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Schutzleiterprüfeinrichtung bei Stromerzeugern der Feuerwehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

da nach den aktuellen Fassungen der einschlägigen Normenreihen die Schutzleiterprüfvorrichtung nicht mehr grundsätzlicher Bestandteil der Feuerwehr-Stromerzeuger ist, bestehen vereinzelt Unsicherheiten im Hinblick auf die ordnungsgemäße Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach dem Einsatz. Daher hat die KUVB in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr eine entsprechende Information erarbeitet und im KUVB Feuerwehrportal zum Download bereitsgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

I. A.

Thomas Roselt

__________________________________________________________________________________________

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Roselt Aufsichtsperson

Geschäftsbereich I Prävention  Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) Ungererstraße 71 80805 München

Tel.: 089 36093-234 Fax.: 089 36093-349 KUVB Feuerwehrportal

Am Donnerstag, den 29.06.2017 wurde das neue HLF 10 bei der Feuerwehr Gemeinde Haibach in Dienst gestellt. Das Fahrzeug basiert auf einem Mercedes-Benz Fahrgestell mit einem Ziegler Aufbau. Neben der bekannten Standardbeladung sind eine Rettungsplattform, ein Motortrennschleifer und eine Rettungssäge an Bord. Das HLF 10 ist eine Ersatzbeschaffung für ein LF 8-Unimog aus dem Jahr 1982, das bis zur Fusion der Haibacher Wehren bei der Feuerwehr Grünmorsbach stationiert war. Weitere Infos und Bilder unter https://www.ziegler.de/de/news-infos

HLF 10 am 06.07.2017 01

Deutscher Feuerwehrverband und Waldeigentümer appellieren an Waldbesucher

Berlin – Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Waldbrandstatistik für das Jahr 2016 veröffentlicht. Die gute Nachricht ist, dass sich die Zahl der Waldbrände im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr fast halbiert hat und um 43 Prozent (2016: 608 Waldbrände; 2015: 1.071) zurückgegangen ist. Dabei wurde mit 232 Waldbränden die größte Anzahl in Brandenburg verzeichnet.  Die schlechte Nachricht: Ein großer Teil der Waldbrände ist auf Brandstiftung zurückzuführen. Daher warnen der Deutsche Feuerwehrverband und die AGDW – Die Waldeigentümer vor dieser Gefahr und rufen die Waldbesucher dazu auf, besonders aufmerksam zu sein. „Waldbrände gefährden Menschenleben – auch das von Einsatzkräften – und zerstören die Existenz ganzer Familienforstbetriebe“, sagte Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Da Wälder viele Generationen für ihr Wachstum benötigen, braucht es Jahrzehnte, bis ein zerstörter Wald wieder nachgewachsen ist.“ 

Fast die Hälfte der Waldbrände im vergangenen Jahr ist auf Brandstiftung und leichtsinniges Verhalten zurückzuführen. 158 Waldbrände auf 40 Hektar wurden vorsätzlich herbeigeführt – damit ist die Brandstiftung die häufigste Brandursache. 140 Waldbrände auf 64 Hektar entstanden durch Fahrlässigkeit. „Prävention ist hier wichtig, um den Wald auch für kommende Generationen zu erhalten. Die Feuerwehren arbeiten nicht nur im Einsatzfall eng mit den Forstbehörden und den Waldbesitzern zusammen“, sagte Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. Dass Brandstiftungen auch in diesem Jahr eine Hauptursache für Waldbrände sind, zeigt sich in Brandenburg: Bei den 101 Bränden, die zwischen März und Juni registriert wurden, wird vermehrt von Brandstiftung als Ursache ausgegangen.

Vor diesem Hintergrund warnen die beiden Präsidenten zu Guttenberg und Ziebs vor dieser Gefahr. An Tagen anhaltender Trockenheit sollten Waldbesucher besonders aufmerksam sein und sofort reagieren, wenn der Ansatz eines Brandes entdeckt wird. Gleichzeitig warnen sie aber auch davor, beim Spaziergang durch den Wald selbst einen Brand zu verursachen.

