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Feuerlöscherübung bei der Freiwilligen Feuerwehr Mömbris

Die regelmäßigen Übungsabende der Freiwilligen Feuerwehren dienen der Aus- und Fortbildung, der Auffrischung von bereits erworbenem Wissen und insbesondere den praktischen Übungen, damit bei den Feuerwehrleuten im Ernstfall jeder Handgriff sitzt.

Aus diesem Grund hat sich die Freiwillige Feuerwehr Mömbis an einem ihrer zuletzt stattgefundenen  Übungsabende mit dem Thema „tragbare Feuerlöscher“  beschäftigt und unter anderem zur Auffrischung erklärt, welche Arten von Feuerlöschern es gibt und welcher für die jeweilige Brandklasse am besten geeignet ist.

Im Anschluss an die Theorie ging es in die so wichtige Praxis. Mit dem landkreiseigenen Feuerlöscher-Trainer konnten alle Teilnehmer realitätsnah den Umgang mit dem Feuerlöscher üben. Gerade durch praktische Übungen bleibt das in der Theorie erworbene Wissen viel besser in Erinnerung und kann so bei kommenden Einsätzen angewendet werden.

(Quelle und Bilder FF Mömbris)
20251103 FF Mömbris Feuerlöscherübung 120251103 FF Mömbris Feuerlöscherübung 220251103 FF Mömbris Feuerlöscherübung 320251103 FF Mömbris Feuerlöscherübung 4

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 07. November 2025

Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamtes und der Stadt Aschaffenburg vom 06.11.2025 zur Vogelgrippe

Vogelgrippe bei Wildvögeln in Stadt und Landkreis Aschaffenburg

Die Aviäre Influenza - auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt - wurde bei zwei Wildvögeln in der Stadt sowie auch im Landkreis Aschaffenburg festgestellt. Bei den beiden Kranichen waren die vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - kurz LGL - durchgeführten Tests auf den Subtyp H5N1 positiv. Zu dem in der Stadt aufgefundenen Tier liegt seit gestern auch die amtliche Bestätigung des Ergebnisses durch das Friedrich-Löffler-Institut - kurz LFI - vor. Bei dem in Hörstein gefundenen Kranich steht diese amtliche Bestätigung durch das nationale Referenzlabor noch aus.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt, kann aber bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel in seltenen Fällen nicht ausgeschlossen werden. Der Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln sollte daher vermieden werden. Nach einem Kontakt mit toten Wildvögeln wird empfohlen die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Daneben sollte in diesen Fällen für 48 Stunden kein Kontakt zu Geflügelhaltungen stattfinden. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen sollten nicht in den direkten Kontakt mit verendeten Wildvögeln kommen.

Wer Wassergeflügel wie Schwäne, Enten und Gänse, Raubvögel wie Eulen und Bussarde, Krähenvögel oder auch Kraniche, Störche und Reiher tot auffindet, wird gebeten, diese Funde dem Veterinäramt zu melden. Totfunde zum Beispiel von Tauben und Singvögeln sind für das aktuelle Geschehen weniger bedeutsam und sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort innerhalb eines eng begrenzten Zeitraums gefunden werden. Die Meldung ist digital auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-aschaffenburg.de/veterinärwesen möglich.

Um auch eine potentielle Einschleppung in Hausgeflügelbestände weiterhin zu verhindern, werden Halterinnen und Halter von Haus- und Nutzgeflügel um besondere Beachtung der „Biosicherheit“ gebeten. Weiterhin werden Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgefordert, die Geflügelhaltung dem Veterinäramt über die oben genannte Website anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Stadt und Landkreis Aschaffenburg prüfen aktuell weitere Maßnahmen, die den Eintrag des Erregers in die Nutzgeflügelbestände verhindern. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von einer Aufstallung des Geflügels abgesehen.

Über die Website des Landratsamts hinaus finden sich weiterführende Informationen auch an den folgenden Stellen:

• Empfehlungen für Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website des FLI unter „Aviäre Influenza“ und auf der Website des LGL unter „Tiergesundheit > Tierkrankheiten > Virusinfektionen > Aviäre Influenza > Empfehlungen zum Schutz gegen die Geflügelpest“

• Risikoeinschätzung für Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website der Universität Vechta unter „Universität > Weitere Einrichtungen > trafo:agrar > Projekte > AI Risikoampel“

Deutschlandweit betrachtet, kam es im Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg der Nachweise der Vogelgrippe. Mit Blick auf die Wildvögel scheinen Kraniche, die sich auf ihrem Herbstzug befinden, besonders betroffen. Saisonal bedingt, kann es in den kommenden Wochen zu einem weiteren Anstieg von Fallzahlen in Deutschland kommen. In diesem Herbst trat der erste bayerische Fall am 9. Oktober 2025 einem Betrieb mit Gänsen im Landkreis Dingolfing Landau auf.

