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Auch heute (Donnerstag, 22.07.2021) machten sich die Einsatzkräfte aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg nach dem Frühstück wieder auf den Weg in ihre zugewiesenen Einsatzabschnitte in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Hier war die Aufgabe weiterhin das Ausräumen von Kellern sowie das Beseitigen von Wasser und Schlamm. Bei den Tätigkeiten unterstützten Saugwagen verschiedener Firmen die Feuerwehr. Vor allem das Untergeschoss einer Schule beschäftigte die Einsatzkräfte heute über längere Zeit. Der Keller der Bildungseinrichtung mit einer Größe von ca. 1600 m2 stand teilweise bis zu drei Meter unter Wasser und musste ausgepumpt werden. Bevor die Tätigkeiten der Feuerwehr beginnen konnten begutachtete unser Fachberater Bau (Michael Reising, Feuerwehr Großostheim) das Gebäude begutachten und bewertete die Einsturzgefahr.

Zusätzlich wurde heute mit vier Wechselladerfahrzeugen der Feuerwehr Schutt und Sperrmüll aus den Straßen abgefahren. Für die Beladung der Mulden kamen unter anderem ein Teleskoplader der staatlichen Feuerwehrschule Würzburg und ein Radlader des THWs zum Einsatz.

Aschaffenburgs Oberbürgermeister Jürgen Herzing besuchte zusammen mit dem Katastrophenschutzsachbearbeiter der Stadt Aschaffenburg Michael Steiner heute Morgen die Einsatzkräfte im Krisengebiet. Das Stadtoberhaupt verschaffte sich vor Ort einen Überblick über die Tätigkeiten der Feuerwehr, dankte für deren unermüdlichen Einsatz und überbrachte Grußworte. Für den heutigen Abend hat sich der Verbandsvorsitzende des LandesFeuerwehrVerbandes Bayern Johann Eitzenberger bei der Mannschaft angekündigt.

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Liebe Leserinnen und Leser,

in der zurückliegenden Woche wurden natürlich alle anderen Themen von den apokalyptischen Unwetterereignissen in Westdeutschland und auch dem in einzelnen Gemeinden des Landkreises Berchtesgadener Land aufgetretenen katastrophalen Starkregen überlagert. Gerade die Bilder aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie die enorm hohe Zahl der dort zu beklagenden Toten sind im Grunde unfassbar und machen sprachlos. Deshalb ist es mir ein Anliegen, diese in ihren ganzen Dimensionen – jedenfalls für Deutschland – bisher außerhalb unserer Vorstellungskraft liegenden Schadenereignisse auch an dieser Stelle anzusprechen. Wir gedenken der Toten, trauern mit deren Angehörigen, wünschen den Verletzten baldige und vollständige Genesung und wünschen allen Betroffenen viel Kraft, diese traumatischen Erlebnisse gut zu verarbeiten und hoffentlich bald wieder den Weg in ein einigermaßen normales Leben zu finden.

Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Ereignisse finde ich das Vorgehen der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und NRW sehr umsichtig, die alles daransetzen, dass sich die beiden katastrophischen Herausforderungen dieser Tage nicht am Ende miteinander verquicken und so gegenseitig verstärken. Denn natürlich ist angesichts einer großen Zahl aus halb Deutschland angereister, über viele Stunden bei sehr hoher körperlicher Belastung Schulter an Schulter eng zusammenarbeitender, organisierter und freiwilliger Helferinnen und Helfer die Gefahr nicht gering, dass es hierbei vermehrt zu Corona-Infektionen kommt. Deshalb sind die extra für die Krisengebiete angestoßenen Sonderimpfaktionen sehr gut!

Die Situation in den bayerischen Hochwassergebieten war und ist schlimm, ist aber in punkto Ausmaß und Dramatik mit der Lage in Westdeutschland nicht ansatzweise zu vergleichen, sodass wir uns in Bayern schon wieder weitgehend auf das Tagesgeschäft konzentrieren können. Zu diesem gehört in Bezug auf Corona als absolutes Kernelement die Lagearbeit, weshalb ich auch heute explizit auf die Datenlage eingehen möchte. Heute, Donnerstag, 22. Juli, 08:00 Uhr, verzeichnen wir für Bayern insgesamt 651.222 bestätigte Covid-19-Infektionen. Im Vergleich zum Donnerstag der letzten Woche, bis zu dem 649.597 Infektionen registriert wurden, sind dies 1.625 mehr. Daraus errechnet sich ein Tagesschnitt von 232 Neuinfektionen, nachdem dieser Wert in den Vorwochen bei 168, 90, 170, 256, 465, 612, 820, 1.536, 1.867, 2.465, 3.212, 3.558, 3.560, 2.492, 2.664, 2.305, 1.888, 1.496, 1.320, 1.104, 1.093, 1.263, 1.646, 1.909, 2.366, 3.265, 3.143, 3.203, 3.912, 4.172, 3.638, 3.475, 3.606, 3.432, 3.597, 2.918, 2.153, 1.243, 652 bzw. 372 lag. Damit setzt sich auch diese Woche der bereits letzte Woche erkennbare Trend einer moderaten Zunahme der Neuinfektionen fort. Es verdichtet sich das Bild, dass wir den Beginn der u.a. vom RKI schon seit Längerem vorausgesagten Zunahme der Neuinfektionen erleben, die im Lichte der bisherigen Lockerungen, des Freizeit- und Urlaubsverhaltens breiter Bevölkerungsschichten, einer noch nicht ausreichenden Impfquote sowie der im Vergleich der bisherigen Varianten hohen Infektiosität der Delta-Variante als zwangsläufig anzusehen ist. Diesen Eindruck bestätigen auch die Lagebilder aus anderen EU-Staaten wie Frankreich und Spanien, zudem aus Israel, Großbritannien und den USA, die uns in der jeweiligen Entwicklung einige Wochen voraus sind.

Besagte Trendwende auf niedrigem Niveau zeigt sich auch in den länderspezifisch ermittelten 7-Tage-Inzidenzen. Für Bayern hat das RKI heute eine solche von 11,8 festgestellt – nach 9, 6, 6, 8, 14, 22, 38, 41, 69, 107, 124, 161, 180, 178, 119, 142, 114, 96, 77 und 68 an den vorangegangenen Vergleichstagen. Bundesweit verzeichnen wir heute einen Wert von 12,2 (8). Die Einzelwerte liegen jetzt zwischen 22,6 für Berlin (Vorwoche 11,6 für Bremen) und 2,7 für Meck-Pom (Vorwoche 2,3 für Sachsen-Anhalt). Tendenziell scheinen die Anstiege außerhalb Bayerns etwas stärker, weshalb wir seit einigen Wochen erstmals wieder unterhalb des Bundessschnitts liegen. Das ist aber ausdrücklich keine Entwarnung!

