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Einladungsschreiben für ein Tagesseminar „Vegetations- und Waldbrandbekämpfung“ in 2025

Download des Einladungsschreibens: Einladungsschreiben_Tagesseminar_Vegetations-_und_Waldbrandbekämpfung_Daxberg_2025.pdf

Einladungsschreiben Waldbrandbekämpfung 2025 Seite 1
Einladungsschreiben Waldbrandbekämpfung 2025 Seite 2

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 09. Januar 2025

Störung bei der Lernbar der Staatl. Feuerwehrschulen

Ausfall Lernbar

Ausfall der Feuerwehr-Lernbar

Es gibt technische Probleme mit den Servern der Feuerwehr-Lernbar.

Die Lehr- und Lernmittelstelle der Staatl. Feuerwehrschulen arbeitet aktuell mit Hochdruck an der Problembehebung, deren Dauer noch nicht absehbar ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

TEAM der Feuerwehr-Lernbar

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 09. Januar 2025

Einladung der Freiw. Feuerwehr Mainaschaff zum Lakefleischessen am 26.01.25 ab 11:30 Uhr ins Feuerwehrhaus

Lakefleischessen Mainaschaff 2025

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 09. Januar 2025

Einladung der Freiw. Feuerwehr Dammbach zum Schlachtfest am 25.01.25 ab 11:00 Uhr in die Langenrainhalle

Schlachtfest Dammbach 2025

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 08. Januar 2025

Karlstein - Brand eines Containers am Gebäude

Die Freiwillige Feuerwehr Karlstein wurde am Montagnachmittag zu einem Containerbrand am Gebäude alarmiert. Vor Ort fanden die Feuerwehrkräfte einen Spezialcontainer, der gefüllt war mit Litihum Ionen-Modulen, brennend vor. Bevor die Module durchzündeten, konnte der Container noch vom Gebäude weggezogen werden, so dass ein Überschlagen der Flammen verhindert wurde.

Die weitere Aufgabe der Feuerwehr bestand darin, den Container mit ausreichend Wasser zu kühlen bzw. zu füllen und die darin befindlichen Module umzulagern. Eine angrenzende Logistikhalle, die vom entstandenen Brandrauch betroffen war, wurde anschließend belüftet und vom Brandrauch befreit.

Rund vier Stunden später wurde die Einsatzstelle erneut durch die FF Karlstein kontrolliert.

 (Quelle und Bilder: FF Karlstein)

 

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Geschrieben von: Andreas Hausotter Pressesprecher
Veröffentlicht: 07. Januar 2025

Schwerer Verkehrsunfall mit Linienbus in Kleinostheim – Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz

Am Dienstagabend (07.01.25) um 18:42 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Kleinostheim zu einem Verkehrsunfall an der Ampelkreuzung Aschaffenburger Straße / Saaläckerstraße alarmiert. Ein Linienbus war aus bislang ungeklärter Ursache auf der Bundesstraße 8 in Fahrtrichtung Aschaffenburg nach links von der Fahrbahn abgekommen. Der Bus prallte gegen zwei geparkte Fahrzeuge, mehrere Pflanzenkübel, eine Straßenlaterne sowie die Lichtzeichenanlage. Zusätzlich wurden ein Strom- und ein Telefonversorgungskasten beschädigt.

Zum Unfallzeitpunkt befanden sich rund ein Dutzend Fahrgäste im Bus. Der Busfahrer, der nicht im Fahrzeug eingeklemmt war, befand sich jedoch in einem kritischen Zustand. Elf Fahrgäste wurden durch den Rettungsdienst untersucht, von denen zehn nach der Sichtung vor Ort verbleiben konnten. Ein Fahrgast sowie der Busfahrer mussten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert werden.

Neben der Hilfe bei der Patientenversorgung sorgte die Feuerwehr auch für die Ausleuchtung der Unfallstelle, stellte den Brandschutz sicher, klemmte die Batterien des Busses ab und band ausgelaufene Betriebsmittel. Zwei Mannschaftstransportwagen boten den Businsassen Schutz vor der Witterung. Die Fahrgäste konnten schließlich ihre Reise mit Ersatzfahrzeugen fortsetzen.