Zu Guttenberg wies auf die Gesetze und Regeln hin, die im Wald gelten: Dazu zählt, dass man ein Grillfeuer nur an offiziellen Feuerstellen entzünden darf. Bei offenem Feuer außerhalb des Waldes muss man einen Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand einhalten. Und ganz wichtig: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt in vielen Bundesländern ein absolutes Rauchverbot im Wald, in einigen Bundesländern gilt das Rauchverbot das ganze Jahr.
Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes wies darauf hin, dass bei Entdeckung eines Brandes sofort die Feuerwehr alarmiert werden müsse. Hartmut Ziebs: „Wählen Sie den kostenfreien Notruf 112. Die Leitstelle fragt dann nach präzisen Angaben zu Ort und Umfang des Brandes und sendet entsprechend Einsatzkräfte.“ Welche Ausmaße ein Waldbrand einnehmen könne, sei in Portugal wieder deutlich geworden. „Daher ist es wichtig, sich als Waldbesucher verantwortungsbewusst zu verhalten und aufmerksam gegenüber dieser Gefahr zu sein“, sagte Ziebs.

Die Waldbrandstatistik ist online unter www.ble.de zum Download verfügbar.

Eine Rettungsgasse für Einsatzkräfte rettet Leben

Feuerwehrverbände fordern schwer entflammbare Bus-Innenausstattung

Berlin – „Bilden Sie bei Staus auf der Autobahn immer eine Rettungsgasse!", fordern Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), und Alfons Weinzierl, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Bayern. Hintergrund ist der tragische Busbrand, bei dem gestern in Münchberg (Bayern) 18 Menschen ums Leben gekommen waren. „Unsere Kräfte sind gut ausgebildet und haben Erfahrung in derartigen Lagen – trotzdem konnten sie den im brennenden Bus eingeschlossenen Menschen nicht mehr helfen. Durch eine korrekt gebildete Rettungsgasse kommen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei schnellstmöglich an die Einsatzstelle, ohne dass wertvolle Zeit vergeht", erklären sie.

Ziebs und Weinzierl fordern schwer entflammbare Innenausstattungen in Rei-sebussen: „Diese verhindern die blitzartige Ausbreitung des Feuers." Sie begrüßen die europäischen Vorschriften für automatische Brandmeldeanlagen in allen vom Fahrer nicht direkt einsehbaren Bereichen sowie die Ausstattung des Motorraums mit einer Löschanlage: „Hierdurch können Brände bereits in einem frühen Stadium erkannt und bekämpft werden." Die Verbands-Chefs appellieren zudem an alle Autofahrer, bei einem Unfall Hilfe zu leisten: „Ein richtig eingesetzter Feuerlöscher kann einen Entstehungsbrand stoppen und damit Leben retten!"

In Münchberg waren mehr als 100 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort. „Unsere ehrenamtlichen Kräfte sind das Rückgrat des Flächen deckenden Brandschutzes in Deutschland", bekräftigt DFV-Präsident Ziebs. LFV-Vorsitzender Weinzierl ergänzt: „Allein in Bayern sind mehr als 311.000 Männer und Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren aktiv – das ist ein Drittel der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Deutschlands!"

Presseinformation Nr. 31/2017 vom 4. Juli 2017

Newsletter LFV Bayern e.V.

Ausgabe 05-2017

Aktuelle Florian kommen-Ausgabe

Lesen Sie jetzt die 113. Ausgabe von Florian kommen.

Besonders dürfen wir hinweisen auf

- die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes, - den Artikel zur Personenbeförderung von Kindern in Einsatzfahrzeugen, - das Informationsmaterial für Flüchtlinge und Migranten und - das neue einheitliche Kinderfeuerwehr-Logo.

