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Großostheim - Fettbrand in Gaststätte - Schnelles Eingreifen verhinderte hohen Sachschaden

Am Donnerstag, 12.03.2026, geriet zur Mittagszeit in einer Gaststätte in der Aschaffenburger Straße in Großostheim eine Fritteuse in Brand. Die Feuerwehr Großostheim wurde gemeinsam mit Kreisbrandmeister Marco Laske, einem Rettungswagen und der Polizei gegen 11:45 Uhr alarmiert. Wegen des Schlagworts „Zimmerbrand“ disponierte die Leitstelle Bayerischer Untermain einen kompletten Löschzug, bestehend aus vier Fahrzeugen.

Noch vor dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte wurde das Gebäude von den Mitarbeitenden vollständig geräumt. Die zuerst eingetroffene Streife der Polizei handelte unverzüglich und warf in der leicht verrauchten Küche eine Löschdecke auf die Fritteuse. Die Löschdecke war allerdings nicht groß genug, um den Brandbereich vollständig abzudecken. Die unmittelbar danach eintreffenden Einsatzkräfte der Feuerwehr erweiterten daher die Löschmaßnahmen. Ein Trupp aus zwei Einsatzkräften mit umluftunabhängigem Atemschutz konnte den Fettbrand mit einem in der Küche vorgehaltenen, speziell für solche Szenarien vorgesehenen Fettbrandlöscher in kürzester Zeit unter Kontrolle bringen.

Die anschließenden Maßnahmen beschränkten sich auf die Belüftung und Entrauchung des Gebäudes.

Die Feuerwehr Großostheim war mit vier Fahrzeugen und 22 Einsatzkräften unter der Einsatzleitung von Kommandant Alan Friedreich vor Ort.

Über die Höhe des entstandenen Sachschadens kann die Feuerwehr keine Aussage treffen.

 

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Text und Bild: Philipp van der Gouwe, FF Großostheim

Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 12. März 2026

Wichtige Info Digitalfunk

Aufgrund eines Updates unserer Vermittlungsstelle im Digitalfunk kommt es in der Nacht vom 12.03. auf den 13.03. ab ca. 05:00Uhr zu Einbuchungsproblemen.

Daher müssen alle Endgeräte, welche im TMO genutzt werden (egal ob FW_AB#, RD_ILS_AB oder andere), heute Abend eingeschaltet werden und über Nacht an bleiben.

Wenn das Update erfolgreich durchgeführt wurde, informieren wir rechtzeitig.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Raphael Debes

Kreisbrandmeister

Digitalfunk & Alarmierung

Landratsamt Aschaffenburg - Kreisbrandinspektion

Mobil: 0151/52405140

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Geschrieben von: KBR Frank Wissel
Veröffentlicht: 12. März 2026

LKW-Unfall auf der BAB 3 bei Bessenbach – Diesel tritt aus beschädigtem Tank aus

 
Am Donnerstagmorgen, 12. März 2026, wurden um 8:36 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren Waldaschaff, Hösbach und Bessenbach zu einem Verkehrsunfall auf die Bundesautobahn 3 in Fahrtrichtung Würzburg alarmiert. Die Einsatzstelle befand sich rund 1.000 Meter nach der Anschlussstelle Bessenbach-Waldaschaff.
Nach ersten Erkenntnissen war ein Lkw allein beteiligt. Das Fahrzeug kam nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr in die Leitplanke und durchbrach diese. Dabei wurde der Dieseltank des Lkw aufgerissen, wodurch Kraftstoff austrat. Der Lkw kam anschließend hinter der Leitplanke zum Stehen.
Beim Eintreffen der Feuerwehr lief Diesel aus dem beschädigten Tank aus. Die Einsatzkräfte stoppten umgehend das weitere Auslaufen des Kraftstoffs. Zudem wurden Restmengen aus dem beschädigten Dieseltank umgepumpt und bereits ausgelaufener Diesel mit Bindemittel aufgenommen.
Der Rettungsdienst und ein Notarzt, die bereits vor der Feuerwehr an der Einsatzstelle eingetroffen waren, untersuchten den Lkw-Fahrer. Ein Transport in ein Krankenhaus war nicht erforderlich.
In Abstimmung mit der Polizei mussten die rechte sowie die mittlere Spur der dreispurigen Fahrbahn in Fahrtrichtung Würzburg gesperrt werden. Die Fahrbahnsperrung und Absicherung der Einsatzstelle erfolgte mittels Verkehrssicherungsanhänger der Feuerwehr Waldaschaff. Dadurch kam es im morgendlichen Berufsverkehr zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Insgesamt waren 28 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren Waldaschaff, Hösbach und Bessenbach im Einsatz. Die Einsatzleitung oblag Zugführer Robert Hepp von der Freiwilligen Feuerwehr Bessenbach. Kreisbrandmeister Marco Laske unterstützte den Einsatzleiter an der Unfallstelle.
Die Unfallursache ist derzeit Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
 