Die Reproduktionszahl R gibt an, wie viele weitere Personen ein Infizierter statistisch ansteckt, ehe er gesundet oder verstirbt. Liegt der Wert bei 1, scheiden aus dem statistisch betrachteten und in seinen Faktoren gewichteten Infektionsgeschehen täglich genauso viele Menschen aus, wie neu dazukommen. Dieser Parameter, in dessen Berechnung verschiedenste statistische Größen Eingang finden, pendelte zunächst lange bei Werten zwischen etwa 0,6 und 0,8. Letzte Woche hat dieser Wert die Hürde „1“ deutlich auf 1,25 übersprungen und sich nunmehr bei dieser Marke festgesetzt. Dieses Verharren belegt, dass wir uns noch in einem linearen und eben nicht in einem exponentiellen Wachstum des Infektionsgeschehens bewegen. Wir müssen alles dafür tun, dass das auch so bleibt.

Positiv zu sehendes Verharrungsvermögen zeigt auch die Quote der auf die Gesamttestzahl bezogenen Fälle mit Corona-positivem Ergebnis, die sog. „Positivrate“. Lag die Schwankungsbreite lange zwischen 0,6 (0,7) und 1,0 (0,8) Prozent, war sie diese Woche durchgehend bei 0,9. Die Nachfrage nach PCR-Tests liegt bei einem 7-Tages-Mittel von jetzt ca. 25.500 im Wochenvergleich sogar leicht über dem Wert von letzter Woche. Das ist gut!

Ich darf nun auf das regionale Infektionsgeschehen überleiten. Auch hier zeigt sich flächendeckend und weitgehend einheitlich eine leichte strukturelle Zunahme des Infektionsgeschehens. Das belegen zum einen die statistischen Werte an den beiden Enden der Tabelle aller 96 bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte. Lag der Höchstwert letzte Woche bei 30,5, so beträgt dieser heute 33,6. Und hatten wir letzte Woche noch sechs Gebietskörperschaften mit einer reinen Weste von 0,0, so sind das heute noch zwei. Und lagen vor sieben Tagen noch 45 Landkreise bzw. kreisfreie Städte unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 5, so sind es jetzt nur noch 24.  Am stärksten betroffen sind derzeit die Städte Bamberg und Amberg mit 33,6 bzw. 32,2.

Sehr gut läuft es weiterhin in den Kliniken. Hier lautet die wöchentliche Faustformel aus der Gesamtzahl der hospitalisierten Corona-Patienten und denen auf „Intensiv“ nicht mehr wie letzte Woche „310 zu 70“, sondern jetzt „280 zu 60“. Zum Glück bildet sich diese positive Entwicklung auch im Corona-bezogenen Sterbegeschehen ab. Dieses liegt bei einem sehr günstigen 7-Tages-Mittel von jetzt 2,28 (2,15), auch wenn jeder Einzelfall sehr tragisch ist.

Der weitere Verlauf der Pandemie steht und fällt mit dem Erfolg der Impfkampagne. Das belegen nicht nur die Modellrechnungen der einschlägig forschenden Wissenschaftler, sondern auch die praktischen Erfahrungen der Kliniken in den USA und Großbritannien. Mit zunehmenden Infektionszahlen steigen dort auch wieder die Klinikbelegungen. Nahezu alle schwer erkrankten oder gar verstorbenen Corona Patienten sind nicht geimpft.

Und wie ist es bei uns? Das wissen wir nicht so genau, denn bis dato sind die Kliniken nicht verpflichtet, Daten zu einer eventuell vorliegenden Impfung, dem dabei eingesetzten Impfstoff, einer überwundenen Corona-Vorerkrankung oder einer Nichtimpfung ihrer Patientinnen und Patienten an das RKI zu melden. Deshalb ist es gut und höchste Zeit, dass das Bundeskabinett gestern entsprechende Meldepflichten beschlossen hat. Bis wir in Deutschland über eine ordentliche Datenlage verfügen, wird es jedoch einige Zeit dauern.

Aber schon jetzt liegt nach den Erfahrungen etwa in den USA der Schluss sehr nahe, dass auch gegen die Delta-Variante das Impfen unsere beste und gegen exponentiell steigende Infektionszahlen einzige durchschlagende Waffe ist. In Anbetracht dessen bekümmert mich das aktuelle Impfgeschehen in Bayern. So wurden gestern an einem ganz normalen Werktag außerhalb der Ferienzeit lediglich 21.500 Erstimpfungen verabreicht. Damit sind in Bayern 58,3 Prozent der Menschen zumindest einmal und 45,6 Prozent vollständig geimpft. Der verbleibende Anteil ist aber zu groß, als dass man achselzuckend zur Tagesordnung übergehen könnte. Man wird den gefährlichen Zusammenhang zwischen einem individuellen Impfverzicht und den gesamtgesellschaftlichen Nachteilen noch deutlicher argumentativ herausstellen und auch im täglichen Leben erfahrbar machen müssen, etwa, indem der Zugang zu Großveranstaltungen für vollständig Geimpfte signifikant einfacher ist, als für „nur“ Getestete.

Liebe Leserinnen und Leser, letzte Woche hatte ich Ihnen berichtet, dass die hohen Infektionszahlen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen maßgeblich mit organisierten Abiturientenreisen eines spezialisierten Reiseanbieters zusammenhingen. Wie angedeutet, handelt es sich um ein überregionales Phänomen, dass Abschlussjahrgänge nahezu vollzählig in den Club-Urlaub fahren und dann in eine Corona-Problematik geraten. Folgende Schilderung gebe ich nicht, um irgendjemandem die Urlaubsfreude zu vergällen, sondern um generell und über das Einzelbeispiel hinaus zur Vorsicht zu mahnen. Urlaub ja! Leichtsinn nein!