Warnung vor Biogefährdung

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. November 2025

Das neue Jahresprogramm der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) für 2026 ist erschienen

Das neue Jahresprogramm der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) für 2026 ist erschienen und kann hier heruntergeladen werden:

BABZ_Jahresprogramm_2026.pdf

Anmeldungen zur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen an der BABZ aus dem Bereich Feuerwehr müssen möglichst frühzeitig mit Kreisbrandrat Frank Wissel abgeklärt und über das Landratsamt an die BABZ geschickt werden.

Seite 1 aus BABZ Jahresprogramm 2026

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. November 2025

Vielerorts sichern die Feuerwehren die Martinszüge ab, bitte beachten sie als Verkehrsteilnehmer die Zeichen und Weisungen der dafür eingesetzten Feuerwehrleute

Über das Wochenende bis zum 11. November finden wieder in vielen Gemeinden die traditionellen Martinsumzüge statt. Die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren übernehmen vielerorts die Verkehrssicherung dieser Veranstaltungen.

Die Feuerwehren bitten die Verkehrsteilnehmer die Zeichen und Weisungen der Feuerwehrleute zur Verkehrssicherung dieser schönen Tradition mit vielen Kindern mit ihren Laternen auf den abendlichen Straßen zu beachten und damit einen sicheren Martinszug für Alle und insbesondere für die kleinen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage:

Die Rechtsgrundlage für die Verkehrssicherung durch die Feuerwehren als nichtpolizeiliche Kräfte findet sich in Bayern im Artikel 7a des Bayer. Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen.

Zur Sicherung von Einsatz- und Übungsstellen sowie von Veranstaltungen dürfen, vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie der Polizei, die dafür eingesetzten Kräfte der Feuerwehr die Befugnisse der Polizei nach § 36 Abs. 1 sowie § 44 Abs. 2 StVO und der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 5 StVO ausüben und die nötigen Verkehrszeichen und -einrichtungen an Stelle der Baulastträger oder Eigentümer der Straße nach § 45 Abs. 5 Satz 1 StVO aufstellen.

Weitere Erläuterungen:

ZustGVerk: Art. 7a Verkehrssicherung durch nichtpolizeiliche Kräfte
Zitierte Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung im Art. 7a ZustGVerk:
§ 36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(Abs.1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

§ 44 StVO Sachliche Zuständigkeit

(Abs. 2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36 StVO) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzug kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.

§ 45 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

(Abs. 1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. (Satz 2) Das gleiche Recht haben sie
(Nr 1) zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
(Nr 5) hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen

(Abs. 5) Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Baulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße.

Anhaltestab FeuerwehrRecht und Gesetz 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. November 2025

Überarbeitung der Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" veröffentlicht, sie dient der Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt die Pflichten der Unternehmer und der Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und gilt damit auch für die Städte und Gemeinden für ihre Freiwilligen Feuerwehren. Sie gibt hierbei die Schutzziele vor, die von den Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erfüllen sind. Die Vorschrift ist hierbei jedoch wenig konkret, wie diese Schutzziele zu erfüllen sind. An dieser Stelle unterstützt die überarbeitete Regel 100-001, die aktuell veröffentlicht wurde. Sie konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Die nunmehr vorliegende aktualisierte Ausgabe enthält gegenüber der bisherigen Fassung vom Mai 2014 zahlreiche, nachfolgend genannte Überarbeitungen:

  • Aussagen zu Regelungen für Menschen mit Behinderung werden an vielen Stellen ergänzt
  • Besonderheiten zum Schulbetrieb werden an vielen Stellen berücksichtigt,
  • das Kapitel zur Gefährdungsbeurteilung ist komplett neu gefasst,
  • das Kapitel zur Unterweisung der Versicherten ist in weiten Teilen überarbeitet, insbesondere wurde klargestellt, dass es nicht nur eine jährliche Gesamtunterweisung gibt,
  • das Kapitel zur Pflichtenübertragung wurde komplett überarbeitet und sprachlich eindeutiger gefasst mit dem ergänzenden Hinweis, dass sich Pflichten bereits durch die Stellung im Unternehmen ergeben,
  • das Kapitel zu Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des zuständigen Sachgebiets des FB ORG wurde deutlich überarbeitet,
  • das Kapitel zu Notfallmaßnahmen ist fast vollständig neu gefasst,
  • Aussagen zur Ersten Hilfe wurden unter Beteiligung des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV überarbeitet, aktualisiert und an einigen Stellen konkretisiert.

