Die Kreisbrandinspektion sowie der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg gratulieren herzlich zur Wahl und wünschen dem neuen Führungsteam viel Erfolg bei den kommenden Aufgaben.
Am vergangenen Samstag fand bei strahlendem Wetter die mit Spannung erwartete Flämmchenprüfung der Kinderfeuerwehr Karlstein statt. Insgesamt 17 von 25 angemeldeten Kindern im Alter zwischen 7 und 12 Jahren traten zur schriftlichen und praktischen Leistungsabnahme an – mit einem beeindruckenden Ergebnis: Alle 17 Kinder haben ihre jeweilige Prüfungsstufe mit Bravour bestanden.
Dank intensiver Vorbereitung in den vergangenen Monaten meisterten die Kinder die Herausforderungen souverän. Unter der Leitung von vier engagierten Betreuern und mit Unterstützung von fünf weiteren Helfern wurden vier praktische Stationen aufgebaut. Hier zeigten die jungen Feuerwehranwärterinnen und -anwärter ihr Können, ihre Teamfähigkeit und ihr Wissen. Auch bei der schriftlichen Prüfung überzeugten alle mit nahezu fehlerfreien Fragebögen.
Zur feierlichen Übergabe der Urkunden und Flämmchen kamen zahlreiche Gäste zum Feuerwehrgerätehaus in Karlstein: Neben Eltern und Geschwistern gratulierten auch Kommandant Andreas Emge (Karlstein), Kreisbrandmeister Thorsten Frank (Kleinostheim) sowie Fach-Kreisbrandmeister Volker Hock (Großostheim)den Kindern persönlich.
Auch die Kreisbrandinspektion Aschaffenburg sowie der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg gratulierten den jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern herzlich zu ihrem tollen Erfolg und würdigten das Engagement der Kinderfeuerwehr sowie das ehrenamtliche Wirken der Betreuer.
Die Prüfungen fanden in folgenden Stufen statt:
- Stufe 1:3 Kinder
- Stufe 2:4 Kinder
- Stufe 3:3 Kinder
- Stufe 4:4 Kinder
- Stufe 5:3 Kinder
Ein besonderer Meilenstein: Die Flämmchen-Stufe 5 wurde in Karlstein erstmals abgenommen. Jede Stufe baut auf der vorherigen auf und kann nur jährlich in aufsteigender Reihenfolge abgelegt werden.
Zum Abschluss eines erfolgreichen Tages gab es für alle – Kinder, Geschwister, Eltern und Betreuer – ein wohlverdientes Eis. Oder auch zwei.
Die Freiwillige Feuerwehr Karlstein gratuliert herzlich und ist stolz auf den engagierten Nachwuchs!




Die Anzahl der in den Urlaub mitgebrachten Gästefahrräder, insb. E-Bikes, ist in den letzten Jahren enorm angestiegen.
Da die mitgebrachten Gästefahrräder aus Brandschutzgründen nicht auf den Hotelfluren oder -zimmern abgestellt oder geladen werden dürfen, hat man sich entschlossen die Hausmeistergarage zu erweitern, um ausreichend Unterstell- und Lademöglichkeiten für die Fahrräder der Gäste zu schaffen.
Auf der Rückseite der Hausmeistergarage gibt es nun zwei Abteile mit je 30 Stellplätzen und entsprechender Strominfrastruktur für Gästefahrräder. Somit können hier bis zu 60 Gästefahrräder untergestellt und geladen werden.
Zusätzlich zur Fahrradgarage können die Gäste auch eine der 25 Fahrradboxen leihen. Ein Großteil der Fahrradboxen ist inzwischen auch mit einem Stromanschluss versehen, sodass hier ebenfalls E-Bikes geladen werden können. Die Fahrradboxen bieten Platz für je 2 Fahrräder.
Weitere Informationen zum Gästehaus und Restaurant St. Florian und Informationen zu kurzfristig freien Zimmern sind hier erhältliche: Gästehaus St Florian - Berchtesgadener Land.
