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Dönges-Fachwebinar: Interkommunale, universelle Einsatztaktik auf ifa-Basis für Straßen- und Bahntunnel

Tunnel-Einsätze sind komplex, personal- und materialintensiv – selbst für große Feuerwehren.

Die Lösung? Universell einsetzbare Einsatzkomponenten Stoßtrupp, entwickelt von der Freiwilligen Feuerwehr Filderstadt.

Im Webinar erfährst Du:
- Wie die Komponenten funktionieren
- Welche taktischen Vorteile sie bieten
- Welche besonderen Ausrüstungen sich im Einsatz bewährt haben

Referent: Jochen Thorns, Stadtbrandmeister Filderstadt & Chefredakteur der BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung

Termin: 27.11.2025 | 17:00 Uhr

Dauer: ca. 45 Minuten

Teilnahme: kostenfrei & online

Jetzt anmelden: https://ow.ly/yvIY50Xmk85

Dönges Fachwebinar

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 08. November 2025

Vorstandsgespräche zwischen den Feuerwehrvereinen und dem Kreisfeuerwehrverband wurden auch 2025 wieder erfolgreich durchgeführt

In den letzten drei Wochen haben wieder Vertreterinnen und Vertreter unserer Mitgliedsvereine an den drei angebotenen Vorstandsgesprächen mit dem Kreisfeuerwehrverband teilgenommen. Im Rahmen dieser Gespräche wurde über gesetzliche Neuerungen informiert und auch diskutiert. Ferner fand ein reger Informationsaustausch bezüglich der einen oder anderen Vorgehensweise und Handhabung bei den verschiedenen Feuerwehrvereinen statt.

Ein besonderer Dank gilt dem FwV Hösbach-Bahnhof, dem FwV Krombach und dem FwV Stockstadt für die gewährte Gastfreundschaft.

Im kommenden Jahr finden wieder solche Veranstaltungen statt. Die Termine und Einladungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Peter Kernhof / Stv. Kreisverbandsvorsitzender
KFV AB Logo Farbe

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 08. November 2025

Die Freiwillige Feuerwehr Großostheim trauert um ihren Feuerwehrkameraden Rolf Schrötter - Die Beisetzung findet am 21.11.2025 um 10 Uhr auf dem Friedhof in Wenigumstadt statt

Wir trauern mit den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden aus Großostheim um den Feuerwehrkameraden Rolf Schrötter, der im Alter von 61 Jahren plötzlich und unerwartet am Donnerstag, den 06.11.2025 verstorben ist.

Rolf Schrötter war in Großostheim seit seinem 14. Lebensjahr begeisterter und engagierter Feuerwehrmann. Schon vorher schnupperte er mit Freunden in die Jugendgruppe und fieberte seinem offiziellen Aufnahmetag entgegen.

Rolf Schrötter hat zusätzlich zu seinen Ausbildungen zum Truppmann und Truppführer,  zum Atemschutzgeräteträger und zum Maschinist für Löschfahrzeuge und für die Drehleiter auch eine Führungsausbildung zum Gruppenführer und Zugführer durchlaufen. Mit seiner großen Lernbereitschaft nahm er an weiteren Fort- und Weiterbildungen und regelmäßig an den Übungsabenden teil. Er gab als Ausbilder sein Wissen in der allgemeinen Feuerwehrausbildung und in der Ausbildung der Maschinisten für Löschfahrzeuge gerne an andere Feuerwehrleute weiter. 

Die Kameradschaft und der Zusammenhalt in der Feuerwehr waren ihm immer sehr wichtig und er arbeitete rege im Großostheimer Feuerwehrverein bei allen Vereinsaktivitäten mit. In der Vorstandschaft des Vereins war er drei Jahre als Beisitzer und 4 Jahre als Schriftführer vertreten.

Rolf Schrötter war ein fester Bestandteil in der Feuerwehrgemeinschaft und immer stets zuverlässig zur Stelle, wenn er bei der Feuerwehr gebraucht wurde. Er war immer bereit zu helfen und nahm über Jahrzehnte an vielen Feuerwehreinsätzen teil.

Am Donnerstagabend wurden seine Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden mit dem First Responder Team zu ihm, zu seinem Anwesen, alarmiert. Sie und der ebenfalls rasch eingetroffene Rettungsdienst konnten ihm aber leider nicht mehr helfen. Trotz der sofort eingeleiteten Reanimation verstarb Rolf noch an der Einsatzstelle. Alle waren nach dem Einsatz total niedergeschlagen und sehr betroffen.

Alle seine Kameradinnen und Kameraden in Großostheim haben ihn wegen seiner freundlichen und offenen Art sehr geschätzt und sind über seinen Tod zutiefst erschüttert.