Hier geht´s zur 113. Ausgabe.

Änderungen zum Bayerischen Feuerwehrgesetz seit 01.07. 2017 in Kraft

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 11 vom 30.06.2017 veröffentlicht und damit bekanntgemacht. Das Gesetz ist seit dem 01.07.2017 in Kraft.

Sobald uns eine durchgeschriebene Lesefassung vorliegt, werden wir diese selbstverständlich zur Verfügung stellen.

In Bezug auf Kinderfeuerwehren erlauben wir uns jedoch bereits jetzt folgenden Hinweis, der mit dem StMIBV und der KUVB abgestimmt wurde:

Art. 7 Abs. 1 BayFwG lautet künftig wie folgt: "Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden."

Dies bedeutet, dass die Kinderfeuerwehren / Kindergruppen, die bislang dem Feuerwehrverein angegliedert sind, nicht automatisch in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr übergehen.

Will die Freiwillige Feuerwehr als gemeindlichen Einrichtung eine Kindergruppe einrichten oder aus dem Feuerwehrverein übernehmen, ist hierfür eine Absprache mit der Gemeinde und deren Zustimmung erforderlich. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht.

Zugleich gilt ab der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren. Im Falle eines Unfalls ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mittels einer (elektronischen) Unfallanzeige zu informieren. Es gelten die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.

Belegung freier Lehrgangsplätze an den Feuerwehrschulen

Auf der Seite http://www.sfs.bayern.de/cgi-perl/lega-display.pl der Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern werden freie Lehrgangsplätze in Lehrgängen veröffentlicht, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht besetzt werden konnten.

Da der Lehrgangsbedarf seit Jahren nicht vollständig gedeckt werden kann, bietet es sich daher an, dass die Feuerwehren diese Seite nach Lehrgängen, die Sie unbedingt brauchen, durchsuchen und ggf. dadurch zusätzliche Lehrgänge für sich belegen können.

Das Anmeldeverfahren (Feuerwehr – Gemeinde – Kreisbrandrat – Regierung) bleibt grundsätzlich gleich. Jedoch sollte die Feuerwehr sofort mit dem jeweiligen Kreisbrandrat Verbindung aufnehmen, damit dieser bei der zuständigen Regierung den Platz gleich reservieren kann, bis die schriftliche Anmeldung dann dort vorliegt.

Aus Sicht des LFV Bayern, der sich ständig für ein höheres Lehrgangsangebot einsetzt, wäre es sehr schade, wenn angebotene Lehrgangsplätze nicht zu 100% genutzt werden könnten.

Grisu hilft! Helfen Sie mit!

Grisu ist ab sofort mit Strahlrohr erhältlich!

Außerdem können Sie jetzt mit dem Einsteiger-Paket", dem "Profi-Paket" und dem limitierten "Rundumsorglospaket" richtig sparen. Feuerwehren, die in diesem Jahr ein Gründungsjubiläum feiern und Kinderfeuerwehren erhalten auf das Einsteiger-Paket einen zusätzlichen Rabatt von 10 % Rabatt oben drauf.

Das Bestellformular finden Sie hier.

Sanierungsmaßnahmen im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain abgeschlossen

Anerkennung für die Einsatzkräfte

Zu den nun fertiggestellten Verbesserungen des Feuerwehrerholungsheims „St. Florian“ zählen die aufwendige Sanierung der Küche, die Sanierung von 28 Bädern und die Erneuerung der Brandmeldeanlage. Zur weiteren Verbesserung des Brandschutzes wurden darüber hinaus 120 Türen ausgetauscht.

Staatssekretär Eck: „Damit bietet das Feuerwehrerholungsheim seinen Gästen einen zukunftsfähigen und zeitgemäßen Standard im Bereich Komfort und Sicherheit!“ „Der verdienten Erholung unserer tüchtigen Feuerwehrleute steht nichts mehr im Weg!“

Für weitere Informationen bitte hier klicken.