(Quelle und Bilder BFH-Info vom 28.05.2025)
Die Freiwillige Feuerwehr Hösbach-Bahnhof wird im Rahmen der "Langen Nacht der Feuerwehr" am Samstag, 27.09.2025 um 15.00 Uhr die offizielle Übergabe und Fahrzeugsegnung ihrer beiden neuen Fahrzeuge (LF 20 Kats und MZF) vornehmen.
Um 15.00 Uhr beginnt die akademische Feier - anschließend ist Festbetrieb am Feuerwehrhaus in Hösbach-Bahnhof.
An den vergangenen zwei Wochenenden fand am Feuerwehrhaus in Schimborn ein Lehrgang zur Absturzsicherung statt. Insgesamt nahmen 10 Feuerwehrfrauen und -männer aus den Freiwilligen Feuerwehren Mömbris, Alzenau, Sailauf und Geiselbach-Omersbach teil.
Ziel des Lehrgangs war es, den Teilnehmenden die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um in absturzgefährdeten Bereichen sicher arbeiten zu können – z. B. auf Dächern, an Hängen oder in Tiefen. Nach einer kompakten theoretischen Einführung und Knotenkunde lag der Fokus vor allem auf der praktischen Ausbildung.
Unter der fachkundigen Anleitung der Ausbilder Philip Misterek, Lukas Mücke und Jochen Herr wurden verschiedene Szenarien durchgespielt, unter anderem:
- Senkrechter und waagrechter Vorstieg an Objekten
- Sichern von Einsatzkräften in gefährdeten Bereichen
- Anwendung und Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Am Ende des Lehrgangs konnten alle Teilnehmenden ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Damit stehen den jeweiligen Feuerwehren nun weitere gut ausgebildete Kräfte zur Verfügung, die bei Einsätzen in Höhe und Tiefe für mehr Sicherheit sorgen.
Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband danken den teilnehmenden Feuerwehrfrauen und -männern und gratulieren zur erfolgreichen Teilnahme. Vielen Dank auch an die Ausbilder mit den weiteren Helfern im Hintergrund und an die Freiwillige Feuerwehr Schimborn für die Organisation des Lehrgangs.
(Quelle und Bild FF Schimborn)
Pressemeldung aus dem Landratsamt Aschaffenburg: Landkreis stellt Feuerwehren Radlader zur Verfügung
Das Landratsamt Aschaffenburg hat für seine Feuerwehren einen gebrauchten Radlader beschafft. Dieser wird benötigt, um die Sandsackfüllanlage für Hochwassereinsätze, die bei der Freiwilligen Feuerwehr Schimborn stationiert ist, mit Sand zu befüllen sowie die Sandsäcke auf Paletten zu transportieren und zu verladen.
Bisher musste hierfür auf private Baufirmen zurückgegriffen werden, wodurch eine Bereitstellung eines solchen Fahrzeugs im Not- und Einsatzfall nicht immer zeitnah garantiert werden konnte. Der neu beschaffte Radlader trägt somit wesentlich zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bei Hochwasserereignissen und damit auch zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis bei.
Für den Radlader stehen neben den auf dem Bild gezeigten Gabelzinken noch eine Standardschaufel und eine Klappschaufel zur Verfügung.
Der Transport soll entweder auf Achse erfolgen oder mit dem Katastrophenschutzanhänger des Landkreises – dieser ist im Katastrophenschutzlager in Schöllkrippen stationiert.
Der Radlader kann mit seinen Einsatzmöglichkeiten, auch über seine Nutzung mit der Sandsackfüllanlage hinaus, bei Bedarf zu allen Einsätzen über die Integrierte Leitstelle alarmiert werden.
Neu beschaffter Radlader
Sandsackfüllanlage des Landkreises
Vor einiger Zeit wurde die für die Alarmierung versendete Alarm-SDS bayernweit vereinheitlicht. Seitdem ist im Display der Tetra-Pager oben links in der ersten Zeile bei einer Alarmierung ein Code aus Buchstaben und Symbolen zu sehen.
