Das Verteilerzentrum für Schutzausrüstung hat ab Montag (30.03.2020) neue Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 14:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
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Wir bitten alle Feuerwehren beim Versand von E-Mails an die Pressestelle der Kreisbrandinspektion folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
JUGENDFEUERWEHR Landkreis Aschaffenburg
Freiwilliges Soziales Jahr bei der FEUERWEHR
Das erwartet dich:
• Interessante Einblicke in die Arbeit der Feuerwehren im Landkreis
• Mitarbeit bei der Jugend- und Öffentlichkeitsarbeit
• Mitarbeit bei der Brandschutzerziehung
• Mitarbeit in der Kreisbrandinspektion und im Kreisfeuerwehrverband
• Kennenlernen der Verwaltungsarbeit
• Dienstelle: Landratsamt Aschaffenburg
• Wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden
• Beginn am 1. September 2020
Du solltest:
• Eigeninitiative zeigen
• Kooperations- und Organisationsfähig sein
• Zwischen 18 und 27 Jahren alt sein
• Über einen Führerschein der Klasse B verfügen
• Einen Wohnsitz am bayrischen Untermain haben
• Interesse an der Jugendarbeit haben
Wir bieten:
• das FSJ wird als fachpraktischer Teil für die Fachhochschulreife anerkannt
• Wertung als Zivildienst
• Pädagogische Betreuung durch den LFV Hessen
• Verpflegungspauschale
• Fahrtkostenpauschale (in der Höhe des VAB-Ticket)
• Monatliches Taschengeld
Die Bewerbung mit vorgefertigtem Bewerbungsbogen bis 30.04.2020 an:
Landratsamt Aschaffenburg KBR Ostheimer Bayernstraße 18 63739 Aschaffenburg
Weitere Informationen und den Bewerbungsbogen findest du unter www.kjfw-ab.de und unter www.kfv-ab.de
Für Rückfragen: KBR Ostheimer Tel.: 06021/394-237
Die Feuerwehren müssen neben der Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung nun auch im Katastrophenfall mitwirken. Sie haben jederzeit einsatzbereit zu bleiben und für Einsätze zur Verfügung zu stehen. Damit wir dies rund um die Uhr weiterhin ehrenamtlich und ohne große Einschränkungen sicherstellen können, sind die sozialen Kontakte der Feuerwehrleute untereinander auf das notwendigste Maß zu reduzieren.
Diese erfolgt beispielsweise durch die Aussetzung von Übungen, Ausbildungsveranstaltungen, Vereinssitzungen usw. Die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren hat derzeit oberste Priorität!
Im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Krise bilden immer mehr Menschen und insbesondere Vereine im Landkreis Aschaffenburg Hilfsgemeinschaften, um vorzugsweise unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger beispielsweise mit Einkäufen und verschiedenen notwendigen Besorgungen zu unterstützen. Dieses soziale Engagement ist eine sehr gute Sache und verdient höchsten Respekt und Anerkennung!
Auch unsere Feuerwehren erreichen Anfragen von den verschiedensten Organisationen und Initiativen, ob sich die Feuerwehr bei derartigen Hilfsdiensten beteiligen und diese gute Sache unterstützen könne.
Wir bitten alle Bürger/innen um Verständnis, dass wir unseren Feuerwehren empfohlen haben, sich ausschließlich auf ihre Pflichtaufgaben zu konzentrieren und alle freiwilligen Leistungen zu reduzieren, besser einzustellen und sich nicht an diesen Hilfsdiensten zu beteiligen, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nicht zu gefährden.
Thomas Rollmann
Pressesprecher der Kreisbrandinspektion
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Handbuch zur Pflege von Sepura Endgeräten:
Liebe Feuerwehrkommandanten und Führungskräfte unserer Feuerwehren,
zur Verdeutlichung meiner Email vom letzten Freitag möchte ich Folgendes ergänzen:
Viele Feuerwehren aus unserem Landkreis haben nach unserer Aufruf vom letzten Freitag "Hilfskräfte" aus dem medizinischen Bereich (ehemalige Zivildienstleistende in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Feuerwehrsanitäter, Pflegekräfte, ehemalige Mitarbeiter Rettungsdienst usw.) für eine mögliche Unterstützung in Krankenhäusern/Hilfskrankenhäusern gemeldet - herzlichen Dank hierfür!!!