Mit STARS4KIDS zum Audi Cup 2017!

Gerne weisen wir auf die aktuelle Aktion der Stiftung STARS4KIDS hin:

„Eine tolle neue Stadion-Aktion der Stiftung STARS4KIDS bringt Sie in die Münchener Allianz Arena zum Audi Cup 2017.

Das alle zwei Jahre durchgeführte internationale Vorbereitungsturnier ist eines der wichtigsten im europäischen Fußball, bei dem man die neuen Stars der Saison 2017/18 live zu sehen bekommt. Am 1. August 2017 kommt es zur nun schon fünften Auflage des Audi Cups in der Münchner Allianz Arena. Neben dem Gastgeber FC Bayern München konnte Audi mit dem FC Liverpool, Atlético Madrid und dem SSC Neapel drei europäische Spitzenteams für dieses Highlight verpflichten.

Mit dieser tollen Ticket-Aktion bringen wir Sie in die Allianz-Arena, wo Sie am ersten Tag des Audi Cups (01.08.17) die zwei Halbfinal-Spiele live mitverfolgen können:

- 1. Halbfinale (Spielbeginn 17:45 Uhr): Atlético Madrid – SSC Neapel - 2. Halbfinale (Spielbeginn 20:30 Uhr): FC Bayern München – FC Liverpool

Für gerade einmal 35,- EUR erhalten Sie:

- eine Eintrittskarte für den ersten Tag des Audi Cups (01.08.17; ab 17:45 Uhr) + ein T-Shirt „München“ + einen originalen FC Bayern München-Fanschal + zwei Packungen Kaugummi.

Gemeinsam mit dem FC Bayern München und Audi kann STARS4KIDS weltweit Kindern in Not helfen, denn 4,- EUR von jedem verkauftem Ticket-Paket kommen den STARS4KIDS-Kinderhilfsprojekten zugute.

Bestellungen sind bis zum 10.07.2017, 12.00 Uhr ausschließlich unter www.stars4kids.org/produkt/audi-cup-2017/ - und nur solange der Vorrat reicht - möglich.

Die Tickets gelten übrigens für alle - egal ob groß oder klein!

Weitere Informationen zur Aktion und zur Stiftung STARS4KIDS selbst unter www.stars4kids.org

Was wäre eine Fahne ohne die zugehörigen Fahnenbänder?

Gestiftet von der Fahnenmutter oder dem Partnerverein, gewidmet den Toten oder Gruß zum Jubiläum - viele Vereine sammeln im Lauf der Zeit eine stattliche Zahl der Bänder an. "Diese Tradition stammt aus dem militärischen Bereich, ebenso wie die Fahnen selbst," weiß Dr. Florian Englmaier, Geschäftsführer von Fahnen Kössinger, einer der führenden Fahnenstickereien, die schon auf fast 90 Jahre Bestehen zurückblicken kann. Der Bund verleiht sie an Truppenteile der Bundeswehr oder an ausländische Armeen, immer in der Waffenfarbe des Truppenteils, der das Band erhält.

