In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das gilt grundsätzlich auch für Kraftfahrzeuge der Feuerwehren. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Aktuell zulässige Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Piktogramm mit einem Berg und einer Schneeflocke. Bis zum 30. September 2024 galten auch Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt waren.
Für Anhänger besteht in Deutschland keine Winterreifenpflicht.
Gemäß § 2 Absatz 3a Nummer 5 StVO existiert für Kraftfahrzeuge der Feuerwehr, für welche bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, welche die Anforderungen für winterliche Wetterverhältnisse (vgl. § 36 Absatz 4 StVZO) erfüllen, eine Ausnahmeregelung. Diese Ausnahmeregelung greift aber nur für den Fall, dass es nach einer Prüfung keine geeigneten Reifen, welche die geforderten Anforderungen für winterliche Wetterverhältnisse erfüllen, auf dem Markt gibt.
Erläuterung zur vorstehenden Ausnahmeregelung:
Für bestimmte Fahrzeuge (z.B. Mobilkrane, geländegängige Lkw) sind Spezialreifen erforderlich, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach der UN-Regelung Nr. 117 (regelt die Anforderungen an Reifen) erteilt werden kann, da diese Reifen entweder auf Grund ihrer Eigenschaften (z.B. Größe, Bestimmung) nicht dem Anwendungsbereich der UN-Regelung 117 unterliegen oder da es auf Grund der Reifengröße (z.B. Reifen für schwere Mobilkrane) derzeit keine Testmöglichkeiten gibt. Dies betrifft im Wesentlichen Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und MPT (Multi Purpose Tire). Diese Reifen sind vor allem auf geländefähigen bzw. geländegängigen Fahrzeugen des Katastrophenschutzes bzw. der Feuerwehren verbaut.
Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen Alpine-Kennzeichnung verfügbar sind, bereits mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in § 2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 StVO eine entsprechende Ausnahme von der situativen Winterreifenpflicht formuliert. Die Ausnahmeregelung des § 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO gilt für alle Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine entsprechenden Reifen für winterliche Wetterverhältnisse der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.
LFV Bayern Online Feuerwehrmittwoch am 13.11.2024, 18:00 Uhr - Zeitbedarf für Prüftätigkeiten von Fahrzeugen und deren Beladung - Wichtige Informationen für Feuerwehrgerätewarte und Gemeinden
Der LFV Fachbereich für Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung, Dienstkleidung hat in rund zweijähriger Arbeit den Zeitbedarf von Prüftätigkeiten für die regelmäßigen Prüfungen nach der UVV-Feuerwehr ermittelt. Vorbereitet wurde diese Zeitermittlung für derzeit rund 20 Normbeladungen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren.
Damit existiert erstmalig ein Hinweis für die Gemeinden, als die für den Unterhalt einer Feuerwehr zuständigen, wie viel Zeit man dafür aufwenden muss. In der Folge wissen nun die Gemeinden welchen Zeitaufwand die Aufgabe des Unterhalts einer gemeindlichen Feuerwehr nach sich zieht und kann nun besser beurteilen, wer das dann im Auftrag der Gemeinde machen soll oder auch kann. Der Unterhalt, also die Bereitstellung des einsatzfähigen Materials, ist eine Aufgabe der Gemeinde und keine Aufgabe der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden.
Zielgruppen dieser Information sind die Gemeinden, Kommandanten, Kreisbrandinspektionen und Feuerwehrgerätewarte.
