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Medikamentengabe während des Kinder- und Jugendfeuerwehrdienstes

Bald starten wieder in der Ferienzeit Zeltlager, Ausflüge und Fahrten der Jugend- und Kinderfeuerwehren. Manchmal sind Kinder und Jugendliche auf bestimmte Medikamente dauerhaft angewiesen oder es gibt den akuten Bedarf einer Medikamentengabe. Ein sensibles Thema, denn einerseits soll trotz Medikamentenbedarf einem unbeschwerten Dienst in der Jugend- und Kinderfeuerwehr nichts entgegenstehen, anderseits müssen die Betreuerinnen und Betreuer der Kinder überlegt und rechtssicher handeln. Mit diesem Artikel möchten die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse Nord die Feuerwehren daher aufklären und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

In Deutschland ist die Medikamentengabe durch Dritte, wie beispielsweise durch Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten, rechtlich geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen zielen darauf ab, die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu gewährleisten. Dadurch, dass Feuerwehren Kinder- und Jugendabteilungen haben, können auch die Betreuerinnen und Betreuer in die Situation kommen, Medikamente geben zu müssen. Vor allem bei (Zelt-)Lagern und Fahrten, bei denen die Kinder länger von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten getrennt sind, muss die Frage nach der Berechtigung zur Medikamentengabe durch das Betreuungspersonal der Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr geklärt sein. Rechtlich übergeben die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einen Teil der Personensorge auf die betreuenden Personen der Feuerwehr. Aus Sorge, etwas falsch zu machen und strafrechtlich belangt werden zu können, bestehen bei den Betreuern und Betreuerinnen der Kinder- und Jugendfeuerwehren häufig große Unsicherheiten.

Die gute Nachricht zuerst: Betreuerinnen und Betreuer dürfen Medikamente verabreichen. Sonst wäre es für Kinder- oder Jugendfeuerwehren gar nicht möglich, mit chronisch kranken Kindern auf mehrtägige Fahrten zu gehen. Natürlich liegt die Verantwortung für die Medikamentengabe zunächst bei den Eltern im Rahmen der Personensorge für das Kind. Die Eltern können diese Aufgabe aber an die Betreuenden der Kinder- oder Jugendfeuerwehr übertragen. Das sollte nicht ohne ärztlichen Rat geschehen. Wir empfehlen diesbezüglich dringend eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern. Neben der Absprache mit Eltern müssen Regelungen zur genauen Verabreichung, Dosierung und zur Lagerung des Medikaments getroffen und möglichst schriftlich festgehalten werden. Je genauer beschrieben, desto transparenter und nachvollziehbarer ist es für alle beteiligten Personen im Falle eines Falles, was zu tun ist.

Genaue Absprachen mit Erziehungsberechtigten wichtig

Im Eifer des Gefechts vergessen die Kinder schon mal, ihre Medikamente regelmäßig zu nehmen oder übersehen selbst Symptome. Neben der Kenntnis über Einnahmezeiten sollten die betreuenden Personen daher auch über das Krankheitsbild und seine Symptome Bescheid wissen. Hat ein Kind Asthma, kann man dies möglicherweise durch laute Atemgeräusche, tiefes oder kurzatmiges Atmen oder durch das Japsen nach Luft mitbekommen und einen Inhalator überreichen. Aber nicht alle Krankheiten zeigen sich so deutlich. Daher sollten alle betreuenden Personen über typische Symptome und Anzeichen für einen Notfall Bescheid wissen.

Hier sind die wesentlichen Punkte der Regelungen:

Einwilligung der Eltern: Vor der Aufnahme in die Kinder- oder Jugendfeuerwehr und vor Lagern und Fahrten muss mit den Eltern über mögliche Vorerkrankungen und die Medikamentengabe gesprochen werden. Grundsätzlich ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig. Diese muss genaue Anweisungen zur Medikamentengabe enthalten. Vor allem muss genau bestimmt, vereinbart oder bezeichnet sein:

- Medikamentenbezeichnung, Dosierung, Verabreichungsform und Uhrzeit der Medikamentengabe
- Lagerung des Medikaments (z.B. im Kühlschrank, wenn erforderlich)
- Verhalten im Notfall (möglicherweise mit Telefonnummern von Erziehungsberechtigten, Ärzten u.ä.)

Medikamentengabe und ärztliche Verordnung: Oft wird auch eine ärztliche Verordnung benötigt, die bestätigt, dass die Medikamentengabe notwendig ist und wie sie durchzuführen ist. Werden Medikamente verabreicht, die nachweislich ärztlich verordnet sind, sollte die bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr vorzulegende ärztliche Verordnung folgende Punkte enthalten:

- genaue Bezeichnung des Medikaments
- genaue Dosierung
- Uhrzeit und Form der Verabreichung
- erforderliche Lagerung des Medikaments
- mögliche Nebenwirkungen
- Maßnahmen, die im Notfall zu ergreifen sind
- Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin (für Rückfragen).

Zu beachten ist, dass bestimmte Maßnahmen der medizinischen Versorgung, die mit körperlichen Eingriffen einhergehen, in der Regel nur von medizinisch-fachlich geschulten Personen durchgeführt werden dürfen. Im Zweifelsfall muss frühzeitig Rücksprache mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin sowie mit anderen Auskunftsberechtigten gehalten werden, ob eine Maßnahme durchgeführt werden darf.

Dokumentation: Die Gabe von Medikamenten muss sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehört die genaue Zeit, die Menge des Medikaments und die Person, die das Medikament verabreicht hat.

Schulung des Personals: Betreuerinnen und Betreuer sollten entsprechend geschult sein, um Medikamente sicher und korrekt zu verabreichen. Dies umfasst das Erkennen von Nebenwirkungen und das Wissen, wie im Notfall zu reagieren ist.

Notfallmedikamente: Bei bestimmten chronischen Krankheiten, wie zum Beispiel Diabetes oder Asthma, kann es sein, dass Betreuende Notfallmedikamente verabreichen. Hierfür gelten ebenfalls Regeln bezüglich der Einwilligung, Verordnung und Dokumentation.

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Medikamentengabe in der Kinder- und Jugendfeuerwehr sicher erfolgt und sowohl die Kinder als auch die Betreuenden geschützt sind. Eltern und Betreuungspersonal sollten immer eng zusammenarbeiten, um die bestmögliche Betreuung der Kinder zu gewährleisten.

Richtig Handeln bei Zeckenstichen

Auch wenn es bei Zecken nicht direkt um Medikamentengabe geht, so ist die Thematik jedoch sehr eng verwandt. Die Frage ist, dürfen Betreuende Zecken bei Kindern entfernen? Auch hier handelt es sich um einen Eingriff in den Körper. Jedoch verhält es sich auch hier wie bei den Medikamenten. Liegt eine Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vor, dürfen Betreuende tätig werden. Liegt diese nicht vor, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten sofort informiert werden. Diese müssen dann entscheiden, was gemacht werden soll.

Was, wenn doch etwas passiert?

Sollte ein Kind tatsächlich durch einen Fehler bei der Medikamentengabe zu Schaden kommen, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Gesundheitsschäden auf. In der Regel muss man sich keine Sorge um Schadenersatzzahlungen machen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 

Erleiden Kinder während des Feuerwehrdienstes durch die Gabe von Medikamenten durch Betreuende einen Unfall, gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung nach den §§ 104ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Danach ist eine zivilrechtliche Haftung der betreuenden Person auf Ersatz für den entstandenen Personenschaden grundsätzlich ausgeschlossen, auch dann, wenn die Medikamente fehlerhaft verabreicht wurden.

(Quelle Newsletter der HFUK Nord)

Achtung! Die Haftungsbeschränkung nach den §§ 104ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII gilt nur für gesetzlich Unfallversicherte während der versicherten Tätigkeit. Bei den Kinderfeuerwehren in Bayern kann sie daher nur dann gelten, wenn die Kinderfeuerwehr Bestandteil der jeweiligen gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehr ist.

Bei konkreten Fragen helfen bei den Jugendfeuerwehren KBM Eva Freudenberg und bei den Kinderfeuerwehren KBM Volker Hock gerne weiter.

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                                  Kreisjugendfeuerwehrzeltlager 2024 des Lkr. Aschaffenburg in Weibersbrunn


Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 28. Mai 2025

Ein Wochenende voller Freundschaft und Feuerwehr – Besuch der Partnerfeuerwehr aus Thaon-les-Vosges bei der Freiwilligen Feuerwehr Alzenau

Ein ereignisreiches und kameradschaftliches Wochenende liegt hinter der Freiwilligen Feuerwehr Alzenau. Vom vergangenen Freitag bis Sonntag war eine Delegation der französischen Partnerfeuerwehr aus Thaon-les-Vosges zu Gast. Insgesamt 15 Kameradinnen und Kameraden reisten an, um die deutsch-französische Freundschaft zu pflegen und gemeinsam besondere Momente zu erleben.

Empfangen wurden die französischen Gäste am Freitagnachmittag herzlich durch den Vorsitzenden Oliver Bartella und seinen Stellvertreter Timo Orth am Alzenauer Gerätehaus. Nach einer kurzen Führung durch die Fahrzeughalle und einer ersten Besichtigung der Ausrüstung bezogen die Gäste ihre Unterkunft in einem nahegelegenen Hotel.

Am Abend traf man sich erneut am Gerätehaus zu einem gemeinsamen Grillabend. Küchenchef Frank Kühn und sein Team sorgten mit gegrillten Spezialitäten und erfrischenden Getränken für beste Stimmung. Der Abend klang in geselliger Runde aus und bot viel Raum für persönliche Gespräche und internationalen Austausch.

Der Samstag stand ganz im Zeichen von Natur und Genuss. Eine Wanderung durch die Weinberge im Stadtteil Michelbach bot herrliche Ausblicke und die Möglichkeit, regionale Weine zu verkosten. Auch wenn die Anstrengung spürbar war, blieb die Begeisterung über die landschaftliche Schönheit und die kulinarischen Eindrücke groß. Der Abend endete erneut mit einem gemeinsamen Essen und dem weiteren Ausbau der kameradschaftlichen Beziehungen.

In der Nacht auf Sonntag wurden einige Alzenauer Feuerwehrkräfte gegen 3:24 Uhr zu einem Großeinsatz nach Hörstein gerufen – Einsatzbereitschaft und Freundschaft schließen sich eben nicht aus.

Trotz kurzer Nacht wartete am Sonntagvormittag das feierliche Highlight des Wochenendes: die Fahrzeugweihe des neuen Gerätewagen Umweltschutz und des Löschgruppenfahrzeugs. Auch die kürzlich errichtete Leichtbauhalle wurde eingeweiht. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung nahmen an der Veranstaltung teil, darunter auch Staatsministerin Judith Gerlach, die die Gäste aus Frankreich in ihrer Landessprache begrüßte und die gelebte Partnerschaft lobte.

Nach dem offiziellen Teil hieß es Abschied nehmen. Die französischen Freunde traten ihre Heimreise an – nicht ohne ein Wiedersehen fest im Blick: Zum Barbaratag wird es ein Wiedersehen in Frankreich geben. Auch ein Besuch der Alzenauer Jugendfeuerwehr zum Sommerzeltlager in Thaon-les-Vosges ist bereits terminiert.

Die Freiwillige Feuerwehr Alzenau blickt dankbar auf ein harmonisches, herzliches und kameradschaftliches Wochenende zurück – ein weiterer Meilenstein in einer lebendigen Freundschaft.
 
 Bilder: Feuerwehr Alzenau / Sascha Rheker
Text: Markus Fischer, FF Alzenau

 

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Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 27. Mai 2025

Einladung zum Jubiläumsfest 160 Jahre Freiw. Feuerwehr Mainaschaff vom 13. bis 15. Juni 2025 auf dem Festplatz am Main

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160 Mainaschaff Plakat

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 27. Mai 2025

Abschluss des Atemschutzgeräteträgerlehrgangs 02/2025 – Erfolgreiche Tagesausbildung in der Brandsimulationsanlage

Bereits am vergangenen Samstag kamen die Teilnehmer des Atemschutzgeräteträgerlehrgangs 02/2025 noch einmal zusammen, um den letzten offiziellen Termin ihres Lehrgangs zu absolvieren. Im Rahmen einer intensiven Tagesausbildung in einer gasbetriebenen Brandsimulationsanlage wurde das zuvor erlernte Wissen praxisnah vertieft.

Ziel dieser Ausbildungseinheit war es, die angehenden Atemschutzgeräteträger optimal auf ihre zukünftigen Einsätze in der Brandbekämpfung und Menschenrettung unter schwerem Atemschutz vorzubereiten. In realitätsnahen Übungsszenarien wurden die Trupps mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, bei denen sie das Erlernte gezielt anwenden mussten.

Alle zwölf Lehrgangsteilnehmer bewiesen dabei ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamarbeit und Fachkenntnis. Sie zeigten, dass sie die grundlegenden Anforderungen für den Einsatz unter Atemschutz sicher beherrschen und somit gut auf ihr weiteres Feuerwehrleben vorbereitet sind.

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Tagesausbildung endet der Lehrgang 02/2025 offiziell – die neuen Atemschutzgeräteträger stehen nun bereit, um im Ernstfall Leben zu retten und Brände zu bekämpfen.

 

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Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 27. Mai 2025

Einladung zu zwei Tagesseminaren Bauunfälle mit dem Schwerpunkt auf Tiefbauunfälle am 05.07. und am 26.07.25 auf dem Übungsgelände der Freiw. Feuerwehr Trennfurt

Download des Einladungsschreibens: Einladungsschreiben_Seminar_Bauunfälle_2025.pdf

Einladungsschreiben Seminar Bauunfälle 2025

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 27. Mai 2025

Einladung der Freiw. Feuerwehr Kleinkahl zum 24. Kartoffelfest am 19. und 20. Juli 2025 am Feuerwehrhaus, verbunden mit der Segnung und Übergabe von zwei neuen Feuerwehrfahrzeugen am Sonntagmorgen

Am Samstag, den 19. Juli 2025 beginnt ab 18 Uhr das traditionelle Kartoffelfest am Feuerwehrhaus.

Am Sonntag, den 20. Juli 2025 ist ab 8 Uhr die Aufstellung zur Kirchenparade in der Kleinlaudenbacherstr. 1 (Einmündung zum Kahlradweg) mit anschließendem Gottesdienst und Fahrzeugsegnung und feierlicher Übergabe des neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) und des neuen Mehrzweckfahrzeug (MZF) am Feuerwehrhaus. Anschließend geht der Festbetrieb den ganzen Tag am Feuerwehrhaus weiter. Zum Frühschoppen werden unter anderem Weißwurst mit Brezel angeboten.

Während beider Festtage ist für das leibliche Wohl der Gäste bestens gesorgt!

Die Freiwillige Feuerwehr Kleinkahl würde sich über einen regen Besuch des Festes sehr freuen.

2025 HLF 10 Kleinkahl 2025 MZF Kleinkahl

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 27. Mai 2025

Die FF Johannesberg legte erfolgreich die Leistungsprüfungen für die Gruppe im Löscheinsatz und die Gruppe im Technischen Hilfeleistungseinsatz ab

Folgende Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden der Freiw. Feuerwehr Johannesberg konnten sich den Leistungsprüfungen mit Bravour in folgenden Stufen unterziehen:  

Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“:

Eva Dahlheimer – Stufe 6
Michael Kraus – Stufe 3
Christian Schmitt – Stufe 1
Dominik Wosiek – Stufe 2
Patrick Bergmann – Stufe 4
Leon Hofmann – Stufe 1
Benedikt Laufer – Stufe 1
Paul Muckenschnabl – Stufe 2

Leistungsprüfung „Die Gruppe im Technischen Hilfeleistungseinsatz“:

Eva Dahlheimer – Stufe 5
Florian Wombacher – Stufe 5
Mattias Kielbassa – Stufe 6
Michael Kraus – Stufe 3
Christian Schmitt – Stufe 1
Dominik Wosiek – Stufe 2
Patrick Bergmann – Stufe 4
Paul Muckenschnabl – Stufe 2
Yannik Zilch – Stufe 2

Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband gratulieren den Teilnehmer*innen zu den bestandenen Leistungsprüfungen. Ein großes Dankeschön für die aufgebrachte Zeit. Dank auch an alle Ausbilder und Unterstützer im Hintergrund.

Ebenfalls Dank an das Schiedsrichterteam, sowie an den 1. Bürgermeister Peter Zenglein und Kreisbrandinspektor Georg Thoma, die bei den Prüfungen anwesend waren und zum Abschluss ihren Dank und Anerkennung zum Ausdruck brachten.

(Quelle und Bilder FF Johannesberg)
LP Johannesberg
20250524 Leistungsprüfung FF Johannesberg 2  20250524 Leistungsprüfung FF Johannesberg 3  20250524 Leistungsprüfung FF Johannesberg 4
20250524 Leistungsprüfung FF Johannesberg 5  20250524 Leistungsprüfung FF Johannesberg 6
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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 27. Mai 2025

Kleinbrand im Außenbereich zwischen den Mömbriser Ortsteilen Daxberg und Schimborn  

Am 26.05.2025 wurden gegen 15:45 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren Daxberg und Schimborn von der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain zu einem Kleinbrand im Außenbereich zwischen den beiden Mömbriser Ortsteilen alarmiert.

Vor Ort brannte illegal entsorgter Abfall und Bodenbewuchs, der schnell von der Daxberger Feuerwehr abgelöscht werden konnte.  

Zur Sicherheit wurde die Brandstelle noch mit einer Wärmebildkamera kontrolliert und anschließend der Polizei übergeben.

(Quelle und Bilder FF Daxberg)
20250526 Brand Mömbris Daxberg 1 20250526 Brand Mömbris Daxberg 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 27. Mai 2025

Nachbarliche Hilfe der FF Karlstein bei einer Vermisstensuche im Aschaffenburger Stadtteil Schweinheim

Am Sonntag, den 25.05.25 lief mit mehr als hundert Einsatzkräften über den ganzen Tag eine großangelegte Suchaktion nach einer vermissten Person rund um den Aschaffenburger Stadtteil Schweinheim.

Unter anderem waren die Polizei, die Feuerwehr Aschaffenburg und der Rettungsdienst in die Suche eingebunden. Außerdem kamen das THW, die Bergwacht, der Malteser Hilfsdienst und Rettungshunde verschiedener Organisationen aus Unterfranken und aus dem benachbarten Hessen zum Einsatz.

Von den Feuerwehren aus dem Landkreis Aschaffenburg unterstützte die Freiw. Feuerwehr Karlstein mit der Drohne aus dem landkreiseigenen Gerätewagen Erkunden und Messen die Suchaktion in der Stadt Aschaffenburg.

Koordiniert wurde die Suchaktion vom Stabsraum auf der Aschaffenburger Feuerwache und der Abschnittsleitung an der Schweinheimer Erbighalle, wo auch der Bereitstellungsraum für die verschiedenen Einheiten eingerichtet wurde.

Neben den Suchtrupps zu Fuß und per Fahrzeug suchten ein Polizeihubschrauber und Rettungshunde das Gebiet weiträumig ab. Auch Drohnen kamen bei der Personensuche zum Einsatz.

(Quelle und Bilder Feuerwehr Aschaffenburg/Ralf Hettler)
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20250525 Nachbarliche Hilfe der FF Karlstein bei einer Vermisstensuche in Aschaffenburg 5 20250525 Nachbarliche Hilfe der FF Karlstein bei einer Vermisstensuche in Aschaffenburg 6

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 27. Mai 2025

Tagesseminar zur Social Media Nutzung durch die Feuerwehren in Mainaschaff

Auch die Feuerwehren kommen heute an den sozialen Medien nicht mehr vorbei, sei es zur Krisenkommunikation im Fallen von Großschadenslagen oder zur Außendarstellung, der Interaktion mit der Bevölkerung oder gezielt zur Mitgliedergewinnung. Und so nutzen viele Feuerwehren in Bayern Kanäle wie Instagram oder Facebook. Aber lohnt sich der Aufwand? Wäre mit weniger Aufwand vielleicht mehr zu erreichen? Und wie bemißt sich Erfolg in den sozialen Medien eigentlich und welche Zielsetzungen sind für Feuerwehren in den sozialen Medien sinnvoll und erreichbar?


Antworten auf diese Fragen und noch viele unerwartete Erkenntnisse gab es für 15 Feuerwehrleute aus dem Landkreis und ganz Bayern am Freitag im Feuerwehrhaus Mainaschaff bei einem, vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration finanzierten, Tagesseminar mit dem Experte für Sprachen, digitales Marketing und Data Science Dr. Korbinian Spann.

So wurde den Teilnehmern und Teilnehmerinnen, in einem kurzweiligen Mix aus Vortrag, Diskussion und Gruppenarbeiten schnell klar: Es braucht mehr als Content. Gelungene Arbeit mit sozialen Medien braucht Zielsetzungen, Zielgruppen, Planung, Strukturen in der Feuerwehr und langfristige Strategien. Was aber mit dem im Seminar neu Gelernten einfacher ist als man anfangs vermuten sollte, denn ein strukturiertes und durchdachtes Vorgehen macht auch hier die Arbeit schlußendlich einfacher und effektiver. Denn nur wer weiß, was er eigentlich erreichen will, kann einen Plan entwickeln wie und vor allem auf welchem Kanal das umsetzbar ist. Und oft sind es dann Kleinigkeiten die den großen Unterschied machen und über Scheitern oder Erfolg entscheiden. Eine Erkenntnis die am Ende des Seminars dann auch von Seiten der Teilnehmer im Wunsch nach einem Vorher/Nachher-Gruppenbild direkt umgesetzt wurde.

Ein großes Plus der Veranstaltung in ihrer Form ais Tagesseminar war, daß es ausreichend Raum und Zeit für reale Fallbeispiele anhand verschiedener social media Kanäle, Fragen, rechtliche Probleme, Erfahrungsaustausch und bis hin zu Ausflügen zu Fragen des Umgangs mit social media und smartphone Nutzung im Rahmen der Jugendarbeit, gab.

Vielen Dank an den Referenten Dr. Korbinian Spann, das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration und an die gastgebende Feuerwehr Mainaschaff für die Räumlichkeiten und die Bewirtung.

Bilder und Text: Sascha Rheker im Auftrag der Pressestelle

20250523 RC 0690sr0000120250523 RC 0691sr0000220250523 RC 0700sr0000320250523 RC 0711sr0000420250523 RC 0723sr0011220250523 RC 0738sr00115

Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 26. Mai 2025

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