Die Deutschen Feuerwehr-Zeitung, Ausgabe 02/2025 kann hier heruntergeladen werden:
Deutsche_Feuerwehrzeitung_Ausgabe_02-2025.pdf

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Bundesweites Pilotprojekt - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: ab sofort Standortbestimmung auch beim Polizei-Notruf 110 der Bayerischen Polizei - Noch schnellere Hilfe in Notsituationen - Mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger
"Ab sofort ist eine Standortbestimmung von Anrufern auch bei der Notrufnummer 110 der Bayerischen Polizei möglich." Dies teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am 22.01.2025 mit. "Die Notrufdisponenten können nunmehr die Einsatzkräfte der Bayerischen Polizei selbst dann schnell zum Tat- oder Unfallort entsenden, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihren Standort nicht genau angeben können oder sich in einer geistigen oder körperlichen Ausnahmesituation befinden." Gleiches gelte bei Notrufen aus abgelegenen Gebieten oder von Ortsunkundigen, wie etwa Touristen, in Notsituationen. Dank der Advanced Mobile Location (AML)-Technologie, die bereits für die Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst bundesweit eingeführt ist, können laut dem Minister die Standortdaten während eines Notrufs über Mobiltelefon bis auf wenige Meter genau an die Einsatzzentralen übertragen werden. "Ein schnelles Auffinden und Eintreffen ist in Notsituationen besonders wichtig, denn da zählt oftmals jede Sekunde", so der Minister.
Nach Herrmanns Worten beteiligt sich die Bayerische Polizei an einem bundesweiten Pilotprojekt, das von der Landespolizei Baden-Württemberg zunächst organisatorisch und technisch eingeführt wurde und nunmehr auf weitere Bundesländer ausgedehnt werde. "Im Rahmen des Testbetriebs in Baden-Württemberg konnten mit Hilfe der AML-Standortübermittlung beim Polizei-Notruf bereits mehrere Menschenleben gerettet werden, da die Einsatzkräfte schnell und unmittelbar am Einsatzort eintrafen. Dies belegt eindeutig, wie wichtig diese Technologie auch beim Polizei-Notruf ist."
(Quelle und Bild Bayerisches Innenministerium)
Der Landkreis Aschaffenburg ehrt
- Vorstandsmitglieder in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind und
- sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle des Vereins, Verbandes oder einer Organisation tätig waren, und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben.
Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragsstellers notwendig.
Die Ehrung umfasst ebenfalls Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, wenn diese auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.
Die vorgenannten Tätigkeiten und aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation, des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich. Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 01.01.2022 ausgeübt haben.
Im Bereich des Feuerwehrwesens sind diese Landkreisehrungen nur für Vorstandstätigkeiten und verantwortliche Stellen im örtlichen Feuerwehrverein und im Feuerwehrverband anwendbar.
Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.
Die Anträge zur Ehrung können ausschließlich online auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-aschaffenburg.de <Wer macht was> <Ehrungen in Vereinen und Organisationen>) gestellt werden.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter/-innen des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter 06021/394-2311 oder -2312 oder per E-Mail
Meldeschluss ist der 28.02.2025.
Der Ehrenabend für die Vereine findet am Freitag, den 09.05.2025 in der Maintalhalle in Mainaschaff statt.








Download des Einladungsschreibens: Einladungsschreiben_Fahrsicherheitstraining_ADAC_2025.pdf

Am 28.01.2025 war der Bau eines neuen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Johannesberg mit einem angrenzenden Wertstoffhof wieder Thema im Gemeinderat von Johannesberg.
Lange wurde über die vorliegende Entwurfsplanung und die bisher geschätzten Kosten diskutiert. Mit einer Mehrheit von 10 zu vier Ratsmitglieder wurde entschieden, dass am aktuellen Planungsstand festgehalten wird und keine erneute Prüfung auf kostengünstigere Alternative durch ein weiteres externes Fachbüro beauftragt wird. Aufgrund der Lage des Neubaus und umfangreicher Erdbewegungen sind die Kosten für das neue Feuerwehrhaus derzeit bei ca. 7,7 Mio Euro veranschlagt.
In der gleichen Sitzung wurde einstimmig die Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich eines neuen hydraulischen Rettungssatzes beschlossen. Das neue Fahrzeug mit dem hydraulischen Rettungssatz soll ein vorhandenes älteres Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 mit Baujahr 1993 ersetzen. Der Auftrag dafür soll an die Firma Schmitz gehen, die das Fahrzeug bereits in 5-6 Monaten ausgeliefert könnte.
Aktuelles Feuerwehrhaus in Johannesberg in der Seestraße (Bild Googlemap)
Am 29.01.2025 wurde die Brandmeldeanlage bei der Firma Mairec, Marie-Curie-Str. 15, 63755 Alzenau mit der FAB-Nummer 6102-2161 zur ILS Bayerischer Untermain aufgeschaltet.
Am Mittwochnachmittag des 29. Januar 2025 gegen 17.00h durchfuhr eine PKW-Lenkerin Geiselbach auf dem Weg nach Horbach. Während der Fahrt nahm sie Brandgeruch im Fahrzeuginneren wahr, stellte ihren PKW am Fahrbahnrand ab, brachte sich und ein Kleinkind, das sich ebenfalls im Fahrzeug befand, in Sicherheit und verständigte die Feuerwehr.
Bis zum Eintreffen der Feuerwehrkräfte brannte das KFZ deutlich sichtbar im Bereich des Motorraums.
Einsatzleiter Peter Huber (Kommandant FF Geiselbach-Omersbach) schickte einen Trupp unter schwerem Atemschutz zum Löschangriff vor, der den Brand in kurzer Zeit erfolgreich bekämpfte.
Dem Einsatzleiter standen 15 Feuerwehrleute zur Verfügung. Ein ebenfalls alarmiertes Löschfahrzeug aus Krombach musste nicht mehr tätig werden.
Zur Brandursache und zur Höhe des Sachschadens können von Seiten der Feuerwehr keine Angaben gemacht werden.
(Bilder und Quelle: FF Geiselbach-Omersbach)
Am heutigen Vormittag um 11:31 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Karlstein sowie Kreisbrandinspektor Georg Thoma zu einem Brandmeldealarm (B BMA 3) im Industriegebiet am Sportplatz alarmiert.
Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass es zu einem Feuer im Musterbau gekommen war. Aufgrund der extremen Rauchentwicklung – teils verursacht durch erste Löschversuche mit ABC-Pulverlöschern – wurde ein weiteres Löschfahrzeug nach der Bereichsfolge (FF Kahl) nachgefordert.
Vor Ort im Einsatz waren das HLF 20/16, die DLA(K) 23/12, der ELW 1, der KdoW 2 der Feuerwehr Karlstein sowie das HLF 20/16 der Feuerwehr Kahl.
Unter schwerem Atemschutz wurde das Brandgut ins Freie verbracht, um eine weitere Gefahrenausbreitung zu verhindern.Anschließend wurde das Gebäude mit insgesamt drei Lüftern weitgehend rauchfrei gemacht. Dank des schnellen und koordinierten Einsatzes der Feuerwehr konnte eine größere Ausbreitung des Brandes verhindert werden.