So sind dutzende Abiturientinnen und Abiturienten eines anderen bayerischen Gymnasiums ebenfalls nach Korfu in besagte Anlage gereist, die einen per Flugzeug, die anderen per Bus. Die ersten Tage waren erwartungsgemäß schön und in der Gesellschaft zahlreicher Alters- und Situationsgenossen aus mehreren europäischen Staaten voller mediterraner Lebensfreude, ehe die ersten positiven Corona-Schnelltests dem weiteren Verlauf des Abi-Urlaubs eine ungeplante Wendung verliehen. Sofort nahm ein Ärzteteam bei allen Abstriche für PCR-Tests, die das unschöne Schnelltestergebnis bestätigten und weitere Positivfälle zu Tage förderten. Von da an trennten sich die Wege einzelner Teilgruppen. Die positiv getesteten Abi-Touris kamen sofort vor Ort in ein spezielles und offenbar auf diesen Fall perfekt vorbereitetes Hotel für 14 Tage in Quarantäne. Die negativ Getesteten traten umgehend die Heimreise an. Die „Flieger“ wurden bei der Ankunft in München neuerlich getestet – mit weiteren positiven Einzelfällen. Das bedeutete für diese und die in den Sitzreihen davor und dahinter reisenden Kontaktpersonen der Kategorie 1 häusliche Quarantäne. Die Busgruppe wurde bei der Rückkehr bereits an der Bushaltestelle von einer Delegation des Gesundheitsamtes erwartet und ebenfalls getestet, woraus sich weitere Quarantänefälle ergaben. Zum Glück ist kein Betroffener so schwer erkrankt, dass ein Klinikaufenthalt nötig geworden wäre.

Derlei Urlaubserlebnisse der Marke „Odyssee“ braucht kein Mensch, zumal diese noch weitere Konsequenzen hatten. So sah sich die Schulleitung ob dieser Umstände gezwungen, die kurz nach dem Rückkehrtermin geplante feierliche Zeugnisübergabe, zu der nach der eigentlich günstigen Infektionslage immerhin die Eltern zugelassen waren, komplett abzusagen. Die noch in Griechenland oder im Elternhaus in Quarantäne befindlichen Absolventen hätten schon deshalb ihr Zeugnis nicht entgegennehmen können. Zudem trugen die negativ getesteten Griechenlandreisenden ein latentes Risiko, ebenfalls angesteckt zu sein und/oder nach der glücklichen Heimkehr die zu Hause gebliebenen Jahrgangskollegen infiziert zu haben oder noch bei der Feier das Virus in die Schule zu tragen. Für die paar Ungefährdeten hätte sich die Zeugniszeremonie nicht rentiert. Damit war dieses feierliche „Einmalimlebenerlebnis“, das einen bedeutenden Markstein im Werdegang eines jungen Menschen darstellt, zerstoben. Aber nicht nur das. Die Griechenlandfahrer durften ihr Abiturzeugnis auch nicht selbst im Sekretariat abholen, sondern waren gehalten, am Tag der ausgefallenen Feier eine Person des Vertrauens zur Zeugnisabholung zu schicken. Meist war es an Mama oder Papa, die, soweit die Sprösslinge bereits volljährig sind, mit einer Vollmacht ausgestattet in die Schule zu kommen, um in einem auf dem Schulhof extra errichteten Behelfszelt à la Corona-Schnelltest-Stelle das in eine Klarsichthülle eingeschobene Abiturzeugnis entgegenzunehmen. Steriler kann eine Schullaufbahn kaum ein Ende finden, was für ein Jammer!

Liebe Leserinnen und Leser, die am 26. September stattfindende Bundestagswahl rückt mit Riesenschritten näher und langsam nimmt auch der Wahlkampf hierzu Fahrt auf. Was in normalen Jahren keine Frage wäre, ist unter dem Eindruck der Pandemie ein Kernthema. Dieses lautet, wie das Recht der Parteien, für sich zu werben und das Recht der Bürgerinnen und Bürger, mit den Kandidatinnen und Kandidaten ggf. in einen direkten Diskurs zu treten, mit den Erfordernissen des Infektionsschutzes in Einklang zu bringen ist. Immerhin hat der Bundeswahlausschuss neben den insgesamt 9 bereits im Bundestag und den Länderparlamenten vertretenen „etablierten Parteien“ weitere 44 Vereinigungen zur Wahl zugelassen.

Generell kann man sagen, dass die Frage nicht so sehr lautet, „ob“ Parteien und Vereinigungen Wahlkampf machen können, sondern „wie“ dieser konkret auszugestalten ist. Das wiederum hängt ganz entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab sowie von den näheren Umständen dessen, was eine Partei oder ein Kandidat in diesem speziellen Kontext zu tun gedenkt, um auf sich aufmerksam zu machen. Kernfragen sind hierbei insbesondere:

Handelt es sich um eine Versammlung i.S. des Art. 8 GG oder um eine sonstige Veranstaltung oder keines von beiden? Findet die Aktivität unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen statt? Ist die Wahlkampfaktivität mit einem gastronomischen Angebot verbunden?

Entscheidend für alle weiteren rechtlichen Beurteilungen ist das Ergebnis der Prüfung, ob eine geplante Wahlkampfveranstaltung dem Versammlungsbegriff des Grundgesetzes unterfällt. Denn angesichts der elementaren Bedeutung des Meinungsstreits und der öffentlichen Debatte für die politische Willensbildung im demokratischen Verfassungsstaat genießt die Versammlungsfreiheit im Vergleich zu anderen Grundrechten wie etwa die allgemeine Handlungsfreiheit einen herausgehobenen Stellenwert. Einschränkungen kommen deshalb nur unter strenge(re)n Anforderungen in Betracht. Oder positiv gewendet: Kann das Vorliegen einer Versammlung bejaht werden, wird im Vergleich zu einer sonstigen Veranstaltung regelmäßig ein Mehr an Möglichkeiten bestehen.

Ob es sich bei einer bestimmten Wahlkampfaktivität tatsächlich um eine Versammlung handelt, beurteilt nach pflichtgemäßem Ermessen die örtlich zuständige Versammlungsbehörde. Das sind die Landratsämter oder Verwaltungen kreisfreier Städte als Kreisverwaltungsbehörden (KVB). Diese sind gehalten, Veranstalter in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung einer solchen Aktivität zu beraten, und so kann ich nur jedem, der eine Wahlkampfveranstaltung durchführen will, ans Herz legen, sich rechtzeitig mit der KVB in Verbindung zu setzen. Dies auch deshalb, weil von vorne herein und entsprechend der Ziele und Wünsche der Verantwortlichen Gestaltungsspielräume ausgelotet und gestaltet werden können.

