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In Bayern sollen zentrale Beschaffungsmaßnahmen für die Feuerwehr als zweiter Beschaffungsweg erprobt werden

Mit dem beiliegenden Antrag an den Bayer. Landtag wurde von einer größeren Anzahl von Landtagsabgeordneten ein zweiter Beschaffungsweg für den Erwerb von Feuerwehrbedarf in Bayern angeregt, in dem zentrale Beschaffungsmaßnahmen von Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrausrüstungen vom Staat für die Kommunen organisiert werden. Unser Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Winfried Bausback unterstütze diesen Antrag auch.

Der Landtag hat dem Antrag mittlerweile zugestimmt.

In einem ersten Schritt soll nun eine zentrale Beschaffungsmaßnahme mit einem gängigen Fahrzeugtyp in 2025 erprobt werden. Das Innenministerium wird ein Pilotprojekt für eine zentrale Fahrzeugbeschaffung vorbereiten.

Nach positiver erster Erprobung soll auf der Grundlage der Erkenntnisse ein effizientes und einfaches Beschaffungs- und Fördersystem für zentrale Beschaffungsmaßnahmen erarbeitet und veröffentlicht werden.

Den Kommunen soll es aber auch weiterhin möglich bleiben, die Beschaffung auf dem herkömmlichen Weg über Ausschreibung selbst sicherzustellen.

Download: Antrag_Feuerwehrbedarf_zentrale_Beschaffung.pdf

 

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 17. Januar 2025

Gasbefeuerter Brandübungscontainer (Grundcontainer) in Goldbach wird saniert

Der im Besitz des Freistaates befindliche gasbefeuerte Brandübungscontainer im Atemschutzzentrum Goldbach wird 2025 saniert. Von der geplanten Sanierung ist nur der zuerst vom Staat beschaffte erdgeschossige Brandübungscontainer (Grundcontainer) betroffen.

Das Bayer. Innenministerium hat kürzlich an die Firma FireGo den Sanierungsauftrag für alle staatseigenen Brandübungscontainer erteilt. Mit der Firma FireGo muss jetzt unser Termin abgestimmt werden.

Mit dem staatlichen Sanierungsauftrag wird der Standort und der Betrieb des gasbefeuerten Brandübungscontainer in Goldbach für weitere Jahre gesichert.

BSA von oben neu

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 17. Januar 2025

Einladung zu einem Lehrgang Maschinist für Löschfahrzeuge und Tragkraftspritzen in Großostheim

Download des Einladungsschreibens: Einladungsschreiben_Maschinistenlehrgang_01-2025.pdf

Einladungsschreiben Maschinistenlehrgang 01 2025 Seite 1
Einladungsschreiben Maschinistenlehrgang 01 2025 Seite 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 17. Januar 2025

KIM - Kommunales aus dem Innenministerium | Ausgabe vom 16. Januar 2025

Newsletter des Bayerischen Innenministeriums – Neue Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien

Liebe Leserinnen und Leser,

wir treiben die Modernisierung der Bayerischen Feuerwehr weiter voran.

Mit den neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien, die um weitere drei Jahre bis 31. Dezember 2027 verlängert und inhaltlich überarbeitet wurden, setzen wir ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Feuerwehren. Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket ein jährliches Volumen von mehr als 22 Millionen Euro.

Die neuen Richtlinien bringen eine Vielzahl von Verbesserungen mit sich:

Besonders hervorzuheben ist die Erweiterung der Fördermöglichkeiten bei Feuerwehrhäusern. Künftig sind auch Förderungen für Generalsanierungen zu gleichen Förderfestbeträgen wie für einen Neubau möglich. Damit setzen wir einen Anreiz, Bestandsbauten weiter zu nutzen und leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Zudem werden erstmals geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern förderfähig. So beseitigen wir mögliche Hemmnisse und schaffen wichtige Voraussetzungen, um noch mehr Frauen für den Feuerwehrdienst zu gewinnen.

