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Bergung einer leblosen Person in der Aschaff – besonderes Übungsszenario für die Freiwillige Feuerwehr Goldbach

 

Jeden Montagabend übt die Feuerwehr Goldbach für den Ernstfall. Am vergangenen Montag stand ein sensibles, aber wichtiges Thema im Mittelpunkt: die Bergung einer leblosen Person aus Gewässern. Solche Einsätze sind selten und erfolgen ausschließlich auf Anforderung der Polizei. Gerade deshalb ist es wichtig, sie zu üben, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.

Vorbereitet wurde die Ausbildung von einem unserer Kameraden, der als Polizist bei der hessischen Polizei tätig ist und über Fachwissen in diesem Bereich verfügt. Im theoretischen Teil ging es zunächst um die Abläufe bei einer Bergung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeit mit der Polizei. Entscheidend ist dabei vor allem, dass Spuren gewahrt bleiben und die Ermittlungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden.

Anschließend folgte der Praxisteil. Mit einer Übungspuppe wurde eine realistische Lage in der Aschaff dargestellt: Ein Trupp in Wathosen stieg über die Steckleiter ins Gewässer ein, um die Puppe zu sichern und behutsam zu bergen.

Bergungen lebloser Personen zählen zu besonders anspruchsvollen und für die Einsatzkräfte oft auch belastenden Einsätzen. Eine gezielte Ausbildung hilft, im Ernstfall strukturiert und sicher vorzugehen.

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Text und Bilder: Freiwillige Feuerwehr Goldbach

Geschrieben von: Fabien Kriegel stv. Pressesprecher
Veröffentlicht: 21. August 2025

Kleinostheim: Person vom Zug im Bahnhof erfasst

Am gestrigen Mittwoch, den 20.08.2025 wurde um 19.08 Uhr die Feuerwehr Kleinostheim zu einer vom Zug erfassten Person an den Bahnhof Kleinostheim alarmiert. Gleichzeitig wurde auch zur Unterstützung der Rüstwagen der Feuerwehr Großostheim alarmiert.

Nach der ersten Lageerkundung konnte ein auf Gleis 2 in Fahrtrichtung Frankfurt stehender Güterzug festgestellt werden. Im Gleisbett daneben lag eine verletzte und ansprechbare Person. Diese wurde von der Feuerwehr Kleinostheim aus dem Gleisbett gerettet und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut und dann diesem übergeben.

Dem Einsatzleiter Lukas Lötterle (stellv. Kommandant) standen insgesamt 14 Einsatzkräfte mit drei Fahrzeugen zur Verfügung. Zur Beratung und Unterstützung standen ihm Kreisbrandinspektor Georg Thoma und der Notfallmanager der Bahn zur Seite.

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Text: FF Kleinostheim / T. Frank
Bilder: FF Kleinostheim / Kreisbrandinspektion

Geschrieben von: Fabien Kriegel stv. Pressesprecher
Veröffentlicht: 21. August 2025

Sailauf: Rauchentwicklung in Bäckerei im Industriegebiet Weyberhöfe

Am 21.08.2025 wurden in  Nacht um 01:37 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Sailauf gemeinsam mit den Feuerwehren aus Bessenbach und Hösbach-Bahnhof, dem Rettungsdienst, der Polizei und der Kreisbrandinspektion des Landkreises Aschaffenburg in das Industriegebiet Weyberhöfe mit dem Alarmstichwort "B3 : im Gebäude : Rauchentwicklung" alarmiert.

Der Intergrierten Leitstelle Bayerischer Untermain wurde eine Rauchentwicklung in einem Bäckereibetrieb gemeldet.
Einsatzleiter Daniel Herbert (stellv. Kommandant FF Sailauf) erkundete vor Ort die Lage und konnte eine Verrauchung im Bereich eines Industriebackofens feststellen.
Unter umluftunabhängigem Atemschutz und einem C-Rohr rückte der Angriffstrupp der FF Sailauf zur Brandbekämpfung in die Backstube vor. Aufgrund der Lage stellten die Feuerwehren Sailauf und Hösbach-Bahnhof jeweils noch einen weiteren Atemschutztrupp in Bereitstellung.

Beim Öffnen des 2 Meter großen Backofens konnten keine offenen Flammen mehr festgestellt werden. Der Wagen mit dem verbrannten Backgut wurde durch den Angriffstrupp ins Freie verbracht. Der Backofen und die Abluftrohre wurden mit einer Wärmebildkamera kontrolliert. Die Backstube wurde im Anschluß mit einem Hochleistungslüfter gelüftet.
Der Rettungsdienst der Johanniter Unfallhilfe war mit einem Rettungswagen zur Absicherung der eingesetzten Kräfte vor Ort. Der RTW musste nicht tätig werden.