Nicht jede Veranstaltung wird schon deshalb zur Versammlung, weil ein Politiker anwesend ist, eine Parteiflagge aufgehängt wird oder Flyer einer Kandidatin verteilt werden. Entscheidend ist vielmehr, dass es sich um eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung handelt. Das ist m. E. für politische Reden am Marktplatz, Podiumsdiskussionen oder Kandidatenpräsentationen zu bejahen und gilt auch dann, wenn etwa am Rande der Veranstaltung eine Hüpfburg aufgestellt ist, auf der die Kinder herumtoben können, während die Eltern dem Redner zuhören. Anders läge die Sache, würde es sich um ein „Gartenfest“ o.ä. handeln, bei dem klar Freizeitaktivitäten oder Unterhaltung im Vordergrund stehen, auch wenn diese erkennbar von einer zur Wahl stehenden Partei angeboten werden, die sich über derlei Angebote bei den Wählerinnen und Wählern in ein gutes Licht rücken will. Dann geht es eben nicht um öffentliche Meinungsbildung, sondern um „gut Wetter“ und dieses allein genießt nicht den besonderen Schutz von Artikel 8 GG.

Diese Einstufung bedeutet aber nicht das Ende aller wahlkampfbezogener Optionen, sondern leitet zu §7 der 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) über. Danach sind u.a. öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass – hier Wahlkampf – und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis – hier z.B. Parteiortsgruppe – zulässig, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Diese beziehen sich u.a. auf die aktuelle 7-Tage-Inzidenz. Liegt diese bei mindestens 50, dürfen in geschlossenen Räumen bis zu 25 und unter freiem Himmel bis zu 50 negativ getestete Personen zusammenkommen, bei einer günstigeren Inzidenz 50 bzw. 100 auch ohne Test. Genesene oder Geimpfte können nicht herausgerechnet werden. Zudem empfiehlt sich stets und dringend die Beachtung der Hygieneregeln, namentlich das Einhalten von Mindestabständen nach dem allgemeinen Abstandsgebot aus § 2 der 13. BayIfSMV.

Kann aber das Vorliegen einer Versammlung bejaht werden, richten sich die weiteren infektionsschutzrechtlichen Prüfungen nach § 9 der 13. BayIfSMV. Im Unterschied zu öffentlichen Veranstaltungen gilt für Versammlungen, dass sie nicht nur einem von Anfang an begrenzten und geladenen Publikum, sondern generell jedermann zugänglich sind, dass im Ergebnis deutlich mehr Personen zugelassen sind oder von der Versammlungsbehörde zugelassen werden können, dass keine Grenzwerte in Bezug auf die 7-Tage-Inzidenz bestehen, dass aber im Gegenzug strengere Anforderungen an die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen gelten. Dies betrifft insbesondere den Mindestabstand von 1,5 Metern und die Pflicht zum Maskentragen, die in geschlossenen Räumen ausdrücklich den hohen FFP-2-Standard fordert.

Gerade in Bezug auf Versammlungen in geschlossenen Räumen wird immer wieder die Frage an mich herangetragen, wie es sich mit den besonderen Anforderungen für die Gastronomie verhält, wenn eine Wahlkampfversammlung nicht etwa in einer Turnhalle oder einem unbewirtschafteten Pfarrsaal etc., sondern im Saal einer Gaststätte stattfinden soll. Manche wähnten sich dort benachteiligt, weil dann womöglich auf die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen des § 9 auch noch die gem. § 15 der 13. BayIfSMV speziell für die Gastronomie geltenden Maßgaben oben drauf „gesattelt“ würden. Hier verfahren wir wie folgt: Mietet etwa eine Partei oder ein Kandidat unter Verzicht auf ein gastronomisches Angebot nur den Saal an, bleibt es allein bei den Anforderungen des § 9 der 13. BayIfSMV. Soll es dagegen nach dem Motto „Ohne Mampf kein Wahlkampf“ gehen und Speisen oder Getränke angeboten werden, dann kann § 15 der 13. BayIfSMV nicht übergangen werden. Das bedeutet insbesondere die Beachtung des betrieblichen Hygienekonzepts, etwa für die Laufwege zu den Toiletten sowie die in der Gastronomie ohnehin übliche Kontaktdatenerhebung.

Ein im Wahlkampf gern genutztes Instrument ist die Aufstellung von sogenannten Info-Ständen. An Marktplätzen, in Fußgängerzonen oder anderen Örtlichkeiten, die viel Laufkundschaft erwarten lassen, stehen Kandidaten meist, nun ja, wie der Name schon sagt, an Stehtischen, halten Kugelschreiber, Flyer und anderes Info-Material, gelegentlich auch Blumen für die Damen bereit und hoffen auf kurze persönliche Gesprächskontakte, um spätestens in der Wahlkabine einen wahlentscheidungsleitenden Wiedererkennungseffekt zu bewirken. Wenn Sie nun fragen, ob der Infostand rechtlich gesehen eine Versammlung oder öffentliche Veranstaltung ist, so meine ich: weder noch. Dies jedenfalls so lange, wie nicht eine große Zahl von Menschen stehen bleibt und der Kandidat beginnt, sich als Redner an alle zu wenden. Dann würden aber auch umgehend die versammlungsspezifischen Anforderungen gelten, wie Mindestabstand und Maskenpflicht, siehe oben.

Unterbleibt aber eine solche, sehr seltene Mutation eines Infostandes, dann gelten an diesem die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gem. § 6 der13. BayIfSMV. Hierbei kommt es wieder auf die 7-Tage-Inzidenz an: liegt diese unter 50, dann dürfen bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen zusammenstehen, liegt der Wert bei mindestens 50, dann ist – neben dem Kandidaten – die Anwesenheit von bis zu neun Personen aus maximal zwei weiteren Haushalten gestattet. Die Anforderungen beider Szenarien sollten angesichts der kurzfristigen Verweildauer von Passantinnen und Passanten gut einzuhalten sein. Gerade wegen des erheblichen Personendurchlaufes empfiehlt sich aber eine besonders penible Beachtung der Hygieneregeln, etwa die Bereitstellung von Desinfektionsmittel.