Kleinere Feuerwehren und der ländliche Raum profitieren besonders von einer neuen Regelung: Der Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei einem Neubau oder einer Generalsanierung eines Feuerwehrhauses wird von 121.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben – eine enorme Unterstützung für Feuerwehren, die gerade in ländlichen Regionen eine unverzichtbare Rolle im Katastrophen- und Brandschutz spielen!

Auch bei der Anschaffung von Einsatzfahrzeugen setzen die überarbeiteten Richtlinien neue Maßstäbe. Die Förderfestbeträge für die vier Standardfahrzeugtypen wurden um jeweils 25 Prozent angehoben. Besonders belastete Feuerwehren mit einem Autobahnabschnitt oder einer mehrspurig ausgebauten Schnellstraße erhalten ebenfalls um 25 Prozent höhere Festbeträge für die hierfür erforderlichen Spezial-Fahrzeuge. Damit stellen wir sicher, dass unsere Einsatzkräfte stets mit modernster Technik ausgestattet sind.

Eine weitere, wichtige Neuerung ist die Einführung einer Förderung von 250.000 Euro für die Errichtung eines Übungshauses. Diese Anlagen ermöglichen praxisnahe Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten direkt vor Ort. Hierzu erarbeiten die Staatlichen Feuerwehrschulen derzeit eine modulare Musterplanung.

Die Maßnahmen sind Teil unserer kontinuierlichen Bemühungen, den Brandschutz in Bayern zu stärken. Mit den Neuerungen schaffen wir nicht nur die besten Voraussetzungen für die Arbeit unserer Feuerwehren, sondern senden auch ein klares Signal: Der Schutz und die Sicherheit der Menschen in Bayern stehen für uns an erster Stelle – heute und in Zukunft!

Mit besten Grüßen

Ihr Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

Ihr Sandro Kirchner, MdL
Staatssekretär

Neue Förderrichtlinie mit Anlagen: Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie_ab_01.01.2025_mit_Anlagen.pdf

StMI KIMaktuell

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 17. Januar 2025

Jahresschlussversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Weibersbrunn e.V.

Am 5. Januar 2025 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Weibersbrunn e.V.statt, bei der die Neuwahlen der Vorstandschaft im Mittelpunkt standen. Die Vereinsmitglieder heißen die neuen Mitglieder der Vorstandschaft herzlich willkommen und wünschen allen gewählten Vorstandsmitgliedern viel Erfolg, Kraft und Freude bei den kommenden Aufgaben.

Gewählt wurden:

Albert Ruppert (Vorsitzender)

Jan Schwarzkopf (stv. Vorsitzender) 

Andreas Amrhein (stv. Vorsitzender)

Joachim Anders ( Kassier)

Simon Salg (Beisitzer)

Thomas Hasenstab (Beisitzer)

Martin Degenhardt (Beisitzer)

Paul Schäfer (Schriftführer)

Lothar Trunk (Kassenprüfer)

Rudolf Adam (Kassenprüfer)

Ein besonderer Dank gilt den ausscheidenden Kameraden Frank Ruppert, Martin Noll, Alexander Roth und René Noll, die teils über viele Jahre hinweg mit großem Engagement, Herzblut und unermüdlichem Einsatz die Geschicke der Feuerwehr mitgestaltet haben. Sie haben mit ihrer Arbeit eine stabile Grundlage für die Zukunft geschaffen – dafür danken die Vereinmitglieder von Herzen!

Der ganze Feuerwehr blickt mit Zuversicht auf die kommenden Herausforderungen und freut sich darauf, als starke Gemeinschaft für Weibersbrunn da zu sein.

JHV WEibersbrunn 1JHV WEibersbrunn 2

Geschrieben von: Andreas Hausotter Pressesprecher
Veröffentlicht: 17. Januar 2025

Verschiedene freie Lehrgangsplätze

Aktuell haben wir die folgenden Kontingent-Lehrgangsplätze an den Feuerwehrschulen, die frei sind und von allen Feuerwehren unseres Landkreises gebucht werden können:

 

Lehrgangsart: Aufbaulehrgang für Atemschutzgerätewarte

Lehrgangsdauer: 26.02. - 27.02.2025

Schulungsort: SFS Würzburg

 

