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Am 18.09.2021 bieten wir im Gerätehaus der FF Kahl das Tagesseminar "Taktische Ventilation" an - hier sind auch noch einige Plätze frei. Neben einem Theorieteil werden sehr viele praktische Übungen durchgeführt.

Zusätzlich wollen wir am 17.09.2021 noch eine theoretische Fortbildung zum Thema "Großraumventilation" anbieten.

Freitag, 17.09.2021 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Ort: Gerätehaus der FF Kahl

Referent: Torsten Bodensiek

Titel: Taktische Großraumventilation für Führungskräfte (Einsatztaktik, Mobile Großraumventilation, Entrauchung von Tiefgaragen, Einsätze in Mehrfamilienhäusern).

Maximale Teilnehmerzahl: 40 Personen

Die Ausbildung ist kostenfrei.

Anmeldungen bitte über die Homepage des KFV - Landkreislehrgänge (dies ist ab heute 18.30 Uhr möglich und die Plätze sind hier buchbar)

Ansprechpartner: KBI Frank Wissel

Der DWD teilt mit, dass in unserer Region vorerst bis Sonntag, den 15.08.2021 (Maria Himmelfahrt) eine hohe Waldbrandgefahr herrscht.

Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Dammbach die Förderung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 für die FF Dammbach genehmigt. Mit dem neuen HLF 20 wird ein vorhandenes Löschgruppenfahrzeug ersetzt.

Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Mespelbrunn die Förderung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 für die FF Mespelbrunn-Hessenthal genehmigt. Mit dem neuen HLF 20 wird ein vorhandenes Löschgruppenfahrzeug ersetzt.

Beide Gemeinden können jetzt zügig in den jeweiligen Beschaffungsvorgang einsteigen.
 

Das Schreiben aus Hessen geben wir gerne an alle unsere beteiligten Kameradinnen und Kameraden weiter:
Dankschreiben an KBI Frank Wissel Aschaffenburg
 

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Goldbach Am Donnerstagmittag (12.08.2021) wurden die Feuerwehren Goldbach und Hösbach zu einem Brand mit mehreren betroffenen Personen in die Winzerstraße nach Goldbach gerufen. Vor Ort stellte es sich als Elektrobrand in einem an die Garage angebauten Technikraum heraus, den die Feuerwehr schnell löschte. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Bereits auf Anfahrt war eine starke Rauchentwicklung sichtbar. Bei Eintreffen der Feuerwehr hatten Nachbarn den Bewohnern vorsorglich aus dem Einfamilienhaus geholfen und starteten erste Löschversuche. Durch den beherzten Einsatz von Feuerlöscher und Gartenschlauch konnten sie so eine weiter Ausbreitung verhindern. Die Feuerwehr ging unter schwerem Atemschutz in den Anbau vor und konnte nach kurzer Zeit „Feuer aus“ melden. Um ein erneutes Entzünden zu verhindern, wurde dort der Strom abgestellt. Abschließend belüfteten die Kräfte den Raum und kontrollierten noch das Haus und die Garage. Beides blieb rauchfrei, sodass die Bewohner wieder ins Gebäude zurückkehren konnten. Einsatzleiter Kommandant Max Asmar konnte auf insgesamt 34 Feuerwehrfrauen und -männer zurückgreifen. Unterstützt wurde er durch Kreisbrandmeister Markus Rohmann. Der Rettungsdienst war mit zwei Rettungswagen und einem Notarzt vor Ort. Ebenfalls ein Bild von der Lage machte sich Goldbachs Bürgermeisterin Sandra Rußmann.

Rauchmeldertag 2021: Freitag, der 13. August
Feuerwehr erinnert Eigentümer und Vermieter, Prüf- und Austauschtermine einzuhalten

Berlin – Der diesjährige Rauchmeldertag findet am Freitag, den 13. August statt. Sein Motto: „Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder jährlich prüfen und nach 10 Jahren austauschen“. Mit dieser Botschaft sollen vor allem Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie private Vermieter daran erinnert werden, die Rauchmelder sowohl in ihren eigenen vier Wänden als auch in ihren vermieteten Wohnungen jedes Jahr zu prüfen und nach 10 Jahren auszutauschen. Als Erinnerungshilfe dient dafür der jährliche Rauchmeldertag, Freitag der 13.

Rauchmelderpflicht beinhaltet mehr als die Installation
„Solange der Rauchmelder nicht piept – ob wegen eines Brandes oder nachlassender Batterieleistung – vergessen wir die lebensrettenden Geräte unter der Decke. Doch nur funktionierende Rauchmelder retten Leben“, sagt Norbert Schaaf, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Daher ist es wichtig, die kleinen Lebensretter unabhängig von ihrer Batterieleistung einmal jährlich zu überprüfen und nach zehn Jahren auszutauschen. Mit dem Motto des diesjährigen Rauchmeldertages wollen wir Eigentümer und private Vermieter darauf hinweisen, dass die Rauchmelderpflicht nicht mit der Installation endet, sondern Prüfung und Pflege ebenfalls dazugehören. Denn im Brandfall bleiben einem Menschen durchschnittlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.“