Last but not least möchte ich auch noch den sog. Haustürwahlkampf ansprechen. Auch diese Form der Wahlwerbung ist ihrer rechtlichen Natur nach weder dem Versammlungs- noch dem Veranstaltungsbegriff zuzuordnen, sodass auch in dieser Hinsicht die allgemeinen Kontaktbeschränkungen das Maß der Dinge bilden.

Mit besten Grüßen & Korfuzius sagt: Ob Urlaub oder Urwahl – Klugheit, Umsicht und Vorsicht mögen Dich leiten!

Ihr

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

Führung und Sanitätsdienst 
Hier ist der ELW des Landkreises Aschaffenburg im Schadensgebiet zu sehen. Nahe am Einsatzort koordiniert er mit Hilfe der Führungskräfte der Kreisbrandinspektion und der UG OEL Glattbach die verschiedenen Einsätze im Gebiet Ahrweiler. Die Leitung aller fränkischen Kräfte (Kontingent Bayern) ist im Bereich unserer Basis in Mendig.
Als fester Bestandteil des Kontingents haben die Malteser aus Aschaffenburg die sanitätsdienstliche Betreuung der Helfer übernommen. Sie führen auch die Reiseapotheke der Truppe.

Reiseapotheke“ für ein Feuerwehrhilfeleistungskontingent"

- Kopfschmerzmittel (z.B. ASPIRIN o.ä.) 200 Einheiten
- Kopfschmerzmittel (andere wg. Unverträglichkeit) 200 Einheiten
- Durchfallmedikament (Kohletabletten) 200 Einheiten
- Paracetamol
- Ibuprofen 400 (bis 400 rezeptfrei) 100 Einheiten
- Hustensaft 5 Flaschen (z.B. Spitzwegerich)
- Medikament gegen Übelkeit (z.B. Vomex o.ä.) 200 Einheiten
- Nasenspray / Nasentropfen 10 Einheiten (Meerwasserspray)
- Medikament gegen Sodbrennen (z.B. Bayer Talcid o.ä.) 100 Einheiten
- Heil- und Wundsalbe (z.B. Bepanthen o.ä.)
- Salbe od. Gel gegen Prellungen und Verstauchungen (z.B. Mobilat o.ä.)
- Salbe od. Gel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand (z.B. Fenistil o.ä.)
- Mittel gegen Flüssigkeitsverlust (z.B. Elotrans o.ä.)
- Beruhigungsmittel (Baldrianextrakt)
- Insekten- bzw. Mückenschutzmittel
- Calcium / Magnesium
- ABC-Salbe (5 Tuben)
- Eisspray (5 Dosen)
- Augentropfen
- Medikament gegen Halsschmerzen (z.B. Neo-Angin o.ä.)
- Menstruationsmedikamente
- Binden / Tampons
- Kreislaufmedikament
- Blasenplaster
- „normale“ Pflaster (Großpackung)
- Pflaster 2,5 cm (Leukosilk)
- Verbandmull 8cm
- Verbandpäckchen groß / klein
- Kompressen 10 x 10 cm
- Elastische Binden
- Wunddesinfektion (z.B. Kodanspray o.ä.)

- Brandwundenverbandtuch groß / klein
- Rettungsdecken (10 Stück)
- Fieberthermometer
- Pinzette chirurgisch / anatomisch
- Schere / Kleiderschere / Verbandschere
- Sicherheitsnadeln
- Ersatzbrillen verschiedene Stärken (z.B. Discount-Markt)
- Nagelschere / Feile
- Lippenstifte (z.B. Labello o.ä.) 15 Stück mit Lichtschutzfaktor
- Papiertaschentücher (z.B. Tempo - 100 Pack)
- Desinfektionsmittel (z.B. Sagrotan o.ä.) – v.a. auch in kleinen Gebinden (20-50 ml)
- Infektionsschutzhandschuhe (1000 Paar)
- Ohrstöpsel (1000 Paar)
- Handschutzcreme (10 große Tuben)
- Sonnencreme Lichtschutzfaktor 20 oder mehr (50 Flaschen)

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Gemeinsame Pressemitteilung Stadt und Landkreis Aschaffenburg vom 22. Juli 2021

Kinderärztliche Beratung im Impfzentrum

An diesem Wochenende, dem 24. und 25. Juli werden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
wieder Kinderärztinnen und Kinderärzte als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner 
im gemeinsamen Impfzentrum vor Ort sein.

Denn auch Kinder und Jugendliche ab einem Alter von zwölf Jahren können im 
Impfzentrum von Stadt und Landkreis Aschaffenburg mit BioNTech geimpft werden, 
sofern es der eigene Wunsch sowie derer der Erziehungsberechtigten ist. Jugendliche 
ab 16 Jahren können auch ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten erscheinen.

Die Personen müssen sich vor Ort ausweisen können. Soweit vorhanden, ist auch die 
Mitnahme des Impfpasses empfehlenswert. Eine vorige Terminvereinbarung oder eine 
Registrierung unter https://impfzentren.bayern/citizen sind weiterhin entbehrlich. Eine 
Registrierung spart beim Besuch des Impfzentrums allerdings ein paar Minuten Zeit.

Eine allgemeine Impfempfehlung Minderjähriger hat die STIKO nicht ausgesprochen, so 
dass jederzeit der Einzelfall zu betrachten ist. Das gemeinsame Impfzentrum folgt mit 
dieser Öffnung also weiterhin sämtlichen Empfehlungen der STIKO.
Da schon bei der Alarmierung des Hilfeleistungskontingetes klar war, eine Versorgung im Katastrophengebiet ist schwierig, wurde beschlossen unsere komplette Grundkomponente gemäß Vorplanung und HiKo Richtlinie mit zu aktivieren.
Diese bestehen aus
3.1 Treibstoff / Materialerhaltung​
3.2 Verpflegung/ Unterbringung​
3.3 Sanitätsdienst​
Noch in der Nacht begann die Männer und Frauen der Verpflegung unter der Leitung unseres Zugführers Andreas Waldschmitt und des Chefkoch Rolf Heeg mit der Arbeit. Getreu des Leitspruch „Ohne Mampf kein Kampf“ wurde noch in der Nacht damit begonnen Marschverpflegung vorzubereiten. 500 Brötchen wurden für das HiKo belegt und verpackt.
Im Schadengebiet ist unsere Basis das Kasernengelände in Menzig. Hier werden aktuell 500 Personen aus den drei fränkischen Kontinenten (AB Stadt und Kreis, Miltenberg und Bayreuth) durch das 22 köpfige Team versorgt.
Aber auch die Materialerhaltung ist bei der aktuellen Schadenlage wichtig! Das Team um den Schirrmeister der Stadt Aschaffenburg ist unermüdlich mit Reperaturen bzw. mit der Kraftstoffversorgung beschäftigt.
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Sehr geehrte Damen und Herren, werte Führungskräfte, liebe Kameradinnen und Kameraden,

nachdem gestern die bayerischen Einheiten (Stadt und Landkreis Aschaffenburg, Lkr.e Miltenberg und Bayreuth) bereits operativ tätig waren, wird der Einsatz heute mit u.a. Kontrolltätigkeiten, Auspumparbeiten, Sicherungsmaßnahmen sowie Bergeeinsätzen weitergeführt.