Die Feuerwehr Kleinostheim war mit sechs Fahrzeugen und 25 Einsatzkräften unter der Leitung von Lukas Lötterle (stv. Kommandant der FF Kleinostheim) im Einsatz. Kreisbrandrat Frank Wissel sowie Kreisbrandmeister und Pressesprecher Markus Fischer unterstützten den Einsatzleiter.

Der Rettungsdienst war mit drei Rettungswagen und einem Notarzt unter der Leitung von Florian Ewald (Malteser Aschaffenburg) vor Ort.

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Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 07. Januar 2025

Weibersbrunn - Verkehrsunfall zwischen LKW und PKW auf der A3

Nach einem Verkehrsunfall auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt am Abend des 7. Januar 2025 musste die A3 gegen 18:45 Uhr voll gesperrt werden.

Allem Anschein nach war ein PKW auf einen LKW aufgefahren, die Folge war ein Trümmerfeld auf der gesamten Fahrbahn. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren Weibersbrunn und Waldaschaff übernahmen die Verkehrsabsicherung und Ausleitung des Verkehrs, stellten den Brandschutz sicher, leuchteten die Einsatzstelle aus und wirkten an der Reinigung der Fahrbahn mit.

Der verletzte Fahrer des völlig zerstörten PKW wurde von einer RTW-Besatzung in ein Krankenhaus eingeliefert.

Von Seiten der Feuerwehren waren 37 Feuerwehrleute mit sieben Fahrzeugen vor Ort, Kreisbrandinspektor Otto Hofmann unterstützte den Einsatzleiter.

Zur Unfallursache, Schwere der Verletzungen sowie zur Höhe des Sachschadens können von Seiten der Feuerwehr keine Aussagen getroffen werden.

(Quelle und Fotos: KBI Hofmann, FF Weibersbrunn)

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Geschrieben von: Andreas Hausotter Pressesprecher
Veröffentlicht: 07. Januar 2025

LFV Bayern - Einladung zur 2. Bayerischen Feuerwehr-Skimeisterschaft am 15.02.2025 in Garmisch-Partenkirchen

Jetzt anmelden und bei der 2. Bayerischen Feuerwehr-Skimeisterschaft am 15.02.2025 in Garmisch-Partenkirchen dabei sein!

Freut euch auf einen unvergesslichen Tag mit euren Kameradinnen und Kameraden mit Bewerben im Riesentorlauf Ski Alpin und im legendären Schlauchrennen.

Anmeldeschluss: 17.01.2025

ℹ️ Alle Infos und Anmeldung unter https://www.lfv-bayern.de/feuerwehrskimeisterschaft2025/
 
Bayer Feuerwehr Ski Meisterschaft 2025
Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 07. Januar 2025

DFV direkt - Warum es kein Zufall ist, dass TETRA Endgeräte bundesweit funktionieren - die Digitalfunkbehörde BDBOS stellt sich vor

Mittwoch, 12. Februar 2025
18:00-19:00 Uhr, kostenlose Onlinefortbildung


Thema: Warum es kein Zufall ist, dass TETRA Endgeräte bundesweit funktionieren - die Digitalfunkbehörde BDBOS stellt sich vor


Referenten: Martin Schlott und Philipp Kronfoth, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) 

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicheraufgaben (BDBOS) ist die Netzbetreiberin des Bundes und fällt in den Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Bei dem hochverfügbaren BOS-Digitalfunknetz handelt es sich um das größte TETRA-Funknetz der Welt. Damit dieses bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem zuverlässig verwendet werden kann, liegt zu einem nicht unwesentlichen Teil an den Funkendgeräten und deren Parametrierung.

Was zeichnet Funkendgeräte des BOS-Digitalfunks aus, welche Herausforderungen gibt es und was muss getan werden, wenn ein Endgerät ausgemustert werden soll?

Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ticket als Anmeldebestätigung (ggf. Spamordner beachten) sowie den Zugangslink für den virtuellen Veranstaltungsraum.

Die Onlinefortbildung ist kostenfrei und beinhaltet ein Teilnahmezertifikat (im Nachgang per E-Mail, an alle, die angemeldet sind und teilgenommen haben).

Link zur Anmeldung
DFV DIREKT

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 07. Januar 2025

Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für die Teilnahme am Feuerwehrdienst für Beamtinnen und Beamte des Bundes in einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern

Da es immer mal wieder Anfragen zum Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für Beamte des Bundes bei der Teilnahme am Feuerwehrdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern bei uns gibt, haben wir die gesetzlichen Regelungen nachfolgend hier nochmal für die in unseren Freiwilligen Feuerwehren mit wirkenden Beamtinnen und Beamten des Bundes zusammengefasst.
  