Schützenvereine haben diese Tradition der Ehrenbänder übernommen. Doch hier haben die Bänder inzwischen eine andere Funktion. Sie sind kein Sinnbild für die besondere Tapferkeit oder gefährliche Einsätze, sondern ein Symbol für freundschaftliche Verbindungen zwischen den Vereinen. Es ist eine besondere Ehre für einen Verein, wenn ein Fahnenband überreicht wird. Fahnen Kössinger berät seine Kunden, welche Bänder zum jeweiligen Anlass - Gründungsfeste, die Fahnenweihe oder eine Wallfahrt - angebracht sind. Die Tradition ist vor allem in Süddeutschland und im Alpenraum verbreitet. "Feste Regeln, wer ein Fahnenband überreicht, gibt es dabei nicht", so Englmaier. Es hat sich allerdings durchgesetzt, dass sich Festverein und Patenverein gegenseitig mit einem aufwendig gestalteten Band ihre Verbundenheit ausdrücken. Dazu kommen in der Regel Bänder der Fahnenmutter und der Fahnenjungfrauen sowie ein Band der politischen Gemeinde zum Gedenken an die Verstorbenen. Auch der Schirmherr, der Festausschuss, der Vereinsvorstand oder der Fahnenjunker bedanken sich häufig mit einem Band für ihre Ehre. Manchmal stiften auch die aktiven Mitglieder ein eigenes Band. Da die meisten Bänderringe maximal zwölf Fahnenbänder fassen, ist es Aufgabe des Fähnrichs, eine Auswahl zu treffen, welche Bänder zu dem jeweiligen Fest mitgenommen werden. Lediglich das Totenband sollte immer an der Fahne sein, meist auch das Band der Fahnenmutter.

Mehr Infos zu den Fahnenbändern von Fahnen Kössinger finden Sie unter https://www.fahnen-koessinger.de/vereinsfahnen/fahnenbaender.html

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"Gruppe der Freiwilligen Feuerwehren des Hutzelgrundes zur Leistungsprüfung angetreten“  - Mit diesem Befehl begann am vergangenen Samstag die Abnahme der Leistungsprüfung der Feuerwehren Gunzenbach, Hohl, Reichenbach und Rothengrund auf dem Festplatz in Reichenbach. Nach 4 Wochen gemeinsamen übens, unter Führung des Hohler Kommandanten Uwe Waldschmitt, konnten die Feuerwehren des Hutzelgrunds drei gut vorbereitete und bunt gemischte Gruppen zur Abnahme der Leistungsprüfung „Wasser – Variante III“ vorstellen.

Trotz Auslosung der Funktionen unmittelbar vor der Prüfung und Anlaufschwierigkeiten in der dritten Gruppe, konnten alle Teilnehmer der zukünftigen Freiwilligen Feuerwehr Hutzelgrund ihre gemeinschaftliche Leistung im Beisein unseres Bürgermeisters Felix Wissel und zahlreichen Zuschauern unter Beweis stellen. So nahmen am Ende 15 Kameraden und 6 Kameradinnen ihre Abzeichen in den verschiedenen Stufen Bronze bis Gold-Rot aus den Händen der kritischen Schiedsrichter KBI Frank Wissel, Andreas Waldschmitt und Reinhold Schmitt entgegen.

Bereits vor dem Beschluss des Gemeinderates zum Bau eines gemeinsamen Feuerwehrwehrhauses und dem damit verbundenen Zusammenschluss der Hutzelgrundfeuerwehren, führten die Feuerwehren aus Hohl, Reichenbach und Gunzenbach schon viele gemeinsame Veranstaltungen durch, was den gemeinschaftlichen und mit großer Mehrheit beschlossenen Zusammengang beschleunigt.

LP HG

Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Geiselbach die Freigabe zur Beschaffung eines neuen hydraulischen Rettungssatzes für die FF Geiselbach erteilt.  Die Zuwendung in Höhe von 6.000 € erfolgt aus dem Sonderförderprogramm zur Modernisierung älterer hydraulischer Rettungssätze.

Die FF Kleinkahl lädt vom 22. bis 23.07.2017 zu ihrem diesjährigen Kartoffelfest am Feuerwehrgerätehaus ein.

Am 23.07. findet um 10 Uhr ein Festgottesdienst in der Pfarrkirche mit anschließender Festzug zum Feuerwehrgerätehaus statt. Am Feuerwehrgerätehaus findet dann die Segnung und Übergabe des neu gekauften Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 statt. Das Fahrzeug wurde gebraucht gekauft und ersetzt ein älters Tanklöschfahrzeug gleichen Typs.