Ziel der Überarbeitung war es, eine aktuelle, zeitgemäße und möglichst praxisnahe Regel zu erstellen, die ausgewogen auf alle Branchen, Betriebsgrößen und Versichertengruppen anwendbar ist. Gleichzeitig konnte der Umfang reduziert und die Lesbarkeit verbessert werden.

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die sie konkretisierende und überarbeitete DGUV Regel 100-001 können hier heruntergeladen werden:

DGUV_Vorschrift_1_Grundsätze_der_Prävention.pdf
DGUV_Regel_100-001_zur_Konkretisierung_der_DGUV_Vorschrift_1.pdf (überarbeitete Version)


(Quelle HFUK und DGUV)
Regel DGUV 100 001

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 05. November 2025

Unbewachte Waldarbeiterfeuer rufen Feuerwehr im Waldaschaffer Forst bei Mespelbrunn auf den Plan

Am Dienstag, den 04.11.2025, wurden um 13:03 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren Mespelbrunn-Hessenthal, Heimbuchenthal, Weibersbrunn und Dammbach sowie ein Rettungswagen des Malteser Hilfsdienstes durch die Integrierte Leitstelle Untermain zu einem „Brand im Freien – Waldbrand klein“ in den Waldaschaffer Forst alarmiert. Der Waldaschaffer Forst ist ein gemeindefreies Gebiet, das dem Freistaat Bayern gehört und von den Bayer. Staatsforsten bewirtschaftet wird.

Ein Notrufteilnehmer hatte im Waldgebiet zwischen Elsavaquelle und Erdaushubdeponie zwei unbeaufsichtigte Waldarbeiterfeuer entdeckt.

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr konnte nach kurzer Erkundung Einsatzleiter Max Goldhammer, Kommandant der Feuerwehr Mespelbrunn-Hessenthal, eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit ausfindig machen, sodass die nachrückenden Kräfte aus dem Bereitstellungsraum an die Einsatzstelle herangeführt werden konnten.

Da sich die beiden Feuerstellen mitten im Waldgebiet befanden, wurde die Wasserversorgung über das geländegängige Tanklöschfahrzeug TLF 2000 der Feuerwehr Dammbach sichergestellt.

Mittels zwei D-Strahlrohren konnten die Brandstellen rasch abgelöscht werden. Anschließend wurde die Glut mit Handwerkzeug auseinandergezogen, weiter abgelöscht und das gelöschte Brandgut mit der Wärmebildkamera kontrolliert, um ein Wiederaufflammen zu verhindern.

Feuerwehr-Einsatzleiter Max Goldhammer konnte auf 22 Einsatzkräfte mit fünf Fahrzeugen zurückgreifen.

Von Seiten der Kreisbrandinspektion Aschaffenburg war Kreisbrandmeister Marco Laske an der Einsatzstelle.

Der Feuerwehreinsatz konnte nach rund zwei Stunden beendet werden.

(Quelle und Bilder FF Mespelbrunn-Hessenthal)
20251104 Brand Mespelbrunn 5 20251104 Brand Mespelbrunn 6
20251104 Brand Mespelbrunn 1 20251104 Brand Mespelbrunn 2
20251104 Brand Mespelbrunn 3 20251104 Brand Mespelbrunn 4
20251104 Brand Mespelbrunn 7

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 05. November 2025

ONLINE-VORTRAG von ENDRESS Power Generators zu stationären Notstromersatzanlagen am 10.11.2025 um 18 Uhr

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Achtung: Teilnahme begrenzt.

(Quelle Weinhold Feuerwehrbedarf)

Endress Stromerzeuger

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 04. November 2025

Zwei Einsätze zur Personenrettung für die FF Karlstein

Am Montag, den 3.11.2025, wurde die Freiwillige Feuerwehr Karlstein zu zwei Einsätzen alarmiert, bei denen es um die Rettung von Personen ging.

Zu einer "Person in Wasser" wurden die Feuerwehrkräfte um 16:25 Uhr zusammen mit den First Respondern/HvO der Feuerwehr an die Kiliansbrücke nach Dettingen alarmiert. Ebenfalls alarmiert waren von Seiten der Feuerwehr die Taucher der Feuerwehr Aschaffenburg sowie mehre Einheiten der Wasserwacht aus dem gesamten Landkreis und ebenfalls weitere Einheiten des Rettungs-/Sanitätsdiendstes. Vor Ort eingetroffen war die Person bereits wieder am Ufer, allerdings noch nicht sicher an Land. Mit Unterstützung durch die ersten Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst konnte die Person dann in einen sicheren Bereich oberhalb der Uferböschung gebracht und versorgt werden.