Lehrgangsart: Fachteil für Ausbilder für Absturzsicherung

Lehrgangsdauer: 05.03. - 07.03.2025

Schulungsort: SFS Würzburg

 

Lehrgangsart: Drehleitermaschinist (Waagrecht-Senkrecht-Abstützung)

Lehrgangsdauer: 31.03. - 04.04.2025

Schulungsort: SFS Würzburg

 

Lehrgangsart: Aufbaulehrgang für Kommandanten mit Gruppenführerqualifikation

Lehrgangsdauer: 14.04. - 15.04.2025

Schulungsort: SFS Würzburg

 

Interessierte melden sich bitte bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Geschrieben von: KBI Thilo Happ
Veröffentlicht: 17. Januar 2025

Landkreisehrenabend am 14.03.2025 wird auf 18.30 Uhr vorverlegt

Der Landkreisehrenabend am Freitag, 14.03.2025 im Sport- und Kulturpark in Hösbach wird auf 18.30 Uhr vorverlegt.

Hintergrund ist, dass wir in diesem Jahr eine höhere Anzahl an Verbandsehrungen haben und wir wollen uns für jeden zu Ehrenden ausreichend Zeit für eine Würdigung der Verdienste im Feuerwehrwesen nehmen.

Geschrieben von: KBR Frank Wissel
Veröffentlicht: 17. Januar 2025

Zeitenwende für Feuerwehren und Katastrophenschutz?

Angesichts der aktuellen Brandkatastrophe in Kalifornien fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mehr Einsatz vom Bund für den Bevölkerungsschutz.

Der Katastrophenschutz fällt bei Katastrophen in Friedenzeiten im föderalen Deutschland in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Im Bayer. Katastrophenschutzgesetz verpflichtet der Freistaat alle vorhandenen kommunalen und staatlichen Kräfte zur Katastrophenhilfe und stellt sie im Katastrophenfall unter eine einheitliche Führungsstruktur.

Bayern hat im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Katastrophenschutz Bayern 2030“ in den vergangenen Jahren kräftig in die Sachausstattung der Katastrophenschutzbehörden und der Einsatzorganisationen investiert und im Zeitraum von 2019 bis 2023 insgesamt 88 Millionen Euro bereitgestellt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht aber auch insbesondere angesichts der ernsten weltpolitischen Sicherheitslage, dass Deutschland mit seinem Katastrophenschutz der Länder besser auf einen Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet sein muss. Dafür braucht Deutschland von Seiten des Bundes eine Stärkung der Zivilen Verteidigung und einen umfassenderen, leistungsfähigen Zivilschutz.

Der Bund ist für den Zivilschutz zuständig.
Als Teil der deutschen Gesamtverteidigung ist der Zivilschutz eine wichtige Aufgabe des Bundes durch nichtmilitärische Maßnahmen

- die Bevölkerung,
- ihre Wohnungen und Arbeitsstätten,
- lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
- Betriebe,
- Einrichtungen und Anlagen
- sowie das Kulturgut
vor Kriegseinwirkungen und vor Angriffen von außen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Die seit dem Angriff auf die Ukraine ausgerufene Zeitenwende ist nicht nur bei der Bundeswehr für unsere militärische Verteidigung, sondern auch zum Schutz der Bevölkerung insgesamt für den Zivil- und Katastrophenschutz notwendig. Dass dies notwendig ist, zeigen auch andere weltweite politische Entwicklungen. So steigt z. B. schon jetzt die Zahl der Attacken auf die kritische Infrastruktur durch eine Vielzahl von hybriden Angriffen aus dem Ausland.

Die Mitwirkung der kommunalen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes der Länder sind ein ganz wichtiger und unverzichtbarer Baustein des Zivilschutzkonzeptes des Bundes. Insbesondere seit Anfang der 1990-er Jahre wurde aber leider vom Bund an einem notwendigen Zivilschutzanteil, als sein Beitrag zum Katastrophenschutz, deutlich gespart.