Diese Codes sind zur Steuerung von einer möglichen Sprachdurchsage in die Alarm SDS aufgenommen. Mittlerweile können die Tetra-Pager mit einer Softwareerweiterung, deren zusätzliche Lizenz für jeden Pager gekauft werden muss, eine Sprachdurchsage bei einer Alarmierung mit ausgeben. Diese Sprachdurchsage beschränkt sich aber nur auf das jeweilige alarmierte Einsatzstichwort. Weitere Informationen zur ausgelösten Alarmierung enthält diese Sprachdurchsage aber nicht.
Die Sinnhaftigkeit eines Kaufes dieser Softerweiterung muss jeder auf örtlicher Ebene für sich selbst entscheiden.
Das derzeit im Display angezeigte Kürzel zur Ansteuerung der richtigen „Sprachkonserve“ mit dem zur jeweiligen Alarmierung gehörenden Alarmstichwort hat für den Pagernutzer keinerlei Informationsgewinn und soll daher mit dem nächsten Geräteupdate wieder unsichtbar werden.
Bald starten wieder in der Ferienzeit Zeltlager, Ausflüge und Fahrten der Jugend- und Kinderfeuerwehren. Manchmal sind Kinder und Jugendliche auf bestimmte Medikamente dauerhaft angewiesen oder es gibt den akuten Bedarf einer Medikamentengabe. Ein sensibles Thema, denn einerseits soll trotz Medikamentenbedarf einem unbeschwerten Dienst in der Jugend- und Kinderfeuerwehr nichts entgegenstehen, anderseits müssen die Betreuerinnen und Betreuer der Kinder überlegt und rechtssicher handeln. Mit diesem Artikel möchten die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse Nord die Feuerwehren daher aufklären und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
In Deutschland ist die Medikamentengabe durch Dritte, wie beispielsweise durch Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten, rechtlich geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen zielen darauf ab, die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu gewährleisten. Dadurch, dass Feuerwehren Kinder- und Jugendabteilungen haben, können auch die Betreuerinnen und Betreuer in die Situation kommen, Medikamente geben zu müssen. Vor allem bei (Zelt-)Lagern und Fahrten, bei denen die Kinder länger von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten getrennt sind, muss die Frage nach der Berechtigung zur Medikamentengabe durch das Betreuungspersonal der Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr geklärt sein. Rechtlich übergeben die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einen Teil der Personensorge auf die betreuenden Personen der Feuerwehr. Aus Sorge, etwas falsch zu machen und strafrechtlich belangt werden zu können, bestehen bei den Betreuern und Betreuerinnen der Kinder- und Jugendfeuerwehren häufig große Unsicherheiten.
Die gute Nachricht zuerst: Betreuerinnen und Betreuer dürfen Medikamente verabreichen. Sonst wäre es für Kinder- oder Jugendfeuerwehren gar nicht möglich, mit chronisch kranken Kindern auf mehrtägige Fahrten zu gehen. Natürlich liegt die Verantwortung für die Medikamentengabe zunächst bei den Eltern im Rahmen der Personensorge für das Kind. Die Eltern können diese Aufgabe aber an die Betreuenden der Kinder- oder Jugendfeuerwehr übertragen. Das sollte nicht ohne ärztlichen Rat geschehen. Wir empfehlen diesbezüglich dringend eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern. Neben der Absprache mit Eltern müssen Regelungen zur genauen Verabreichung, Dosierung und zur Lagerung des Medikaments getroffen und möglichst schriftlich festgehalten werden. Je genauer beschrieben, desto transparenter und nachvollziehbarer ist es für alle beteiligten Personen im Falle eines Falles, was zu tun ist.
