Ein besonderer Dank gilt den betrieblichen Brandschutzhelfern für ihr schnelles und professionelles Handeln.


Am Dienstag, 10.03.2026, begann in Mainaschaff am Feuerwehrgerätehaus die neue Saison der Ausbildung am Schaumtrainer.
13 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hofstädten wurden erneut in der Thematik „Löschen mit dem Löschmittel Schaum“ unterrichtet. Ein besonderer Dank gilt der Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich in ihrer Freizeit weiterzubilden.
Besonders erfreulich war der Besuch von Stefan Kießling vom Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., der derzeit mit dem Brandschutzmobil der Versicherungskammer Bayern unterwegs ist und Schülerinnen und Schüler der Berufsschule 1 in Aschaffenburg im Brandschutz unterrichtet. Bei seinem Besuch in Mainaschaff nutzte er zudem die Gelegenheit, das Löschen am Schaumtrainer selbst auszuprobieren.
Vom Kreisfeuerwehrverband Miltenberg war zudem Schaumausbilder Thomas Müller anwesend, der sich ein Bild von der Ausbildung im Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg machen wollte.











Fotos und Video: FF Hofstädten, Schaumtrainer-Team
Text: Joachim Taupp
Am Montag, den 09.03.2026 fand von 18:00 bis 21:30 Uhr der theoretische Teil und am Dienstag, den 10.03.2026 von 08:00 bis 16:30 Uhr der praktische Teil der Ausbildung zum Feuerwehr-Motorkettensägenführer (Modul A) in Gunzenbach statt.
Das Motorkettensägen-Modul A ist ein Grundlehrgang, der nach der DGUV Information 214-059 die Grundlagen des sicheren Umgangs mit der Motorsäge und das Fällen von Schwachholz bis zu einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von 20 cm lehrt. Der Kurs, unter der Leitung von Helmut Stenger (1. Stv. Kommandant der FF Mömbris-Hutzelgrund) vermittelte den vier Teilnehmern theoretische und praktische Kenntnisse zur Unfallverhütung, zur Motorsägen-Wartung und -Pflege sowie grundlegende Schnitt- und Fälltechniken für liegendes Holz und schwaches Holz.
Die vier Teilnehmer kamen von den Freiw. Feuerwehren Glattbach, Johannesberg, Mömbris und Steinbach.
(Quelle und Bilder FF Mömbris-Hutzelgrund)




