Da unsere Arbeit und unsere steigenden Einsatzzahlen auch immer mehr mit dem Wetter im Zusammenhang stehen und Offenbach in der Nachbarschaft liegt, könnte ein Besuch beim Tag der offenen Tür beim Deutschen Wetterdienst in Offenbach mit Fachvorträgen zu Wetter und Klima vielleicht auch für Feuerwehrleute interessant sein.
Weitere Informationen zum Tag der offenen Tür des DWD am 14.09.2024 von 10-18 Uhr im beiliegenden Flyer:
DWD_Flyer_TdoT_2024.pdf
Am frühen Mittwochmorgen (11.09.24) kam es zu einem Großbrand in einer Produktionshalle eines Maschinenbaubetriebs im Reinhard-Heraeus-Ring. Um 03:20 Uhr ging bei der Integrierten Leitstelle die Meldung über ein Brandereignis ein. Sofort wurden die Freiwillige Feuerwehr Kleinostheim sowie umliegende Feuerwehren alarmiert.
Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte bestätigte sich die Lage: Die Produktionshalle stand in Vollbrand. Umgehend wurde ein umfassender Löschangriff gestartet. Insgesamt kamen 8 C-Rohre und die Wenderohre von 3 Drehleitern zum Einsatz, um die Flammen unter Kontrolle zu bringen. Diese Arbeiten mussten unter Atemschutz durchgeführt werden.
Während der Löscharbeiten bliesen mehrere Gasflaschen ab, was zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderte. Der Einsatz wurde in 5 Abschnitte unterteilt: 2 für die Brandbekämpfung, 1 für die Wasserförderung, 1 für den Messeinsatz und 1 für die Dekontamination (Dekon). Um die Löschwasserversorgung sicherzustellen, wurden zwei Förderleitungen vom Main (à 700 Meter) zur Einsatzstelle verlegt.
Die Atemschutzgeräteträger wurden durch den landkreiseigenen Abrollbehälter Dekon dekontaminiert und mit frischer Wechselkleidung ausgestattet. Parallel dazu führte das Mess- und Erkundungsfahrzeug der Feuerwehr Stockstadt Messungen in der unmittelbaren Umgebung des Brandorts durch. Glücklicherweise konnten keine Schadstoffe in der Luft nachgewiesen werden.
Da der landkreiseigene Abrollbehälter Atemschutz aufgrund eines vorangegangenen Großbrandes am 09.09.24 nicht einsatzbereit war, wurde der Abrollbehälter Atemschutz der Berufsfeuerwehr Hanau nachalarmiert, um ausreichend Atemschutzgeräte bereitzustellen.
Die Verpflegung der Einsatzkräfte wurde durch die Verpflegungskomponente sichergestellt. Gegen 6:30 Uhr wurden den Feuerwehrkräften belegte Brötchen und Kaffee gereicht.
Rund 150 Einsatzkräfte waren vor Ort.
Der örtlich zuständige Kreisbrandmeister Thorsten Frank leitete den Einsatz und wurde durch Kreisbrandrat Frank Wissel sowie weitere Mitglieder der Kreisbrandinspektion unterstützt. Der Rettungsdienst stand mit zwei Rettungswagen und einem Einsatzleiter (Andreas Schmid, BRK KV Aschaffenburg) vor Ort bereit, musste jedoch nicht eingesetzt werden.
Auch Kleinostheims Bürgermeister Dennis Neßwald machte sich vor Ort ein Bild vom Geschehen und sprach den Einsatzkräften seinen Dank für den Einsatz aus.
Die Polizei hat noch in der Nacht die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
Texz und Bilder: KBM Markus Fischer
Am Donnerstag, 12. September 2024, beteiligt sich der Landkreis Aschaffenburg am bundesweiten Warntag. Um 11 Uhr werden ein Warn-Mix, bestehend aus Sirenen, Warn-Apps und andere Warnmittel, zur Probe aktiviert.
Zusätzlich zur für alle hörbarer Sirenenprobe werden auch Warnproben an die registrierten Nutzer der Warn-App KATWARN und der Warn-App NINA versandt.
Bei der Aktion wird zusätzlich bundesweit der "Cell Broadcast“ aktiviert, bei dem Warnmeldungen auf das Handy geschickt werden, ohne dass der Besitzer sich dafür registrieren muss.
Gegen 11:45 Uhr erfolgt über die Warnmittel und Endgeräte eine Entwarnung bei denen es möglich ist. Über Cell Broadcast und über die Sirenen in unserem Landkreis wird aktuell noch keine Entwarnung versendet.
Mit dem Warntag sollen sowohl die Warnmittel getestet, aber auch die Bevölkerung für das Thema WARNEN im Bevölkerungsschutz sensibilisiert werden.
Link zu unserem bereits am 04.09.2024 veröffentlichten Bericht zum Warntag 2024.