Insgesamt waren 21 Einsatzkräfte unter der Leitung von Daniel Herbert tätig. Kreisbrandinspektor Otto Hofmann stand dem Einsatzleiter vor Ort beratend zur Seite.
Gegen 02:30 Uhr wurde die Einsatzstelle an die Polizei und den Betreiber übergeben. Die Aufräumarbeiten zur Herstellung der Einsatzbereitschaft waren gegen 02:45 Uhr abgeschlossen.

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Fotos: Stefan Scherf; FF Sailauf
Text: Christian Strohschein, FF Sailauf
Geschrieben von: Fabien Kriegel stv. Pressesprecher
Veröffentlicht: 21. August 2025

Hösbach: Unbekannter Phosphorsäure-Kanister beschäftigt Feuerwehr und Polizei

Mit dem Alarmstichwort „ABC 2 – Gefahrstoff – undefinierte Flüssigkeit“ wurden am Mittwoch, den 20.08.2025, um 19:51 Uhr die Feuerwehr Hösbach sowie Kreisbrandinspektor Otto Hofmann in die Schubertstraße alarmiert. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte einen 20 Liter Kanister vor, der mit der Gefahrstoffnummer UN 1805 gekennzeichnet war.
 
Die UN Nummer steht für Phosphorsäure, welche beim Austritt zu Verätzungen von Haut und Augen sowie zu Schädigungen der Atemwege führen kann. Ein Trupp unter umluftunabhängigem Atemschutz stand in Bereitschaft, sollten Flüssigkeiten aus dem Behälter auslaufen. Dies war glücklicherweise nicht der Fall. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sicherten die Einsatzstelle ab, damit die Polizei ihre Ermittlungen zum möglichen Verursacher / Entsorger aufnehmen konnte. Nachdem die Polizei ihre Arbeiten abgeschlossen hatte, wurde der Behälter in ein Überfass als zusätzliche Sicherung umgelagert und anschließend in den gemeindlichen Bauhof gebracht. Von dort aus erfolgt die Entsorgung über eine Fachfirma.
 
Dem Einsatzleiter Stefan Hartmann, Zugführer der Feuerwehr Hösbach, standen 12 Einsatzkräfte mit zwei Fahrzeugen zur Verfügung.
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Bilder und Text: Freiwillige Feuerwehr Hösbach

Geschrieben von: Fabien Kriegel stv. Pressesprecher
Veröffentlicht: 21. August 2025

PKW-Brand in der Großostheimer Dieselstraße

Am Mittwoch, den 20.08.2025 wurde gegen 20:10 Uhr von der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain die Freiwillige Feuerwehr Großostheim zu einem PKW-Brand in die Großostheimer Dieselstraße alarmiert.

Ein Mechaniker einer in der Dieselstraße ansässigen Werkstatt war mit einem Kundenfahrzeug auf einer Probefahrt. Vermutlich wegen eines technischen Defekts entstand während der Probefahrt ein Brand von Dämmmaterial und Verkleidungsteile am Unterboden des PKWs.

Von der Aschaffenburger Straße bis in die Dieselstraße, wo das Fahrzeug kurz vor der Werkstatt anhielt, waren während der Fahrt bereits schon brennende Teile vom Fahrzeugboden auf die Fahrbahn abgefallen.

Nach dem Notruf begann der Mechaniker mit zwei Feuerlöschern aus seiner Werkstatt den Brand am Fahrzeug zu löschen.

Beim Eintreffen der Großostheimer Feuerwehr, die mit drei Einsatzfahrzeugen und 13 Einsatzkräften zur Brandstelle ausgerückt war, konnten keine offenen Flammen mehr am Fahrzeug festgestellt werden. Die betroffenen Teile am Unterboden wurden von allen Seiten von der Feuerwehr mittels Wasser nochmals gekühlt und das Fahrzeug abschließend mit einer Wärmebildkamera kontrolliert.

Während des Feuerwehreinsatzes war die Dieselstraße voll gesperrt. Die Polizei nahm den Sachverhalt auf. Die Werkstatt kümmerte sich um den weiteren Verbleib des beschädigten Fahrzeugs.