Referent: Kreisbrandrat Richard Schrank
LFV Fachbereich: Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung, Dienstkleidung
2. Europäischer Feuerwehrgipfel in Brüssel: Vertreter aus 21 Nationen einig über Rahmenbedingungen
„Wir sind mit voller Kraft unterwegs, um eine gemeinsame Stimme der Feuerwehren der Länder der Europäischen Union zu schaffen“, resümierte Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den 2. Europäischen Feuerwehrgipfel (European Summit of Firefighters) in Brüssel. Unter deutscher und französischer Federführung trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehrverbände von 21 europäischen Nationen, um über Satzung und Regelwerk eines künftigen gemeinsamen Vereins zu sprechen. „Wir wollen das Ohr in Brüssel an der richtigen Stelle haben, um Entwicklungen mitzubekommen und die Interessen der Feuerwehren zu vertreten!“, erklärte der DFV-Präsident. „Die in Welzow 2023 geborene Idee und der in Paris 2024 durch eine erste gemeinsame Erklärung entstandene Spirit haben sich nunmehr in Brüssel erfolgreich fortgesetzt. Dies drückte sich insbesondere dadurch aus, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse zum Regelwerk ausnahmslos einstimmig getroffen wurden“, so Banse.
Veranstaltungsort war die Hessische Landesvertretung bei der EU. Hier unterhält der Deutsche Feuerwehrverband seit 2009 eine Vertretung der deutschen Feuerwehren. DFV-Präsident Banse dankte dem Land Hessen und auch Norbert Fischer als Präsidenten des Hessischen Landesfeuerwehrverbandes für die große Unterstützung der Feuerwehrinteressen auf europäischer Ebene. Hessens Europaminister Manfred Pentz würdigte gegenüber den mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Gipfels deren Einsatz und lobte die Verbindung von lokalem Wissen und internationaler Zusammenarbeit.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte in ihrem digitalen Grußwort die Zuverlässigkeit der Feuerwehren in Europa: „In Momenten großer Not kann Europa auf Sie zählen!“ Sie erklärte, dass den Feuerwehrangehörigen eine Schlüsselrolle in der europäischen Gefahrenabwehrstrategie zukomme. Hierfür müssten die Regierungen und auch die Bevölkerung in der Europäischen Union die Feuerwehren besser unterstützen. „Ich bin für das, was Sie jeden Tag tun, sehr dankbar. Wir alle sind durch Ihre Arbeit gestärkt“, dankte von der Leyen abschließend.
Im Verlauf der Veranstaltung besuchten die internationalen Gäste auch das Europaparlament und nutzten die Gelegenheit, mit einigen Europaabgeordneten, insbesondere mit der deutschen Abgeordneten Lena Düpont aus Niedersachsen, politische Gespräche zu führen.
„Wir können ab sofort mit Fug und Recht für die Feuerwehren in der EU verhandeln und Beschlüsse fassen“, resümierte DFV-Präsident Karl-Heinz Banse. An dem zweitägigen Treffen nahmen Repräsentanten der Feuerwehrverbände aus Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern teil. DFV-Präsident Banse freute sich und stellte klar, dass der Weltfeuerwehrverband CTIF durch seinen Präsidenten Milan Dubravac und Generalsekretär Roman Sykora an der Beratung beteiligt war. Der neue Verband werde selbstverständlich Mitglied im CTIF.
Initiative und Organisation der Veranstaltung lag beim Deutschen Feuerwehrverband. Die Präsidenten der Feuerwehrverbände aus Deutschland, Frankreich, Kroatien und Österreich wurden beauftragt, die Geschäfte bis zur Gründung des neuen Verbandes in 2025 kommissarisch zu führen. Es ist vorgesehen, die Gründungsversammlung in Deutschland durchzuführen.

Die Zeitumstellung in den letzten Tagen des Oktobers macht es deutlich: Die dunkle Jahreszeit ist angebrochen, die Tage werden kürzer und der Winter kommt mit großen Schritten.
Daher möchten wir die Feuerwehren darauf hinweisen, dass sich auch die Feuerwehren unbedingt fit für den Winter und die damit verbundene kalte Jahreszeit machen müssen. Es ist höchste Zeit zu prüfen, ob am und im Feuerwehrhaus alles winterfest ist!
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Ist der Schneeräumdienst auf dem Feuerwehrgelände geregelt?
Steht Streugut am Feuerwehrhaus, aber auch für gefrierendes Löschwasser an Einsatzstellen bereit?
Sind die Fahrzeuge und die Gerätschaften winterfit?
Sind alle notwendigen Vorbereitungen für Feuerwehreinsätze bei Schnee und Eis und eisigen Temperaturen getroffen?