Feuerwehr: Rauchmelder regelmäßig überprüfen und austauschen
„Dass Rauchmelder Leben und die Gesundheit der Menschen retten, stellen wir bei unseren Einsätzen nahezu täglich fest. Daher unterstützen wir sehr die Aufklärung über die regelmäßige Überprüfung der lebensrettenden Geräte. Auch um Falschalarme durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen der Rauchmelder (und dadurch unnötige Einsätze der Feuerwehr) zu verhindern, sollten Rauchmelder regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Anleitung: Rauchmelder in 4 Schritten prüfen und pflegen
Rauchmelder sollten gemäß der Bedienungsanleitung, aber mindestens einmal jährlich wie folgt überprüft werden:
1. Rauchmelder über Prüftaste testen: Gibt der Melder keinen Ton mehr ab, muss er ausgetauscht werden. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien sollten Sie besonders darauf achten, ob die Batterien getauscht werden müssen.
2. Rauchmelder auf Verschmutzung überprüfen und vorsichtig säubern (mit einem leicht feuchten Tuch oder Staubwedel, nicht aussaugen).
3. Umgebung des Melders prüfen: Es dürfen keine Hindernisse im Abstand von 50 cm im Weg sein, die den Rauch von dem Melder fernhalten. Ausstattung der Räume aktualisieren: Wurde zum Beispiel ein Arbeitszimmer in ein Gäste- oder Kinderzimmer umgewandelt? Übernachtet im Wohnzimmer regelmäßig jemand? Denn Räume, in denen regelmäßig geschlafen wird, sind als Schlafräume ebenfalls mit Rauchmeldern auszustatten.
4. Funktioniert der Rauchmelder trotz neuer Batterie nicht mehr oder ist stark verschmutzt, muss dieser ausgetauscht werden. Nach 10 Jahren müssen sowohl Rauchmelder mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie als auch Rauchmelder mit austauschbarer Batterie ausgetauscht werden.

Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ zum Download
„Rauchmelder retten Leben“ stellt Verbrauchern die neue Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ auf der Aktionstag-Webseite zum kostenlosen Download bereit. Die Broschüre beinhaltet wertvolle Tipps zur Gesetzgebung, Installation und eine Anleitung zur richtigen Prüfung von Rauchmeldern. https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmeldertag/

Über „Rauchmelder retten Leben“
Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt die im Jahr 2000 gegründete Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Das Ziel des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) sowie Hersteller und Dienstleister. Am 12.06.2012 gründete das Forum Brandrauchprävention einen gemeinnützigen Verein. Geschäftsstelle des Forums ist die Agentur eobiont GmbH, die auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 in Deutschland immer an einem Freitag, dem 13., unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“.

Berlin – Eine neue Fachempfehlung soll Gestaltungshilfe für die Ausbildung in der Brandschutzerziehung sein: Auf 69 Seiten gibt der Gemeinsame Ausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) eine nach Bundesländern sortierte Übersicht der verschiedenen Lehrgänge und Seminare auf Bundes-, Landes- und Kreisebene.

„Unser Ziel ist es, dass sich möglichst alle Beteiligten Anregungen aus den Erfahrungen anderer Bundesländer holen können“, sagt Frieder Kircher, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses. „Unser Feuerwehrwesen lebt von der Vielfalt in unserem föderalen Bundesstaat. Deshalb haben wir bewusst darauf verzichtet, eine bundeseinheitliche Ausbildungsempfehlung zu schaffen.“

Die Auswahl reicht vom Seminar für Brandschutzerziehung in Kindergarten und Grundschule über die Ausbildung zur Brandschutzaufklärung von älteren Menschen bis hin zum Lehrgang zur Brandschutzaufklärung für Menschen mit Behinderungen. Auch weiter spezialisierte Veranstaltungen wie Fortbildungen für Lehrpersonal, Puppenspiel-Seminare oder didaktische Grundlagenlehrgänge werden aufgeführt. Die Fachempfehlung listet ferner die gesetzliche Grundlage und Struktur im jeweiligen Bundesland auf und nennt für die Ausbildung jeweils Zielgruppe, Voraussetzung, Ziel des Lehrganges, Inhalte, Dauer des Lehrganges, Anmeldung und Ausbilder.

„Die unterschiedlichen Lehrgangsinhalte zeigen, wie umfangreich das für den Alltag so wichtige Thema der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung ist. Die Fachempfehlung gibt einen einzigartigen, bundesweiten Überblick über das Angebot“, lobt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck und dankt allen, die am Erstellen der Veröffentlichung beteiligt waren. Die Fachempfehlung steht unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/publikationen/fachempfehlungen/ zum Download zur Verfügung.

Autoren des umfangreichen Werks sind die Ausschussmitglieder Uwe Arnholt (Saarland) und Tristan Krieger (Nordrhein-Westfalen). Heike Laux (Saarland) hat an der Veröffentlichung mitgearbeitet. „Immer wieder erreichten uns Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet, den Brandschutzerziehern eine Orientierung bei ihrer Arbeit zu geben. Besonders die Einsteiger in der Brandschutzerziehung können von dieser Fachempfehlung profitieren“, so die Verfasser.

Dezentrale Impfangebote in der KW 33

Von Montag, den 16. August bis Mittwoch, den 18. August ist ein mobiles Impfteam von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr auf dem Edeka-Parkplatz in der Südbahnhofstraße in Aschaffenburg im Einsatz.

Am Donnerstag, den 19. August finden von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr dezentrale Impfungen in der Festhalle in Kahl statt und am Freitag, den 20. August im Rudolf-Wöhrl- Pavillon in Karlstein.

Eine vorige Terminvereinbarung ist wie immer nicht erforderlich. Zur Auswahl stehen die Impfstoffe von BioNTech sowie Johnson&Johnson.

Für eine Impfung mit Johnson&Johnson ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich und nur eine Impfung notwendig. Eine Impfung mit BioNTech ist ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren ist die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person erforderlich. Wer sich für BioNTech entscheidet, erhält die Zweitimpfung entweder im Impfzentrum Hösbach oder drei Wochen später wieder am gleichen Ort in der jeweiligen Gemeinde.

Wie bei allen übrigen Impfangeboten des Impfzentrums muss lediglich ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Soweit vorhanden, empfiehlt sich die Mitnahme des Impfpasses.

Zur Bekämpfung der schweren Waldbrände in Griechenland haben sich in Hösbach 168 hessische Einsatzkräfte mit 35 Fahrzeugen gesammelt, um von dort nach Athen und in die griechische Region Attica aufzubrechen. Nachdem Griechenland ein Hilfeleistungsersuchen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens am Wochenende gestellt hatte, wurde die sofortige Hilfsaktion am Samstag seitens des Hessischen Innenministeriums angeordnet. Die Einsatzkräfte werden voraussichtlich am Donnerstag, den 12. August, ihren Einsatzort erreichen.