Unser aller Mitgefühl und aufrichtige Anteilnahme gehören seiner Frau Birgit mit der ganzen Familie.

Seine Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden werden ihn als lebensfrohen und  herzlichen Menschen in Erinnerung behalten und ihm immer ein ehrendes Andenken erhalten.

Die Beisetzung findet am Freitag, den 21.11.2025 um 10 Uhr auf dem Friedhof in Wenigumstadt statt.

Rolf Schrötter NachrufTrauer 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 08. November 2025

FF Waldaschaff unterstützt Viktoria Waldaschaff mit Bandenwerbung

Seit einiger Zeit unterstützt der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Waldaschaff den Sportverein Viktoria Waldaschaff mit einer Bandenwerbung auf dem Sportgelände. Damit zeigen wir nicht nur unsere Verbundenheit mit den örtlichen Vereinen, sondern machen auch auf die Freiwillige Feuerwehr aufmerksam.

Ein besonderer Dank geht an Jonathan Büttner und André Ganz für die kreative und ansprechende Gestaltung der Werbebande. Sie ist mehr als Werbung - sie ist eine Einladung, Teil unseres Teams zu werden und aktiv für das Gemeinwohl unserer Gemeinde einzustehen. 

[Quelle Text und Foto: Facebook-Beitrag der FF Waldaschaff]

Bandenwerbung Waldaschaff

Geschrieben von: Andreas Hausotter Pressesprecher
Veröffentlicht: 07. November 2025

Feuerlöscherübung bei der Freiwilligen Feuerwehr Mömbris

Die regelmäßigen Übungsabende der Freiwilligen Feuerwehren dienen der Aus- und Fortbildung, der Auffrischung von bereits erworbenem Wissen und insbesondere den praktischen Übungen, damit bei den Feuerwehrleuten im Ernstfall jeder Handgriff sitzt.

Aus diesem Grund hat sich die Freiwillige Feuerwehr Mömbis an einem ihrer zuletzt stattgefundenen  Übungsabende mit dem Thema „tragbare Feuerlöscher“  beschäftigt und unter anderem zur Auffrischung erklärt, welche Arten von Feuerlöschern es gibt und welcher für die jeweilige Brandklasse am besten geeignet ist.

Im Anschluss an die Theorie ging es in die so wichtige Praxis. Mit dem landkreiseigenen Feuerlöscher-Trainer konnten alle Teilnehmer realitätsnah den Umgang mit dem Feuerlöscher üben. Gerade durch praktische Übungen bleibt das in der Theorie erworbene Wissen viel besser in Erinnerung und kann so bei kommenden Einsätzen angewendet werden.

(Quelle und Bilder FF Mömbris)
20251103 FF Mömbris Feuerlöscherübung 120251103 FF Mömbris Feuerlöscherübung 220251103 FF Mömbris Feuerlöscherübung 320251103 FF Mömbris Feuerlöscherübung 4

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 07. November 2025

Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamtes und der Stadt Aschaffenburg vom 06.11.2025 zur Vogelgrippe

Vogelgrippe bei Wildvögeln in Stadt und Landkreis Aschaffenburg

Die Aviäre Influenza - auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt - wurde bei zwei Wildvögeln in der Stadt sowie auch im Landkreis Aschaffenburg festgestellt. Bei den beiden Kranichen waren die vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - kurz LGL - durchgeführten Tests auf den Subtyp H5N1 positiv. Zu dem in der Stadt aufgefundenen Tier liegt seit gestern auch die amtliche Bestätigung des Ergebnisses durch das Friedrich-Löffler-Institut - kurz LFI - vor. Bei dem in Hörstein gefundenen Kranich steht diese amtliche Bestätigung durch das nationale Referenzlabor noch aus.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt, kann aber bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel in seltenen Fällen nicht ausgeschlossen werden. Der Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln sollte daher vermieden werden. Nach einem Kontakt mit toten Wildvögeln wird empfohlen die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Daneben sollte in diesen Fällen für 48 Stunden kein Kontakt zu Geflügelhaltungen stattfinden. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen sollten nicht in den direkten Kontakt mit verendeten Wildvögeln kommen.

Wer Wassergeflügel wie Schwäne, Enten und Gänse, Raubvögel wie Eulen und Bussarde, Krähenvögel oder auch Kraniche, Störche und Reiher tot auffindet, wird gebeten, diese Funde dem Veterinäramt zu melden. Totfunde zum Beispiel von Tauben und Singvögeln sind für das aktuelle Geschehen weniger bedeutsam und sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort innerhalb eines eng begrenzten Zeitraums gefunden werden. Die Meldung ist digital auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-aschaffenburg.de/veterinärwesen möglich.