Genaue Absprachen mit Erziehungsberechtigten wichtig
Im Eifer des Gefechts vergessen die Kinder schon mal, ihre Medikamente regelmäßig zu nehmen oder übersehen selbst Symptome. Neben der Kenntnis über Einnahmezeiten sollten die betreuenden Personen daher auch über das Krankheitsbild und seine Symptome Bescheid wissen. Hat ein Kind Asthma, kann man dies möglicherweise durch laute Atemgeräusche, tiefes oder kurzatmiges Atmen oder durch das Japsen nach Luft mitbekommen und einen Inhalator überreichen. Aber nicht alle Krankheiten zeigen sich so deutlich. Daher sollten alle betreuenden Personen über typische Symptome und Anzeichen für einen Notfall Bescheid wissen.
Hier sind die wesentlichen Punkte der Regelungen:
Einwilligung der Eltern: Vor der Aufnahme in die Kinder- oder Jugendfeuerwehr und vor Lagern und Fahrten muss mit den Eltern über mögliche Vorerkrankungen und die Medikamentengabe gesprochen werden. Grundsätzlich ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig. Diese muss genaue Anweisungen zur Medikamentengabe enthalten. Vor allem muss genau bestimmt, vereinbart oder bezeichnet sein:
- Medikamentenbezeichnung, Dosierung, Verabreichungsform und Uhrzeit der Medikamentengabe
- Lagerung des Medikaments (z.B. im Kühlschrank, wenn erforderlich)
- Verhalten im Notfall (möglicherweise mit Telefonnummern von Erziehungsberechtigten, Ärzten u.ä.)
Medikamentengabe und ärztliche Verordnung: Oft wird auch eine ärztliche Verordnung benötigt, die bestätigt, dass die Medikamentengabe notwendig ist und wie sie durchzuführen ist. Werden Medikamente verabreicht, die nachweislich ärztlich verordnet sind, sollte die bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr vorzulegende ärztliche Verordnung folgende Punkte enthalten:
- genaue Bezeichnung des Medikaments
- genaue Dosierung
- Uhrzeit und Form der Verabreichung
- erforderliche Lagerung des Medikaments
- mögliche Nebenwirkungen
- Maßnahmen, die im Notfall zu ergreifen sind
- Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin (für Rückfragen).
Zu beachten ist, dass bestimmte Maßnahmen der medizinischen Versorgung, die mit körperlichen Eingriffen einhergehen, in der Regel nur von medizinisch-fachlich geschulten Personen durchgeführt werden dürfen. Im Zweifelsfall muss frühzeitig Rücksprache mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin sowie mit anderen Auskunftsberechtigten gehalten werden, ob eine Maßnahme durchgeführt werden darf.
Dokumentation: Die Gabe von Medikamenten muss sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehört die genaue Zeit, die Menge des Medikaments und die Person, die das Medikament verabreicht hat.
Schulung des Personals: Betreuerinnen und Betreuer sollten entsprechend geschult sein, um Medikamente sicher und korrekt zu verabreichen. Dies umfasst das Erkennen von Nebenwirkungen und das Wissen, wie im Notfall zu reagieren ist.
Notfallmedikamente: Bei bestimmten chronischen Krankheiten, wie zum Beispiel Diabetes oder Asthma, kann es sein, dass Betreuende Notfallmedikamente verabreichen. Hierfür gelten ebenfalls Regeln bezüglich der Einwilligung, Verordnung und Dokumentation.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Medikamentengabe in der Kinder- und Jugendfeuerwehr sicher erfolgt und sowohl die Kinder als auch die Betreuenden geschützt sind. Eltern und Betreuungspersonal sollten immer eng zusammenarbeiten, um die bestmögliche Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Richtig Handeln bei Zeckenstichen
Auch wenn es bei Zecken nicht direkt um Medikamentengabe geht, so ist die Thematik jedoch sehr eng verwandt. Die Frage ist, dürfen Betreuende Zecken bei Kindern entfernen? Auch hier handelt es sich um einen Eingriff in den Körper. Jedoch verhält es sich auch hier wie bei den Medikamenten. Liegt eine Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vor, dürfen Betreuende tätig werden. Liegt diese nicht vor, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten sofort informiert werden. Diese müssen dann entscheiden, was gemacht werden soll.