Es sind hier bisher rund 100 Kräfte von unseren Feuerwehren gemeldet worden (eine tolle Zahl) - weitere Hilfspersonen aus dem medizinischen Bereich können weiter an Frank Wissel gemeldet werden - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Auch First-Responder-Standorte können hier Personal melden – aber immer voraus gesetzt, dass die First-Responder-Tätigkeit in den einzelnen Feuerwehren damit nicht geschwächt wird. Wir wollen, dass unsere First-Responder vor Ort weiterhin alarmierbar bleiben.
Bitte die Meldung mit Namen und Erreichbarkeiten (Mobilnummer).
Feuerwehren, die bereits Helfer ohne Namen und Kontaktdaten gemeldet haben, möchten bitte den Namen, Ausbildung und – ganz wichtig – die Erreichbarkeiten per Telefon (Mobilnummer) noch an Frank Wissel schicken.
Auch die Hilfsorganisationen und Krankenhäuser machen aktuell solch eine Anfrage.
Bitte sprecht unsere Helfer an, die sich bei uns gemeldet haben, dass sie sich nur bei uns registrieren lassen!!! – und nicht noch bei Krankenhäusern und Hilfsorganisationen. Wir wollen nicht, dass Helfer mehrfach „verplant“ werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung in dieser Zeit.
Herzliche Grüße und gesund bleiben
Frank Wissel
An alle Feuerwehren des Landkreises Aschaffenburg:
Sofern Feuerwehren in irgendwelcher Art und Weise für oder im Auftrag des Landratsamtes Aschaffenburg als Katastrophenschutzbehörde in Sachen Corona tätig werden, sind Veröffentlichungen gleich welcher Art, insbesondere auf den unterschiedlichsten Social-Media-Kanälen, vorher mit der Pressestelle der Kreisbrandinspektion abzuklären.
Thomas Rollmann
Kreisbrandmeister und Pressesprecher der Kreisbrandinspektion Aschaffenburg
Wer folgende Materialien vorrätig hat, kann seine Spendebereitschaft unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden oder sich bei Fragen an die 06021/394-238 wenden:
- FFP2- oder FFP3-Schutzmasken
- Hygienehandschuhe
- Desinfektionsmittel
„Für Ihre Spende danke ich Ihnen bereits vorab herzlich. Ihnen bietet sich hier die Gelegenheit, einen großartigen Beitrag zu leisten, der Verbreitung des Coronavirus entgegen zu treten“, so Landrat Dr. Ulrich Reuter.
Quelle: Landratsamt Aschaffenburg - Link zum Landratsamt Aschaffenburg
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Abholung der zusätzlichen persönlichen Schutzausrüstung:
Ab Mittwoch, den 25. März 2020, 10:00 Uhr können im Atemschutzzentrum (Verteilerzentrum) die von den Feuerwehren zentral bestellten Schutzausrüstungen (FFP2-Masken, Desinfektionsmaterial; Einmalhandschuhe) abgeholt werden. Die Mengen (Anzahl) mussten teilweise abgerundet werden.
Vermutlich treffen die Schutzbrillen am Donnerstag im Laufe des Tages ein.
Sobald die Nachlieferungen eintreffen, informieren wir erneut.
Das Verteilerzentrum des Landkreises Aschaffenburg ist wie folgt zu erreichen:
Landratsamt Aschaffenburg
Verteilerzentrum
Jahnstraße 6
63773 Goldbach
Tel.: 06021 / 448895-50
Fax: 06021 / 448895-59
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Integrierten Leitstelle Bayerischer Untermain wurde am Dienstag (24.03.2020) gegen 10:25 Uhr eine in einer Maschine eingeklemmte Person gemeldet. Den alarmierten Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Kleinostheim, Mainaschaff und Großostheim (Rüstwagen) bestätigte sich vor Ort das Meldebild.
