Im Mai 2025 wurde die überarbeitete DGUV Regel 105-049 zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehr) herausgegeben. Die geänderte neue Version wurde hier bereits schon veröffentlicht.
Hier nochmals die aktuellen DGUV Regel 105-049 zum Downloaden:
DGUV_105-049_zur_Konkretisierung_der_UVV_Feuerwehr.pdf
Insbesondere möchten wir nochmals auf den geänderten Abschnitt "4.8 Dienst an und auf Gewässern" hinweisen:
Text der UVV Feuerwehr im § 22 Dienst an und auf Gewässern:
Besteht die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, muss der Unternehmer oder die Unternehmerin dafür sorgen, dass die Feuerwehrangehörigen geeignete Auftriebsmittel tragen. Ist dies nicht möglich, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen.
Konkretisierung zum § 22 UVV Feuerwehr in der DGUV Regel 105-049:
Geeignete Auftriebsmittel sind Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402 „Persönliche Auftriebsmittel“. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ist der Typ auszuwählen. Für den Feuerwehrdienst sind Rettungswesten mit der Stufe 275 der Standard. Vom Standard Stufe 275 kann auf Stufe 150 reduziert werden, wenn sichergestellt ist, dass keine spezielle PSA (z. B. Feuerwehrüberjacke, Wathose) getragen werden muss.
Sind durch das Tragen von Auftriebsmitteln zusätzliche Gefahren zu erwarten (z. B. bei der Eisrettung), muss eine Sicherung auf andere Weise, z. B. durch Anleinen der Feuerwehrangehörigen, erfolgen.
Bei Einsätzen in fließenden Gewässern mit starker Strömung
● müssen geeignete Auftriebsmittel getragen werden,
● dürfen Leinen zum Halten nur vorgesehen werden, wenn Schnelltrenneinrichtungen verwendet werden.
In fließenden Gewässern ergeben sich in Abhängigkeit von den Fließgeschwindigkeiten Gefährdungen bei der Benutzung von Wathosen. Die Verwendung ist daher lagebezogen zu beurteilen.
Bei Einsätzen auf Booten sind keine Wathosen zu benutzen.
Daraus ist insbesondere abzuleiten, dass
1. Rettungswesten mit der Stufe 275 der Standard für den Feuerwehrdienst sind und alle anderen Rettungswesten mit einem reduzierten Auftrieb nur bedingt einzusetzen sind. Es wird angeraten zukünftig nur noch Rettungswesten mit der Stufe 275 für den Feuerwehreinsatz vorzuhalten.
2. Beim Einsatz von Wathosen besteht eine Gefährdung, wenn der Träger mit dem Oberkörper ins Wasser eintaucht und Luft in der Wathose eingeschlossen wird. Der Auftrieb durch die Luft innerhalb der Wathose kann die Beine an die Wasseroberfläche auftreiben, was wiederum dazu führen kann, dass es den Oberkörper unter Wasser drückt. Daher ist beim Einsatz einer Wathose ab einer Wassertiefe von mehr 40 cm eine Rettungsweste mit der Stufe 275 zu tragen. Wer also seine Wathosen bei entsprechenden Wassertiefen einsetzen will benötigt auch dazu Rettungswesten mit der Stufe 275.
3. Wathosen können sich mit Wasser füllen, den Träger einer sehr hohen Strömungskraft aussetzen und in fließenden Gewässern ggf. mit der Strömung mitreißen. Eine mit Wasser gefüllte Wathose bietet eine hohe Angriffsfläche für strömendes Wasser! In fließenden Gewässern ist immer auch eine Rettungsweste mit der Stufe 275 erforderlich. Zusätzlich muss eine Seilsicherung mit Schnelltrennungseinrichtung verwendet werden.
Der Träger hängt im fließenden Gewässer unter Umständen festgebunden an einer Sicherungsleine. Das strömende Wasser überspült den Verunfallten und drückt ihn nach unten. Gegen die Last der Strömung kann er jetzt nicht mehr oder nur mit großer Mühe an Land gezogen werden. In dem Fall muss das Sicherungsseil schnell gelöst und eine Rettung eingeleitet werden.

Die Kreisbrandinspektion bittet alle Feuerwehren die Gefahren für unsere Feuerwehrleute bei Diensten an und auf Gewässern und die dabei geltenden Vorschriften zur Unfallverhütung zu beachten.
Die Feuerwehren werden gebeten, ihre Vorhaltung von einer ausreichenden Zahl von geeigneten Rettungswesten mit der Stufe 275 und sonstiger notwendiger Einsatzmittel für den Einsatz an und auf Gewässern zu überprüfen, insbesondere auch für den richtigen Einsatz der vielerorts vorhandenen Wathosen.
Bei Einsätzen während Starkregenereignissen mit Sturzfluten, bei jedem Hochwasser oder auch bei Ölwehreinsätzen an und auf Gewässern können zum Schutz und für die Sicherheit der eingesetzten Feuerwehrleute bei jeder Feuerwehr geeigneten Rettungswesten für die Durchführung von Einsatzmaßnahmen notwendig sein.
Download Hinweise zur Wasserrettung:
Hinweise_zur_Wasserrettung.pdf