Um sich als Feuerwehr rechtzeitig und umfassend auf den Winter vorzubereiten und nichts zu vergessen, gibt das nachfolgende Merkblatt „Feuerwehr im Winter“ der Staatlichen Feuerwehrschulen den Feuerwehren viele hilfreiche und wichtige Tipps und Anregungen, damit die Feuerwehren auch bei winterlichen Verhältnissen einsatzbereit sind.
Download:
Merkblatt_Feuerwehr_im_Winter.pdf
Am 04. und 05.10.2024 fand bei der Freiwilligen Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund unter der Leitung des Stellvertretenden Kommandanten Helmut Stenger eine Ausbildung zum Motorkettensägenführer im Modul A statt.
Die Ausbildung erfolgt nach der Richtlinie DGUV 214-059 und beinhaltet insgesamt 16 Stunden (je 45 min.) theoretische und insbesondere praktische Ausbildung.
Erst diese Ausbildung berechtigt dann zum Führen einer Motorkettensäge und mit dem Modul A zum Bearbeiten/Entfernen von liegendem Holz und zur Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser.
An der sehr praxisorientierten Ausbildung nahmen fünf Einsatzkräfte der FF Kleinkahl und ein Einsatzkraft der FF Waldaschaff teil.
Gratulation an die Teilnehmer für ihre erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und vielen Dank an die Freiwillige Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund für die Organisation und Durchführung dieser Ausbildung.
(Quelle und Bilder FF Mömbris-Hutzelgrund)
Am 05.11.2024 wurde gegen 07:30 Uhr von der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain die Freiwillige Feuerwehr Weibersbrunn zu einem LKW auf die Rastanlage Spessart Süd der BAB A 3 alarmiert, der beim Rangieren seinen eigenen Kraftstofftank selbst beschädigt und danach eine größere Menge Dieselkraftsoff verloren hat.
Beim Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte aus Weibersbrunn wurde auf der Rastanlage ein Autotransporter mit einem aufgerissenen Dieseltank vorgefunden, aus dem sich bereits mehrere hundert Liter Dieselkraftstoff auf den Verkehrsflächen der Rastanlage, sowie im angrenzenden Erdreich verteilt hatten.
Durch das schnelle Abdichten des beschädigten Tanks durch die Feuerwehr wurde ein Auslaufen von weiteren mehreren Hundert Litern Kraftstoff verhindert.
Die Sofortmaßnahmen der Feuerwehr beschränkten sich neben dem Abdichten des Tanks im Wesentlichen auf die Absicherung der Einsatzstelle, das Sicherstellen des Brandschutzes, das Verschließen von Kanaleinläufen und das Abbinden des ausgelaufenen Diesels auf den verschmutzten Verkehrsflächen.
Zur endgültigen Reinigung der Verkehrsflächen und die Entfernung des kontaminierten Erdreichs wurden mehrere Fachfirmen von der Autobahn GmbH beauftragt. Bei der Festlegung dieser notwendigen Folgemaßnahmen wurden auch Behördenvertretern für den Wasser- und Bodenschutz mit einbezogen.
Während der Reinigungsarbeiten blieb der Parkplatz der Rastanlage zum Teil gesperrt.
Die Freiwillige Feuerwehr Weibersbrunn war mit vier Feuerwehrfahrzeugen und zwölf Einsatzkräften unter der Leitung des Kommandanten Michael Edelmann im Einsatz.
(Quelle und Bilder FF Weibersbrunn)




Strom länger weg – Leuchtturm an!
Am Montagabend führte das Landratsamt gemeinsam mit den Feuerwehren des Landkreises eine routinemäßige Übung zur Überprüfung des sogenannten „Leuchtturmkonzeptes“ durch.
Das Leuchtturmkonzept ist ein wichtiger Bestandteil des Bevölkerungsschutzes im Katastrophenfall. Sollte es einmal zu einem flächendeckenden und länger anhaltenden Stromausfall kommen und eine kritische Infrastruktur nicht mehr verfügbar sein, sollen sogenannte „Leuchttürme“ als Anlaufstellen bei NOTFÄLLEN für Bürgerinnen und Bürger dienen.
