In bestimmten Einzelfällen können von Insekten, wie z.B. von Wespen oder Hornissen, Gefahren für Menschen ausgehen.
Die gemeindlichen Feuerwehren leisten aber nur dann technische Hilfe zur Abwehr einer Gefahr, wenn am Tätigwerden der Feuerwehr ein öffentliches Interesse besteht (Art. 1 Abs. 1 BayFwG). Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen, wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse, nicht möglich ist.
Bei einer Gefahr durch Wespen oder Hornissen kann oftmals schon durch einfache erste Absperrungen und Absicherung der Gefahrenstelle in Selbsthilfe eine Gefährdung von Menschen soweit verhindert werden, dass weitergehende Hilfen als gewerbliche Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Daher bedarf es immer einer Prüfung, ob bei der Gefahr durch Insekten konkret ein Einsatzgrund für die gemeindliche Feuerwehr vorliegt und diese überhaupt tätig werden darf.
Insbesondere ist es wichtig dabei auch zu beachten, dass Wespen und Hornissen unter Naturschutz stehen und nicht alle Wespen und Hornissen ohne Weiteres getötet werden dürfen. Die Feuerwehr rät Betroffenen sich ggf. zunächst von einem gewerblichen Anbieter oder sonstigen Beratungsangeboten über ein sinnvolles Vorgehen beraten zu lassen.
Ehrenamtliche Wespen- und Hornissenfachberater im Landkreis Aschaffenburg
Die Herren Marcel und Michael Staskiewitz aus Waldaschaff, Inhaber einer Imkerei, haben an verschiedenen Schulungen und Fortbildungen im Bereich Wespen und Hornissen teilgenommen und haben sich die benötigte Fachkompetenz für eine umfangreiche Beratung im Umgang mit Wespen und Hornissen angeeignet.
Seit 2024 sind sie von Landrat Dr. Legler zu Wespen- und Hornissenfachberatern für den Landkreis ernannt.
Diese Fachberatung ist für die Bürger kostenfrei. Interessierte können die Beiden einfach per E-Mail oder WhatsApp kontaktieren und sie setzen sich umgehend mit dem Betroffenen in Verbindung.
Die Kontaktdaten können sie aus ihrem nachfolgenden Flyer entnehmen:


