Seitens des GMLZ liegt zudem eine aktuelle Information vor, dass zu den ursprünglichen Hilfeersuchen vorerst keine weiteren Ressourcen von Rheinland-Pfalz mehr angefordert werden.

Für heute Nachmittag ist ein Treffen der Verbandsspitzen des Landesfeuerwehrverbandes aus Rheinland-Pfalz und Bayern vorgesehen, bei dem über weitergehende Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen beraten wird.

Mit der Zuversicht auf eine mögliche Entspannung der Lage und dem großen Dank an alle für die auch an uns gemeldete mögliche Unterstützung verbleiben wir bis voraussichtlich morgen Abend,

mit freundlichen Grüßen

Johann Eitzenberger

Vorsitzender

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

Unsere Einsatzkräfte waren auch heute wieder den ganzen Tag in der Stadt Bad-Neuenahr-Ahrweiler im Einsatz. Die Einsatztätigkeiten konzentrierten sich auf die vom Hochwasser am stärksten betroffenen Straßen direkt an der Ahr. Hier sind die Wohnhäuser bis zum ersten Stock durch die Flutwelle in Mitleidenschaft gezogen worden. In vielen Kellern steht nach wie vor bis zu 50cm dicker Schlick. Die Anwohner haben dort bereits ihre Möbel, sowie die angeschwemmten Trümmer aus den Gebäuden geräumt. Der verbliebene Schlamm muss zunächst verdünnt und aufgeweicht werden. Hierzu fördern unsere Feuerwehrleute Wasser über Schlauchstrecken in die Stadt. Anschließend wird das verdünnte Schlickwasser mit den Hochwasserpumpen aus den Kellern gepumpt und über die Straßen abgeführt. Dort sorgen wiederum Einheiten der Feuerwehr, gemeinsam mit Anwohnern und freiwilligen Helfern, mit Schaufeln, Radladern und Pumpen dafür, dass diese befahrbar bleiben. Außerdem wurde mit unseren Wechselladerfahrzeugen und organisierten „Abrollbehältern Mulden“ Geröll und Müll abgefahren. Unsere Trinkwasserkomponente hat für die Bevölkerung eine Ausgabestelle für Trinkwasser eingerichtet, da die Trinkwasserversorgung in unserem Einsatzabschnitt weiterhin unterbrochen ist. Nach einem langen, kräftezehrenden Tag haben sich unsere Einsatzkräfte gegen 17:00 Uhr auf die Rückfahrt in unsere Unterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Heeresflugplatzes in Mendig gemacht. Unsere Logistikkomponente ist ebenfalls im Dauereinsatz und kümmert sich um die Versorgung unserer Feuerwehrleute. Die Einsatzdauer im Katastrophengebiet ist aktuell noch ungewiss, nach ersten Einschätzungen der Kontingentführung werden unsere Kräfte wohl bis Freitag in Ahrweiler die Bevölkerung bei den Aufräumungsarbeiten unterstützen.

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„Politische Forderungen im laufenden Einsatz sind pietätlos“
Deutscher Feuerwehrverband verspricht umfangreiche Analyse der Ereignisse

Berlin – Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), erteilt politischen Forderungen während des noch laufenden Einsatzes im Westen Deutschlands eine klare Absage: „Es ist für mich pietätlos. Gerade haben wir die Nachricht vom Tode einer jungen Feuerwehrkameradin in Rheinland-Pfalz erhalten. Vier weitere Feuerwehrangehörige sind in Nordrhein-Westfalen im Einsatz gestorben. Jetzt ist nicht die Zeit für Schnellschüsse. Wir sind in einigen Regionen immer noch in der Phase der Nothilfe; es geht akut um die Bewältigung der Lage vor Ort!“
 
„Wenn der Einsatz beendet ist, muss er umfangreich, fachlich, objektiv und ohne politische Hintergedanken analysiert werden – auch im Bereich der Warnung der Bevölkerung. Wir werden uns dann an der umfangreichen Auswertung beteiligen. Nötige Verbesserungen werden wir dann auch mit Nachdruck einfordern“, verspricht Banse.
 
Aus ganz Deutschland sind immer noch Kräfte vor Ort, auf der Rückkehr vom Einsatz oder in Bereitschaft. „Es ist wichtig, dass über die gesamte Dauer der Lage eine geregelte Ablösung von Feuerwehrkräften möglich ist – das ist nur mit dem flächendeckenden System möglich, in dem es in fast jedem Ort eine Freiwillige Feuerwehr gibt“, so der DFV-Präsident. Er bedankt sich bei allen Menschen, die den Einsatz der Feuerwehrangehörigen ermöglichen: „Mein Dank natürlich vor allem den Feuerwehrleuten, aber auch deren Familienangehörigen und Arbeitgebern!“
 
Deutschlands System der flächendeckenden Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren ist in Form und Größe einzigartig. Es wird getragen von einer Gemeinschaft von Menschen, die haupt- und ehrenamtlich sowohl in öffentlich-rechtlicher als auch in privater Trägerschaft tätig sind. Die Gemeinschaft der Feuerwehrangehörigen sichert ein verlässliches System schneller und kompetenter Hilfe in Deutschland. Insgesamt sind 1,34 Millionen Menschen in den Feuerwehren aktiv. Sie sind eine tragende Säule im Katastrophenschutz in Deutschland.