Um auch eine potentielle Einschleppung in Hausgeflügelbestände weiterhin zu verhindern, werden Halterinnen und Halter von Haus- und Nutzgeflügel um besondere Beachtung der „Biosicherheit“ gebeten. Weiterhin werden Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgefordert, die Geflügelhaltung dem Veterinäramt über die oben genannte Website anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Stadt und Landkreis Aschaffenburg prüfen aktuell weitere Maßnahmen, die den Eintrag des Erregers in die Nutzgeflügelbestände verhindern. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von einer Aufstallung des Geflügels abgesehen.

Über die Website des Landratsamts hinaus finden sich weiterführende Informationen auch an den folgenden Stellen:

• Empfehlungen für Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website des FLI unter „Aviäre Influenza“ und auf der Website des LGL unter „Tiergesundheit > Tierkrankheiten > Virusinfektionen > Aviäre Influenza > Empfehlungen zum Schutz gegen die Geflügelpest“

• Risikoeinschätzung für Geflügelhalterinnen und -halter auf der Website der Universität Vechta unter „Universität > Weitere Einrichtungen > trafo:agrar > Projekte > AI Risikoampel“

Deutschlandweit betrachtet, kam es im Oktober 2025 zu einem sprunghaften Anstieg der Nachweise der Vogelgrippe. Mit Blick auf die Wildvögel scheinen Kraniche, die sich auf ihrem Herbstzug befinden, besonders betroffen. Saisonal bedingt, kann es in den kommenden Wochen zu einem weiteren Anstieg von Fallzahlen in Deutschland kommen. In diesem Herbst trat der erste bayerische Fall am 9. Oktober 2025 einem Betrieb mit Gänsen im Landkreis Dingolfing Landau auf.

Warnung vor Biogefährdung

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. November 2025

Das neue Jahresprogramm der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) für 2026 ist erschienen

Das neue Jahresprogramm der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) für 2026 ist erschienen und kann hier heruntergeladen werden:

BABZ_Jahresprogramm_2026.pdf

Anmeldungen zur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen an der BABZ aus dem Bereich Feuerwehr müssen möglichst frühzeitig mit Kreisbrandrat Frank Wissel abgeklärt und über das Landratsamt an die BABZ geschickt werden.

Seite 1 aus BABZ Jahresprogramm 2026

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. November 2025

Vielerorts sichern die Feuerwehren die Martinszüge ab, bitte beachten sie als Verkehrsteilnehmer die Zeichen und Weisungen der dafür eingesetzten Feuerwehrleute

Über das Wochenende bis zum 11. November finden wieder in vielen Gemeinden die traditionellen Martinsumzüge statt. Die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren übernehmen vielerorts die Verkehrssicherung dieser Veranstaltungen.

Die Feuerwehren bitten die Verkehrsteilnehmer die Zeichen und Weisungen der Feuerwehrleute zur Verkehrssicherung dieser schönen Tradition mit vielen Kindern mit ihren Laternen auf den abendlichen Straßen zu beachten und damit einen sicheren Martinszug für Alle und insbesondere für die kleinen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage:

Die Rechtsgrundlage für die Verkehrssicherung durch die Feuerwehren als nichtpolizeiliche Kräfte findet sich in Bayern im Artikel 7a des Bayer. Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen.

Zur Sicherung von Einsatz- und Übungsstellen sowie von Veranstaltungen dürfen, vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie der Polizei, die dafür eingesetzten Kräfte der Feuerwehr die Befugnisse der Polizei nach § 36 Abs. 1 sowie § 44 Abs. 2 StVO und der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 5 StVO ausüben und die nötigen Verkehrszeichen und -einrichtungen an Stelle der Baulastträger oder Eigentümer der Straße nach § 45 Abs. 5 Satz 1 StVO aufstellen.

Weitere Erläuterungen:

ZustGVerk: Art. 7a Verkehrssicherung durch nichtpolizeiliche Kräfte
Zitierte Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung im Art. 7a ZustGVerk:
§ 36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(Abs.1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

§ 44 StVO Sachliche Zuständigkeit

(Abs. 2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36 StVO) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzug kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.

§ 45 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

(Abs. 1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. (Satz 2) Das gleiche Recht haben sie
(Nr 1) zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
(Nr 5) hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen

(Abs. 5) Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Baulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße.