Der Verunfallte wurde notärztlich versorgt. Parallel wurde die Rettung durch die Feuerwehr eingeleitet. Mit dem Rettungsspreizer wurde der Betroffene aus der misslichen Lage befreit, dem Rettungsdienst übergeben und in ein Krankenhaus eingeliefert. Weiterhin mussten drei Arbeitskollegen, welche Zeugen des Unfalls waren, vor Ort von den Einsatzkräften betreut werden.
Seitens der Feuerwehr standen dem Einsatzleiter Thomas Appler (Zugführer der Feuerwehr Kleinostheim) rund 30 Einsatzkräfte mit vier Einsatzfahrzeugen zur Verfügung. Kreisbrandinspektor Frank Wissel unterstütze den Einsatzleiter vor Ort.
Der Rettungsdienst war mit einem Rettungswagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug anwesend.
Um sicherzustellen, dass Einrichtungen des Gesundheitssystems im Landkreis Aschaffenburg mit genügend medizinischer Schutzausrüstung versorgt sind, wurde ein Logistikzentrum als Annahme- und Ausgabestelle eingerichtet. Das Logistikzentrum, welches unter der Verantwortung des Landkreises Aschaffenburg steht, wird personell von Feuerwehrkräften aus dem Landkreis Aschaffenburg betrieben unter der Führung von KBM Martin Hock und KBM Peter Schmitt.
Ein Teil der Materialien, die umverteilt werden, wurde durch den Katastrophenschutz des Landratsamts Aschaffenburg selbst beschafft. Aber auch der Freistaat Bayern konnte Materialen organisieren und an die Kreisverwaltungsbehörden weiter gegeben.
Nach voriger Anmeldung werden Schutzausrüstungen wie FFP2- und FFP3-Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Infektionsschutzhandschuhe an Einrichtungen des Gesundheitssystems im Landkreis Aschaffenburg ausgegeben.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilt in Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit, dass nach dem Prinzip des Schutzes vulnerabler Gruppen und der medizinischen Notwendigkeit folgende Einrichtungen vorrangig ausgestatten werden:
- Krankenhäuser
- ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe u. ä., Hospize
- Altenheime
- ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte soweit eine ausreichende Belieferung über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht erfolgt
- öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Nachrangig sind die folgenden auszustatten:
- Zahnärzte/Zahnärztinnen
- Hebammen
- Heilmittelerbringer
- Bestatter
Sollte in den oben genannten Einrichtungen ein entsprechender Bedarf bestehen, kann dieser angemeldet werden. Privatpersonen können in diesem Rahmen nicht bedacht werden.
Das Logistikzentrum ist wie folgt erreichbar:
Telefon: 06021/44 88 95 50
Fax: 06021/44 88 95 59
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Zentrum ist von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
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Das Merkblatt "Körperschutz im ABC-Einsatz" ist erschienen.
Die Veröffentlichung des Merkblatt wurde, im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie (SARS-CoV 2 und COVID-19), vorgezogen.
Das Merkblatt richtet sich an ausgebildete Träger von Körperschutz im ABC-Einsatz und gibt Hinweise zum Verhalten in Einsatzsituationen. Darüber hinaus kann das Merkblatt als ausbildungsbegleitende Lernunterlage für die Ausbildung von Trägern von Körperschutz verwendet werden.
Link zum Merkblatt
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Unserer Kreisfeuerwehrarzt Dr. Dr. Jürgen Luxem weist alle First Responder Standorte der Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg eindringlich darauf hin, dass ab sofort bis auf Widerruf bei allen First Responder Einsätzen folgende Schutzausrüstung als Mindeststandard von jedem der am Patienten eingesetzten Kräfte zu tragen ist:
• Einmalhandschuhe
• FFP2 oder FFP3 Schutzmaske
• Schutzbrille
112-Newsletter vom 21. März 2020
Liebe Leserinnen und Leser,
die neue Allgemeinverfügung zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie ist um Mitternacht in Kraft getreten. Diese Allgemeinverfügung bindet jedermann, gilt zunächst bis zum 3. April 2020, 24:00 Uhr und kann bei Bedarf verlängert werden.