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Bilder: FF Waldaschaff / KBM Laske
 
Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 12. März 2026

17-jährige wohlauf angetroffen - Widerruf der Vermisstenfahndung

 
SCHÖLLKRIPPEN, LKR. ASCHAFFENBURG. Die seit Freitag vermisste 17-jährige konnte wohlbehalten angetroffen werden. Die Vermisstenfahndung vom 11.03.2026 wird daher widerrufen.
 
Quelle: Polizei Unterfranken
 
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Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 12. März 2026

Stellenausschreibung des Marktes Großostheim für einen Gerätewart bei der Freiwilligen Feuerwehr Großostheim


Nachdem der langjährige Gerätewart und frühere Kommandant Stefan Ullrich nun in Kürze in seinen verdienten Ruhestand geht, ist die Stelle als hauptamtlicher Gerätewart neu zu besetzen.

Stellenausschreibung

Der Markt Großostheim (16.000 Einwohner), Landkreis Aschaffenburg, sucht zum 01.05.2026 einen hauptamtlichen

Gerätewart (m/w/d)

Die Feuerwehr Großostheim ist eine wichtige öffentliche Einrichtung zur Gewährleistung von örtlicher Sicherheit und zur Abwehr vor Gefahren. Die Feuerwache liegt zentral günstig gelegen zwischen dem Ortsteilen Pflaumheim und Großostheim.

Wir unterhalten eine First-Responder-Einheit, die als Ersthelfergruppe vor Ort die allgemeinen Rettungskräfte (meist bis zu deren Eintreffen am Unfall-/Einsatzort) unterstützt und so eine wirksame Ergänzung der Rettungskette darstellt.

Daneben ist die Feuerwehr Großostheim als größte von ehrenamtlichen aktiven Mitgliedern getragene Feuerwache im Landkreis Aschaffenburg ein fester Bestandteil des Katastrophenschutzes im Landkreis und wird auch zu überörtlichen Hilfeleistungen in der Nachbarschaft sowie darüber hinaus angefordert.

Ihre Aufgaben

  • Wartung und Instandhaltung der Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgeräte
  • Mitarbeit im Gebäudeunterhalt
  • Teilnahme an Feuerwehreinsätzen auch außerhalb der Arbeitszeit

Ihr Profil

  • Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Großostheim
  • Abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (z. B. Schlosser, Schreiner, Kfz-Mechaniker, Elektriker)
  • Führerscheinklasse CE
  • Feuerwehrdiensttauglichkeit und Schwindelfreiheit
  • Feuerwehrausbildung TM/MTA/TF, Sprechfunker, Maschinist, Drehleitermaschinist, Sanitäter
  • Bereitschaft zur Weiterbildung, insbesondere für Lehrgänge zum Gerätewart und Atemschutzgerätewart

Unser Angebot

  • Einen unbefristeten und krisensicheren Vollzeitarbeitsplatz
  • Eine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD in Abhängigkeit zu den persönlichen Voraussetzungen
  • Eine umfassende Einarbeitung in Ihre Tätigkeiten
  • Einen abwechslungsreichen und eigenverantwortlichen Arbeitsbereich
  • Bike-Leasing und Gesundheitsangebote (i-gb Karte)
  • Betriebliche Altersvorsorge

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Alan Friedreich (06026/6553). Schauen Sie auch gern auf unserer Homepage vorbei: https://www.fw-grossostheim.de/.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung über unser Bewerberportal per Online-Bewerbung. Dieses finden Sie unter www.grossostheim.de Rubrik Karriere unter der betreffenden Stelle.

Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.

Link zum Online Bewerbungsportal:
https://bewerbung.grossostheim.de/de/jobposting/06dbb48deb582e82b38c60e40f297784f85a80ca0/apply

Feuerwehrhaus Großostheim

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 12. März 2026

Freie Lehrgangsplätze bei einem MTA-Basismodul bei der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg

Die Freiwillige Feuerwehr Aschaffenburg startet am 09.04.2026 das Basismodul zu einer Modularen Truppausbildung (MTA) bei dem aktuell noch fünf Plätze frei sind, die den Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg angeboten werden.

Der Unterricht und die praktischen Ausbildungen findet jeweils donnerstagsabends und samstags statt. Das Basismodul wird am 26.09.2026 mit einer Zwischenprüfung enden.