Es gibt zwei Möglichkeiten für die Regulierung eines Brillenschadens oder Brillenverlustes im Feuerwehrdienst. Entscheidend ist, ob die Brille zum Zeitpunkt des Schadenseintritt oder des Verlustes tatsächlich als notwendiges Hilfsmittel (Sehhilfe) getragen wurde oder ob die Brille beim Feuerwehrdienst nur mitgeführt wurde.
Brille als Hilfsmittel
Entstand der Brillenschaden oder der Brillenverlust tatsächlich bei der ordnungsgemäßen Nutzung der Brille (Sehhilfe) während des Feuerwehrdienstes, dazu gehören auch die Wege von und zum Dienst, dann gilt dieser entstandener Schaden in der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne der Definition nach § 8 Abs. 3 SGB VII als Gesundheitsschaden und damit als Arbeitsunfall. Wurde der Brillenschaden oder der Brillenverlust durch ein zeitlich begrenztes, von außen einwirkendem Ereignis verursacht, dann sind die Merkmale eines Arbeitsunfalles erfüllt und der Schaden wird von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) übernommen. Dies gilt für Reparaturkosten oder die Kosten einer Neuanschaffung.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um eine „echte Sehhilfe“, also ein Hilfsmittel, gehandelt haben muss, diese zum Unfallzeitpunkt bestimmungsgemäß getragen wurde und zudem nicht vorsätzlich zerstört wurde. Bestimmungsgemäß getragen heißt, dass die Brille in dem Moment eine Sehhilfe war und z.B. nicht in der Tasche steckte oder sich hochgesteckt in den Haaren befand.
Für die Schadensregulierung muss der Sachverhalt über den Kommandanten an die Kommune gemeldet werden, die ihrerseits eine Unfallmeldung an den KUVB erstellt und zur späteren Regulierung müssen die entsprechenden Nachweise, Rechnungen usw., eingereicht werden.
Brille als Sache
Entstand der Brillenschaden oder der Brillenverlust während des Feuerwehrdienstes, zu einem Zeitpunkt, bei der die Brille nicht ordnungsgemäßen als Hilfsmittel genutzt wurde, ist die Brille im rechtlichen Sinne nur eine Sache. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn sie in der Tasche steckte oder eben nicht bestimmungsgemäß getragen wurde. Ebenso ist die Brille eine Sache, wenn die Sehhilfe auf einem Stuhl oder Sitz abgelegt wurde und sich jemand daraufsetzt. Auch bei einer Brille, die keine Sehhilfe ist, z.B. eine Sonnenbrille ohne Sehstärke, handelt es sich immer um eine Sache.
Da ein Sachschaden keinen Arbeitsunfall darstellen kann, muss die Erstattung über die Kommune als Trägerin der Feuerwehr laufen. Im Feuerwehrdienst werden den betroffenen Feuerwehrdienstleistenden gemäß Art. 9 Abs. 5 Nummer 2 BayFwG Sachschäden ersetzt, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.
Für die Schadensregulierung muss der Sachverhalt über den Kommandanten mit einem formlosen Antrag des betroffene Feuerwehrdienstleistenden auf Erstattung seines Schadens zur Prüfung an die Kommune gemeldet werden. Für die Erstattung müssen zusätzlich die entsprechenden Nachweise, Rechnungen usw., bei der Kommune eingereicht werden.
Die Kommune kann ihrerseits Unterstützungsleistungen bei der Versicherungskammer Bayern als Ausgleich für die Erstattung des Sachschadens an den Feuerwehrdienstleistenden beantragen. Bei den Unterstützungsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Staates, nicht um eine Versicherungsleistung. Je nach Art und Höhe des Sachschadens gewährt die Versicherungskammer Zuschüsse von bis zu 100% des entstandenen Schadens an die Kommunen. Auch wenn keine 100%ige Erstattung an die Kommune aus den staatlichen Unterstützungsleistung erfolgt, ist sie dennoch verpflichtet, ihrer Feuerwehrfrau oder ihrem Feuerwehrmann den entstandenen Schaden komplett zu ersetzen.
Rechtsgrundlagen:
§ 8 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII
(3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.
Link zum § 8 SGB VII
Art. 9 Abs. 5 Nummer 2 Bayer. Feuerwehrgesetz
(5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden
2. Sachschäden zu ersetzen, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.
Am Dienstagmorgen, 10.03.2026, wurden die Freiwilligen Feuerwehren Wasserlos und Hörstein um 10:34 Uhr auf die Ortsverbindungsstraße zwischen Wasserlos und Hörstein alarmiert. Vorausgegangen war ein Verkehrsunfall mit einem Fahrradfahrer.
Der Fahrradfahrer war alleinbeteiligt gestürzt und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Der zuerst eintreffende Notarzt forderte aufgrund der Verletzungsschwere für einen schonenden und zügigen Transport einen Rettungshubschrauber an. Für dessen Landung musste die Ortsverbindungsstraße zwischen Wasserlos und Hörstein für den Verkehr in beide Richtungen vollständig gesperrt werden. Die Vollsperrung führte zu Verkehrsbehinderungen.
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr unterstützten weiterhin den Rettungsdienst beim Transport des Verletzten zum Rettungshubschrauber. Nach Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme reinigte die Feuerwehr die Fahrbahn.
Insgesamt waren 15 Einsatzkräfte mit drei Fahrzeugen der Feuerwehren im Einsatz.

- Symbolbild -

Die Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg – vertreten durch die Kreisbrandinspektion sowie den Kreisfeuerwehrverband – gratulieren Landrat Dr. Alexander Legler herzlich zu seiner Wiederwahl und dem damit verbundenen Wahlerfolg.
Wir freuen uns darauf, die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Bevölkerung im Landkreis Aschaffenburg sowie zur weiteren Stärkung des Feuerwehrwesens auch in der kommenden Amtszeit fortsetzen zu können. Besonders wichtig ist uns dabei die weiterhin starke Unterstützung des Feuerwehrwesens und des ehrenamtlichen Engagements der zahlreichen Feuerwehrdienstleistenden in den Feuerwehren im Landkreis, die tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten.
Für die bevorstehende Amtszeit wünschen wir Landrat Dr. Alexander Legler weiterhin viel Erfolg, eine glückliche Hand bei allen Entscheidungen sowie alles erdenklich Gute.

