Am Sonntag Morgen bestand die Möglichkeit ein Hotelschiff auf dem Main in Aschaffenburg zu besichtigen. Durch den Kapitän und die Hotelcheffin wurden die anwesenden Feuerwehrmitglieder der Main Feuerwehren, sowie der Kreisbrandinspektion durch das Schiff geführt. Wir konnten den Maschinenraum, die Kabinen der Mannschaft, sowie der Gäste, die Brücke und die Sicherheitseinrichtungen begutachten. Auf dem Main sind in den Sommermonaten bis zu 30 Hotelschiffe in den unterschiedlichsten Größen unterwegs, die im Ereignisfall den Rettungskräften ein doch ganz anderes Aufgabenspektrum abverlangen.
Das besichtigte Schiff, die Swiss Crown kann 150 Passagiere (meist älter 60+) und 30 Mannschaftsmitglieder transprotieren.
Die Feuerwehren der Stadt Alzenau sind auf dem heutigen Sparkassen-Familientag in Alzenau mit einigen Fahrzeugen und zahlreichem Personal vertreten und freuen sich über euren Besuch an ihrem Stand!
Auf einem Firmengelände in der Frankenstraße in Mömbris geriet am Samstagnachmittag, 24.06.2017, ein Radlader in Brand. Dies wurde gegen 16:10 Uhr der Integrierten Leitstelle Bayerischer Untermain gemeldet, weswegen die Feuerwehren aus Mömbris und Alzenau (Großtanklöschfahrzeug) sowie der zuständige Kreisbrandinspektor Frank Wissel alarmiert wurden. Während der Fahrer des Radladers bereits erste Löschversuche unternahm, wurde zeitgleich über Notruf die Feuerwehr gerufen.
An der Einsatzstelle stand bei Eintreffen der Einsatzkräfte der Radlader in Vollbrand. Ein weiterer in unmittelbarer Nähe zum brennenden Radlader geparkter Minibagger wurde sofort mittels Löschwasser gekühlt. Parallel zu dieser Maßnahme wurde ein Löschangriff mit zwei C-Rohren unter Atemschutz vorgetragen. Durch den sofortigen Schutz des Minibaggers und den offensiven Löschangriff von zwei Seiten durch die Besatzung der Löschfahrzeuge war der Brand schnell unter Kontrolle. Nach Abschluss der Löscharbeiten wurde der ausgebrannte Radlader mit einer Wärmebildkamera kontrolliert.
Einsatzleiter Christian Heininger konnte auf rund 30 Einsatzkräfte und fünf Einsatzfahrzeuge zurückgreifen. Kreisbrandinspektor Frank Wissel war als Vertreter der Kreisbrandinspektion vor Ort. Von rettungsdienstlicher Seite war ein Rettungswagen der BRK Rettungswache Schöllkrippen im Einsatz. Der Rettungsdienst musste jedoch nicht eingesetzt werden.
Der Einsatz war um 18:00 Uhr beendet.
Über den entstandenen Sachschaden sowie die Brandursache können seitens der Feuerwehr keine Aussage gemacht werden.
Wir haben konkret folgende freie Lehr
Die freien Plätze si weg .
Zusätzlich werden aktuelle noch 3 x Zugführer 17.07. – 28.07.17 an der SFS Würzburg angeboten, diese Plätze sind aber noch nicht für uns verbucht.
Wer Interesse hat, meldet sich bitte umgehend bei mir 0171/5100248.
Der Bayerische Landtag hat nunmehr umfangreiche Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) beschlossen.
Die Neuerungen im BayFwG stellen das Feuerwehrwesen in Bayern nicht auf den Kopf. Es hält jedoch eine Vielzahl von guten und größeren Veränderungen für uns bereit, für die der LFV Bayern in der Vergangenheit lange und intensiv gekämpft hat.
Wichtig und hilfreich war dabei eine breite Phalanx mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der Kommunalen Unfallversicherung Bayern und den Partnerorganisationen wie AGBF Bayern und Werkfeuerwehrverband Bayern, die uns die gemeinsame Durchsetzung ehrgeiziger Ziele erlaubt hat und mit denen wir stets eine gemeinsame Stimme im Interesse der bayerischen Feuerwehren gefunden haben.
Mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat uns zu jeder Zeit eine sachorientierte und partnerschaftliche Zusammenarbeit verbunden. Nicht unerwähnt bleiben sollen auch die Vertreter des Innenausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags und die Landtagsfraktionen für ihr stets offenes Ohr, wenn es um die Belange des Feuerwehrwesens ging.
Aufgrund der Vielzahl der Neuerungen sollen an dieser Stelle nur einige davon erwähnt werden:
- Art. 2 BayFwG eröffnet nun den Landkreisen die Möglichkeit überörtliche Aus- und Fortbildung von Feuerwehrdienstleistenden durchzuführen. Hierfür besteht in der Praxis aus Effizienzgründen und zur Entlastung der gemeindlichen Feuerwehren vielfach ein Bedarf.
- Die Aufgabe der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes konnte bislang nicht auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft – wie etwa eine Verwaltungsgemeinschaft – übertragen werden. Gerade kleinere Gemeinden haben jedoch häufig Interesse an weitergehenden Formen der kommunalen Zusammenarbeit, um Synergieeffekte besser nutzen zu können. Durch eine Änderung des Art. 1 Abs. 4 BayFwG wird es den Gemeinden ermöglicht, die Pflichtaufgabe des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft zu übertragen.
- Mit der Altersgrenze von 63 Jahren nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden zunehmend noch feuerwehrdiensttaugliche Personen vom Dienst in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr ausgeschlossen, obwohl sie zur Sicherstellung des gemeindlichen Brandschutzes vielfach sehr wichtig wären. Die Altersgrenze in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayFwG wird daher um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.