Der Landkreis Aschaffenburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Fachkraft für den abwehrenden Brandschutz Techn. Sachbearbeiter/in in der Qualifikationsebene 3

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle im Arbeitsbereich Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz für die Aufgaben der Brandschutzdienststelle. Bei entsprechender Aufteilung kann die Aufgabe auch von Teilzeitkräften wahrgenommen werden.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Erstellen von schriftlichen Gutachten im Zuge von Bauleitplanungen, in Planfeststellungsverfahren und in Baugenehmigungsverfahren
  • Beurteilung der Löschwasserversorgung
  • Teilnahme bei der Abnahme von Sonderbauten und der Überprüfung von Versammlungsstätten
  • Prüfung von bauaufsichtlich geforderten Feuerwehrplänen
  • Inbetriebnahme und Betreuung von brandschutztechnischen Einrichtungen, wie z.B. Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Objektfunkanlagen
  • Mitarbeit in der Führungsgruppe Katastrophenschutz

Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • Qualifikationsprüfung für die 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Natur-wissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (ehemals Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst) oder vergleichbar

oder

  • Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, abgeschlossener B III Lehrgang (Gruppenführer) und Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der 3. Qualifizierungsebene sowie die Bereitschaft hierzu
  • Führerscheinklasse B (alt Klasse 3)
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung von Termin außerhalb der üblichen Dienstzeiten
  • Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten sowie Teamfähigkeit
  • Sicheres und überzeugendes Auftreten
  • ausgeprägte Sozialkompetenz

Wir bieten Ihnen:

  • unbefristete Vollzeitstelle mit beamtenrechtlicher Besoldung oder tariflicher Eingruppierung, je nach persönlichen Voraussetzungen
  • eine interessante Aufgabe in einem ansprechenden Arbeitsumfeld
  • Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes bei gleitender Arbeitszeit

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Leiter des Arbeitsbereichs Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz, Herr Mauler ( 06021/394-314) oder das Personalamt des Landratsamtes, Herr Beck ( 06021/394-327) gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie bitte vorzugsweise die Möglichkeit sich über unser Bewerberportal auf unserer Website www.landkreis-aschaffenburg.de bis zum 31.07.2017 direkt online zu bewerben!

Alternativ haben Sie die Möglichkeit einer schriftlichen Bewerbung an das

Landratsamt Aschaffenburg, Personalamt, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg.

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, daher bitten wir Sie bei einer schriftlichen Bewerbung um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Am vergangenen Wochenende führte das Fachreferat Technik des KFV seinen traditionellen Fortbildungsausflug durch. Die von Stefan Ullrich geplante Veranstaltung ging dieses Jahr in die Schwäbische Alb und das Ostallgäu.

Zunächst führte uns unser Feuerwehrkamerad Dominik Allig bei seinem Arbeitgeber, der Firma Magirus in Ulm, durch die heiligen Hallen. Imposant waren die neue Fertigungshalle für Löschfahrzeuge und die Produktion der Drehleitern.

Am späteren Nachmittag bezogen wir dann unser Quartier in Buchloe im Ostallgäu, wo am Freitagabend ein Dorffest zu einem Besuch einlud. Am nächsten Morgen besuchten wir die Firma Spechtenhauser in Waal, den Hersteller der bekannten Chiemsee-Pumpen und konnten hier sehr interessante Einblicke in die Fertigungsprozesse gewinnen.

Da das Kulturelle auch nicht zu kurz kommen sollte, war der Stadtrundgang in Landsberg am Lech ein guter Zwischenstopp zur Kurz-Wallfahrt ins Kloster Andechs, wo göttlicher Beistand für die künftige Fachreferatsarbeit erbeten wurde. Die Arbeit der Mönche wurde durch die anschließende Verkostung diverser Bierspezialitäten unterstützt.

Am Samstagabend lud uns die Feuerwehr Buchloe zu einem Rundgang in ihr neu errichtetes Feuerwehrhaus ein, wo es einige staunende Gesichter gab. Den Abend ließen wir dann in einem schönen Biergarten ausklingen.