(Quelle und Bilder FF Großostheim)
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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 20. August 2025

Arbeitsunfall in Oberbessenbach – „Dachdeckerkran“ bei Arbeiten umgestürzt

Am Mittwoch, den 20.08.2025 wurde am Vormittag gegen 10:35 Uhr die Freiw. Feuerwehr Bessenbach zu einem Arbeitsunfall in den Bessenbacher Ortsteil Oberbessenbach in die Straße Am Felsberg alarmiert. Der Rettungsdienst war bereits Vorort und versorgte den beim Unfall verletzten Mitarbeiter und transportierte ihn anschließend in ein Krankenhaus. Die Feuerwehr hatte den Auftrag, den bei dem Arbeitsunfall umgestürzten Dachdeckerkran zu sichern und die Unfallstelle absperren.

Der Unfall ereignete sich, als mit dem Dachdeckerkran eine Wärmepumpe von der Straße aus hinter ein Wohnhaus für die weitere Montage gehoben werden sollte. Dabei kippte der auf einen Anhänger aufgebaute Kran aus bisher nicht bekannten Gründen um und kam mit seinem Kranarm auf dem benachbarten Spielplatz zum Liegen. Außer dem Arbeiter wurde bei dem Arbeitsunfall niemand verletzt, da glücklicher Weise sich niemand auf benachbarten Kinderspielplatz aufhielt.

Die Bessenbacher Feuerwehr sicherte und sperrte die Unfallstelle ab und leitete den Verkehr um.

Für die Bergung des umgestürzten Krans wurde ein Unternehmen mit einem größerer Mobilkran angefordert. Die Feuerwehr unterstützte die Bergungsarbeiten, u. a. mit der Bessenbacher Drehleiter und dem Rüstwagen-Kran der Freiw. Feuerwehr Waldaschaff.

Für die Dauer der Bergungsarbeiten war die Straße Am Felsberg voll gesperrt.

(Quelle und Bilder FF Bessenbach)
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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 20. August 2025

Brand in einem Alzenauer Recyclingunternehmen

Am Mittwoch, den 20.08.2025 löste in der Nacht um 1.23 Uhr die automatische Brandmeldeanlage in einem Recyclingunternehmen in Alzenau aus. Die Integrierte Leitstelle Bayer. Untermain alarmierte sofort mit Eingang der automatischen Brandmeldung aus dem betroffenen Betrieb die Freiwilligen Feuerwehren Alzenau und Kahl in die Alzenauer Siemensstraße.    

Bei Eintreffen der ersten Kräfte der Feuerwehr Alzenau wurde bereits eine starke Verrauchung einer Halle festgestellt und zur Verstärkung weitere zusätzliche Kräfte der beiden bereits alarmierten Feuerwehren Alzenau und Kahl nachgefordert. Die starke Rauchentwicklung kam aus einer Maschine, mit der Katalysatoren und weiterer Elektroschrott zerkleinert wird.

Es war für die Feuerwehr sehr schwer, überhaupt an den Brandherd in der Maschine heran zu kommen. In der Maschine brannten Reste der Katalysatoren und des Elektroschrotts – dies führte zu einer ständigen Rauchausbreitung in die Werkshalle.

Als Löschmittel wurde von der Feuerwehr das Löschgas Kohlendioxid (CO2) eingesetzt, das in das innere der Maschine eingeleitet wurde. Zur Zuführung von weiterem Löschgas als Sonderlöschmittel wurde zusätzlich der Zug „Kohlendioxid CO2“ des Landkreises als Verstärkung von der Einsatzleitung nachgefordert.

Es kamen mit diesem vorgeplanten Zug 715 kg Kohlendioxid an die Einsatzstelle. Die Einheit wird von der FF Großostheim mit dem Abrollbehälter Sonderlöschmittel, der neben Schaummittel und Löschpulver auch eine 360 kg eingebaute CO2-Löschanlage und 2 x 30 kg fahrbare CO2-Löscher mitführt und ihrem TLF 20/40 SL mit ebenfalls 2 x 30 kg fahrbare CO2-Löscher, der FF Waldaschaff mit ihrem TLF 4000 mit 2 x 50 kg fahrbare CO2-Löscher und der FF Karlstein mit dem Gerätewagen Umweltschutz mit einem Rollwagen mit einer 135 kg-Löschanlage gebildet.

Durch das dann in größeren Mengen ausreichend vorhandene Kohlendioxid konnte das brennende Material in der Maschine abgelöscht werden. Rund 300 kg Kohlendioxid wurden für die Löschmaßnahmen verwendet.