- Kindergruppen für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und daher für eine Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr zu jung sind, konnten in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr noch nicht gebildet werden. Gerade wegen der Konkurrenz zu anderen Freizeitaktivitäten ist eine frühzeitige Bindung der Kinder an die Feuerwehren jedoch ein wesentliches Instrument der Nachwuchsgewinnung. Deshalb wurde nun die Möglichkeit geschaffen, Kinder in Kinderfeuerwehren der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr aufzunehmen.
- Die Komplexität und Vielfalt ihrer Aufgaben stellen an die ehrenamtlichen Kreisbrandräte hohe fachliche und zeitliche Anforderungen. Damit war es konsequent, ihnen jetzt die Möglichkeit einzuräumen, zur Unterstützung Kreisbrandinspektoren ohne Zuweisung eines Inspektionsbereichs zu bestellen, um ihnen spezifische Fachaufgaben übertragen zu können.
Zugleich sollen weitere erforderliche Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus aktueller Rechtsprechung oder aus den Erfahrungen mit dem Vollzug ergeben, wie z.B. die Möglichkeit, bei Bedarf einen weiteren stellvertretenden Kommandanten einzusetzen, eine Ergänzung von Art. 28 BayFwG um weitere Kostentatbestände, die Normierung von Mindestanforderungen an Jugendwarte (Geeignetheit und Volljährigkeit), die Koppelung der Amtszeiten der Kreisbrandmeister und Kreisbrandinspektoren an die Amtszeit des Kreisbrandrats oder der Möglichkeit für den Stadtbrandrat einer kreisfreien Gemeinde, zusätzliche Stadtbrandmeister zu bestellen.
Ein wichtiges Anliegen war dem LFV Bayern auch das Thema Inklusion. Hier galt es, „Feuerwehr“ auch für die Gruppe der Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen zu öffnen, denen der Zugang zur Feuerwehr in der Vergangenheit nicht oder nur erschwert möglich war. Denn gerade auch im Umgang mit Menschen mit Behinderung spiegelt sich der alte Solidargedanke der Feuerwehr „Einer für alle - alle für einen!“ wieder.
Nunmehr ist es möglich, Personen mit Einschränkungen/Behinderungen trotzdem in die Feuerwehr aufzunehmen mit der Maßgabe, dass sich der Dienst auf bestimmte, der jeweiligen Eignung entsprechende Aufgaben Feuerwehr beschränkt.
Wir sind zuversichtlich, dass das geänderte Gesetz unserem Ansinnen, den in großen Teilen ehrenamtlich organisierten abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst bayernweit zu sichern, hilfreich sein kann.
Der LFV Bayern dankt an dieser Stelle allen, die die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht und mit begleitet haben. Ein besonderer Dank gilt den Feuerwehren und den Führungsdienstgraden auf örtlicher und überörtlicher Ebene für die vielen wertvollen Anregungen und Hinweise.
Quelle: LFV Bayern
Am 21.06.2017 wurde die Brandmeldeanlage aus SEGRO 4 im Industriegebiet Alzenau Süd A 19 mit der ÜE 2108 auf die Empfangsanlage in der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain aufgeschaltet.
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Die anhaltende Hitze und die damit verbundene hohe Wald- und Vegetationsbrandgefahr setzt sich weiter fort. Aus diesem Grunde ordnet die Regierung von Unterfranken zunächst vom 22. bis 25.06.2017 die weitere Luftbeobachtung der unterfränkischen Wälder als vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken an.
Ihr lodernder Schein zeigt nicht nur die Sommersonnwend an, sondern lockt auch zur Geselligkeit: Vielerorts werden nun wieder Sonnwendfeuer entzündet und gemütliche Feste gefeiert. Leider kommt es dabei jedoch immer wieder zu Unfällen durch unsachgemäßen Umgang mit dem Feuer und somit zu Einsätzen für die Feuerwehren. Immer wieder geraten Brände außer Kontrolle mit hohen Sach- oder sogar Personenschäden als Folge. Zudem werden die Feuerwehren aber auch durch viele Fehlalarme belastet, weil Sonnwendfeuer unsachgemäß abgebrannt werden oder nicht vorher gemeldet wurden.
Daher geben die Feuerwehren diese zwölf Sicherheitstipps zum Sonnwendfeuer:
- Vergessen Sie nicht, Ihr Sonnwendfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden - Sie vermeiden so eine ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.
- Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz - der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Sonnwendfeuer nichts verloren.
- Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Sonnwendfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
- Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Straßen (mindestens 100 Meter) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung!
- Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!
- Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
- Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
- Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
- Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material - Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
- Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
- Kleinere Verbrennungen kühlen Sie am besten sofort mit Wasser: Maximal jedoch zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius), denn bei längerer Kühlung kann es auch zur Unterkühlung der betroffenen Person führen. Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112. Auch bei kleineren Verbrennungen ist es sinnvoll den Arzt aufzusuchen.
- Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Die mehr als 320.000 Männer und Frauen in den bayerischen Feuerwehren sind auch an diesem Wochenende wieder rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.
Quelle: LFV Bayern
Der Weg zum längsten Tag des Jahres ist sehr sonnig und extrem heiß. Die hohe Wald- und Vegetationsbrandgefahr setzt sich weiter fort. Aus diesem Grunde ordnet die Regierung von Unterfranken zunächst für 20. und 21. Juni 2017 die weitere Luftbeobachtung der unterfränkischen Wälder als vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken an.
Einladungsflyer: 2017_04_FLYER_Workshops_KJR.pdf