stolz, dass so viele Kinder an der Prüfung teilgenommen und die gestellten Aufgaben alle mit Bravour gemeistert haben.
Vielen Dank an das Betreuerteam für ihre tolle Arbeit mit der Kinderfeuerwehr.
(Quelle und Bilder FF Laufach)

Die technischen Störung bei den ein- und ausgehenden E-Mail-Verbindungen der Integrierten Leitstelle (ILS) Bayerischer Untermain in Aschaffenburg ist beseitigt.
Alle E-Mail-Verbindungen stehen wieder störungsfrei zur Verfügung.
Am Samstagnachmittag, den 16.11.2024 stellten sich insgesamt 12 Kameraden/-innen der Freiwilligen Feuerwehr Sailauf der Leistungsprüfung für die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz.
Die Leistungsprüfungen orientieren sich am täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehren in Bayern und dienen zur Vertiefung und dem Erhalt der Kenntnisse der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV 3) für die Gruppe im Lösch- oder auch im Hilfeleistungseinsatz.
Eine fundierte und gründliche Aus- und Fortbildung der Kameraden/-innen ist somit die wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an den Leistungsprüfungen vor den Schiedsrichtern der Kreisbrandinspektion.
Bei der Leistungsprüfung für den Hilfeleistungseinsatz wird ein Verkehrsunfall angenommen, bei dem der Fahrer im Fußraum eines PKWs eingeklemmt ist.
Aber nicht nur die technische Rettung des eingeklemmten Fahrers ist Teil der Leistungsprüfung, zusätzlich sind auch Fragen zur Fahrzeug- und Gerätekunde richtig zu beantworten.
Die beiden Prüfungsgruppen der Sailaufer Feuerwehr absolvierten die an sie gestellten Aufgaben sehr erfolgreich und konnten die Leistungsabzeichen in Bronze bzw. Silber vom Schiedsgericht in Empfang nehmen. Die ganze Prüfung hat sichtlich allen Beteiligten großen Spaß gemacht.
Die Sailaufer Feuerwehrleute danken Peter Kernhof für die Übungs- und Ausbildungsleitung und der gesamten Organisation und Vorbereitung der Prüfung.
Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband danken den Teilnehmern, gratulieren allen zur erfolgreichen Leistungsprüfung und danken den Schiedsrichtern für ihre Arbeit.
(Quelle und Bilder FF Sailauf)