Die propagierte Zeitenwende macht deutlich mehr Anstrengungen des Bundes auch für den Bevölkerungsschutz notwendig. Das gilt insbesondere sowohl bei der Verstärkung und Ergänzung für die Feuerwehren und für den Katastrophenschutz mit für den Zivilschutz notwendigen zusätzlichen Fahrzeugen und Spezialausrüstungen als auch für einen ergänzenden Zivilschutzanteil bei der Ausbildung der Helfer.

Des Weiteren gilt es auch den Selbstschutz der Bevölkerung wieder zu stärken. So appelliert insbesondere das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an die Menschen in Deutschland, sich auf mögliche Notlagen vorzubereiten. Notlagen, z. B. durch den Ausfall essentieller Infrastruktur, müssen nicht eintreten, sie sind aber jederzeit möglich und dafür muss die Bevölkerung vorbereitet sein.

Fazit: Deutschland muss nicht nur militärisch verteidigungsfähig sein, sondern auch im Zivil- und Katastrophenschutz brauchen wir für einen starken Bevölkerungsschutz leistungsfähige Strukturen für die Bewältigung der zunehmenden, durch extreme Wetterereignisse hervorgerufenen Katastrophen und für die besonderen Gefahren- und Einsatzlagen in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall.

Begriffsdefinitionen:

Katastrophenschutz – der Katastrophenschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Daher haben sämtliche Bundesländer eigene Gesetze zur Regelung des Katastrophenschutzes getroffen. Die Katastrophenschutzbehörden haben in Friedenszeiten auf regionaler Ebene die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie rufen den Katastrophenfall aus und können eigene Kräfte, wie die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen, die Landespolizei sowie Dritte zur Katastrophenhilfe heranziehen. Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern und Kräfte des Bundes, z.B. das THW, die Bundespolizei und die Bundeswehr, leisten auf Anforderung dem hilfesuchendem Bundesland Amtshilfe.

Zivilschutz – abgegrenzt vom Katastrophenschutz wird der Schutz der Bevölkerung in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall in Deutschland als Zivilschutz bezeichnet. Für den Zivilschutz ist der Bund zuständig. Der Bund verstärkt und ergänzt die Kräfte des friedensmäßigen Katastrophenschutzes der Kommunen und der Bundesländer in so weit, dass sie durch Ausrüstungen des Bundes auch für die besonderen Gefahren und Einsatzlagen in einem in Verteidigungsfall für den Schutz der Bevölkerung einsatzfähig sind.

Bevölkerungsschutz – ist der Oberbegriff für den friedensmäßigen Katstrophenschutz der Kommunen und der Bundesländer und für den Zivilschutz in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall des Bundes.

Download:
Bayer. Katastrophenschutzgesetz - BayKSG: BayKatSchutzG.pdf 
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG des Bundes: ZSKG_Bund.pdf

Die bei den Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg vorhandenen bundeseigenen Zivilschutzfahrzeuge zur Verstärkung und Ergänzung der kommunalen Feuerwehren:

LF Kats
Löschgruppenfahrzeug LF-KatS, Baujahr 2012, FF Daxberg

SONY DSC Bild Zelt Deko P
Gerätewagen Dekontamination Personal, Baujahr 2000 mit der Dekontaminationsstelle, FF Großostheim

Erkunder 
ABC-Erkundungskraftwagen, Baujahr 2000, FF Stockstadt

(Quelle u. a. Bayer. Innenministerium, Bilder FFen Daxberg, Großostheim und Stockstadt)
 

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Januar 2025

Einladung zu zwei Seminaren "Digitalfunk / Information und Kommunikation" im Feuerwehrhaus Mainaschaff in 2025

Download des Einladungsschreibens: Einladungsschreiben_Seminar_Digitalfunk_2025.pdf 

Einladungsschreiben Seminar Digitalfunk 2025 Seite 1
Einladungsschreiben Seminar Digitalfunk 2025 Seite 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 16. Januar 2025

Einladung der Freiw. Feuerwehr Michelbach zum Kesselfleischessen am 01.02.2025 ab 12 Uhr im Feuerwehrhaus

Schlachtfest Michelbach 1
Schlachtfest Michelbach 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 15. Januar 2025

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