Den Ausbildungsplan kann unten heruntergeladen werden.

Die Kosten für das Basismodul liegen einschließlich der Verpflegung bei 360 Euro je Teilnehmer.

Für weitere Informationen und einer Anmeldung steht Stadtbrandinspektor Dieter Göpfert gerne unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne zur Verfügung.

Ausbildungsplan:
FF_Aschaffenburg_Termine_MTA-Basismodul_2026.pdf

Bekanntmachung 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 12. März 2026

Sailauf - Rauchentwicklung bei Crashtest löst Brandmeldeanlage aus

 
Am 11.03.2026 um 22:47 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Sailauf gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Hösbach, der Kreisbrandinspektion sowie der Polizei Unterfranken durch die ILS Unternain zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in das Industriegebiet Sailauf-Weyberhöfe alarmiert.
 
Bei einem Crashtest wurde eine Lithium-Ionen-Batterie beschädigt, wodurch es zu einer thermischen Reaktion und Rauchentwicklung kam. Dadurch löste die Brandmeldeanlage aus. Die betriebseigenen Brandschutzhelfer reagierten schnell und umsichtig und verbrachten den beschädigten Batteriepack unmittelbar in ein vorbereitetes Wasserbad, wodurch eine weitere Ausbreitung verhindert werden konnte.
 
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr kontrollierten die Batterie und entrauchten die Halle mittels Überdrucklüfter. Nach etwa 45 Minuten konnte die Einsatzstelle an den Betreiber übergeben werden. Insgesamt waren 18 Einsatzkräfte vor Ort, der Einsatz war nach rund 1,5 Stunden beendet.

Ein besonderer Dank gilt den betrieblichen Brandschutzhelfern für ihr schnelles und professionelles Handeln.
 
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Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 12. März 2026

Saisonstart für Schaumtrainer-Ausbildung der Feuerwehren

Am Dienstag, 10.03.2026, begann in Mainaschaff am Feuerwehrgerätehaus die neue Saison der Ausbildung am Schaumtrainer.

13 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hofstädten wurden erneut in der Thematik „Löschen mit dem Löschmittel Schaum“ unterrichtet. Ein besonderer Dank gilt der Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich in ihrer Freizeit weiterzubilden. 

Besonders erfreulich war der Besuch von Stefan Kießling vom Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., der derzeit mit dem Brandschutzmobil der Versicherungskammer Bayern unterwegs ist und Schülerinnen und Schüler der Berufsschule 1 in Aschaffenburg im Brandschutz unterrichtet. Bei seinem Besuch in Mainaschaff nutzte er zudem die Gelegenheit, das Löschen am Schaumtrainer selbst auszuprobieren.

Vom Kreisfeuerwehrverband Miltenberg war zudem Schaumausbilder Thomas Müller anwesend, der sich ein Bild von der Ausbildung im Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg machen wollte.

 

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Fotos und Video: FF Hofstädten, Schaumtrainer-Team
Text: Joachim Taupp

Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 11. März 2026

Vier weitere neue Feuerwehr-Motorkettensägenführer mit dem Modul A in Gunzenbach erfolgreich ausgebildet

Am Montag, den 09.03.2026 fand von 18:00 bis 21:30 Uhr der theoretische Teil und am Dienstag, den 10.03.2026 von 08:00 bis 16:30 Uhr der praktische Teil der Ausbildung zum Feuerwehr-Motorkettensägenführer (Modul A) in Gunzenbach statt.

Das Motorkettensägen-Modul A ist ein Grundlehrgang, der nach der DGUV Information 214-059 die Grundlagen des sicheren Umgangs mit der Motorsäge und das Fällen von Schwachholz bis zu einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von 20 cm lehrt. Der Kurs, unter der Leitung von Helmut Stenger (1. Stv. Kommandant der FF Mömbris-Hutzelgrund) vermittelte den vier Teilnehmern theoretische und praktische Kenntnisse zur Unfallverhütung, zur Motorsägen-Wartung und -Pflege sowie grundlegende Schnitt- und Fälltechniken für liegendes Holz und schwaches Holz.

Die vier Teilnehmer kamen von den Freiw. Feuerwehren Glattbach, Johannesberg, Mömbris und Steinbach.

(Quelle und Bilder FF Mömbris-Hutzelgrund)
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20260310 Ausbildung Motorkettensägenführer Modul A in Gunzenbach 1 20260310 Ausbildung Motorkettensägenführer Modul A in Gunzenbach 3
20260310 Ausbildung Motorkettensägenführer Modul A in Gunzenbach 4 20260310 Ausbildung Motorkettensägenführer Modul A in Gunzenbach 8

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. März 2026

Brillenschaden oder Brillenverlust im Feuerwehrdienst – wann Arbeitsunfall und wann Sachschaden?