Das Hilfeleistungskontingent des Katastrophenschutzes aus Hessen sammelte sich am 09.08.21 in Hösbach. Im Sammelraum wurden die Helfer verpflegt und anschließend die Fahrzeuge zu einem Marschverband formiert. Seitens der Inspektionsführung begrüßte Kreisbrandinspektor Frank Wissel die überörtlichen Einsatzkräfte. Darüber hinaus verabschiedete Staatssekretär Dr. Stefan Heck die Katastrophenschützer. „Dass Sie zum Schutze anderer bereit sind, in der von Waldbrand akut bedrohten griechischen Region Hilfe zu leisten, ist eine große Herausforderung. Es zeugt von gelebter europäischer Solidarität und großem Verantwortungsbewusstsein, Menschen in ihrer akuten Not zu helfen. Sie als hochspezialisierte Kräfte sind hierbei ein Aushängeschild Deutschlands in der Krisenregion und stärken durch Ihre Bereitschaft das internationale Ansehen unseres Landes in der Welt. Ich danke Ihnen für Ihre Einsatzbereitschaft und wünsche Ihnen allen viel Erfolg bei ihrer wichtigen Mission sowie insbesondere eine wohlbehaltene Rückkehr nach Hessen“, so Staatssekretär Dr. Stefan Heck. Im Beisein von Landrat Dr. Alexander Legler und Hösbachs Bürgermeister Michael Baumann traten die Einsatzkräfte anschließend mit ihren Einsatzfahrzeugen den Weg in den internationalen Hilfeleistungseinsatz in Griechenland an.

Spezialgerätschaften für Waldbrandbekämpfung und Selbstversorgung

Aktuell plant das Land Hessen mit einer Einsatzdauer der hessischen Kräfte von rund zwei Wochen. Das Land Hessen wird in Amtshilfe für den Bund tätig. Die Kosten des Einsatzes trägt der Bund; die Transportkosten werden von der Europäischen Union übernommen. Neben den 168 hessischen Einsatzkräften werden aus Deutschland auch 50 Katastrophenschützer aus Bonn sowie Kräfte des Technischen Hilfswerks nach Griechenland entsendet.

Die hessischen Einsatzkräfte verfügen für diesen Einsatz unter anderem über zehn geländegängige Tanklöschfahrzeuge (5x TLF 16/24, 2x LF 10 KatS, 1x TLF 3000, 1x TLF 20/40, 1x TLF 20/24) die besonders für die Waldbrandbekämpfung geeignet sind. Darüber hinaus sorgen eigene Kräfte für Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung der Einsatzkräfte. Das Technische Hilfswerk (THW) stellt mit seiner „Fachgruppe Logistik/Materialerhaltung“ die technische Einsatzfähigkeit der mitgeführten Fahrzeuge sicher.

Für die Organisation des Sammelraums (Verpflegung, Lotsen- und Verkehrssicherungsdienst, Meldekopf) in Hösbach waren rund 40 Feuerwehrkräfte aus der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg im Einsatz. 

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Ich danke allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg sehr herzlich, die in kürzester Zeit einen Sammelraum in Hösbach für das hessische Waldbrandkontingent für Griechenland bestehend aus 35 Fahrzeugen und über 160 Einsatzkräfte eingerichtet und betrieben haben. Es wurden sehr schnell und gekonnt die entsprechende effiziente Infrastruktur zur Aufstellung der Fahrzeuge und für eine Versorgung der hessischen Feuerwehrleute auf dem Platz geschaffen und für die Einsatzkräfte Getränke bereitgestellt und ein warmes Mittagessen und ein Lunchpaket für die erste Etappe der Fahrt zubereitet.

Den hessischen Kameradinnen und Kameraden wünsche ich einen unfallfreien und erfolgreichen Einsatz im Katastrophengebiet und eine gesunde Rückkehr aus Griechenland.

KH Ostheimer
Kreisbrandrat

Am gestrigen Abend (07.08.2021) kehrte die Feuerwehr Großostheim mit drei Fahrzeugen von einem Einsatz in der Siedlung am Sonnecksee zur Feuerwache zurück, als ihnen unterwegs auf der Staatsstraße 3115, zwischen Großostheim und Aschaffenburg/Nilkheim zwei Polizeifahrzeuge auffielen. Nach kurzer Rücksprache mit den Beamten stellte sich heraus, dass diese auf der Suche nach einem entlaufenen Hund waren, der einem Jäger kurz zuvor vom Hochsitz abgehauen war. Schon kurze Zeit nachdem sich die Feuerwehr auf eigene Faust an der Suche beteiligte, konnte eine positive Rückmeldung gegeben werden: Der kleine Vierbeiner war einem Feuerwehrmann in die Arme gelaufen und konnte so rasch zum Herrchen zurückgebracht werden. So konnte Kommandant Alan Friedreich auch diesen Einsatz wieder für beendet erklären und zusammen mit den 13 weiteren Einsatzkräften die Heimreise fortsetzen.

Philipp van der Gouwe, FF Großostheim

Seit Freitag, 06.08.2021 bis voraussichtlich Sonntag, 15.08.2021 sind drei Führungskräfte der Feuerwehren von Stadt und Landkreis Aschaffenburg als Führung des Ölwehrkontingentes Bayern im Landkreis Ahrweiler unterwegs. Ihnen stand bisher der ELW 2 mit drei Führungsgehilfen der FF Mömbris, der Aufenthaltscontainer der SFS Würzburg und ein Kommandofahrzeug der FF Aschaffenburg zur Verfügung. Um der Führungsstaffel mehr Mobilität im Schadensgebiet zu ermöglichen, wurde ihnen ab Samstag auch noch der MTW der FF Hohl am Nürburgring übergeben. 