Anhaltestab FeuerwehrRecht und Gesetz 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 06. November 2025

Überarbeitung der Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" veröffentlicht, sie dient der Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt die Pflichten der Unternehmer und der Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und gilt damit auch für die Städte und Gemeinden für ihre Freiwilligen Feuerwehren. Sie gibt hierbei die Schutzziele vor, die von den Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erfüllen sind. Die Vorschrift ist hierbei jedoch wenig konkret, wie diese Schutzziele zu erfüllen sind. An dieser Stelle unterstützt die überarbeitete Regel 100-001, die aktuell veröffentlicht wurde. Sie konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Die nunmehr vorliegende aktualisierte Ausgabe enthält gegenüber der bisherigen Fassung vom Mai 2014 zahlreiche, nachfolgend genannte Überarbeitungen:

  • Aussagen zu Regelungen für Menschen mit Behinderung werden an vielen Stellen ergänzt
  • Besonderheiten zum Schulbetrieb werden an vielen Stellen berücksichtigt,
  • das Kapitel zur Gefährdungsbeurteilung ist komplett neu gefasst,
  • das Kapitel zur Unterweisung der Versicherten ist in weiten Teilen überarbeitet, insbesondere wurde klargestellt, dass es nicht nur eine jährliche Gesamtunterweisung gibt,
  • das Kapitel zur Pflichtenübertragung wurde komplett überarbeitet und sprachlich eindeutiger gefasst mit dem ergänzenden Hinweis, dass sich Pflichten bereits durch die Stellung im Unternehmen ergeben,
  • das Kapitel zu Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des zuständigen Sachgebiets des FB ORG wurde deutlich überarbeitet,
  • das Kapitel zu Notfallmaßnahmen ist fast vollständig neu gefasst,
  • Aussagen zur Ersten Hilfe wurden unter Beteiligung des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV überarbeitet, aktualisiert und an einigen Stellen konkretisiert.

Ziel der Überarbeitung war es, eine aktuelle, zeitgemäße und möglichst praxisnahe Regel zu erstellen, die ausgewogen auf alle Branchen, Betriebsgrößen und Versichertengruppen anwendbar ist. Gleichzeitig konnte der Umfang reduziert und die Lesbarkeit verbessert werden.

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die sie konkretisierende und überarbeitete DGUV Regel 100-001 können hier heruntergeladen werden:

DGUV_Vorschrift_1_Grundsätze_der_Prävention.pdf
DGUV_Regel_100-001_zur_Konkretisierung_der_DGUV_Vorschrift_1.pdf (überarbeitete Version)


(Quelle HFUK und DGUV)
Regel DGUV 100 001

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 05. November 2025

Unbewachte Waldarbeiterfeuer rufen Feuerwehr im Waldaschaffer Forst bei Mespelbrunn auf den Plan

Am Dienstag, den 04.11.2025, wurden um 13:03 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren Mespelbrunn-Hessenthal, Heimbuchenthal, Weibersbrunn und Dammbach sowie ein Rettungswagen des Malteser Hilfsdienstes durch die Integrierte Leitstelle Untermain zu einem „Brand im Freien – Waldbrand klein“ in den Waldaschaffer Forst alarmiert. Der Waldaschaffer Forst ist ein gemeindefreies Gebiet, das dem Freistaat Bayern gehört und von den Bayer. Staatsforsten bewirtschaftet wird.

Ein Notrufteilnehmer hatte im Waldgebiet zwischen Elsavaquelle und Erdaushubdeponie zwei unbeaufsichtigte Waldarbeiterfeuer entdeckt.

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr konnte nach kurzer Erkundung Einsatzleiter Max Goldhammer, Kommandant der Feuerwehr Mespelbrunn-Hessenthal, eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit ausfindig machen, sodass die nachrückenden Kräfte aus dem Bereitstellungsraum an die Einsatzstelle herangeführt werden konnten.

Da sich die beiden Feuerstellen mitten im Waldgebiet befanden, wurde die Wasserversorgung über das geländegängige Tanklöschfahrzeug TLF 2000 der Feuerwehr Dammbach sichergestellt.

Mittels zwei D-Strahlrohren konnten die Brandstellen rasch abgelöscht werden. Anschließend wurde die Glut mit Handwerkzeug auseinandergezogen, weiter abgelöscht und das gelöschte Brandgut mit der Wärmebildkamera kontrolliert, um ein Wiederaufflammen zu verhindern.

Feuerwehr-Einsatzleiter Max Goldhammer konnte auf 22 Einsatzkräfte mit fünf Fahrzeugen zurückgreifen.

Von Seiten der Kreisbrandinspektion Aschaffenburg war Kreisbrandmeister Marco Laske an der Einsatzstelle.

Der Feuerwehreinsatz konnte nach rund zwei Stunden beendet werden.

(Quelle und Bilder FF Mespelbrunn-Hessenthal)
20251104 Brand Mespelbrunn 5 20251104 Brand Mespelbrunn 6
20251104 Brand Mespelbrunn 1 20251104 Brand Mespelbrunn 2
20251104 Brand Mespelbrunn 3 20251104 Brand Mespelbrunn 4
20251104 Brand Mespelbrunn 7

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 05. November 2025

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