Die Leuchttürme sind in der Fläche implementierte Anlaufstellen mit dem primären Auftrag der Aufnahme und der Weiterleitung von Notrufen. Bürger können einen Notfall unmittelbar an einer solchen Anlaufstelle melden, der anschließend über eine ausfallsichere Kommunikationsverbindung an die lokalen Einheiten der Gefahrenabwehr bzw. die Integrierte Leitstelle weitergeleitet wird. Darüber hinaus kann das -je nach Möglichkeit und personeller Ausstattung- am Leuchtturm vorhandene Personal bei Notfällen Soforthilfe leisten.
Für den Betrieb der Leuchttürme ist eine netzunabhängige Stromversorgung an den Objekten erforderlich. Diese wird durch sogenannte Netzersatzgeräte (Stromerzeuger) sichergestellt. In Laufach stehen
> für Laufach das Feuerwehrhaus in der Raiffeisengasse,
> für den Ortsteil Hain das ehemalige Feuerwehrhaus in der Alten Schulstraße und
> für den Gemeindeteil Frohnhofen das Feuerwehrhaus im Steigerer Weg
als Anlaufstellen zur Verfügung.
Seit kurzem ist im Falle eines Blackouts auch das Gerätehaus der Feuerwehr im Gemeindeteil Frohnhofen autark. Bei dem dort vorgehaltenen Stromerzeuger handelt es sich um eine mobile Lösung, welche auf einen eventuell länger andauernden Betrieb ausgelegt ist. Das mit einem Dieselaggregat ausgestattete Gerät im Wert von rd. 11.500 Euro hat eine Nennleistung von 14 kVA. Mit einer Tankfüllung ist eine Betriebszeit von bis zu 15 Stunden möglich. Das Aggregat ist eine echte Bereicherung für die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes in der Gemeinde sowie der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr.
Möglich machte dies eine großzügige Sachspende durch das Architekturbüro Albert Franz aus Laufach. Im Rahmen der Übung am Montagabend erfolgte dabei nicht nur die offizielle Übergabe, sondern auch der erste Probebetrieb.
Herzlichen Dank an Albert Franz, selbst jahrzehntelanges Mitglied im Feuerwehrverein Frohnhofen, für seine großzügige Spende an die Feuerwehr Gemeinde Laufach, dem sich die Gemeinde Laufach, vertreten durch Bürgermeister Friedrich Fleckenstein sowie die Kreisbrandinspektion Aschaffenburg mit Kreisbrandrat Frank Wissel anschlossen. (Text: frm/chm)




Christian Münstermann, Freiwillige Feuerwehr Laufach
<Landkreis Aschaffenburg> Das Landratsamt hat am vergangenen Montag, den 4. November 2024 gemeinsam mit den Feuerwehren routinemäßig das Leuchtturm-Konzept geprobt. Die Übung hat gezeigt, dass der Katastrophenschutz und die Feuerwehren gut auf Stromausfälle und den noch viel unwahrscheinlicheren Fall eines langhaltenden und flächendeckenden Blackouts vorbereitet sind.
Die Notstromaggregate für alle Leuchttürme haben problemlos funktioniert. Die Feuerwehren erproben diese auch unabhängig voneinander in einem monatlichen Turnus. Zudem hat der Analogfunk, der im Landkreis Aschaffenburg als Rückfallebene zum Digitalfunk dient, zuverlässig funktioniert. Dies gilt insbesondere auch für die vier notstromversorgten Analog-Funktürme im Landkreis. Nur zwei Einzelverbindungen, die nicht auf Anhieb gingen, werden nun nochmal einzeln überprüft.
Abseits eines unwahrscheinlichen Stromausfall-Szenarios wurde die Gelegenheit auch genutzt, landkreisweit den Digitalfunk erfolgreich zu testen sowie die vom Landkreis zentral beschaffte und nun in allen Feuerwehren einheitlich genutzte Einsatz-Software, die zur Koordination, Dokumentation und Kommunikation dient.