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Am Montag (09.08.21) werden sich gegen 11 Uhr rund 160 Kräfte mit 35 Einsatzfahrzeugen von Standorten aus ganz Hessen auf dem Festplatz des Marktes Hösbach in der Straße „An der Maas“ zusammenfinden. Die Einsatzkräfte werden hier nochmals verpflegt und die verschiedenen Einheiten zu einem Marschverband formiert, der sich dann gemäß Reiseplan gegen 14 Uhr auf den Weg ins Waldbrandgebiet nach Griechenland macht. Im Krisengebiet werden die Einsatzkräfte die örtlichen Feuerwehren bei der Brandbekämpfung unterstützen. Das Waldbrandkontingent besteht aus Einheiten des Hessischen Katastrophenschutzes, das von den kommunalen Feuerwehren und Hilfsorganisationen gestellt wird.

Der Sammelraum für die Einsatzkräfte in Hösbach wird durch die Feuerwehren der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg betrieben. Die örtlichen Feuerwehren kümmern sich auf dem Festplatz um die Verpflegung und Betreuung (Essenausgabe, Sitzgelegenheiten, WC-Anhänger usw.) der auswärtigen Einsatzkräfte.

Um eine reibungslose An- und Abfahrt der Katastrophenschützer gewährleisten zu können, wird von unseren Feuerwehren ein Lotsen- und Verkehrssicherungsdienst von der Anschlussstelle Hösbach (BAB A 3, Ausfahrt 61) zum Sammelraum und später vom Sammelraum zur Autobahn eingerichtet. Mögliche kurzzeitige Verkehrsbehinderungen bei der Abfahrt des Marschverbandes zur Autobahn sind nicht ausgeschlossen – wir bitten die übrigen Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Hinweis für die beteiligten Feuerwehren der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg:

Durch die Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain wird ein Einsatz angelegt. Beim Ausrücken zum Sammelplatz in Hösbach lassen Sie sich bitte auf den Einsatz buchen.

Anbei die aktuellen Zahlen aus dem Impfzentrum (Stand 08.08.2021 um 7.00 Uhr).

Wir impfen Kinder ab 12 Jahren mit dem Impfstoff von Biontech - hier ist die Zustimmung eines Elternteils erforderlich.

Es ist für alle Impfungen (Erst- und Zweitimpfungen) keine Terminvergabe notwendig. Wir impfen mit alle Impfstoffen und gehen auf die Wünsche von allen Bürgern ein.

Öffnungszeiten an allen Tagen (auch Samstags und Sonntags) von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Durchgeführte Erstimpfungen im Impfzentrum und durch mobile Teams: 77.662

Durchgeführte Zweitimpfungen: 67.295

Durchgeführte Erstimpfungen durch die Hausärzte: 61.291

Durchgeführte Zweitimpfungen: 58.028

Klinikum Aschaffenburg-Alzenau/Vitalklinik Michelbach und Betriebsimpfungen

Durchgeführte Erstimpfungen: 4.142

Durchgeführte Zweitimpfungen: 2.209

Gesamt Erstimpfungen: 143.095 – Quote: 58,41 %

Gesamt Zweitimpfungen: 127.532 – Quote: 52,05 %

Gesamtzahl Impfungen Stadt und Landkreis Aschaffenburg: 270.627

210807 Dammbach Zwischenprüfung MTA 4

Samstagvormittag (07.08.2021) legten insgesamt acht Feuerwehranwärter:innen in Dammbach die Zwischenprüfung der MTA ab. Damit haben sie den ersten Schritt, der im Juli letzten Jahres begonnen Grundausbildung, hinter sich. Nun folgen in den nächsten zwei Jahren die Zusatzmodule und natürlich der regelmäßige Übungsdienst in der eigenen Wehr, sowie eine Abschlussprüfung.

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Nach der Abnahme der Zwischenprüfung durch KBM Thilo Happ und KBM Marco Eich, gratulierte neben ihnen auch Bürgermeisterin Waltraud Amrhein. Kommandant Florian Feser hieß die Gruppe, größtenteils Quereinsteiger, herzlich Willkommen und dankte den Ausbildern. Der Lehrgang wurde durch sie innerhalb der Wehr selbst organisiert. Als Besonderheit wurde dabei auf Wochenendausbildungen verzichtet und die Blöcke größtenteils unter der Woche abgehalten. Während der Lockdowns wurden die Theorie Einheiten online abgehalten, sodass es dadurch kaum zu Verzögerungen kam.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Führungskräfte,
liebe Kameradinnen und Kameraden,

gerne gebe ich Ihnen zum Abschluss dieser Woche noch ein paar aktuelle Informationen:

1. Hochwasserhilfe Rheinland-Pfalz:

Nach Auskunft des StMI wurde der Einsatz der Ölwehreinheiten wurde bis voraussichtlich 15.08 jeweils mit interner Ablösung, die von den jeweils zuständigen Regierungen (Unterfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern) in Zusammenarbeit mit den SBR/KBR organisiert wird, verlängert.

Derzeit wird das Gesamtkontingent von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg geführt.

Allen eingesetzten Kameraden/innen zum wiederholten Male größtes Lob und höchste Anerkennung für ihre hervorragende Arbeit und eine gesunde und sichere Rückkehr.

  1. Eröffnung der Aktionswoche 2021:


Die Eröffnung der Aktionswoche 2021 „Helfen ist Trumpf – Für Dich, Für mich, für alle“  wird am 10.9.2021 wieder durch Staatsminister Joachim Herrmann diesmal in Neumarkt/Opf. erfolgen. Eingerahmt wird die Eröffnung von einer gemeinsamen Sitzung des Verbandsausschusses zusammen mit dem Beirat des LFV und dem Start der „Wertungsphase“ des 1. Bayerischen AOK-Feuerwehrlaufs.

Weitere Infos dazu gibt’s auf unserer Homepage.