Die Feuerwehr Karlstein war mit vier Fahrzeugen und zwei Booten im Einsatz. Insgesamt waren 21 Einsatzkräfte der FF Karlsteinvor Ort. Einsatzleiter Andreas Emge wurde unterstützt von Kreisbrandmeister Thorsten Frank. Die Kräfte des Rettung-/Sanitätsdienstes standen unter der Leitung von ELRD Florian Ewald. Einsatzende für die Feuerwehr war um 17:25 Uhr.

Um 18:41 Uhr wurde die SEG (Sonder-Einsatz-Gruppe) Drohne nach Aschaffenburg zu einer Vermisstensuche alarmiert. Ausgerückt mit dem GW Erkunden/Messen, sollte die Feuerwache Aschaffenburg zur Lageeinweisung angefahren werden. Kurz vor dem Eintreffen erfolgte der Einsatzabbruch, die Person wurde zwischenzeitlich aufgefunden. Einsatzende für uns uns um 19:26 Uhr am Gerätehaus.

[Quelle: Andreas Emge, FF Karlstein]

Personenrettung 1Personenrettung 2Personenrettung 3

Geschrieben von: Andreas Hausotter Pressesprecher
Veröffentlicht: 04. November 2025

Erfolgreiche Leistungsprüfung bei der Feuerwehr Glattbach

 

Am 02. November 2025 fand um 10:00 Uhr bei der Feuerwehr Glattbach die Abnahme der Leistungsprüfung FW-DV3 in der Variante 1 (Außenbrandbekämpfung ohne Atemschutz) und Variante 3 (Innenbrandbekämpfung mit Atemschutz) statt.

Nach mehreren Übungsabenden stellten sich die Feuerwehrfrauen und -männer der Herausforderung und bewiesen ihr Können in verschiedenen Einsatzszenarien. Dank der engagierten Vorbereitung und der hervorragenden Teamarbeit konnten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Prüfung erfolgreich bestehen.

Folgende Teilnehmer legten die Prüfung zum Leistungsabzeichen ab:

Bronze (Stufe 1)Tim Stöckinger, Patrick Beer, Fynn Weinhold, Tim Giegerich, Sebastian Hein, Nico Beer und Karla Pistner.

Silber (Stufe 2)Michael Fabos, Amin Benahmed, Fynn Weinhold und Jan Stappert.

Gold (Stufe 3) Melina Marburger.

Gold/blau (Stufe 4) Thomas Stumpf und Dominik Bormann.

Gold /Grün (Stufe 5) Christian Bernhard und Andreas Ebert.

Gold/Rot (Stufe 6) André Bischof.

Die Feuerwehr Glattbach gratuliert herzlich zu dieser Leistung und bedankt sich bei den Landkreis Schiedsrichtern für die Abnahme der Prüfung, Ralf Weigand für die Planung und Organisation, bei Gebietskreisbrandmeister Max Asmar sowie bei allen Helferinnen und Helfern für die Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung.

Geschrieben von: Fabien Kriegel stv. Pressesprecher
Veröffentlicht: 03. November 2025

Lagedarstellungsgruppe sucht Helfer

Helfer gesucht (m/w/d)

Unsere neu gegründete Lagedarstellungsgruppe für Feuerwehr- und Katastrophenschutz sucht ab sofort zwei motivierte Helfer- hast du Lust, dabei zu sein?

Die Übungsgruppe trifft sich zweimal im Monat (i.d.R. der 2. und 4. Dienstag im Monat) zur theoretischen Besprechung/ Ausbildung. Es finden auch gelegentlich weitere Treffen in Bezug auf die praktische Durchführung und Erprobung statt.

Was solltest du mitbringen:

Mindestalter 21 Jahre

Führerschein Klasse B

Abgeschlossene MTA-Ausbildung

Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Interesse an Technik, Feuer, Pyrotechnik und Sicherheit

Deine Aufgaben:

Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung szenischer Lagedarstellungen- mit und ohne Pyrotechnik-bei Feuerwehrübungen in Stadt und Landkreis Aschaffenburg.

PS: Wir haben natürlich auch Verständnis, wenn jemand an einem Treffen oder bei einer Übung einmal nicht teilnehmen kann. Wir pflegen seit Anfang an einen freundschaftlichen Umgang in unserer Gruppe.

Haben wir dein Interesse geweckt, dann kannst du dich gerne bei

Tobias Elsesser (FFW Kleinkahl) Telefon: 0160-8705944 melden.

Geschrieben von: KBR Frank Wissel
Veröffentlicht: 03. November 2025

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