Am Dienstagnachmittag, den 10.09.2024, wurden die Feuerwehren aus Heimbuchenthal, Mespelbrunn-Hessenthal und Dammbach um 16:00 Uhr zu einem Brand in der Hauptstraße in Heimbuchenthal alarmiert. Auch der zuständige Kreisbrandinspektor Otto Hofmann sowie ein Rettungswagen der IMS-Rettungswache Heimbuchenthal wurden mitalarmiert. Die Einsatzstelle befand sich in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrgerätehaus, sodass bereits beim Ausrücken eine erhebliche Rauchentwicklung und Feuerschein aus einem Einfamilienhaus erkennbar waren.
Nach der ersten Erkundung durch den Einsatzleiter, Kommandant Nico Zimmermann, wurde eine Brandausbreitung in mehreren Zimmern sowie im Treppenhaus festgestellt. Sofort wurde ein massiver Löschangriff gestartet. Unter schwerem Atemschutz kamen acht Trupps zum Einsatz, die das Feuer mit drei C-Rohren bekämpften.
Der 62-jährige Bewohner des Hauses, der sich zum Zeitpunkt des Brandausbruchs im Gebäude befand, konnte noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr unverletzt ins Freie gelangen. Er wurde vom Rettungsdienst vor Ort untersucht und anschließend unverletzt in die Obhut seiner hinzugekommenen Familienangehörigen übergeben.
Die eingeleiteten Löschmaßnahmen zeigten rasch Wirkung, sodass das Feuer kurze Zeit später unter Kontrolle war und an die Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain „Feuer unter Kontrolle“ gemeldet werden konnte. Nach Abschluss der Nachlöscharbeiten wurde die Brandstelle mit einer Wärmebildkamera auf Glutnester kontrolliert und anschließend zur Ermittlung der Brandursache an die Kriminalpolizei übergeben. Das betroffene Anwesen ist aufgrund des Schadens bis auf Weiteres unbewohnbar. Insgesamt waren 42 Feuerwehrkräfte im Einsatz.
Auch Heimbuchenthals Bürgermeister Rüdiger Stenger war vor Ort, um sich ein Bild von der Lage zu machen.
Um 17:34 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Heimbuchenthal zu einem weiteren Einsatz alarmiert. In der Elsavastraße musste eine dringende Tragehilfe für den Rettungsdienst durchgeführt werden.
Bilder und Text: KBM Markus Fischer
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat das Jahresprogramm für das Jahr 2025 ihrer Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler veröffentlicht.
Das Jahresprogramm bietet wieder eine Vielzahl an Seminar zur Aus- und Fortbildung von Führungskräften der Feuerwehren, insbesondere auch im CBRN-Bereich und in der Führungs- und Stabslehre.
Die Kosten für die Teilnahme an den Seminaren trägt im Regelfall der Bund.
Die Anmeldungen erfolgen bitte frühzeitig über Kreisbrandrat und Landratsamt.
Hier kann das Programm als PDF-Datei geöffnet werden:
BABZ-Jahresprogramm-2025.pdf
Während des Brandes bei Firma BMZ in Karlstein musste in der Nacht ein verletzter Feuerwehrmann vom bereitstehenden Rettungsdienst ins Krankenhaus eingeliefert werden. Er konnte nach einer eingehenden Untersuchung und einer ambulanten Behandlung das Krankenhaus heute morgen wieder verlassen und ist jetzt in hausäztlicher Behandlung.
Er ist auf dem Wege der Besserung und wir wünschen ihm eine baldige vollständige Genesung.
Am Montag, den 23. September 2024 bietet das Landratsamt von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema „Datenschutz im Verein - Eine Einführung“ an.
Die Teilnahme ist kostenfrei und bis zum Freitag, den 20. September 2024 per Mail an
Der Vortrag soll ganz praktisch aufzeigen, worauf Vereine beim Datenschutz achten sollten. Dabei liegt der Fokus auf den typischen Berührungspunkten der Mitgliederverwaltung, der Nutzung von Cloud-Diensten oder auch der Öffentlichkeitsarbeit per Website und Social Media. Der Vortrag vermittelt die Grundlagen und bietet auch Plattform für eigene Rückfragen.
Referieren wird Hendrik vom Lehn. Er ist Referent für Datenschutzrecht bei der Stiftung Datenschutz. Organisiert wird der Vortrag von der landratsamtsinternen Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement im Rahmen ihrer Vortragsreihe für Vereine.
Veröffentlichung der KUVB:
Uns erreichen Anfragen, ob bestimmte Erkrankung zum Ausschluss aus dem Feuerwehrdienst führen.
Eine Aufstellung, welche gesundheitlichen Einschränkungen dem Feuerwehrdienst grundsätzlich entgegenstehen gibt es nicht. Hintergrund ist, dass einerseits Erkrankungen bzw. Verletzungen individuell sehr unterschiedliche Schweregrade und Heilungsverläufe mit sich bringen und andererseits der Feuerwehrdienst zahlreiche Tätigkeiten beinhaltet, die ganz unterschiedliche Anforderungen an die körperliche/geistige Eignung stellen (z. B. Atemschutz vs. Einsatzzentrale).