  1. Einführung einer einheitlichen Tagesdienstkleidung für die Bayerischen Feuerwehren


Der Verbandsausschuss hat die Einführung einer einheitlichen Tagesdienstkleidung grundsätzlich sehr befürwortend vorberaten. Nach aktuellen Planungsstand ist eine Beschlussfassung für die nächste reguläre Sitzung im Oktober vorgesehen.

Dabei steht im Mittelpunkt, die von der Berufsfeuerwehr München erfolgreich eingeführte Bekleidung, nach Klärung der rechtlichen Details ggf. für alle Feuerwehren Bayerns freizugeben.

Über ein Ergebnis wird selbstverständlich zeitnah berichtet.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende!

Johann Eitzenberger
Vorsitzender

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

Von Freitag, 06.08.2021 bis voraussichtlich Sonntag, 15.08.2021 werden Führungskräfte der Feuerwehren von Stadt und Landkreis Aschaffenburg die Führung des Ölwehrkontingentes Bayern übernehmen. Die Führungsstaffel unter der Leitung von Kreisbrandinspektor Otto Hofmann löst dort die Führungsmannschaft der Staatl. Feuerwehrschule Würzburg ab, die bislang den Einsatz des Ölwehrkontingentes Bayern geführt haben. Die Kontingentführung wurde vom Bayer. Staatsministerium des Innern über die Regierung von Unterfranken angefordert.

Neben dem Kontingentführer KBI Otto Hofmann, fährt als Stellvertreter Markus Madre von der FF Aschaffenburg mit. Zur Führungsebene gehört weiter Kreisbrandmeister Oliver Jäger. Den 3 Führungskräften stehen noch 3 Führungsgehilfen der Feuerwehr Mömbris zur Seite, die mit dem landkreiseigenen ELW 2 in das Katastrophengebiet im Raum Ahrweiler mit ausrücken.

Die Feuerwehrleute werden gegen 13.00 Uhr Richtung Ahrweiler aufbrechen und am Nachmittag in die Lage und den Einsatzauftrag eingewiesen.

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Liebe Leserinnen und Leser,

wie bei jedem Update des Corona-Newsletters darf ich auch in dieser Ausgabe die Datenlage an den Anfang stellen. Heute, Donnerstag, 5. August, 08:00 Uhr, verzeichnen wir für Bayern insgesamt 654.783 bestätigte Covid-19-Infektionen. Im Vergleich zum Donnerstag der letzten Woche, bis zu dem 653.008 Infektionen registriert wurden, sind dies 1.775 mehr. Daraus errechnet sich ein Tagesschnitt von 254 Neuinfektionen, nachdem dieser Wert in den Vorwochen bei 255, 232, 168, 90, 170, 256, 465, 612, 820, 1.536, 1.867, 2.465, 3.212, 3.558, 3.560, 2.492, 2.664, 2.305, 1.888, 1.496, 1.320, 1.104, 1.093, 1.263, 1.646, 1.909, 2.366, 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652 bzw. 372 lag. Der zuletzt festzustellende Trend einer moderaten Zunahme der Neuinfektionen hat in dieser Woche eine Pause eingelegt und bewegt sich im Wochenvergleich leicht seitwärts. Das ist gut so und es wäre zu wünschen, dass diese Entwicklung so weitergeht.

Die besagte Seitwärtsbewegung zeigt sich für den Freistaat auch in der länderspezifisch ermittelten 7-Tage-Inzidenz. Für Bayern hat das RKI heute eine solche von 13,6 festgestellt – nach 13,9, 12, 9, 6, 6, 8, 14, 22, 38, 41, 69, 107, 124, 161, 180, 178, 119, 142, 114, 96, 77 und 68 an den vorangegangenen Vergleichstagen. Etwas anders sieht es für den Bund aus. Bundesweit verzeichnen wir heute einen Wert von 19,4 (16,0) und damit erneut eine leichte Zunahme gegenüber der Vorwoche. Die Einzelwerte liegen jetzt zwischen 34,5 für Hamburg (Vorwoche 28,1) und 6,0 für Sachsen (Vorwoche 4,1 für Sachsen-Anhalt). Einstellige Werte besitzen aktuell leider nur drei Bundesländer; neben dem bereits genannten Sachsen sind dies Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es verfestigt sich damit abermals der Eindruck, dass die Anstiege außerhalb Bayerns etwas stärker an Fahrt aufnehmen.

Die Reproduktionszahl R gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt. Liegt der Wert bei 1, scheiden aus dem statistisch betrachteten und in seinen Faktoren gewichteten Infektionsgeschehen täglich genauso viele Menschen aus, wie neu dazukommen. Dieser Parameter, in dessen Berechnung verschiedenste statistische Größen Eingang finden, lag in der Vorwoche bei 1,1 und pendelte sich in der vergangenen Woche weiter um die magische Grenze von 1 herum ein. Damit haben sich Befürchtungen, wir befänden uns bereits am Beginn eines erneut exponentiellen Wachstums, bislang Gott sei Dank nicht bestätigt.

Aufschlussreich für das Infektionsgeschehen ist auch die Quote der auf die Gesamttestzahl bezogenen Fälle mit Corona-positivem Ergebnis, die sog. „Positivrate“. Lag diese in der letzten Woche bei 1,1 Prozent, so schwankte sie in den zurückliegenden Tagen zwischen 0,6 bis 1,4 Prozent. Die Nachfrage nach PCR-Tests liegt bei einem 7-Tages-Mittel von rund 25.800 auf dem Niveau der Vorwoche.