Es ist uns wichtig, immer wieder zu betonen, dass die damit verbundenen gravierenden Maßnahmen keinen Selbstzweck und schon gar keine böswillige Schikane der Staatsregierung darstellen, sondern zwingend geboten sind. Denn die Fallzahlen steigen nach wie vor stark an – heute 10:00 Uhr müssen wir leider in Bayern 3.695 Infizierte und 21 Corona-Tote verzeichnen. Und gleichzeitig hatten wir bis gestern Mittag feststellen müssen, dass die bis dahin angeordneten Einschränkungen von zu vielen Menschen nicht in dem erhofften Maße beherzigt worden waren.
Nach allem, was die Polizei heute meldet, gehen die allermeisten Menschen in Bayern mit der veränderten Situation sehr verantwortungsvoll um und halten sich an die gestern vom Ministerrat beschlossenen tiefgreifenden Einschränkungen der persönlichen Freiheit jedes einzelnen. Dass dies – auch wenn das Wetter heute in weiten Teilen Bayerns schlecht ist – eine erhebliche Belastung bedeutet, ist uns bewusst. Umso mehr sind wir Ihnen und allen Menschen in Bayern dankbar für das Verständnis, für ihre Einsicht und ihre Rücksichtnahme auf die insbesondere hoch betagten und schwer vorerkrankten Menschen, für deren Gesundheit und Überleben zu aller erst das drastische Instrument der vorläufigen Ausgangsbeschränkung erlassen wurde.
Die Polizei, unterstützt von Sicherheitswacht und kommunalen Ordnungsdiensten, kontrolliert die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen mit zahlreichen Stichproben. Ich habe die Polizei angewiesen, auch in den nächsten Tagen in gleicher Weise zu verfahren.
Verstöße werden konsequent verfolgt, hartnäckige Zuwiderhandlungen in jedem Falle zur Anzeige gebracht. Ordnungswidriges Handeln ist in diesem Zusammenhang mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bedroht.
Darüber hinaus berichtet die Polizei dem Innenministerium regelmäßig zur Lage, damit die Staatsregierung ggf. auch sehr kurzfristig auf eine mangelnde Beachtung der Ge- und Verbote neuerlich reagieren kann. Dessen sollte es möglichst nicht bedürfen, es hängt aber von der Einsichtsfähigkeit aller Bürgerinnen und Bürger ab.
Auf den verschiedensten Kanälen – vom Fax bis zu den Social Media Diensten – erreichen das Gesundheitsministerium und das Innenministerium zahlreiche Fragen zur Auslegung der gestern erlassenen Allgemeinverfügung. Da gerade Sie, die Sie Beschäftigte bzw. Helferinnen und Helfer der Allgemeinen Inneren Verwaltung, der Polizei, der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen und kommunaler Verwaltungen sind und diese Regelungslage zum Teil sogar selbst vollziehen, aber jedenfalls in Ihrem Bekanntenkreis oft gefragt werden „wie ist denn das? Darf ich dieses oder jenes?“ möchten wir hier einige wenige Hinweise geben. Dies umso mehr, als wir zahlreiche Rückmeldungen bekommen haben, dass unsere Newsletter derzeit weit über den originären Empfängerkreis hinaus verteilt und als Informationsquelle genutzt werden.
Viele Betroffene nähern sich der Frage der Berechtigung zu aller erst über die Ausnahmetatbestände. Dies ist aber der falsche Einstieg. Denn im Vordergrund steht zu aller erst der Grundsatz, wonach jeder angehalten ist, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Dieser Grundsatz lenkt und leitet auch die Auslegung der Ausnahmen. Deshalb wäre es unangebracht, die Liste der Ausnahmen trickreich nach vermeintlichen Schlupflöchern zu durchsuchen oder so zu interpretieren, dass am Ende die Ausnahmen die Regel bilden. Lassen Sie uns dies an zwei Beispielen erläutern.
Offenbar haben viele Menschen Umzugspläne und manche fragen nun, ob sie den Umzug absagen müssen. Ausgehend vom Grundsatz „möglichst wenig Kontakte“ wäre die erste Frage „ist der Umzug jetzt zwingend nötig oder kann er auch in einigen Wochen erfolgen?“. Ziehen etwa Sohn oder Tochter zu Hause aus und in eine kleine Eigentumswohnung der Eltern, dann sollte der Umzug aufschiebbar sein, weil die Kids in diesem Fall weder zwingend sofort „raus müssen“, noch die neue Wohnung anderweitig vergeben werden könnte. Es wäre also nicht angemessen, wenn sich trotz Aufschiebbarkeit ein halbes Dutzend Helfer träfen, um auf engstem Raum bei starker körperlicher Anstrengung den Umzug durchzuführen.