Insofern ist nach § 6 DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ die Persönliche Anforderungen und Eignung für den Feuerwehrdienst individuell und differenziert zu betrachten:
- Der Unternehmer (also die Kommune als der Träger der Feuerwehr) darf Feuerwehrangehörige nur für Tätigkeiten einsetzen, für die sie körperlich und geistig geeignet sind.
- Bestehen konkrete Anhaltspunkte, aus denen sich Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung von Feuerwehrangehörigen für die vorgesehene Tätigkeit ergeben, so hat sich der Unternehmer die Eignung ärztlich bestätigen zu lassen.
- Der Träger der Feuerwehr hat die Eignungsuntersuchung zu veranlassen und deren Kosten zu tragen und der Ärztin bzw. dem Arzt vor Untersuchungen mitzuteilen, für welche Tätigkeiten unter Bedingungen der betreffende Feuerwehrangehörige vorgesehen ist.
- Hierfür müssen Feuerwehrangehörige ihnen bekannte aktuelle oder dauerhafte Einschränkungen ihrer gesundheitlichen Eignung dem Unternehmer bzw. der zuständigen Führungskraft unverzüglich und eigenverantwortlich melden.
Die unterschiedlichen Aufgaben, Tätigkeiten und Funktionen in der Feuerwehr setzen das Vorhandensein entsprechender körperlicher und geistiger Eignungen sowie spezifische fachliche Befähigungen voraus. Bei konkreten Anhaltspunkten für Zweifel an der körperlichen bzw. geistigen Eignung hat eine Untersuchung durch eine geeignete Ärztin bzw. einen geeigneten Arzt zu erfolgen.
Hilfestellung bietet hier die „Entscheidungshilfe für Funktion und Eignung in der Feuerwehr“ Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord). Unter Berücksichtigung des Untersuchungsergebnisses können dem oder der Feuerwehrangehörigen individuell Aufgaben, Tätigkeiten und Funktionen zugewiesen werden.
Versicherungsschutz
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung können nur gewährt werden, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitsunfall ist nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass der Gesundheitsschaden wesentlich durch ein Ereignis verursacht wurde, das von außen auf den Körper einwirkt („äußere Ursache“). Das bedeutet für Feuerwehrangehörige, dass keine Versicherungsleistungen seitens der KUVB gewährt werden können, wenn der Unfall rechtlich wesentlich durch eine bereits vorhandene Krankheitsanlage verursacht wurde, die bereits so weit fortgeschritten war, dass jedes alltäglich vorkommende ähnlich gelagerte Ereignis in absehbarer Zeit vergleichbare Folgen ausgelöst hätte. Selbstverständlich wird auch bei angezeigten Unfällen mit innerer Ursache stets geprüft, inwieweit auch äußere Faktoren eine Risikoerhöhung bewirken (z. B. psychische und physische Beanspruchung im Einsatz) und somit das Entstehen des Körperschadens maßgeblich beeinflusst haben.
Stand: 05.09.2024
Der Kreisjugendring Aschaffenburg bietet am Samstag, den 5. Oktober 2024 gemeinsam mit der Kirchlichen Jugendarbeit KJA Untermain einen Fortbildungstag unter dem Motto „Mitmachen für Demokratie“ an. Von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr werden in der ehemaligen Katakombe in der Treibgasse 26 in Aschaffenburg verschiedene Workshops sowie anschließend eine Party mit Demokratie-Slam angeboten. Weitere Abend- und Online-Seminare für Jugendleiterinnen und -leiter folgen dann im Oktober und November.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis zum Sonntag, den 29. September 2024 online möglich und findet sich auf www.kjr-aschaffenburg.de.
Angeboten werden vier Workshops:
- In „Argumentieren gegen Stammtischparolen“ werden diese kritisch beleuchtet und ein Umgang damit aufgezeigt, um sie zu entkräften.
- Im Workshop „Auftreten vor Gruppen“ liegt der Fokus auf dem Reden auf Demonstrationen und Kundgebungen.
- Der Workshop „Demokratie spielend erlenen“ zeigt auf, wie man Gesellschaftsspiele in der Demokratiebildung nutzen kann.
- Unter dem Titel „Materialbörse zur Demokratiebildung“ wird eine Plattform geboten, Best-Practice-Erfahrungen mit Materialien und Methoden zur Demokratiebildung auszutauschen.
Die Teilnahme gilt als JULEICA-Schulung. Finanziert wird das Projekt durch den Bayerischen Jugendring aus dem Demokratiebudget des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Ab 19:30 Uhr sollen die demokratiebegeisterten Jugendleiterinnen und -leiter den Abend mit einer Party ausklingen lassen können. Sie bietet Gelegenheit, nochmal ins Gespräch zu kommen und sich informell über Erfahrungen mit Demokratie und der Demokratiebildung auszutauschen. Zudem wird es einen Slam geben, der eine Bühne für sprachbegeisterte Menschen sein soll, die gerne noch eine Botschaft mitgeben möchten, die zum Nachdenken anregt. Der Bund Deutscher Katholischer Jugend BDKJ Aschaffenburg bietet dazu Cocktails an seiner „Demokrat*innenBAR“ an.