Einsatztag 2: Nach dem gemeinsamen Frühstück und einer kurzen Lagebesprechung in unserer Unterkunft sind unsere Einheiten aktuell wieder in das Schadensgebiet abgerückt. Ziel ist das vom Hochwasser schwer getroffene 35 km entfernte Bad Neuenahr-Ahrweiler. Hier sollen bis Sonnenuntergang Arbeiten durchgeführt und der schwer geschädigten Bevölkerung geholfen werden. 

Nach der kurzen Rast an der von unserer Logistiktruppe im Aufbau befindlichen Unterkunft auf dem Flugplatz Menzig ging es heute Nachmittag für unsere Einsatzkräfte in die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Hier erhielten unseres Kontingent zwei Straßenzüge zur Unterstützung der Anwohner zugewiesen. Die Zerstörungswucht der Flut hat hier Häuser bis zum ersten Stock in Mitleidenschaft gezogen. Zerborstene Scheiben, vollgelaufene Keller, Berge von Sperrmüll und Schlamm auf den Straßen deuten auf die Folgen der Sturzflut hin. Ebenso ist das Einsatzgebiet geprägt von ausgeschwemmten Straßen, eingestürzten Brücken und völlig zerbeulten Fahrzeugen. Unsere Einheiten räumten zunächst gemeinsam mit Anwohnern und Radladern einige Abläufe frei, um erstmal Wasser und den Zentimeterdicken Schlamm von der Fahrbahn zu bekommen. Parallel dazu begannen die Kräfte mit großen Pumpen die Keller trocken zu legen. Durch dicke Schlammschichten von bis zu 50cm gestaltet sich das jedoch zeit- und personalintensiv. Um den Schlick zu verdünnen und auch die Wände der Wohnungen vom groben Dreck zu reinigen, müssen diese mit Wasser ausgespritzt werden. Die Wasserversorgung der Stadt fiel allerdings auch den Fluten zum Opfer. So fördern einige Einheiten mit mehreren Pumpen Wasser aus der Ahr zum Reinigen in die Häuser. Die schweißtreibende Arbeit zog sich heute bis ca. 19 Uhr. Anschließend mussten Fahrzeuge, Material und Personal zunächst vor Ort gereinigt werden, um morgen wieder einsatzfähig zu sein. Um 21:00 Uhr gab es dann nach der Rückkehr in die 35 km entfernten Unterkunft ein von unserer Feldküche zubereitetes Abendessen. Derzeit laufen noch die letzten Vorbereitungen für den erneuten Einsatz morgen früh, dann ist nach einem langen Nachtruhe.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Führungskräfte, liebe Kameradinnen und Kameraden,

bis 19.00 Uhr sind heute alle 450 Einsatzkräfte der drei Hilfeleistungskontingente aus den Landkreisen Miltenberg, Aschaffenburg und Bayreuth am Rande des Katastrophengebietes Ahrtal in Rheinland-Pfalz eingetroffen.

Kontingentführer Steffen Weber von der Regierung von Unterfranken stellte den Kontakt zur Einsatzleitung vor Ort her. Hauptaufgabe dieses ersten Tages war dann das Herrichten des eigenen Bereitstellungsraumes mit Versorgungs- und Übernachtungsmöglichkeit. War ursprünglich eine freie Wiesen-/Kiesfläche ohne jegliche Infrastruktur anvisiert, so konnte nach weiteren Besprechungen eine ehemalige, stillgelegte Bundeswehrliegenschaft am ehem. Flugplatz Mendig ertüchtigt werden.

Dank der schnellen und unkomplizierten Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern vor Ort konnte bis zum Abend sowohl die Strom-, als auch die Wasserversorgung geregelt werden.

Alle Einsatzkräfte werden nun morgen früh – nachdem heute bereits Teilerkundungen stattgefunden haben – zielgerichtet die schon anwesenden Helfer unterstützen.

Ob und wann es zu einer Ablöse der Kräfte kommt, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Mittlerweile sind auch weitere Feuerwehrkontingente aus anderen Bundesländern, so z.B. aus Schleswig-Holstein, auf dem Weg.

Aus den ersten Schilderungen unserer Kameraden kommt aber deutlich die unfassbare Dimension der Verwüstungen zum Ausdruck.

Deshalb auch an dieser Stelle schon jetzt ein herzliches Dankeschön und für die nächsten Tage viel Kraft und ein unfallfreies Arbeiten.

Passt auf Euch auf! Wir bleiben in Verbindung!

Mit freundlichen Grüßen

Johann Eitzenberger
Vorsitzender

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

Unser Vorkommando hat gute Arbeit geleistet.

Wir sind mit unserem Kontigent in einem Gebäude auf dem Flugplatz in Mendig untergebracht. Hier beziehen unsere Einsatzkräfte ihre Unterkunft und unsere mitgebrachte Logistikeinheit baut alles zur Versorgung unserer Einsatzkäfte auf. 

Nach einer kurzen Verpflegungspause sind unsere Einsatzkräfte auf dem Weg ins Schadensgebiet.

Ein Hilfeleistungskontingent aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg hat sich heute früh um 07.45 Uhr in das Katastrophengebiet im Landkreis Ahrweiler auf den Weg gemacht um die dortigen Einsatzkräfte zu unterstützen. Das Rheinland-Pfälzische Innenministerium hatte sich zuvor mit einem Hilfeersuchen an das Bayerische Innenministerium gewandt. Über die Regierung von Unterfranken wurde das Kontingent am späten gestrigen Abend angefordert. Daraufhin wurde unverzüglich mit den Vorbereitungen des Einsatzes begonnen. Gegen 23.00 Uhr waren alle Vorplanungen abgeschlossen und alle Geräte und Materialien verladen.
Insgesamt 186 Einsatzkräfte mit 50 Fahrzeugen haben sich heute früh um 06.30 Uhr auf dem Gelände der Autobahnmeisterei in Hösbach getroffen. Die Feuerwehrleute wurden von Landrat Dr. Alexander Legler und Oberbürgermeister Jürgen Herzing mit den besten Wünschen verabschiedet, ehe der Kontingentführer Kreisbrandinspektor Frank Wissel das Kommando zur Abfahrt gab. Aktuelles Ziel unserer Einsatzkräfte ist zunächst ein Bereitstellungsraum für die überörtlichen Einsatzkräfte am Nürburgring. Von dort werden die Helfer in das eigentliche Einsatzgebiet entsandt.