Muss der Betreffende aber z.B. aus vertraglichen Gründen zwingend seine bisherige Wohnung bis zum Monatsende räumen, dann bleibt kaum eine vernünftige Alternative zum Umzug jetzt. Dann sind aber die Hygiene- und Abstandsregeln möglichst gut einzuhalten. Und wird der Umzug von einem gewerblichen Umzugsunternehmen durchgeführt, dann unterfällt dieses ohnehin dem Ausnahmetatbestand der Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
Sehr viele fragen auch, „darf ich zum Spazierengehen an den Tegernsee, Chiemsee oder zum Wandern an einen beliebten Berg fahren, auch wenn ich nicht in der unmittelbaren Umgebung wohne?“. Von derlei Touren raten wir ab. Es waren ja gerade auch die enormen Massen an Ausflüglern, die sich letzte Woche bei schönstem Wetter dicht gedrängt an den touristischen Hotspots Bayerns getummelt haben, die die Staatsregierung zum neuerlichen Erlass verschärfter Regelungen gezwungen haben.
Es wäre also unsinnig und kontraproduktiv, wenn solche Zustände neuerlich auftreten würden, weil viele Menschen die Ausnahmeregelung viel zu weit interpretieren. Gehen Sie an die Luft, gehen Sie spazieren, aber tun Sie dies in der näheren Umgebung Ihrer Wohnung.
Gerade ab Montag, wenn viele nach dem Wochenende zur Arbeit müssen, wird verstärkt die Frage auftauchen, wie man nachweist, dass man in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unterwegs ist. Unser Rat: handeln Sie pragmatisch und kreativ. Viele Beschäftigte haben von ihren Arbeitgebern einen Dienstausweis, Werksausweis oder Beschäftigtenausweis erhalten. Führen sie ein solches Dokument mit und halten Sie es griffbereit.
Gibt der Arbeitgeber solche Dokumente nicht aus, sollte er gebeten werden, eine formlose Bestätigung auszustellen, dass man für ihn arbeitet und unterwegs ist. In Kombination mit dem Personalausweis oder Reisepass sollte dies regelmäßig genügen, um die Berechtigung der Fahrt zu belegen. Selbständige können beispielsweise einen Auftrag oder eine Anforderung des Kunden bereithalten, um die Fahrtberechtigung einfach nachzuweisen. Und wer zum Arzt oder in die Apotheke muss und etwa einen Terminzettel, eine entsprechende Mail oder ein Rezept besitzt, kann schon durch Vorzeigen eines solchen Papiers die polizeiliche Kontrolle deutlich erleichtern.
Eines ist uns noch wichtig: Auch ehrenamtliche Angehörige der Einsatzorganisationen wie BRK, MHD, ASB, Johanniter, DLRG und THW etc. sowie der Sicherheitswacht unterfallen im Zusammenhang mit einem Einsatz bei diesen der Ausnahmeregelung der Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
Wer sich genauer informieren will, kann dies wie folgt tun:
Auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums unter dem Link www.corona-katastrophenschutz.bayern.de geben wir unter dem Stichwort „Fragen und Antworten“ konkrete Hinweise auf häufig an uns gerichtete Fragen.
Darüber hinaus informieren wir täglich zielgruppenspezifisch auch auf den Sozialen Medien Facebook: www.facebook.com/baystmi Twitter: www.twitter.com/baystmi Instagram: www.instagram.com/baystmi
Zu den Themen „Warum sollten Sie Hamsterkäufe vermeiden?“ und zum Thema „Warum eine vorläufige Ausgangsbeschränkung?“ sind zwei anschauliche Erklärvideos abrufbar. Eine an Sie gerichtete Videobotschaft finden Sie hier.
Mit besten Grüßen
Ihr Joachim Herrmann, MdL Staatsminister Ihr Gerhard Eck, MdL Staatssekretär