Ich darf nun zum regionalen Infektionsgeschehen kommen. Gleich vorab eine positive Nachricht: Stand heute befinden sich alle 96 Landkreise und kreisfreien Städte wieder unter der weitere Eindämmungsmaßnahmen auslösenden Marke von 50. Das ist gut! Die höchste Inzidenz weist nach wie vor das Berchtesgadener Land auf, allerdings mit stark verbesserten 46,3 (Vorwoche 62,3). Dann folgen die Stadt Aschaffenburg mit 45,1 sowie – mit deutlichem Abstand – der Landkreis Weilheim-Schongau mit 26,6. Eine einstellige Inzidenz weisen aktuell immerhin noch 43 Landkreise und kreisfreie Städte auf. Und eine lupenreine weiße Weste mit 0,0 kann im Moment an einsamer Spitze noch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen verbuchen. Damit liegt immerhin einer der bundesweit noch verbliebenen 4 „Null-Nummern“ im Freistaat.

Sehr gut läuft es weiterhin in den bayerischen Kliniken. Hier lautet die wöchentliche Faustformel aus der Gesamtzahl der hospitalisierten Corona-Patienten und denen auf „Intensiv“ wie in der Vorwoche „280 zu 60“. Diese positive Entwicklung bildet sich auch im Corona-bezogenen Sterbegeschehen ab. Dieses liegt – bei aller Tragik des Einzelfalles – bei einem weiterhin sehr günstigen 7-Tages-Mittel von jetzt 3 (1,7).

Liebe Leserinnen und Leser, da wir uns im Augenblick ja in den großen Sommerferien befinden und damit für viele in der Haupturlaubs- und -reisezeit, möchte ich auch diese Woche wieder die 7-Tage-Inzidenzen einiger unserer europäischen Freunde vorstellen:

So verzeichnet aktuell Spanien eine 7-Tage-Inzidenz von 320, Frankreich 230, Griechenland 181, Portugal 166, Niederlande 123 und Belgien 102, während unsere südlichen und östlichen Nachbarn wie Italien mit 65, Österreich mit 37, Tschechien mit 11 und Polen mit 3 wesentlich günstiger liegen. Darum Augen auf bei der Wahl des Urlaubsortes – und das, wo es doch am schönsten bei uns in Bayern ist. Aber ganz im Ernst: Natürlich ist auch weiterhin ein Urlaub auf Mallorca möglich, aber zu vermehrter Vorsicht ist bei einem derart hohem Infektionsgeschehen aber natürlich dringend zu raten.

Und wenn wir schon bei Thema Reisen sind. Wer eine Reise tut, kommt irgendwann ja, so Gott will, auch wieder heil und wohlbehalten zurück. Bei dieser Rückkehr gilt es nun seit dem 1. August einige Neuerungen zu beachten. Denn am vergangenen Sonntag ist die neu gefasste Einreiseverordnung des Bundes in Kraft getreten. Diese bringt im Vergleich zur Vorgängerregelung eine ganze Reihe von Änderungen, die ich an dieser Stelle natürlich nicht alle ansprechen kann. Besonders wichtig erscheint mir aber Folgendes:

Zunächst ändert sich die Kategorisierung der besonders Corona-problematischen Weltregionen. Wurde bisher zwischen (einfachen) Risikogebieten, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten unterschieden, so kann das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium nunmehr nach den jeweils maßgeblichen Kriterien entweder „Hochrisikogebiete“ oder „Virusvariantengebiete“ ausweisen. Die Kategorie der „einfachen Risikogebiete“ ist ersatzlos entfallen. Eine Region kann beispielsweise dann zu einem Hochrisikogebiet erklärt werden, wenn dort besonders hohe Fallzahlen vorliegen, also stabil ein Mehrfaches der in Deutschland vorherrschenden 7-Tage-Inzidenz. Als Virusvariantengebiet kann eine Region dann ausgewiesen werden, wenn dort eine Mutation grassiert, die in Deutschland noch nicht verbreitet ist und deren schneller Eintrag deshalb unbedingt verhindert werden muss.

Welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen verbinden sich nun mit einer Einreise aus dem Ausland? Das ist von der jeweils geltenden Einstufung abhängig. Die geringsten Anforderungen verbinden sich mit einer Einreise aus einem „sonstigen Gebiet“, das also weder Hochrisiko- noch Virusvariantengebiet ist. Hier braucht es vor der Einreise keine digitale Einreiseanmeldung (DEA) und es bestehen weder Quarantänepflicht noch ein Beförderungsverbot für Personenbeförderungsunternehmen, aber alle Reisenden ab dem 12. Lebensjahr müssen nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Ein negativer PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden. Diese Regelung trifft insoweit auch alle Urlaubsheimkehrer, selbst wenn sie „nur“ in „Niedrigrisikoländern“ waren. Um dies mit einem praktischen Beispiel zu illustrieren: Wer eine Woche in Österreich etwa in der Steiermark oder im Salzkammergut auf Urlaub war, der braucht nun bei der Einreise nach Deutschland einen der genannten Nachweise. Von diesen Obliegenheiten gibt es aber auch Ausnahmen, etwa für den reinen Transit durch Deutschland oder Kurzzeitaufenthalte bis zu 24 Stunden in einem sonstigen Gebiet.

Den in der Praxis häufigsten Fall werden – neben den durchziehenden Holländern – Tagesausflügler oder Pendler bilden, die nur mal kurz auf einen Verlängerten mit Kaiserschmarrn oder zum Shoppen nach Vorarlberg, Tirol, Salzburg oder Niederösterreich gefahren sind oder in Tschechien vergleichbaren Freuden gefrönt haben, aber auch berufsbedingte Tagespendler und – wenn jetzt nicht beiderseits der Grenze Ferien wären – auch Schülerinnen und Schüler. Wenn kein Ausnahmetatbestand vorliegt, aber der entsprechende Nachweis über 3G fehlt, gibt es Ärger bei der Überprüfung durch die Bayerische Polizei und die Bundespolizei. Erfreulicherweise zeigen aber erste Erfahrungen an den Grenzen: Die Reiserückkehrer halten sich fast ausnahmslos an die geltenden Vorschriften und sind im Besitz der entsprechenden Nachweise.