Kontingent 01 075

„Das große Leid bewegt, die große Hilfe macht Mut“
DFV-Präsident Banse: „Wichtig ist koordinierter Einsatz“ / Kondolenz verlängert 
Berlin – „Das große Leid der Menschen vor Ort bewegt mich tief“, erklärt Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), zur immer noch andauernden unwetterbedingten Einsatzlage. „Aktuell sind vier tote Feuerwehrmänner in Nordrhein-Westfalen zu beklagen. Hinzu kommen zahllose Opfer in der Bevölkerung. Die Feuerwehren trauern gemeinsam“, so Banse. Vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gibt es Verwüstungen und strukturelle Schäden durch Starkregen und Hochwasser. Auch in Bayern und Sachsen sind die Feuerwehren aktuell im Einsatz.
 
Der Aufruf nach Trauerflor an den Einsatzfahrzeugen wird bis zum 15. August 2021 verlängert. „Auch wenn wir wissen, dass unser Dienst immer mit der Gefahr verbunden ist, selbst Schaden zu nehmen, ist dies kein Trost in der Stunde unserer Trauer“, trauert DFV-Präsident Karl-Heinz Banse gemeinsam mit den Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (Dirk Aschenbrenner), des Werkfeuerwehrverbands Deutschland (Raimund Bücher) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (Jochen Stein).
 
Beweis für Belastbarkeit des flächendeckenden Netzes der Feuerwehren
 
Banse informierte sich am Wochenende in Absprache mit dem Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen und dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz vor Ort von der Lage. „Ich konnte mich mit Feuerwehrkräften unterhalten, ohne deren Einsatz zu stören. Die Belastungen für die Einsatzkräfte sind teils enorm. Es ist gut, dass aus ganz Deutschland koordinierte Ablösung für die erschöpften Kräfte und Hilfe für die Betroffenen vor Ort eintrifft. Hier zeigt sich die Belastbarkeit des flächendeckenden Netzes der Feuerwehren. In vielen Freiwilligen Feuerwehren ist es möglich, mit ehrenamtlichen Angehörigen den Grundschutz in der Heimat zu gewährleisten und parallel in den betroffenen Gebieten Hilfe zu leisten“, erklärt der DFV-Präsident. Viele Kräfte der Berufsfeuerwehren sind vor allem in den selbst betroffenen Großstädten im Einsatz. Andernorts sind hauptamtliche Kräfte – teils auch in überörtlicher Hilfe und mit Spezialkräften – aktiv. Werkfeuerwehren, die teils in Unternehmen der kritischen Infrastruktur angesiedelt sind, schützen die jeweiligen Betriebe und beseitigen Unwetterfolgen. „All diesen Menschen gilt der Dank des Präsidiums des Deutschen Feuerwehrverbandes“, so Banse. Mitglieder des DFV-Präsidiums sind selbst in Rheinland-Pfalz und Bayern im Einsatz oder befinden sich in Bereitschaft.
 
Dringender Appell: Hilfe in Gefahrengebieten nur koordiniert angehen
 
Wichtig ist weiterhin vor allem, dass die Hilfe der Einsatzkräfte koordiniert werden kann. „In den schwer getroffenen Regionen ist die Gefahren- und Einsatzlage noch angespannt. Hier ist ungeplante Hilfe vor Ort – egal ob durch Einsatzkräfte oder Privatpersonen – oft eher hinderlich. So schwer es auch fällt: Wir appellieren dringend, dass es zu keiner unkoordinierten Hilfe kommt, wenn dadurch sonst die Maßnahmen vor Ort behindert, Straßen verstopft und die Anzahl der Personen im Gefahrengebiet erhöht wird!“, mahnt Banse. Er fügt hinzu: „Es ist erklärlich, dass man möglichst schnell Hilfe haben will, um die Katastrophe zu bewältigen und ein Stück Normalität wiederherzustellen.“
 
„Es wird an vielen Orten lange dauern, bis die Infrastruktur wiederhergestellt ist. Auch wenn sich Häuser und Geschäfte wiederaufbauen lassen – die Menschenleben, die verloren gingen, kann keiner ersetzen, und die Katastrophe wird sich tief in das Bewusstsein der Menschen eingraben, die alles verloren haben und mit dem nackten Leben davonkamen. Umso mehr Mut macht die große Hilfsbereitschaft, die sich auch mit Spenden aus ganz Deutschland zeigt“, erklärt DFV-Präsident Karl-Heinz Banse. „Verachtenswert sind die Fälle von Katastrophentourismus: Gaffer behindern den Einsatz, verletzen die Menschenwürde und haben hier überhaupt nichts verloren!“, bekräftigt er abschließend.
 

Unser Hilfeleistungskontingent "Hochwasser/Pumpen" fährt morgen zunächst den Bereitstellungsraum "Nürburg-Ring" an. Treffpunkt für die Einsatzkräfte ist am Dienstag, 20.07.21 um 06.30 Uhr an der Autobahnmeisterei Hösbach.

Abfahrt des Kontingentes ist um 08.00 Uhr!

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Führungskräfte, liebe Kameradinnen und Kameraden,

nachdem vor kurzem das Feuerwehr-Hilfsangebot aus Bayern von Rheinland-Pfalz angenommen wurde, werden nach Verständigung durch das Innenministerium morgen früh die ersten drei Kontingente Hochwasser/Pumpen aus den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Bayreuth Richtung Bad Neuenahr – Ahrweiler aufbrechen. Auch hier gelten selbstverständlich die Hygieneregeln – das Corona-Virus macht leider auch nicht vor Hochwasser-Gebieten Halt.

Wir wünschen den Kameradinnen und Kameraden für Ihren Einsatz, den Sie für die Bevölkerung vor Ort stellvertretend für uns alle leisten werden, alles Gute und eine gesunde Rückkehr. Wir sehen schon jetzt den ersten, direkten Berichten mit Interesse entgegen.

Ob und wann weitere Kontingente abgerufen werden, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.

Ihr bleibt informiert !

Mit freundlichen Grüßen

Johann Eitzenberger
Vorsitzender

Das Hilfeleistungskontingent aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg wurde am Montag, 19.07.2021 gegen 19.00 Uhr zur Unterstützung nach Rheinland-Pfalz angefordert. Aktuell laufen die Vorbereitungen für den Einsatz.

Treffpunkt für die Einsatzkräfte ist am Dienstag, 20.07.2021 um 06.30 Uhr an der Autobahnmeisterei Hösbach.

Abfahrt des Kontingentes ist um 08.00 Uhr!