Beim Richtfest für den Neubau des Feuerwehrhauses im Hutzelgrund begrüßte Bürgermeister Felix Wissel am Mittwoch, den 04.03.2026 die zahlreichen Gäste bei bestem Wetter zum „Richtfest 2.0“. Das ursprünglich geplante Richtfest musste zuvor aufgrund der winterlichen Witterungsbedingungen verschoben werden.
In seiner Ansprache dankte Wissel allen Beteiligten, die das Projekt über die lange Planungsphase hinweg begleitet haben. Besonders hob er hervor, dass im Laufe der Zeit zwei Kreisbrandräte in Folge, sowie auch zwei Verantwortliche innerhalb der Verwaltung mit dem Vorhaben befasst waren. Sein Dank galt außerdem dem beauftragten Planungsbüro, den Rohbaufirmen sowie allen beteiligten Handwerksbetrieben. Trotz eines strengen Winters seien die Bauarbeiten sehr gut vorangekommen.
Ziel sei es, so Wissel, dass die Feuerwehr Ende des Jahres 2026 in das neue Feuerwehrhaus einziehen kann. Die Freiwillige Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund habe sich von Beginn an über das übliche Maß hinaus in die Planungen eingebracht und zeige sich als schlagkräftige und engagierte Mannschaft.
Der neue Standort übernimmt eine zentrale Rolle für den Hutzelgrund: Die Feuerwehr ist aus vormals vier Freiwilligen Feuerwehren entstanden und für sechs Mömbriser Ortsteile und damit für rund ein Drittel des Marktes Mömbris zuständig und wird zudem als Logistik-Einheit überörtlich eingesetzt.
Auch die Kosten des Neubaus sprach der Bürgermeister offen an. Derzeit liegen diese bei rund neun Millionen Euro, was auf Preissteigerungen, unter anderem im Zuge des Ukraine-Krieges, zurückzuführen sei. Dennoch seien die Ausgaben aus wirtschaftlichen Gründen vertretbar. Von den vier bisherigen Feuerwehrhäusern in Gunzenbach, Hohl, Reichenbach und Rothengrund sei lediglich das Feuerwehrhaus in Hohl noch zeitgemäß. An den übrigen drei Standorten wäre ohne diese Fusion der vier Feuerwehren ebenfalls ein erheblicher Investitionsbedarf mit vergleichbaren Kosten entstanden. Die neue mitgliederstarke Feuerwehr in einem gemeinsamen Feuerwehrhaus verbessert deutliche die Tagesalarmsicherheit und trägt erheblich zu einer Erhöhung der Schlagkraft der Feuerwehr im ganzen Hutzelgrund bei.
Positiv für den weiteren Fortgang sei, dass die meisten Gewerke inzwischen vergeben wurden und sich die Kosten aktuell im geplanten Rahmen bewegen.
Auch Landrat Dr. Alexander Legler begrüßte die Anwesenden und hob hervor, dass der Neubau eine mutige, aber absolut richtige Entscheidung des Marktes Mömbris war. Er betonte, dass hier die richtigen Firmen am Werk sind und ist sich sicher, dass es weiterhin so zügig im Zeitplan voran gehen wird, wie bisher. Das neue Feuerwehrhaus mit seinen Einrichtungen ist auch für die überörtlichen Aufgaben der FF Mömbris-Hutzelgrund im Katastrophenschutz ein deutlicher Gewinn.
Franz Rauscher, Kommandant der FF Mömbris-Hutzelgrund, schloss den offiziellen Teil mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Er hob hervor, dass das neue Feuerwehrhaus ein Ort der Ausbildung, der Einsatzbereitschaft und Kameradschaft sein wird. Er freut sich bereits heute auf den Tag, an dem die Feuerwehr im Hutzelgrund das zentrale Feuerwehrhaus in Betrieb nehmen kann.
Nach einem schönen Richtspruch eines Zimmermannes, vom Dach des Gebäudes unter dem am Baukran hängenden Richtkranz, der mit dem Zerschlagen eines Glases und dem damit verbundenen Wunsch nach Glück endete, trafen sich alle Teilnehmer des Richtfestes im Gebäudeinneren, um das bisher erreichte Werk als ein Meilenstein auf dem Weg zur Fertigstellung gebührend zu feiern.
(Quelle und Bilder FF Mömbris-Hutzelgrund)