Was, wenn doch etwas passiert?
Sollte ein Kind tatsächlich durch einen Fehler bei der Medikamentengabe zu Schaden kommen, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Gesundheitsschäden auf. In der Regel muss man sich keine Sorge um Schadenersatzzahlungen machen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Erleiden Kinder während des Feuerwehrdienstes durch die Gabe von Medikamenten durch Betreuende einen Unfall, gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung nach den §§ 104ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Danach ist eine zivilrechtliche Haftung der betreuenden Person auf Ersatz für den entstandenen Personenschaden grundsätzlich ausgeschlossen, auch dann, wenn die Medikamente fehlerhaft verabreicht wurden.
(Quelle Newsletter der HFUK Nord)
Achtung! Die Haftungsbeschränkung nach den §§ 104ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII gilt nur für gesetzlich Unfallversicherte während der versicherten Tätigkeit. Bei den Kinderfeuerwehren in Bayern kann sie daher nur dann gelten, wenn die Kinderfeuerwehr Bestandteil der jeweiligen gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehr ist.
Bei konkreten Fragen helfen bei den Jugendfeuerwehren KBM Eva Freudenberg und bei den Kinderfeuerwehren KBM Volker Hock gerne weiter. Kreisjugendfeuerwehrzeltlager 2024 des Lkr. Aschaffenburg in Weibersbrunn
Empfangen wurden die französischen Gäste am Freitagnachmittag herzlich durch den Vorsitzenden Oliver Bartella und seinen Stellvertreter Timo Orth am Alzenauer Gerätehaus. Nach einer kurzen Führung durch die Fahrzeughalle und einer ersten Besichtigung der Ausrüstung bezogen die Gäste ihre Unterkunft in einem nahegelegenen Hotel.
Am Abend traf man sich erneut am Gerätehaus zu einem gemeinsamen Grillabend. Küchenchef Frank Kühn und sein Team sorgten mit gegrillten Spezialitäten und erfrischenden Getränken für beste Stimmung. Der Abend klang in geselliger Runde aus und bot viel Raum für persönliche Gespräche und internationalen Austausch.
Der Samstag stand ganz im Zeichen von Natur und Genuss. Eine Wanderung durch die Weinberge im Stadtteil Michelbach bot herrliche Ausblicke und die Möglichkeit, regionale Weine zu verkosten. Auch wenn die Anstrengung spürbar war, blieb die Begeisterung über die landschaftliche Schönheit und die kulinarischen Eindrücke groß. Der Abend endete erneut mit einem gemeinsamen Essen und dem weiteren Ausbau der kameradschaftlichen Beziehungen.
In der Nacht auf Sonntag wurden einige Alzenauer Feuerwehrkräfte gegen 3:24 Uhr zu einem Großeinsatz nach Hörstein gerufen – Einsatzbereitschaft und Freundschaft schließen sich eben nicht aus.
Trotz kurzer Nacht wartete am Sonntagvormittag das feierliche Highlight des Wochenendes: die Fahrzeugweihe des neuen Gerätewagen Umweltschutz und des Löschgruppenfahrzeugs. Auch die kürzlich errichtete Leichtbauhalle wurde eingeweiht. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung nahmen an der Veranstaltung teil, darunter auch Staatsministerin Judith Gerlach, die die Gäste aus Frankreich in ihrer Landessprache begrüßte und die gelebte Partnerschaft lobte.
Nach dem offiziellen Teil hieß es Abschied nehmen. Die französischen Freunde traten ihre Heimreise an – nicht ohne ein Wiedersehen fest im Blick: Zum Barbaratag wird es ein Wiedersehen in Frankreich geben. Auch ein Besuch der Alzenauer Jugendfeuerwehr zum Sommerzeltlager in Thaon-les-Vosges ist bereits terminiert.