Das Feuerwehrwesen ist Ländersache. Näheres zum Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch regelt für das bayerische Feuerwehrwesen das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG). Nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayFwG sind Arbeitnehmer während des Feuerwehrdienstes insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Das gleiche gilt nach Art. 9 Abs. 2 BayFwG für Beamte.

Da der Freistaat Bayern in seinen Gesetzen Regelungen nur für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern und der bayerischen Gemeinden treffen kann, gilt Art. 9 Abs. 2 BayFwG nicht für Bundesbeamte.


Für Bundesbeamte ergeben sich Freistellungs- und Besoldungsfortzahlungsansprüche während der Teilnahme am Feuerwehrdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr aus der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrV) vom 01.06.2016.

1. Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Besoldung für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen

Nach § 11 Abs. 1 SUrV ist für Ausbildungsveranstaltungen von Organisationen der zivilen Verteidigung (= Feuerwehren) bis zu zehn Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren. Diese Regelung gilt für Veranstaltungen, die auf die Vermittlung des für die Teilnahme an Einsätzen erforderlichen theoretischen Wissens ausgelegt sind. Sonderurlaub wird nicht gewährt für Sitzungen oder Tagungen.

Bundesbeamte haben somit einen Rechtsanspruch auf bis zu zehn Tage Sonderurlaub je Kalenderjahr für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für den Feuerwehrdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr.

Der Freistellungsanspruch ergibt sich aus § 11 Abs. 1 SUrlV i.V.m. § 11 Abs. 1 ZSKG (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz) und Art. 7 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4 BayKSG (Bayerisches Katastrophenschutzgesetz)

Nach Art. 7 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4 BayKSG sind die Feuerwehren zur Katastrophenhilfe verpflichtet. Sie wirken somit nach Landesrecht im Katastrophenschutz mit (= friedensmäßiger Katastrophenschutz).

Nach § 11 Abs. 1 ZSKG nehmen wiederum die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden wahr, die im Verteidigungsfall drohen (= zivile Verteidigung). Die Feuerwehren sind somit eine Einheit der zivilen Verteidigung. Zudem wird im Referentenentwurf zur Sonderurlaubsverordnung (21.04.2016) u.a. erläutert, dass die öffentlichen Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) zu den Organisationen der zivilen Verteidigung zählen.

Der zeitliche Rahmen von zehn Tagen im Kalenderjahr für Ausbildungsveranstaltungen hat sich für diesen Zweck im Regelfall in der Praxis bisher als ausreichend erwiesen. Für die Teilnahme an praktischen Übungen und bei konkreten Einsätzen eröffnet § 11 Absatz 3 SUrlV die Möglichkeit zur Gewährung von zusätzlichem Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung für die Dauer der Heranziehung.

2. Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Besoldung für die Teilnahme an Einsätzen und Übungen

Der Freistellungsanspruch für die Teilnahme an konkreten Einsätzen und Übungen ergibt sich aus § 11 Abs. 3 Nr. 1 SUrlV. Danach ist Sonderurlaub für die Dauer der Heranziehung zum Feuerlöschdienst einschließlich angeordneter Übungen zu gewähren.

Die SUrlV spricht hier zwar vom „Feuerlöschdienst“, der Sammelbegriff "Feuerlöschdienst" umfasst jedoch den abwehrenden Brandschutz, die technische Hilfe und die Mitwirkung der Feuerwehren im Katstrophenschutz (z.B. der Einsatz oder die Übung eines Feuerwehr-Hilfeleistungskontingentes).
Der Freistellungsanspruch gilt, insbesondere bei Einsätzen während der Nachtzeit, auch für einen angemessenen Zeitraum danach, da die notwendigen Erholungszeiten nach einem Einsatz den Einsatzzeiten entsprechend zu zuschlagen sind.

SUrlV - Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes

Sollte es bei der Umsetzung dieser Regelung für Bundesbeamte in einem Einzelfall zu Problemen kommen, dann stehen Kreisbrandrat Frank Wissel und auch der Arbeitsbereich Feuerwehrwesen im Landratsamt für Fragen und Hilfen gerne zur Verfügung.


Recht und Gesetz 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. Januar 2025

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