Wer aus einem Hochrisikogebiet, etwa aus Portugal, Spanien, Großbritannien, Namibia oder Südafrika nach Deutschland zurückkehrt, der muss nicht nur die für die sonstigen Gebiete geltenden (Test-) Anforderungen erfüllen, sondern hat sich zusätzlich vor der Einreise, bzw. bei Flugreisen, vor dem Abflug in der DEA zu registrieren UND muss grundsätzlich auch für 10 Tage in Quarantäne. Diese verkürzt sich allerdings automatisch für vollständig Geimpfte oder Genesene auf null Tage, wenn diese den Genesenennachweis oder den Impfnachweis gleich über das Einreiseportal übermitteln, alle anderen können sich frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Testnachweis freitesten. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne auch ohne Testnachweis fünf Tage nach Einreise.

Ganz diffizil wird es für alle, die aus einem Virusvariantengebiet zurückwollen, denn in diesem Fall unterliegen Beförderungsunternehmen – egal, ob diese die Verkehrsmittel Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug nutzen – einem grundsätzlichen Beförderungsverbot. Und nachdem es sich aktuell hauptsächlich um sehr ferne Länder auf anderen Kontinenten, wie Brasilien, handelt, ist selbst fahren schwierig. Wer es aber doch aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland schafft, der muss nicht nur die für Hochrisikogebiete maßgeblichen Anforderungen beachten, sondern in jedem Fall in Quarantäne. Dies selbst dann, wenn er oder sie vollständig geimpft oder nachgewiesen genesen sind.

Für jede der drei hier besprochenen Fallgruppen gibt es, soweit nicht ohnehin bereits erwähnt, unter bestimmten, meist beruflich veranlassten Umständen weitere Ausnahmen von den beschriebenen Regeln, etwa für Transportpersonal oder Grenzgänger oder Grenzpendler. Sollten Sie sich hiervon einschlägig erfasst sehen, so bitte ich dies im Detail in der Coronavirus-Einreiseverordnung nachzulesen, die Sie HIER aufrufen können.

Liebe Leserinnen und Leser, lassen Sie mich noch ein anderes Thema ansprechen. Ehe wir überhaupt die Möglichkeit hatten, gegen Corona zu impfen, bot Testen lange Zeit die einzige Möglichkeit, mit Mitteln der Medizintechnik wirksam gegen Infektionsketten vorzugehen. Und auch nach etwa acht Monaten Impfkampagne und einer durch vollständige Impfungen immer mehr von Tests freigestellten Bürgerinnen und Bürgern ist das Testen aus der Pandemiebekämpfung nach wie vor nicht wegzudenken. Denn gerade bei den nicht vollständig geimpften Menschen ist es umso wichtiger, dass diese sich vor bestimmten Aktivitäten hinreichend Gewissheit darüber verschaffen, nicht infektiös und damit für sich und vor allem andere Menschen nicht gefährlich zu sein. Aber auch geimpften Menschen ist es oftmals ein Anliegen, vor bestimmten Terminen, etwa einem Besuch bei einer besonders vulnerablen Person, noch einmal zusätzlich auf Nummer sicher zu gehen. Man könnte noch auf viele Einsatzgebiete hinweisen, gleichsam von der Überprüfung einer erkannten Ansteckung bis hin zur Abkürzung einer Quarantänepflicht nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet.

Für die Abdeckung all dieser Testnotwendigkeiten haben die kommunalen Testzentren von Anfang an einen, wenn nicht den entscheidenden Beitrag geleistet und werden dies angesichts des fortbestehenden Bedarfs weiterhin tun. Sie sind nach wie vor unverzichtbar. Deshalb hat der Ministerrat vergangene Woche beschlossen, nicht nur den Betrieb der Impfzentren, sondern auch den der von allen 96 bayerischen Kreisverwaltungsbehörden eingerichteten Testzentren über den 30. September hinaus zu verlängern, im Falle der Testzentren zunächst bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres.

Von der Betriebsverlängerung umfasst sind sowohl die Abnahme von Proben für PCR-Tests, die in spezialisierten Hochleistungslaboren analysiert werden, als auch die Durchführung sog. Schnelltests, die zwar nicht ganz so genau sind, bei denen der Proband aber binnen einer halben Stunde das Testergebnis bekommt.

Aus Sicht der Teststraßenbetreiber, mithin der zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte und der von ihnen beauftragten Organisationen, ist natürlich die Frage der Kostentragung von eminenter Bedeutung. Diesen hat der Ministerrat das klare Signal gesendet, dass der Freistaat für den Zeitraum der Fortführung der lokalen Testzentren die Kosten für deren Einrichtung und Betrieb sowie für die Testung, gemeint ist die Untersuchung der Probe, trägt, soweit nicht aus anderen Finanzierungstöpfen, etwa denen der Krankenkassen bei symptomatischem Befund, eine Erstattung erfolgt. Die Botschaft an die Kommunen ist klar: Ihr macht mit Euren Beauftragten einen Superjob, deshalb sollt Ihr auf gar keinen Fall auf den Kosten sitzen bleiben.

Um eine reibungslose Abrechnung sicherzustellen und auf der anderen Seite aber auch dafür zu sorgen, dass keine Abrechnungsmöglichkeiten gegenüber dem Bund und damit zu Lasten des bayerischen Staatshaushaltes unterlassen werden, haben das Gesundheits- und Innenministerium die SARS-Cov-2-Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie 2021 entsprechend angepasst. Nachdem wir nichts zu verschenken haben, hat uns der Ministerrat beauftragt, zudem dafür Sorge zu tragen, dass primär Haushaltsmittel des Bundes eingesetzt werden, soweit dies nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen wie etwa der Bundes-Testverordnung möglich ist.