Alle Lösch- und Einsatzmaßnahmen in der Halle mussten unter Atemschutz ausgeführt werden. Zur Entrauchung der Halle kamen Lüftungsgeräte der Feuerwehr zum Einsatz. Für die Reinigung der verschmutzten Atemschutzgeräteträger wurde der Gerätwagen Hygiene der FF Alzenau eingesetzt.

Es waren 60 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren Alzenau, Kahl, Großostheim, Karlstein und Waldaschaff unter der Leitung von Timo Elsesser im Einsatz. Von Seiten der Kreisbrandinspektion unterstützten Kreisbrandrat Frank Wissel und Kreisbrandinspektor Georg Thoma die Einsatzmaßnahmen.

Der Feuerwehreinsatz war um 4:15 Uhr beendet.

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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 20. August 2025

Freier Lehrgangsplatz "Ausbilder in der Feuerwehr"

Wir haben nachfolgenden Lehrgangsplatz für euch im Angebot:

Lehrgangsart: Ausbilder in der Feuerwehr

Lehrgansdauer: 13.10. - 17.10.2025

Schulungsort: SFS Würzburg

 

Interessierte melden sich bitte bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120 oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Geschrieben von: KBI Thilo Happ
Veröffentlicht: 20. August 2025

Brandwacht 04/2025 online lesen

Die einzelnen Veröffentlichungen in der Brandwacht, Ausgabe 04/2025, können hier heruntergeladen bzw. zum Lesen geöffnet werden:
Im Brennpunkt Editorial
Novelle des BayFwG
Neue Angebote für Kinderfeuerwehrbetreuende
Großbrand in der Saalfelder Höhe Einsatzbericht
Führung im Ehrenamt & 7. Ehrenamtskongress
Waldbrand in munitionsbelastetem Gebiet Einsatzbericht
Waldbrand-Symposium Alpin 2025
Feuerwehr-Stadtführung mit QR-Code
2. Landes-Feuerwehr-Oldtimertreffen
Kinder + Jugendseite: Party in Karlstadt
Herzerweichendes Dankeschön
Gerätewagen-Tragkraftspritze
75 Jahre Technisches Hilfswerk in Bayern
Aus den Feuerwehrschulen: Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
Fit for mission
Interview: KBM Natalie Kienmüller-Stadler
Stern der Sicherheit 2025
Kampagne #EUREFANS
Brand eines Sattelaufliegers mit 300.000 Eiern Einsatzbericht aus dem Lkr. Aschaffenburg
Portrait: FF Mitterfels
BRK: Neuer Feldkochherd in Aktion
Zum Gedenken

brandwacht 03 2025

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 20. August 2025

Feuerwehrvereine gehören für ihre Internetauftritte nicht zum Kreise der Verpflichteten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 16. Juni 2025 hatten wir hier die Information des Landesfeuerwehrverbandes Bayern veröffentlicht, dass am 28. Juni 2025 das sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft tritt.

Link zu unserer Veröffentlichung vom 16. Juni 2025:
LFV Bayern – für die Veröffentlichung digitaler Inhalte gelten zukünftig Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung

Dem LFV Bayern war dabei damals schon bewusst, dass es Ausnahmetatbestände gibt und die Feuerwehrvereine unter Umständen nicht von diesem Gesetz betroffen sind. Dennoch hielt der LFV im Hinblick auf die Gefahr von Abmahnungen eine Information aller Mitglieder bis zur endgültigen Klärung für angezeigt, da diese Klärung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen konnte.

Für Unsicherheit hatte auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik die Aussage gesorgt, dass Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft) vom Gesetz teilweise ausgenommen sind. Nicht näher beschrieben wurde aber, was dieses „teilweise“ umfasst.

In der Folgezeit hat sich der LFV Bayern schriftlich an das Bundesinnenministerium gewandt und den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, Herrn Staatssekretär Dr. Richter gebeten, die Anwendbarkeit des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auf die bayerischen Feuerwehrvereine zu prüfen.

Im Ergebnis können wir nunmehr abschließend die neueste Information des LFV Bayern hier auch wieder an unsere Feuerwehren weitergeben, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem der Sachverhalt weitergeleitet wurde, erklärt hat, dass die bayerischen Feuerwehrvereine unter keinem Blickwinkel zu dem Kreis der Verpflichteten nach dem BFSG gehören! Natürlich bleibt es jedem Feuerwehrverein unbenommen, seinen Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dafür jedoch nicht.

Wir danken dem LFV Bayern mit seinem Landesgeschäftsführer und Rechtsanwalt Uwe Peetz für diese rechtliche Abklärung.

Internet Computer

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 19. August 2025

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