Am Sonntagmorgen wurde die Heimreise angetreten. Ein interessantes Wochenende ging damit zu Ende, aber für 2018 ist ja wieder was geplant....!
Christian Schüßler, KBM Technik

FRT1 01

FRT2 01

Wie aus der Anlage zu entnehmen ist, wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 11 vom 30.06.2017 das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen bekanntgemacht. Das Gesetz tritt am 01.07.2017 in Kraft. veröffentlicht.

Sobald uns eine durchgeschriebene Lesefassung beider Gesetze vorliegt, werden wir diese hier veröffentlichen.

In Bezug auf Kinderfeuerwehren bereits jetzt folgenden Hinweis des LFV Bayern, der mit dem StMIBV und der KUVB abgestimmt wurde:

Art. 7 Abs. 1 BayFwG lautet künftig wie folgt: "Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden."

Dies bedeutet, dass die Kinderfeuerwehren / Kindergruppen, die bislang dem Feuerwehrverein angegliedert sind, nicht automatisch in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr übergehen.

Will die Freiwillige Feuerwehr als gemeindlichen Einrichtung eine Kindergruppe einrichten oder aus dem Feuerwehrverein übernehmen, ist hierfür eine Absprache mit der Gemeinde und deren Zustimmung erforderlich. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht.

Zugleich gilt ab der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren. Im Falle eines Unfalls ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mittels einer (elektronischen) Unfallanzeige zu informieren. Es gelten die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.

2017.07.01_Änderungsgesetz.pdf

Sanierungsmaßnahmen im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain abgeschlossen - Freistaat trägt über drei Millionen Euro der Kosten - Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck: Anerkennung für Feuerwehrmänner und -frauen liegt Freistaat am Herzen

+++ Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck hat heute die weitgehenden Sanierungsmaßnahmen am Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain als wertvolles Zeichen der großen Anerkennung für das Engagement der Feuerwehrler bezeichnet: „Bei Ihrem Ehrenamt nehmen Sie zahlreiche Anstrengungen auf sich. Wer sich so für die Allgemeinheit einsetzt, soll sich von diesen Strapazen auch zu moderaten Preisen erholen können. Der Freistaat hat sich daher in den letzten Jahren allein beim Bauunterhalt für das Erholungsheim mit mehr als vier Millionen Euro beteiligt. Für die aktuellen Sanierungsmaßnahmen haben wir in diesem Jahr zusätzlich rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.“ +++

Zu den nun fertiggestellten Verbesserungen des Feuerwehrerholungsheims „St. Florian“ zählen die aufwendige Sanierung der Küche, die Sanierung von 28 Bädern und die Erneuerung der Brandmeldeanlage. Zur weiteren Verbesserung des Brandschutzes wurden darüber hinaus 120 Türen ausgetauscht. Staatssekretär Eck: „Damit bietet das Feuerwehrerholungsheim seinen Gästen einen zukunftsfähigen und zeitgemäßen Standard im Bereich Komfort und Sicherheit!“

Trotz der zahlreichen baulichen Herausforderungen bei der Renovierung des Altbaus konnten die Ende 2015 beschlossenen Maßnahmen termingerecht fertiggestellt werden. Bereits im Herbst des letzten Jahres konnte im Feuerwehrerholungsheim eine zusätzliche Attraktion feierlich eröffnet werden: Mit der brandneuen Sauna, die direkt an das erst 2012 sanierte Hallenbad angebaut wurde, steht den erholungssuchenden Feuerwehrleuten auch ein hochattraktiver Wellnessbereich zur Verfügung. Staatssekretär Eck hatte heute noch eine weitere gute Nachricht für die Zukunft des Feuerwehrerholungsheims: Die kostenlose Überlassung der dortigen Liegenschaft, die bislang formlos erfolgte, wurde nun durch eine vertragliche Vereinbarung fixiert. Eck dazu: „Der weiteren verdienten Erholung unserer tüchtigen Feuerwehrleute steht damit nichts mehr im Weg!“