Liebe Leserinnen und Leser, verschiedentlich erreichen mich Schreiben, in denen die Petenten einfordern, endlich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Vereins- und/oder Verbandsversammlungen wieder möglich gemacht werden. Und natürlich schwingt in den Ausführungen der Vorwurf mit, dass man sich im Vergleich zu anderen Lebensbereichen zurückgesetzt fühle nach dem Motto, wie es sein könne, dass man längst wieder in Biergärten dürfe und auch Hochzeiten gefeiert werden könnten, aber Vereine und Verbände noch nicht einmal ihre Gremien einberufen könnten und deshalb insbesondere speziell nach dem Auslaufen der Wahlperiode zusehends handlungsunfähiger würden.

Die Empörung wäre absolut gerechtfertigt, würden die Klagen tatsächlich zutreffen. Vielfach scheint aber bei den Petenten ein Missverständnis vorzuliegen, das womöglich aus dem Begriff der „Versammlung“ herrührt. Hier ist zu unterscheiden zwischen Versammlungen nach Art. 8 GG, also solchen, die, kurz gesagt, der öffentlichen Meinungsbildung dienen. Das ist bei einer Vereinsversammlung, die zuallererst den Zweck verfolgt, primär interne Belange des Vereins oder des Verbandes zu regeln, nicht der Fall. Insoweit eröffnet § 9 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV), der eben jene Versammlungen im Sinne Art. 8 GG infektionsschutzrechtlich abhandelt, den hier in Rede stehenden Vereinsversammlungen tatsächlich keine Optionen.

Dieses Ergebnis beschreibt aber noch nicht das Ende der juristischen Prüfung. Vielmehr ist nun § 7 der 13. BayIfSMV in den Blick zu nehmen, der mit „Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern“ überschrieben ist. Und hier mag bei oberflächlicher Betrachtung eine zweite Quelle für Missverständnisse liegen, denn in § 7 Abs. 3 der 13. BayIfSMV heißt es „Im Übrigen sind (…) Versammlungen, soweit es sich nicht um Versammlungen im Sinne von § 9 handelt, (…) untersagt.“

Die Formulierung „im Übrigen“ legt aber nahe, dass es Ausnahmen von dem soeben genannten Grundsatz gibt und diese sind in § 7 Abs. 2 der 13. BayIfSMV verortet. Dort heißt es: „Für private Veranstaltungen [Anmerkung: Vereinsarbeit ist privat!] aus besonderem Anlass [z.B. die von der Vereins- oder Verbandssatzung vorgeschriebene Gremientätigkeit] und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis [im Unterschied zu jedermann eben die Vereins- oder Gremienmitglieder] wie Geburtstags-, Hochzeits-, oder Tauffeiern und Vereinssitzungen [bingo!] gilt Absatz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die genannten Personengrenzen (…) zuzüglich geimpfter oder genesener Personen verstehen.“

Nachdem derlei Versammlungen meist in geschlossenen Räumen stattfinden, bedeutet dies konkret, dass, sofern weitere Voraussetzungen wie etwa das Einhalten eines im maßgeblichen Hygienekonzept der herbergsgebenden Gaststätte genannten Mindestabstands sichergestellt und eine 7-Tage-Inzidenz unter 50 gegeben sind, sich bis zu 50 ungeimpfte Personen sowie vollständig geimpfte und genesene Personen in unbegrenzter Anzahl zusammenfinden dürfen. Diese Maßgaben müssten es nahezu allen Sport-, Schützen-, Trachten- oder Musikvereinen ermöglichen, ihre Vereinssitzungen ordnungsgemäß durchzuführen und insbesondere die Beschlussfähigkeit zu erreichen.

Liebe Leserinnen und Leser, Bayern ist wie bereits erwähnt nun in den Sommerferien und viele von Ihnen gehen sicherlich auch in den nächsten Wochen in den Urlaub. Den haben Sie sich redlich verdient, denn hinter Ihnen und uns liegen enorm anstrengende Wochen und Monate. Corona hat – jedenfalls bei den allermeisten Menschen – die Situation im Dienst und am Arbeitsplatz vor neue Herausforderungen gestellt, sei es, weil man sich auf dem Weg dorthin mit einer veränderten Situation gerade im öffentlichen Personennahverkehr konfrontiert sah oder sich in einer umfassenden Homeoffice-Situation zurechtfinden musste. Aber auch aus ihrem privaten Lebensraum und Umfeld haben mir sehr viele Menschen berichtet, dass mit Corona vieles schwieriger wurde und oft auch durch die Sorge um liebe Angehörige manche Zusatzbelastung entstanden ist.

Darum möchte ich, liebe Leserinnen und Leser, deren treues Interesse an diesem Newsletter ich außerordentlich zu schätzen weiß, auch mir, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihnen eine kleine Sommerpause gönnen. Dies ist auch insoweit gut vertretbar, als der Bayerische Landtag und der Ministerrat nun ein paar sitzungsfreie Wochen haben und deshalb keine wesentlichen Änderungen an der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anstehen und in der Folge zu erläutern wären. Aber natürlich wird es nach den Ferien mit dem Update des Corona-Newsletters weitergehen.

So wünsche ich Ihnen allen, vor allem jenen, die bei Polizei, den Hilfsorganisationen, den Kreisverwaltungsbehörden, den Regierungen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Ministerien und in den Kliniken tagtäglich ihre ganze Kraft dafür einsetzen, die Pandemie in Schach zu halten, eine gute und erholsame Ferienzeit. Machen Sie es sich richtig schön und füllen Sie die Akkus wieder auf. Und vielleicht nützt der oder die eine oder andere unter Ihnen, der oder die sich bislang noch nicht zu einer Impfung durchringen konnte, die Mußestunden des Urlaubs auch, um darüber nachzudenken, ob es nicht doch klüger wäre, mit einem kleinen Piecks sich selbst und andere (!) zu schützen. Denn auch nach den Sommerferien wird Corona noch nicht verschwunden sein und wir werden noch manche Anstrengung aufbringen müssen, bis SARS-Cov-19 als überwunden gilt. Bis dahin aber erstmals: Alles Gute für Sie und Ihre Angehörigen und bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Ihr

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister