Nach einer kurzen Entspannung der Waldbrandgefahr über Donnerstag und Freitag herrscht am Wochenende, den 28. und 29.06. im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken wieder hohe Waldbrandgefahr. Auf Grund des schönen Wochenendwetters locken die Wälder und Fluren für alle möglichen Freizeitaktivitäten wieder viele Bürger an, dadurch ist gerade am Wochenende die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit deutlich erhöht.
Wie schon in der Vorwoche ordnet daher die Regierung von Unterfranken, im Einvernehmen mit dem regionalen Beauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für die Waldbrandbekämpfung in Unterfranken, am 28.06.2025 und 29.06.2025 die Luftbeobachtung der Wälder und Fluren für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken an.
Für die Luftbeobachtung kommen bei uns über die Westroute zum Einsatz:
Samstag, 28.06.2025 ab 15:00 Uhr
Luftbeobachter Timo Elsässer von Mainbullau aus mit dem „Kater Unterfranken 15/3“
Sonntag, 29.06.2025 ab 15:00 Uhr
Luftbeobachter Andreas Kempf von Hettstadt aus mit dem „Kater Unterfranken 15/2“
Zusätzlich steht, wie seit dem 29.03.2025 bereits, täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, das am Flugplatz Giebelstadt in Dienst gestellte Schnelle Einsatzflugzeug (SEF) bereit. Es trägt den Funkrufnamen „Kater Unterfranken 15/5“ und kann bei Bedarf über die Integrierte Leitstelle angefordert werden.
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Kein offenes Feuer:Im Wald und in Waldnähe ist offenes Feuer strengstens verboten, auch Grillen ist nur auf speziell dafür vorgesehenen und genehmigten Plätzen erlaubt.
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Rauchverbot:Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt in Bayern für Waldbesucher ein Rauchverbot im Wald.
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Vorsicht mit Fahrzeugen:Autos mit Katalysatoren sollten nicht über trockenem Gras geparkt werden, da dies zu Bränden führen kann.
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Unerlaubtes Parken vermeiden:Einfahrten zu Waldwegen dürfen nicht zugeparkt werden, da diese als Rettungswege und Anfahrtswege für die Feuerwehr dienen.
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Vermeidung von Glutnestern:Zigarettenkippen oder glimmende Gegenstände dürfen nicht einfach weggeworfen werden.
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Wachsamkeit:Jeder Waldbrand ist umgehend über die Notrufnummer 112 zu melden.
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Beachtung der Waldbrandgefahrenstufen:Je nach Gefahrenstufe können zusätzliche Einschränkungen im Wald, wie Betretungsverbote oder das Verbot der Nutzung von Feuerstellen und Grillplätzen, gelten.
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Verwendung von Rettungspunkten:Bei der Meldung eines Waldbrandes können Rettungspunkte, die in regelmäßigen Abständen im Wald angebracht sind, zur genauen Ortung des Brandes dienen.Eine Standortbestimmung eines Waldbrandes kann auch einfach über die Handy-App What3Words erfolgen und die drei Wörter mit dem Notruf an die Integrierte weitergegeben werden.