Quelle: PM 225/2017 - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Der Gemeinderat des Marktes Mömbris hat in seiner Sitzung vom 27.06.2017 den Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Mömbris einstimmig beschlossen - hier die wichtigsten Punke hieraus:

1. Beschaffung einer Drehleiter für die FF Mömbris im Jahr 2018

2. Fortschreibung der Ersatzbeschaffungen aller Fahrzeuge im Markt Mömbris

3. Alle bisherigen hydraulischen Rettungssätze bleiben erhalten

4. Neubau eines Gerätehauses für die Feuerwehren Gunzenbach, Hohl, Reichenbach und Rothengrund im Gewerbegebiet Hutzelgrund

5. Einstellung von 2 hauptamtlichen Kräften für die Feuerwehren des Marktes Mömbris (Verwaltung und Gerätewartung)

6. Weitere Investitionen in die bestehenden Gerätehäuser (Umkleiden, Abgsauganlagen)

7. Stärkung des Ehrenamtes durch umfangreiche Maßnahmen

Die Feuerwehren des Marktes Mömbris sind mit diesem Beschluss sehr zufrieden und bedanken sich bei den Gemeinderäten für ihre Unterstützung.

Am Sonntag den 25. Juni 2017 fand im Generationenpark Alzenau wieder der Sparkassenfamilientag, ausgerichtet von der Sparkasse Aschaffenburg/Alzenau, sowie der Stadt Alzenau, statt.

Stellvertretend für die Feuerwehren der Stadtteile nahm die Feuerwehr Albstadt, gemeinsam mit den Stadtteilwehren aus Kälberau und Wasserlos dort teil und präsentierten uns mit Spielen, Fahrzeugen und Showeinlagen.

Unter anderem wurden jeweils Spiele für die angehenden Feuerwehrleute angeboten. So mussten die jungen Besucher beim Stand der Kälberauer Geschick mit dem Leinenbeutel beweisen und diesen gezielt zwischen die Leitkegel werfen. Oder bei der Feuerwehr Albstadt eine sichere Handhabung demonstrieren, um möglichst viele der Muttern auf die Gewindestangen zu drehen. Zu guter Letzt wurde bei der Feuerwehr Wasserlos, wie der Ortsname, das Wasser los gelassen. Mit einer Handspritze war es Ziel das “Brand“-häuschen zu „löschen“. Wurden alle Stationen bewältigt konnte dann verdient etwas Süßes oder Salziges in Empfang genommen werden.

Neben Fahrzeugen der Feuerwehren aus Gunzenbach, Alzenau, Kälberau und Albstadt, konnte bei der Feuerwehr Rothengrund mit dem landkreiseigenen Feuerlöschtrainer ein simuliertes Schadenfeuer unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden oder anschaulich ein mögliches Fehlverhalten beim Ablöschen eines Fettbrandes, mittels Fettexplosion, demonstriert werden.

Im Kleinformat wurde eine Fettexplosion im Explosionshaus der FF Albstadt veranschaulicht und Tipps zum richtigen Löschen eines Fettbrandes gegeben.

Zu guter Letzt begeisterten sich nicht nur die kleinen Gäste für die bereitgestellten Seifenblasen im XXL-Format, auch Mamas und Papas versuchten sich hier.

Im Großen und Ganzen bleibt zu sagen, dass der Sparkassenfamilientag wohl für alle in positiver Erinnerung bleiben wird und einer Wiederholung im nächsten Jahr nichts im Wege steht.

Andreas Laumer, FF Albstadt

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Beim Fahrsicherheitstraining für Einsatzfahrzeuge über 3,5 to zGG sind zwei Plätze freigeworden.

Weitere Infos und Anmeldung bei KBM Thilo Happ unter 0170/2421120 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!