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Regulierung eines Brillenschadens oder Brillenverlustes im Feuerwehrdienst. Entscheidend ist, ob die Brille zum Zeitpunkt des Schadenseintritt oder des Verlustes tatsächlich als notwendiges Hilfsmittel (Sehhilfe) getragen wurde oder ob die Brille beim Feuerwehrdienst nur mitgeführt wurde.


Brille als Hilfsmittel
Entstand der Brillenschaden oder der Brillenverlust tatsächlich bei der ordnungsgemäßen Nutzung der Brille (Sehhilfe) während des Feuerwehrdienstes, dazu gehören auch die Wege von und zum Dienst, dann gilt dieser entstandener Schaden in der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne der Definition nach § 8 Abs. 3 SGB VII als Gesundheitsschaden und damit als Arbeitsunfall. Wurde der Brillenschaden oder der Brillenverlust durch ein zeitlich begrenztes, von außen einwirkendem Ereignis verursacht, dann sind die Merkmale eines Arbeitsunfalles erfüllt und der Schaden wird von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) übernommen. Dies gilt für Reparaturkosten oder die Kosten einer Neuanschaffung.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um eine „echte Sehhilfe“, also ein Hilfsmittel, gehandelt haben muss, diese zum Unfallzeitpunkt bestimmungsgemäß getragen wurde und zudem nicht vorsätzlich zerstört wurde. Bestimmungsgemäß getragen heißt, dass die Brille in dem Moment eine Sehhilfe war und z.B. nicht in der Tasche steckte oder sich hochgesteckt in den Haaren befand.

Für die Schadensregulierung muss der Sachverhalt über den Kommandanten an die Kommune gemeldet werden, die ihrerseits eine Unfallmeldung an den KUVB erstellt und zur späteren Regulierung müssen die entsprechenden Nachweise, Rechnungen usw., eingereicht werden.  

Brille als Sache 
Entstand der Brillenschaden oder der Brillenverlust während des Feuerwehrdienstes, zu einem Zeitpunkt, bei der die Brille nicht ordnungsgemäßen als Hilfsmittel genutzt wurde, ist die Brille im rechtlichen Sinne nur eine Sache. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn sie in der Tasche steckte oder eben nicht bestimmungsgemäß getragen wurde. Ebenso ist die Brille eine Sache, wenn die Sehhilfe auf einem Stuhl oder Sitz abgelegt wurde und sich jemand daraufsetzt. Auch bei einer Brille, die keine Sehhilfe ist, z.B. eine Sonnenbrille ohne Sehstärke, handelt es sich immer um eine Sache. 

Da ein Sachschaden keinen Arbeitsunfall darstellen kann, muss die Erstattung über die Kommune als Trägerin der Feuerwehr laufen. Im Feuerwehrdienst werden den betroffenen Feuerwehrdienstleistenden gemäß Art. 9 Abs. 5 Nummer 2 BayFwG Sachschäden ersetzt, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.

Für die Schadensregulierung muss der Sachverhalt über den Kommandanten mit einem formlosen Antrag des betroffene Feuerwehrdienstleistenden auf Erstattung seines Schadens zur Prüfung an die Kommune gemeldet werden. Für die Erstattung müssen zusätzlich die entsprechenden Nachweise, Rechnungen usw., bei der Kommune eingereicht werden.

Die Kommune kann ihrerseits Unterstützungsleistungen bei der Versicherungskammer Bayern als Ausgleich für die Erstattung des Sachschadens an den Feuerwehrdienstleistenden beantragen. Bei den Unterstützungsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Staates, nicht um eine Versicherungsleistung. Je nach Art und Höhe des Sachschadens gewährt die Versicherungskammer Zuschüsse von bis zu 100% des entstandenen Schadens an die Kommunen. Auch wenn keine 100%ige Erstattung an die Kommune aus den staatlichen Unterstützungsleistung erfolgt, ist sie dennoch verpflichtet, ihrer Feuerwehrfrau oder ihrem Feuerwehrmann den entstandenen Schaden komplett zu ersetzen.

Rechtsgrundlagen:

§ 8 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII

(3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.

Link zum § 8 SGB VII

Art. 9 Abs. 5 Nummer 2 Bayer. Feuerwehrgesetz

(5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden

2. Sachschäden zu ersetzen, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.

Link zum Art. 9 BayFwG

Beschädigte Brille

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. März 2026

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