Insgesamt haben rund 600 Feuerwehrkräfte an der Übung teilgenommen. Das Landratsamt bedankt sich bei allen engagierten Helferinnen und Helfern - sowohl im Haupt- als auch Ehrenamt.
Das Leuchtturmkonzept ist Teil des Bevölkerungsschutzes im Katastrophenfall. Sollte im unwahrscheinlichen Fall eines flächendeckenden und länger anhaltenden Stromausfalls kritische Infrastruktur nicht verfügbar sein, sind die Leuchttürme Anlaufstellen für Information, Kommunikation und Notfälle der Bürgerinnen und Bürger.
Leuchttürme sind Gebäude - größtenteils die örtlichen Feuerwehrgerätehäuser - welche mit Notstrom versorgt sind. Besonders in Orten oder Ortsteilen ohne Feuerwehrhaus übernehmen diese Funktion auch Feuerwehrfahrzeuge, die mit eingeschaltetem Blaulicht an markanten Stellen parat stehen. Sie sind über den gesamten Landkreis verteilt, im Dunkeln gut erkennbar und zu Fuß zu erreichen. Eine Übersicht aller Standorte findet sich auf der digitalen Landkreiskarte unter www.kreiskarte-ab.de sowie auf der Homepage des Landkreises unter der Kurz-URL www.kats-ab.de.












Wir haben folgenden Lehrgang für euch im Angebot:
Lehrgangsart: Gerätewart
Lehrgangsdauer: 09.12. - 13.12.2024
Schulungsort: SFS Würzburg
Interessierte melden sich bitte bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120 oder per Email unter
Wie wir bereits hier berichtet haben, ereignete sich am 17.10.2024 bei einer Ausbildungsveranstaltung bei der Feuerwehr in Kiel ein Unfall mit einer Magirus Drehleiter.
Nun hat die Firma Magirus am 04.11.2024 folgende Informationen bekannt gegeben:
Bei der betroffenen Drehleiter handelt es sich um eine Magirus-Drehleiter vom Typ M32L-AS, welche im März 2016 an die Feuerwehr in Kiel ausgeliefert wurde. Inzwischen waren Mitarbeiter von Magirus vor Ort, um gemeinsam mit Vertretern der Feuerwehr Kiel und dem von der Stadt Kiel beauftragten externen Sachverständigen (TÜV Nord) erste Untersuchungen durchzuführen. Nach entsprechender Freigabe wurde die Drehleiter für weitere Untersuchungen nach Ulm überführt.
In Ulm wurden die einzelnen Leiterteile im Beisein des Sachverständigen vom TÜV Nord demontiert und die Leiterseile freigelegt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass ein Versagen der Auszugseile zu dem Unfall führte. Ein Fehler an der Winde des Leiterein- und auszugssystems oder an Schweißbaugruppen und Seilführungssystemen konnte nicht festgestellt werden. Parallel hat Magirus eigene Untersuchungen beim TÜV Süd in Auftrag gegeben.
Der Firma Magirus ist vollkommen bewusst, wie groß der Informationsbedarf bei den Feuerwehren ist. Die Sachverständigen haben sich umgehend der Angelegenheit angenommen. Sobald es weitere Erkenntnisse gibt, werden diese mitgeteilt. Magirus weist die Feuerwehen noch einmal ausdrücklich darauf hin, die Betriebs- und Wartungsanweisung der Drehleitern zu beachten, hier insbesondere das Kapitel „Wartung“. Es wird auch empfohlen, die Seile im Leiterpark einer Sichtprüfung gemäß der Betriebs- und Wartungsanweisung zu unterziehen.
Aus heutiger Sicht besteht bei ordnungsgemäß gewarteten Seilen kein Grund, die Drehleitern von Magirus aus dem Betrieb zu nehmen.
Der Magirus Kundendienst steht den Feuerwehren für Fragen zur Verfügung.
Symbolbild Drehleitersatz M32L-AS (© Magirus GmbH)
